Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Beschränkungen

Rz. 66 Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Gestaltungsfreiheit ist es dem Vollmachtgeber unbenommen, einzelne Rechtsgeschäfte von dem Zuständigkeitsbereich des Bevollmächtigten auszunehmen und den konkreten Handlungsspielraum in Gestalt eines Ermächtigungskatalogs niederzulegen.[70] Nicht selten wird es sogar zweckdienlich erscheinen, die Vorsorgevollmacht...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / IV. Tatsächliches aus polizeilicher Erfahrung – Anwendungsprobleme rechtlicher Bestimmungen

1. Ermittlungen Wie üblich, wurden Auskünfte eingeholt und Konten ausgewertet. Chronologien – insb. bzgl. des medizinischen Verlaufs – wurden erstellt und ergaben ein ziemlich eindeutiges Bild, welches mit den Schilderungen der Tochter übereinstimmt und sehr lebensnah war. Es war klar, welche Kosten der Vater regelmäßig hatte, welche Ausgaben wofür getätigt worden waren. Jede...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / B. Allgemeine Pflicht zur Vorlage von Vollmachtsurkunden

I. Formerfordernisse für die Vollmachtsurkunde Rz. 2 Eine Vollmachtsurkunde ist eine schriftliche Erklärung darüber, dass einer in der Urkunde bezeichneten Person (i.d.R. Bezeichnung durch Name, Vorname, gegebenenfalls Anschrift) durch den Vollmachtgeber Vollmacht erteilt wurde.[1] Da der Gesetzgeber in § 172 BGB ausdrücklich die Vorlage einer "Urkunde" regelt, ist die Schrif...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / F. Verwendung von Vollmachten bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 42 Der Vollmachtgeber bestimmt regelmäßig mehrere Bevollmächtigte, für sich zu handeln. Dabei gilt es begrifflich zu unterscheiden, ob mit mehreren Bevollmächtigten zunächst sogenannte Ersatzbevollmächtigte gemeint sind (dies wird häufig im Sprachgebrauch angenommen) oder ob mehrere Bevollmächtigte installiert werden, die gemeinsam agieren sollen. Im Folgenden wird von de...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Vorlage der Urkunde an den Geschäftsgegner

1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Voll...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Freiheitsentziehende Unterbringung, Maßnahmen und ärztliche Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 62 Auch die Unterbringung eines Patienten ist dem Bevollmächtigten/Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichtes erlaubt und nur, wenn und solange die Unterbringung nach § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB (§ 1906 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.) zulässig ist.[91] Es reicht also zum Vollzug einer solchen Maßnahme nicht aus, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt oder das Aufenthaltsbestimmu...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / C. Aufwendungsersatz nach § 670 BGB

Rz. 12 Die Beauftragung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht findet typischerweise zwischen Beteiligten statt, die familiär verbunden sind, und wird in der Regel unentgeltlich erbracht. Die Motivation einer unentgeltlichen Beauftragung kann dabei unterschiedlicher Natur sein. Sei es die Erwartung der Eltern, dass die Kinder im Alter ohne entsprechende Vergütung für sie tätig si...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Vergütung

Rz. 84 Dreh- und Angelpunkt für eine etwaige Vergütung ist die Einordnung des Grundverhältnisses. Verweist dieses ausschließlich und ohne Modifikationen auf das Auftragsrecht, so ist die Geschäftsbesorgung unentgeltlich und eine Vergütung wird nicht geschuldet.[88] Rz. 85 Praxistipp Die unentgeltliche Übernahme der Tätigkeit als Bevollmächtigter wird zumeist bei nahen Angehör...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / A. Einleitung

Rz. 1 Ist die Vorsorgevollmacht unwirksam erteilt, so stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen. Unwirksam kann die Bevollmächtigung etwa sein, weil der Vollmachtgeber bei Vollmachtserteilung (unerkannt) geschäftsunfähig war[1] oder weil der Bevollmächtigte tätig wurde, obwohl seine Vollmacht bereits wirksam widerrufen war (siehe hierzu § 14 Rdn 1 ff.). Rz. 2 In diesem Fall...mehr

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§ 13 Erlöschen der Vollmacht / B. Das Erlöschen der Vollmacht nach dem Grundverhältnis

Rz. 3 Gemäß § 168 S. 1 BGB ist für das Erlöschen der Vollmacht grundsätzlich das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ihrer Erteilung entscheidend. Obwohl die Vollmacht nach dem Abstraktionsgrundsatz vom Grundverhältnis unabhängig ist, wird die Auslegung des Grundverhältnisses grundsätzlich zu dem Ergebnis führen, dass die Vollmacht nur für die Dauer des Grundverhältnisses ert...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / IV. Auskunftsberechtigung

Rz. 10 Auskunftsberechtigt sind Gerichte, dort natürlich die Betreuungsgerichte (§ 78b BNotO, § 6 VRegV). Der Abruf kann entweder schriftlich oder elektronisch auf Ersuchen des Betreuungsgerichts bzw. des Landesgerichts als Beschwerdegericht erfolgen. Bei besonderer Dringlichkeit ist ein gerichtliches Ersuchen auch fernmündlich möglich (§ 6 Abs. 2 VRegV). Monatlich erfolgen b...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / VI. Widerrufserklärung durch einen (Kontroll-)Betreuer

Rz. 36 Ein (Kontroll-)Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen worden ist.[63] Diese Befugnis beinhaltet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und muss deswegen dem Kontrollbetreuer wie auch dem Regelbetreuer als eigener Aufgabenkreis zugewiesen werden.[64] Die Übertragung dieses...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1 Anwendungsvoraussetzungen

Grundsätzlich darf ein Patient vom Arzt nur dann behandelt werden, wenn er in die vorgesehene Behandlung eingewilligt hat.[1] Solange der Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er also selbst, ob er (weiter-)behandelt werden möchte oder nicht. Der Patient kann die Einwilligung zu einer Behandlungsmaßnahme ausdrücklich oder stillschweigend erklären. Aus dem Selbstbestimm...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / A. Einleitung

Rz. 1 Wer das Mandat erhält, bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen zu beraten oder entsprechende Entwürfe zu fertigen bzw. als Notar anschließend zu beurkunden, sieht sich hohen Herausforderungen gegenüber, bei denen hohe Fachkompetenz ebenso gefragt ist wie Sozialkompetenz. Die insoweit abgefragte Fachkompetenz gilt es ständ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Die Vollmacht in Personalangelegenheiten

Rz. 31 Die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten (Personalangelegenheiten) umfasst mehrere Regelungsbereiche, die z.T. formbedürftig sind, d.h. in der Vollmacht ausformuliert werden müssen. Zu den Regelungsbereichen gehören unter anderem:mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / III. Sonderfall: Zustellung eines Widerrufs oder eines Rücktritts von Ehegattentestament oder Erbvertrag

Rz. 8 Haben sich die Vertragspartner eines Erbvertrages den Rücktritt vorbehalten, dann muss der Rücktritt dem anderen zugestellt werden (§ 2296 BGB).[37] Die entsprechenden Regeln gelten gem. § 2271 Abs. 1 BGB auch für den Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament. Die Rechtslage stellt sich komplex dar, wenn der Rücktritts- bzw. Wide...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / A Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis werden von dem Vollmachtgeber, auch in Ermanglung geeigneter anderweitiger Vertrauenspersonen, zunehmend Rechtsanwälte als Bevollmächtigte gewählt. Diese haben mit der Annahme der Vollmacht unabhängig von deren Inhalt und unabhängig von zusätzlich geschlossenen Vollmachtvereinbarung Pflichten, die denen eines rechtlichen Betreuers zumindest angeglichen si...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Was gibt es schon?

Rz. 66 Die Praxis beklagt, dass "das traditionelle Konzept von Patientenverfügungen ("living wills") als gescheitert angesehen werden müsse."[98] Es gibt aber trotz aller Kritik am Istzustand eine schier unübersehbare Anzahl von Patientenverfügungsanbietern und Patientenverfügungsmustern,[99] z.B. für spezielle Personengruppen, wie z.B. die psychiatrische oder jetzt psychoso...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Betreuungsverfügung

Rz. 12 Der Begriff der Betreuungsverfügung wird in § 1816 Abs. 2 BGB legaldefiniert als ein Dokument, in dem der Volljährige für den Fall, dass für ihn ein Betreuer bestellt werden muss, Wünsche zur Auswahl des Betreuers oder zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat. Hierunter fallen sowohl klassische Schriftstücke in "Papierform" als auch elektronische Dokumente, in denen...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Vorlage der Urkunde in Urschrift oder als Ausfertigung

Rz. 6 Der Geschäftsgegner kann sich nur dann auf einen durch die vorgelegte Vollmachtsurkunde begründeten Rechtsschein berufen, wenn ihm die Urkunde in vorgelegt worden ist.[9] Die Urkunde ist vor oder spätestens bei Abschluss des Vertretergeschäfts vorzulegen.[10] Die Regelung des § 172 Abs. 1 BGB greift nicht ein, wenn lediglich beglaubigte A...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1. Die Vorsorge

Ein alter Mann, nennen wir ihn Friedhelm, war (anders als sein Name vermuten lässt), in seinem aktiven Leben durch Willenskraft und Durchsetzungsvermögen sehr erfolgreich. Er wusste Bescheid, konnte den Wechselfällen des Lebens wirkungsvoll entgegentreten und sie in seinem Sinne zufriedenstellend lösen. Auch ein erfolgreicher und sehr vermögender Mann wird alt, gebrechlich, ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / II. Einführung in ein Anwendungsproblem gesetzlicher Regelungen

Gesetzliche Regelungen sollten ihre Wirksamkeit mit geringstmöglichem Eingriff in unser aller Leben entfalten können und dabei gleichzeitig so leicht wie möglich in der Anwendung sein. Und natürlich sollten sie das regeln, wofür sie geschaffen wurden. Das gilt insbesondere für Regelungen, die so tief in das Leben eines Menschen eingreifen, wie es im Betreuungsfall notwendig ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Formerfordernisse für die Vollmachtsurkunde

Rz. 2 Eine Vollmachtsurkunde ist eine schriftliche Erklärung darüber, dass einer in der Urkunde bezeichneten Person (i.d.R. Bezeichnung durch Name, Vorname, gegebenenfalls Anschrift) durch den Vollmachtgeber Vollmacht erteilt wurde.[1] Da der Gesetzgeber in § 172 BGB ausdrücklich die Vorlage einer "Urkunde" regelt, ist die Schriftform i.S.d. § 126 BGB zu wahren. Es muss sich...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang

Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Vollmachtsurkunde auch tatsächlich...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 2. Der Vorsorgefall

Alles gut? Zunächst ja, denn mehr Vorausschau ist kaum möglich. Aber auch sicher? Vielleicht – wenn Friedhelm Glück hat. Denn allein Glück ist es, wenn er nur von lauteren, wohlmeinenden Menschen umgeben ist und zufrieden nach den eigenen, sorgfältig niedergelegten Wünschen leben kann. Zur Wahrheit gehört nämlich, dass Vorsichtsmaßnahmen allein nicht ausschlaggebend sind für...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 6. Die Folgen

Wie geht es weiter? Der Vater verstirbt, ohne dass die Tochter ihn je wiedersieht; sie weiß nicht einmal, wo er begraben ist. Das habe der Vater nicht gewollt. Jedenfalls liegt er nicht bei der Mutter, obwohl ihm das immer das Wichtigste war und er dafür alles selbst vorbereitet und bezahlt hatte. Erbe war die Pflegerin, die Tochter bekam den Pflichtteil. Aber der war wertlo...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1 Grundvoraussetzung dafür, dass dem Vollmachtgeber oder dessen Rechtsnachfolger Ansprüche nach § 666 BGB zustehen, ist das Bestehen eines Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB) oder eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB), das der Vollmachtserteilung als Grundverhältnis zugrunde liegt. Im Falle einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung ist die Qualifizierung des Grun...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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§ 13 Erlöschen der Vollmacht / C. Erlöschensgründe in der Person des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten

Rz. 6 Liegt der Vollmacht ein Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis zugrunde, führt der Tod des Beauftragten bzw. des Geschäftsbesorgenden gemäß § 673 S. 1 BGB (analog) zur Beendigung eines Auftrags bzw. nach §§ 675, 673 BGB zur Beendigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags, was das Erlöschen der Vollmacht nach sich zieht. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, d...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Was muss der Arzt in das Gespräch nach § 1928 BGB (§ 1901b BGB a.F.) einbringen?

Rz. 73 Die Berechtigung zur ärztlichen Behandlung beruht neben der " informierten Einwilligung " des Patienten auch auf der auf " medizinischen Indikation ". Auch an einem einwilligungsunfähigen Patienten muss jeder ärztlichen Maßnahme die Feststellung der medizinischen Indikation vorausgehen. Medizinisches Handeln, ohne dass der Arzt eine Indikation gestellt hat, ist selbst dan...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Privatschriftliche Errichtung

Rz. 4 Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht privatschriftlich erteilen. Wenn das Gesetz die schriftliche Form vorschreibt, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden (§ 126 Abs. 1 BGB). Rz. 5 Die schriftlich errichtete Vollmachtsurkunde muss entweder durch den Vollmachtgebe...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / 4. Wünsche des Betreuten (§ 1821 BGB)

Rz. 35 Maßstab für die Führung der Betreuung war nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht das "Wohl" des Betreuten (§ 1901 Abs. 2 BGB). Nach der Gesetzesbegründung[107] geben nunmehr die Wünsche des Betreuten die "maßgebliche Orientierung". Diese hat der Betreuer festzustellen (§ 1821 Abs. 2 S. 2 BGB). Gemäß § 1821 Abs. 2 S. 3 (§ 1901 Abs. 3 S. 1 BGB a.F.) hat der Betreue...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / III. Rechenschaftspflichten der Bevollmächtigten

Rz. 72 Das Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht zielt stets auf ein fremdnütziges Handeln des Bevollmächtigten zugunsten des Vollmachtgebers ab. Sofern zwischen den Parteien ein Auftrag i.S.d. § 662 BGB oder im Falle der Entgeltlichkeit eine Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, der wiederum auf das Auftragsrecht verweist, vereinbart ist, ergeben sich hieraus Informationsans...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Widerrufserklärung des/der Erben des Vollmachtgebers

Rz. 28 Verstirbt der Vollmachtgeber, so kann der Alleinerbe eine Vollmacht widerrufen,[43] falls die Vollmacht nicht bereits erloschen ist und falls der Widerruf dem Vollmachtgeber möglich war.[44] Steht die Erbenstellung unter der Bedingung, dass ein Widerruf der Vollmacht nicht ausgeübt wird, so begibt sich der Widerrufende seiner Erbenstellung, der Widerruf ist aber wirksa...mehr

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§ 6 Formvorschriften / V. Praktikabilitätsgründe zugunsten der Beurkundung

Rz. 32 Zutreffend kommt daher Kurze [62] zum Ergebnis, dass die Beurkundung "aus formalen Gründen nicht notwendig" ist, "gegebenenfalls aus Praktikabilitätsgründen zu empfehlen". So spricht der höhere "Beweiswert" einer Beurkundung für die Beurkundung. Ebenfalls zutreffend führen Renner/Braun aus, dass Dritte erheblich mehr Vertrauen der beurkundeten Vollmacht entgegenbringen...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Persönliche Vorsorge in der letzten Lebensphase

Rz. 63 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) [96] haben Versicherte nach § 39b Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Nach § 39b Abs. 2 SGB V informiert die Krankenkasse ihre ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Muster

Rz. 66 Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Muster 18.3: Hinweise zur Einholung von Genehmigungen des Betreuungsgerichtes für Bevollmächtigte/Betreuer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung werden zumindest im Innenverhältnis unter der Bedingung errichtet, dass der Betroffene trotz Vorsorgevollmacht und/...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / II. Vorsorgliche Betreuungsverfügung

Rz. 25 In der Praxis wird empfohlen, in der Vorsorgevollmacht stets auch vorsorglich eine Betreuungsverfügung aufzunehmen. Danach soll bei einer erforderlichen Betreuung dann die gleiche Person zum Betreuer bestimmt werden, die auch zum Bevollmächtigten ernannt wurde. Vollkommen zu Recht weist Renner [91] daraufhin, dass eine solche vorsorgliche Betreuungsverfügung nicht erfo...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / VI. Vertretungsregelungen; Zuständigkeitsbereiche

Rz. 88 Bei der Benennung mehrerer Bevollmächtigter ist mit größter Sorgfalt darauf zu achten, die Regelungen zur Vertretung durch den oder die Bevollmächtigten sowie ggf. die jeweils zugeordneten Kompetenzfelder klar zu definieren. Hat der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte parallel eingesetzt, stellt sich die Frage, ob diese jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis auszusta...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 1. Anspruch auf Auskunft gem. § 666 Var. 2 BGB

Rz. 3 Die nach § 666 Var. 2 BGB geschuldete Auskunft kann nach h.M. nur verlangt werden, wenn der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung hat, welches aber grundsätzlich zu vermuten ist. Das "berechtigte Interesse" ist somit ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal und entscheidend für die Zulässigkeit des Auskunftsverlangens.[8] Liegt ein berechtigtes In...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / A. Abgrenzung Auftrag/Gefälligkeit

Rz. 1 Das Auftragsverhältnis begründet für den Bevollmächtigten eine Vielzahl von Pflichten, die er gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen hat. Neben diesen Pflichten hat der Bevollmächtigte aber auch Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber, die zum einen unmittelbar aus dem Gesetz erwachsen, zum anderen vertraglich vereinbart werden können. Grundvoraussetzung dafür, dass dem Be...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Die Gesundheits-/Krankheitsvollmacht unter der Bedingung der Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 26 Für vermögensrechtliche Vollmachten ist man sich einig darüber, dass eine Vollmacht unter einer Bedingung praxisuntauglich ist, weil der Dritte den Eintritt der Bedingung in der Regel nicht prüfen kann. Deshalb muss angeordnet werden, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unabhängig von der Regelung im Innenverhältnis unbedingt – also ohne Bedingung – erteilt wird. Die...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / III. Beratungshilfe

Rz. 52 In keinem Verhältnis zu der Verantwortung, den Anforderungen an den Anwalt und die Haftungsrisiken stehen naturgemäß die Beratungshilfegebühren, die dem Rechtsanwalt lediglich eine Vergütung von 15 EUR brutto (!) (vgl. VV 2500 RVG) durch den Mandanten und weitere 38,50 EUR (vgl. VV 2501 RVG) zuzüglich Mehrwertsteuer aus der Staatskasse zusprechen. Hierbei ist zunächst...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 5. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 47 Missbraucht der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht und überweist sich etwa entgegen den Weisungen des Vollmachtgebers auftragswidrig Geld auf sein Konto, verwirklicht er strafrechtlich den Missbrauchstatbestand des § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB.[96] Wird der Vorsorgebevollmächtigte mit der Vorsorgevollmacht auch zur Übernahme der finanziellen Angelegenheiten, insbe...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Pflicht zur Genehmigung und Recht auf Negativattest

Rz. 33 Vielen Menschen ist unbekannt, dass selbst eine qualifizierte Vorsorgevollmacht bzw. eine wirksam angeordnete Betreuung allein ggf. nicht ausreichen, um eine Entscheidung über Eingriffe in Leben, Gesundheit und Freiheit des Betroffenen umsetzen zu können bzw. zu dürfen. Das Handeln des Vertreters innerhalb grundrechtsrelevanter Aufgabenkreise bedarf – z.T. zwingend, z...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / II. Registrierungsfähige Daten

Rz. 8 Von dem Vollmachtgeber können dessen Familienname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) berücksichtigt werden (§ 1 VRegV). Entsprechendes gilt für den Bevollmächtigten, aber mit Ausnahme des Geschlechts und des Geburtsorts, dafür aber zusätzlich mit einer Telefonnummer. Seit dem 1.1.2023 kann a...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.2 Formale Errichtungsvoraussetzungen

Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden. Eine notarielle Beurkundung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings kann die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht (oder auch einzeln) notariell beurkundet werden. Bei der Berechnung der Beurkundungskosten ist § 36 Abs. 2 GNotKG zugrunde zu legen. Der Notar bestimmt danach den Geschäftswert...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / ff) Religiös ausgerichtete Patientenverfügung

Rz. 148 Zitat "Jeder Mensch hat das Recht, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnittes zu bestimmen ("Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"), aber immer im Rahmen der gültigen Gesetze und nach seiner religiösen Überzeugung."[180] Der Satz stammt aus einer Handreichung des Zentralrates der Muslime in Deutschland und weist darauf hin, dass eine Pa...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Terminologie

Rz. 7 Sofern nachfolgend, aus Gründen der Einheitlichkeit, alleinig der Terminus "Grundverhältnis" verwendet wird, könnte dieser stets auch durch den sinnverwandten und insoweit synonymen Begriff "Innenverhältnis" ersetzt werden.[3] Hinter beiden Begriffen steht die Fragen nach der rechtlichen Qualifizierung und Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Vollmachtgeb...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Kostenaspekt

Rz. 27 Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Kostenaspekt, ob die Vorteile einer notariellen Beurkundung tatsächlich die Vorteile der notariell beurkundeten Vollmacht rechtfertigen. Wessen Vermögen einen Wert oberhalb von 2.000.000 EUR aufweist, hat für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht 1.735 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer zu errichten (siehe § 8 Rdn ...mehr