Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / b. BVerfGE 124, 199, 219 f.

Eine Gruppenbildung unter Normadressaten und deren unterschiedliche Behandlung verstößt nur dann nicht gegen Art. 3 GG, wenn die Ungleichbehandlung an ein sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungsmerkmal anknüpft und für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang von hinreichendem Gewicht zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelu...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / 1. Gesetzliches Betreuungsverhältnis

In einem gesetzlichen Betreuungsverhältnis soll der vulnerable Mensch nach dem Willen des Reformgesetzgebers "möglichst effektiv gegen Missbrauch der dem Betreuer übertragenen Handlungsbefugnisse geschützt (sein)".[28] Von diesem Ansatz her umfasst die Reform "Maßnahmen zum Schutz des Betreuten"[29] vor, bei und nach einer richterlichen Betreuungsanordnung. Konstitutiv sind ...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / G. Fazit

Die Einführung des Ehegattennotvertretungsrechts entspricht dem Gefühl der meisten Ehepaare, dass man doch in solchen Notsituationen selbstverständlich für den anderen sorgen und entscheiden können muss. Typisch für Juristen wird in der Rezeption dieser neuen Regelung eher das Missbrauchspotential hervorgehoben und nicht die geschaffene Rechtssicherheit, eher der neue Verwal...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / H. Zusammenfassung

Voraussetzungen (pos./neg.) des Notvertretungsrechts:mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / F. Sonstige rechtliche Aspekte

Die neue Regelung für Ehegatten findet über § 21 LPartG auch auf Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Anwendung, sofern diese nicht sowieso bereits nach § 20a LPartG die Ehe geschlossen haben. Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet § 1358 BGB schon aus formalen Gründen keine Anwendung, selbst bei inhaltlich langer Beziehung der Beteiligten.[16] Hier kann dan...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.3 Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 8 Versicherte können das Vorhandensein von Vorsorgedokumenten (§ 1827 BGB) und deren Aufbewahrungsort auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Ein schnelles Auffinden von bestehenden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist im Interesse aller Beteiligten, um dem Patientenwillen Ausdruck und Geltung zu verschaffen und damit die Selbstbestimmung zu stärke...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.5 Sicherheit im Ausgabeprozess der elektronischen Gesundheitskarte (Abs. 5)

Rz. 7 Der Zugriff auf die Patientenakte, den Medikationsplan, Verordnungen sowie die Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4, 6 und 7) ist nur durch geeignete technische Verfahren und mittels der elektronischen Gesundheitskarte möglich (vgl. Fachportal der gematik, https://fachportal.gematik.de; abgerufen: 16.1.2023). Hierdurch wird dem hohen Schutzbedarf der über de...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.3 Zugriff ohne Einwilligung (Abs. 3)

Rz. 5 Auf Daten zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung darf ohne Einwilligung des Versicherten nur zugegriffen werden, wenn eine ärztlich indizierte Maßnahme unmittelbar bevorsteht und der Betroffene nicht fähig ist, in die Maßnahme einzuwilligen (insbesondere aufgrund seines Bewusstseins- oder Geisteszustandes). Die Zugriffe werden protokolliert. Unbefugte Zugriffe s...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Erklärungen (Abs. 1)

Rz. 3 Auf elektronische Hinweise des Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7) darf nur mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden. Eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe (Einsatz der Gesundheitskarte und Eingabe einer...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.6 Auslesen von Daten (Abs. 6)

Rz. 12 Die gematik ist beauftragt, das Auslesen von Protokolldaten (§ 309 Abs. 1), der elektronischen Verordnung, der Erklärung zur Organ- und Gewebespende und Hinweisen auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 6) über geeignete Endgeräte zu ermöglichen. Die Versicherten sind darüber ...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.2 Unterstützung durch die elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 15 Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 werden von der gematik zugelassen und werden durch die elektronische Gesundheitskarte unterstützt (Satz 1). Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 5 (Hinweise zur Organ- und Gewebespende, Hinweise zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, elektronische Notfalldaten) werden ab dem 1.10.2024 technisch in di...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.2 Einwilligung des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Zugriff auf Daten zu Hinweisen des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist eine Einwilligung erforderlich (Satz 1). Einer eindeutigen bestätigenden Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten bedarf es nicht (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Hinweise der Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.1 Elektronische Notfalldaten (Abs. 1)

Rz. 4 Auf der elektronischen Gesundheitskarte, die bis zum 30.6.2024 ausgegeben wird, werden medizinische Daten verarbeitet, die für die Notfallversorgung erforderlich sind (elektronische Notfalldaten; Satz 1). Die Gesundheitskarte und die Patientenkurzakte können Daten zu Befunden, Daten zur Medikation oder Zusatzinformationen über den Versicherten enthalten. Der Versichert...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.7 Informationsmaterial (Abs. 9)

Rz. 10 Mit der Einführung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans sind die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten über deren Funktionsweise zu informieren (Satz 1). Dazu ist geeignetes Informationsmaterial in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und ein...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte unterstützt die Verarbeitung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans. Der Versicherte entscheidet, ob entsprechende Daten angelegt oder genutzt werden. Ärzte sind auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, die Daten auf der Gesundheitskarte zu speichern und ggf. zu a...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.1 Zugriff mit der Gesundheitskarte (Abs. 1)

Rz. 3 Der Versicherte ist berechtigt, auf seine Patientenakte, seine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, seine Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, seinen Medikationsplan, seine Verordnungen und seine Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7) mittels der elektronischen Gesundheitskarte zuzug...mehr

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ZErb 03/2023, Missbrauch der Vorsorgevollmacht - nicht nur ein vermögensrechtliches Problem

Wenn es um den Missbrauch der Vorsorgevollmacht geht, denken wir allzu oft an die Immobilie oder das Bankkonto, etwaige Auskunfts- oder Rückforderungsansprüche und den "Rest", der – wenn der Vorsorgebevollmächtigte noch etwas übriglässt – auf die Erben übergeht. Das ist nicht falsch, aber vorschnell und unvollständig. Denn aus Sicht desjenigen, der sich nicht mehr ausreichend...mehr

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ZErb 03/2023, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (hrsg.) 21. Auflage, 2023 64 Seiten, mit heraustrennbaren Formularen (16 Seiten), 7,90 EUR C.H.Beck, ISBN 978-3-406-79609-8 Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" will dankenswerterweise den Bürgern Erläuterungen und Muster für die rechtliche Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an die Han...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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Das Notvertretungsrecht für Ehegatten

Zusammenfassung Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2023 Regelungen zur gegenseitigen Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge in § 1358 BGB eingeführt. Dieses sog. "Notvertretungsrecht" ermöglicht die zeitlich begrenzte Vertretung des jeweils anderen Ehegatten in bestimmten Notsituationen. Sofern keine Vorsorgevollmacht existierte, war in diesen Fällen die g...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 4. Der Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Vollmachtgeber und den Betreuer (betreuungsgerichtliche Genehmigungspflicht, § 1820 Abs. 5 BGB)

Nach der Betreuungsrechtsreform geht der Gesetzgeber aufgrund der Gesetzesbegründung davon aus, dass jeder Betreuer ("der Betreuer") die Widerrufskompetenz in seinem Ausgabenbereich besitzt.[78] Bisher war hierzu eine ausdrückliche betreuungsgerichtliche Aufgabenübertragung erforderlich.[79] Nach der Gesetzesbegründung wurde eine zweifache Befassung des Betreuungsgerichts fü...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / IV. (Teilweise) Neuregelung der Vorsorgevollmacht

1. Nachbesserungsbedarf für alte Vollmachten und das Problem der einem Betreuer gestatteten Schenkungen Zentrale Vorschrift für die Vorsorgevollmacht ist nunmehr § 1820 BGB. Die Bevollmächtigung zu bestimmten ärztlichen, freiheitsentziehenden und zwangsweisen Maßnahmen setzt danach weiterhin neben der Einhaltung der Schriftform die ausdrückliche Nennung dieser Befugnisse in d...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 5. Die Unterschriftsbeglaubigung für Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde

Zuständig zur Beglaubigung von Unterschriften unter Vollmachten sind, abgesehen von besonderen Zuständigkeiten, wie z.B. der Konsuln, die Notare und Notarinnen (§ 1 Abs. 1 BeurkG, § 7 Abs. 1 S. 3 BtOG) sowie die Urkundspersonen bei der Betreuungsbehörde (§ 7 Abs. 1 s. 1 BtOG; bisher § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG a.F.). Die Einzelheiten des Beglaubigungsverfahrens regelt das BeurkG, d...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 1. Nachbesserungsbedarf für alte Vollmachten und das Problem der einem Betreuer gestatteten Schenkungen

Zentrale Vorschrift für die Vorsorgevollmacht ist nunmehr § 1820 BGB. Die Bevollmächtigung zu bestimmten ärztlichen, freiheitsentziehenden und zwangsweisen Maßnahmen setzt danach weiterhin neben der Einhaltung der Schriftform die ausdrückliche Nennung dieser Befugnisse in der Vollmachtsurkunde voraus (§ 1820 Abs. 2 i.V.m. §§ 1829 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2, 1831 und 1832 BGB). Hä...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 3. Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber, betreuungsgerichtliche Anordnung des Ruhens der Vollmacht und ihrer Herausgabe an den Betreuer

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit in vollem Umfang oder hinsichtlich einzelner Teile widerrufen. Dies erfordert bezüglich der vermögensrechtlichen Aufgabenbereiche eine weiterhin vorliegende Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Um das weitere Gebrauchmachen von der (widerrufenen) Vollmacht aus...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / VI. Das Vorsorgeregister – Eintragungsmöglichkeiten, Einsichtsrecht und Kontrolle

Die Bundesnotarkammer (BNotK) führt als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (§ 78a Abs. 1 S. 1 BNotO). Ausdrücklich erwähnt werden ab 1.1.2023 auch Patientenverfügungen; hinzugekommen sind Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB. Am 31.12.2021 waren im ZVR insgesamt 5.36...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 1. Die Betreuerbestellung (§ 1814 BGB) und diesbezügliche Wünsche bzw. Verfügungen

Die bisherige zentrale Vorschrift für die Betreuerbestellung (§ 1896 BGB a.F.) wird durch § 1814 BGB abgelöst. Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung sind danach ein Betreuungsbedarf einer volljährigen Person aufgrund Krankheit oder Behinderung sowie die Erforderlichkeit der Betreuung.[17] Es bleibt dabei, dass eine Betreuung, auch eine Kontrollbetreuung, gegen den frei...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Das Recht der Kontrollbetreuung

Das Bestehen einer Vorsorgevollmacht schließt die Bestellung eines Betreuers weiterhin grundsätzlich aus (§ 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB). Die privatautonome Regelung geht dem staatlichen "Eingriff" vor. Zur Vermeidung einer überflüssigen und nicht gewünschten Betreuerbestellung besteht auch in Zukunft eine Unterrichtungspflicht über eine bestehende Vorsorgevollmacht bei Kennt...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / V. Das Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB)

Seit 1.1.2023 besteht ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 21 LPartG) in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kein entsprechendes Recht besteht für andere nahestehende Angehörige, insbesondere für Kinder hinsichtlich ihrer alten Eltern und Eltern für ihre volljährigen behinderten Kinder. Das neue Rechtsinstitut hat Vorrang vor einer Betreu...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 7 Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 16.11.2022 – XII ZB 184/22 a) Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine – nach wie vor bestehende – ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus (im Anschluss an Senatsbeschl. BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950). b) Besonderhei...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Ehegattengesundheitsnotvertretung

Neuerungen bei der Vorsorgevollmacht und beim Vorsorgeregister Einführung Zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht (BGBl 2021 I, 882) in Kraft getreten. von der Reform sind im Familienrecht des BGB, aber auch in weiteren Gesetzen (z.B. dem BtOG, dem PStG, der BnotO, der VRegV und dem FamFG) zahlreiche Vorschriften betroffen. Der nachfolgen...mehr

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zfs 02/2023, zfs Aktuell / 4.1 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 882). Durch das Gesetz sollen diese Rechtsbereiche umfassend modernisiert werden. Das neue Betreuungsrecht soll die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen stärken und damit den Vorgaben von Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung tr...mehr

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ZErb 02/2023, Rezension

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Dietmar Kurze 1. Auflage 2023 346 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-127-8 Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist in vollem Gange und trat zum 1.1.2023 in Kraft. Weit über 100 Paragrafen im BGB und vielen anderen Gesetzen wurden neu sortiert, überarbeitet und sprachlich angepasst, das Betreuungsbehörde...mehr

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ZErb 02/2023, Testamentsanf... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschl. v. 30.8.2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt: Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des am TT.MM.2021 verstorbenen AA (Erblasser). Der Erblasser war verheiratet. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe ist die Beteiligte zu 1. hervorgegangen. Der Erblasser ...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 3 Rolle der Bank

Mit dem Tod eines Kunden erlischt dessen Konto bei der Bank nicht automatisch. Soweit Kontovollmachten des Erblassers existieren (postmortal, also mit Wirkung ab dem Todesfall, oder transmortal, also über den Tod hinaus), ist der Vollmachtswiderruf durch den/die Erben notwendig. Der Erbe kann, soweit er Verfügungsberechtigter ist, Verfügungen vornehmen, wie z. B. Geld abhebe...mehr

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Der digitale Nachlass – Pra... / b) Keine Niederschrift in der letztwilligen Verfügung

Keinesfalls sollten die Zugangsdaten in der letztwilligen Verfügung oder der Vorsorgevollmacht niedergeschrieben werden. Es besteht die Gefahr, dass neben den Erben (oder dem Testamentsvollstrecker) auch weitere, nichtberechtigte Personen Kenntnis vom Inhalt der Verfügung und sodann Zugriff auf die Nutzerkonten des Erblassers erhalten. Die letztwillige Verfügung wird vom Nac...mehr

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Der digitale Nachlass – Pra... / b) Lebzeitige Errichtung einer post- oder transmortalen Vollmacht

Der Mandant könnte lebzeitig einer Vertrauensperson eine trans- oder postmortale Vollmacht erteilen, mit der der Bevollmächtigte den digitalen Nachlass verwalten und abwickeln kann. Die Erteilung einer solchen Vollmacht bietet den Vorteil, dass diese unabhängig von der Erbenstellung besteht, d.h. von der Vollmacht schon vor der Testamentseröffnung bzw. Amtsannahme des Testam...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / C. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht des Unternehmers

Rz. 86 Zuletzt stellt sich die Frage, ob und ggf. welche Besonderheiten bei der Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht des Unternehmers zu beachten sind. I. Trennungs- und Abstraktionsprinzip Rz. 87 Von der durch Vollmacht vermittelten rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis (sog. rechtliches Können) ist stets das Innenverhältnis (sog. rechtliches Dürfen) zu u...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte

Rz. 78 Ist den Gesellschaftern daran gelegen, alle Mitgesellschafter zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Ausübung von Gesellschafterrechten zu verpflichten, kann dies – sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften – durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag umgesetzt werden. Muster 2.4: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung ein...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / C. Vorsorgevollmacht – Rechtsinstitut/Begriff der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Die Vorsorgevollmacht hat sich zu einem Rechtsinstitut entwickelt. Die Vorsorgevollmacht wird insbes. mit der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung unter dem Begriff der Vorsorgeverfügungen zusammengefasst.[39] Das Recht der Vorsorgeverfügungen kann aufgrund seiner praktischen Bedeutung und besonderen Behandlung in Rechtsprechung und Literatur als besonderes ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte und Organbefugnisse

Rz. 79 Sollen auch Organbefugnisse bei Personengesellschaften von der Verpflichtung umfasst sein, könnte dies ebenfalls ausdrücklich geregelt werden. Die Aufnahme einer entsprechenden Klausel bietet sich jedoch meines Erachtens allenfalls an, wenn man die Auffassung teilt, dass Leitungsaufgaben durch einen Vorsorgebevollmächtigten ausgeübt werden können, was wie gesehen umst...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / V. Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Vorsorgevollmacht?

Rz. 76 Neben der gesellschaftsvertraglichen Zustimmung zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte wird diskutiert, ob weitere gesellschaftsvertragliche Regelungen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten zweckmäßig sind. 1. Verpflichtungsklausel im Gesellschaftsvertrag Rz. 77 Ähnlich einer Güterstandsklausel kann eine Verpflichtung zur Erteilung von Vorsorgevollmachten in den...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Die Vorsorgevollmacht begleitende/flankierende (Kontroll-)Betreuung

Rz. 148 Der Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht kommt nicht nur Bedeutung für den Fall der die Vollmacht im vorstehenden Sinne ergänzenden Betreuung zu, sondern auch bei einer die Vorsorgevollmacht "begleitenden" Betreuung, insbes. einer notwendig werdenden oder auch selbst gewünschten Kontrollbetreuung; in diesem Fall wird eine andere Person als d...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / I. Vorsorgevollmacht trotz Nachlasspflegschaft?

Rz. 34 Die Frage muss wohl richtigerweise umgekehrt formuliert werden: Nachlasspflegschaft trotz Vorsorgevollmacht? Denn eine trans- oder postmortale Generalvollmacht wird in vielen Fällen das Fürsorgebedürfnis, das erforderlich ist, um Nachlasspflegschaft anzuordnen, entfallen lassen (siehe § 16 Rdn 12 ff.).[96] Weiß das Nachlassgericht von der Vorsorgevollmacht, wird es re...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1 Vorsorgevollmacht

1.1 Inhalt Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteil...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / E. Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstrecker

I. Vorsorgevollmacht trotz Testamentsvollstrecker? Rz. 39 Anders ist dies bei gleichzeitiger Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Anordnung von Testamentsvollstreckung. Hier kann es zu einem Nebeneinander und damit gegebenenfalls auch zu einem echten Konkurrenzverhältnis kommen;[107] denn auch wenn der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet hat, bleibt die Vollmacht po...mehr