Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 In § 1820 werden verschiedene Regelungen zu Vorsorgevollmachten in einer Vorschrift zusammengefasst. I entspricht mit kleineren Modifikationen § 1901c 2 aF, in II werden alle Maßnahmen zusammengefasst, für die bereits im bisherigen Recht nach §§ 1904 V 2, 1906 V 1, 1906 a V 1 aF zwingned die Schriftform und die konkrete Bezeichnung der Maßnahme vorgesehen war. In III–V ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerruf (V).

Rn 6 In V werden die bisher durch die Rspr des BGH konkretisierten Anforderungen an die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer nunmehr gesetzlich normiert (zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht: Spernath/Spernath FamRZ 24, 663 ff). Die Befugnis zum Widerruf kommt grds dem Kontrollbetreuer iSv § 1815 II zu, anderen Betreuern nur insoweit, als ausnw tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Mit Art 8 hat das IPR der gewillkürten Stellvertretung erstmals eine gesetzliche Regelung gefunden. Der Gesetzgeber hat sie systematisch richtig im 2. Abschnitt über die Rechtsgeschäfte platziert und hierzu eine durch die Abschaffung der Entmündigung schon 1990 frei gewordenen Stelle im Gesetz genutzt. Intertemporal anwendbar ist Art 8 auf alle seit dem 17.6.17 erteilte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Normzweck. § 1814 ersetzt § 1896 BGB. Als ›Fundamentalnorm‹ des Betreuungsrechts legt § 1814 die Voraussetzungen fest, bei deren Vorliegen der Staat verpflichtet ist, Erwachsenen, deren rechtliche Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist, durch die Bereitstellung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung, im gebotenen Umfang Schutz und Fürsorge zu gewähren. Zur bessere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in Teilen § 1779 aF. Ist die Vormundschaft nicht einem von den Eltern Benannten (§ 1782) zu übertragen, hat das FamG den Vormund auszuwählen. Abweichend von § 1779 aF soll künftig auch das Jugendamt von den Regelungen zur Auswahl des Vormunds erfasst werden. § 1778 enthält den Grundsatz, dass das FamG unter den vorhandenen möglichen natürlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kontrollbetreuung (III).

Rn 4 Ergänzend zu § 1815 III, in dem die Benennung des Aufgabenbereichs und die Legaldefinition der Kontrollbetreuung geregelt werden, sind nunmehr in § 1820 III die Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers gesetzlich normiert. Die gesetzliche Regelung der Kontrollbetreuung folgt dabei im Wesentlichen der bisherigen Rspr von BVerfG und BGH (vgl BVerfG FamRZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einsichtnahme Dritter.

Rn 5 III normiert die Einsichtsrechte der Erben bzw nächsten Angehörigen bei vermögensrechtlichen bzw immateriellen Interessen (§ 810 Rn 9). Das Einsichtsrecht steht unter der Maßgabe, dass der mutmaßliche Wille des Patienten nicht entgegensteht, sollen doch seine Rechte betr den Inhalt der Patientenakte mit dem Tod nicht gänzlich verloren gehen (BGH NJW 83, 2627; GesR 13, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Beschwerderecht.

Rn 47 Gegen die Aufhebung der Nachlasspflegschaft steht dem Nachlasspfleger kein Beschwerderecht zu, auch nicht gg die Anordnung des LG, die Aufhebung durchzuführen (BayObLGZ 61, 277). Rn 48 Gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist die Beschwerde der Erbprätendenten statthaft (Köln FamRZ 89, 547), ebenso die des Nachlasspflegers, wenn er geltend macht, ohne gesetzliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2248 BGB – Verwahrung des eigenhändigen Testaments.

Gesetzestext Ein nach § 2247 errichtetes Testament ist auf Verlangen des Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen. Rn 1 Der Erblasser kann das eigenhändige Testament in besondere amtliche Verwahrung geben, damit es beim Erbfall aufgefunden wird und vor Unterdrückung, Fälschung, Beschädigung und Abhandenkommen sicher ist. Dies dient dem Interesse des Erblassers a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rücktrittserklärung (Abs 2).

Rn 2 Die Rücktrittserklärung (II 1) ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie kann sich durch Auslegung einer notariellen Erklärung ergeben (BGH FamRZ 85, 919). Sie muss jedem der anderen Vertragspartner zugehen (§ 349; BGH aaO; NJW 21, 1455 Rz 12) und notariell beurkundet sein (II 2); Protokollierung im Prozess genügt (§ 127a). Zustellung durch den GV (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertretung.

Rn 9 Der Erbe kann sich bei der Annahme nach den allg Vorschriften – auch durch Vorsorgevollmacht (vgl Ddorf ZEV 19, 422 – vertreten lassen (nicht jedoch über Anscheins- oder Duldungsvollmacht, Bremen FamRZ 15, 1752), das Recht zur Annahme unterliegt aber nicht der Pfändung (München ZEV 15, 219). Die Vollmacht bedarf keiner Form. Für beschränkt Geschäftsfähige und Geschäftsu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorläufiges Ausübungsverbot (IV).

Rn 5 Im Interesse einer möglichst schnellen Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten des Vollmachtgebers kann das BtG nach IV eine wirksame Vollmacht bei einem bestehenden Missbrauchsverdacht vorübergehend suspendieren, ohne sie sogleich widerrufen zu müssen, soweit dringende Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Widerrufs der Vollmacht bestehen, ohne dass jedoch bereits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherungsbedürfnis.

Rn 9 Voraussetzung ist das Bedürfnis zu einer gerichtlichen Fürsorge, dh dass ohne das Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Karlsr FamRZ 04, 222), wobei das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen über das Ob und die Art der Fürsorgemaßnahme entscheidet. Dass ein Sicherungsbedürfnis auch ohne konkrete Gefährdung anzunehmen wäre, wen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispiele aus der Rspr.

Rn 8 Grundloser Antrag auf Anordnung der Betreuung (BGH NJW 93, 1577; Ddorf FamRZ 99, 438); Gebrauch einer Vorsorgevollmacht gg den Willen des Vollmachtgebers (BGH NJW 14, 3021); Anzeige oder Verdächtigung ggü dem Arbeitgeber (BGH NJW 91, 830); Bezichtigung des sexuellen Missbrauchs (Kobl NJW-RR 02, 630); Bezeichnung des Schenkers als geisteskrank (Hamm FamRZ 01, 545); das V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksame Widerrufserklärung.

Rn 15 Die Widerrufserklärung erfolgt gem 3 iVm § 167 I durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die entweder dem Bevollmächtigten (Innenwiderruf) oder dem Vertragspartner (Außenwiderruf) ggü abzugeben ist und analog § 171 II auch durch öffentliche Bekanntmachung erklärt werden kann. Dabei muss der Widerrufstatbestand mit dem Erteilungstatbestand nicht korrespond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unwiderruflichkeitsabrede.

Rn 13 Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nur in engen Grenzen zulässig, weil der Vollmachtgeber sich hierdurch seines Selbstbestimmungsrechts in erheblichem Umfang begibt. Nach hM bedarf es für die Unwiderruflichkeit der Vollmacht einer Unwiderruflichkeitsabrede im Grundverhältnis. Das bedeutet, dass der Widerruf einer Vollmacht nur durch Vertrag ausgeschloss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unvererbliche Rechte.

Rn 48 Hierzu gehören zunächst die höchstpersönlichen Rechte des Erblassers. Mit dem Tod des Menschen erlischt auch sein allg Persönlichkeitsrecht (MüKo/Leipold § 1922 Rz 84). Entspr gilt für das Recht am Körper, am Namen und auf die Ehre (NK-BGB/Kroiß § 1922 Rz 15). Allerdings ist ein postmortaler Persönlichkeitsschutz gg Verunglimpfung des Erblassers anerkannt (BVerfGE 30, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Vollmacht.

Rn 37 Die vom Erblasser erteilte Vollmacht (zur Prokura Rn 31) erlischt im Zweifel nicht mit seinem Tod (Zweibr DNotZ 83, 104 [OLG Zweibrücken 01.03.1982 - 3 W 12/82]). Ein Erlöschen ist auch dort nicht anzunehmen, wo der Bevollmächtigte Miterbe (Schlesw FGPrax 14, 206 [OLG Rostock 02.06.2014 - 3 W 24/13]) oder sogar Alleinerbe geworden ist. In diesem Fall ist das Fortbesteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschlagungsberechtigter.

Rn 7 Ausschlagungsberechtigt ist ausschließlich der geschäftsfähige Erbe, der sich aber eines Vertreters bedienen kann (Abs 3). Das Recht zur höchstpersönlichen Entscheidung über eine Ausschlagung verbleibt dem Erben auch im Insolvenzfall und geht nicht auf den Insolvenzverwalter über (BGH NJW 13, 692; 24, 366; Ivo ZErb 03, 250). Die Ausschlagung ist nicht wegen Sittenwidrig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anwendung des § 1829.

Rn 2 Zunächst muss ein Betreuer/Bevollmächtigter handeln, dem der Aufgabenkreis der ärztlichen Behandlung oder Heilbehandlung (ggf mit Beschränkung auf einen bestimmten ärztlichen Bereich) übertragen wurde. Beim Bevollmächtigten müssen die in I 1 genannten Maßnahmen ausdrücklich von der schriftlich erteilten Vollmacht umfasst werden (V). Hierzu muss aus der Vollmacht auch de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertrag.

Rn 3 Der Auftrag iSd § 662 ist ein vertragliches Schuldverhältnis. Für den Vertragsschluss gelten die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln. Das Vertragsangebot kann vom Auftraggeber oder vom Beauftragten ausgehen. Die Annahme kann auch konkludent durch die Ausführung des Auftrags erklärt werden (BGH NJW 13, 2588 [BGH 10.04.2013 - IV ZR 38/12], konkludenter Auftrag durch B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 3 Der Einwilligungsvorbehalt ist streng akzessorisch zur Betreuung und setzt daher zwingend voraus, dass für den fraglichen Aufgabenbereich bereits eine Betreuung angeordnet ist oder zumindest gleichzeitig angeordnet wird (KG FamRZ 08, 1114). Zudem kann er sich nur auf Willenserklärungen im Aufgabenbereich des Betreuers beziehen, nicht hingegen auf tatsächliche Handlungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betreuung und Pflegschaft über Volljährige oder unbekannte Beteiligte.

Rn 27 Das Haager Übereinkomme über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.00 (ErwSÜ) ist am 1.1.09 in Kraft getreten. Es hat Vorrang vor Art 24 (BRDrs 564/20 S 433; Wagner FamRZ 22, 405, 412). Vertragsstaaten sind außer Deutschland (BGBl 07 II 323), Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Monaco, Österreich, Portugal, die Schweiz, Tschech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonstige Vollmachten.

Rn 32 Eine vor der Privatisierung der Post erteilte Postvollmacht (§ 46 PostO) hat keine privatrechtliche Wirkung (BGHZ 98, 140, 144). Im Geltungsbereich des § 10 AKB ist in der Rspr des BGH anerkannt, dass der Versicherer kraft Gesetzes iRd Abwicklung eines Versicherungsfalls umfassend zu Gunsten und zu Lasten des Versicherungsnehmers bevollmächtigt ist (§ 10 V AKB) und das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 259 findet unabhängig davon Anwendung, ob der Anspruch auf Rechenschaftslegung auf Vertrag, Gesetz oder allg Rechtsgrundsätzen (§ 242) beruht. Eine gesetzliche Rechenschaftspflicht sehen zB die §§ 27 III, 556 III, 666, 675 I, 681 S 2, 687 II 1, 1214 I, 1698 II, 1807, 1872 I, 2130 II, 2218 sowie § 28 IV WEG vor. Auch für die Pflicht zur Rechenschaftslegung ggü dem Vorm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 8.2.1 Vorsorgevollmacht

Die Zulässigkeit einer Vorsorgevollmacht ergibt sich aus § 1820 BGB in Verbindung mit §§ 164 ff. BGB. [1] Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht tritt erst ein, wenn der Vollmachtgeber infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte seine eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann und dies vom Betreuu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1820 BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen für...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 1. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 77 Nichtehelichen Lebenspartnern steht untereinander kein gesetzliches Vertretungsrecht zu. Das gilt auch nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023[50] mit Ausnahme einer Vertretung in Gesundheitsfragen während der ersten sechs Monate seit dem Eintritt des Zustands, die eigenen Angelegenheiten nicht selbst besorgen zu können, auch für verheiratete und ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretung Volljähriger kraft Vorsorgevollmacht.

Rn 5 Von der Bestellung eines Betreuers ist nach Abs 3 abzusehen, wenn der später geschäftsunfähig gewordene Volljährige zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Voraussetzung der Vorschrift ist einmal die Erteilung einer Vollmacht durch eine volljährige geschäftsfähige natürliche Person an eine andere (nicht juristische) natürliche weder dem Anstalts- noch Heimpersonal zug...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Nachbereitung und weiterer Verlauf des Mandats

Rz. 36 Die Nachbereitung der Erstberatung sollte regelmäßig aus einem sog. Ausgangslageschreiben an den Mandanten bestehen, in dessen Rahmen die mitgeteilten Informationen zur Personen- und Vermögenssituation inklusive etwaig vorhandener früherer Verfügungen nebst den Besonderheiten des Sachverhalts und einer Auflistung der konkreten Wünsche des Mandanten noch einmal zusamme...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 2. Patientenverfügung

Rz. 79 Neben der Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht kommt flankierend die Errichtung einer Patientenverfügung (§ 1827 BGB) in Betracht. Unter einer Patientenverfügung versteht man die individuelle Willensäußerung eines Menschen zu seiner künftigen medizinischen Behandlung im Falle seiner eigenen Äußerungsunfähigkeit.[51] Die Patientenverfügung ist gesetzlich nor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlegung der Urschrift.

Rn 2 Die Urschrift einer Urkunde ist das Schriftstück, das der Verfasser der Urkunde eigenhändig unterzeichnet hat und das Ausfertigungen und Abschriften zugrunde liegt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 435 Rz 4). Bleibt die Urschrift in der Verwahrung einer Behörde, eines Gerichts oder des Notars (vgl § 45a I BeurkG für notarielle Urkunden) und nimmt somit nicht am Rechtsverkehr ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen aus einer Vermögensverwaltung.

Rn 2 § 31 erfordert, dass der Streitgegenstand sich auf eine Vermögensverwaltung bezieht. Unter Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines oder mehrerer Vermögensgegenstände auf vertraglicher oder gesetzlicher Rechtsgrundlage einschließlich der Geschäftsführung ohne Auftrag zu verstehen, sofern die Verwaltung sich nicht nur auf einzelne Geschäfte beschränkt, sondern auf ei...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 6. Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 23 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[55] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt. Dies gilt auch,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Abs 1 der Bestimmung behandelt in unvollkommener und unsystematischer Weise die Prozessführung, indem auf Vorschriften des BGB verwiesen, andererseits aber ein Vorrang des Prozessrechts angeordnet wird. Die Prozessfähigkeit, also die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst eingesetzten Vertreter vorzunehmen, ist in § 52 (näher dort) geregelt. Die Pro...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / VI. Verwahrung des eigenhändigen Testaments und Ablieferungspflicht

Rz. 23 Auch das eigenhändige Testament kann gem. § 2248 BGB in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts verbracht und beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments kann auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht verlangt werden.[60] Der/Die Erblasser kann/können das Testament wieder aus d...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Verfügungen

Rz. 16 Für das Mandat entscheidend kann die Frage nach früheren Verfügungen des künftigen Erblassers sein. Hierunter fallen bspw.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sache, Urkunden.

Rn 4 Sachen. Urkunden gehören dazu, wenn sie unmittelbar einen eigenen wirtschaftlichen Wert verkörpern (BGH KostRspr § 6 ZPO Nr 174; NJW 89, 2755), zB echte Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, Aktien (BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11; BGH FamRZ 92, 169; Köln MDR 75, 60: bei unstr eingeschränkter Realisierbarkeit nur § 3; Ddorf JurBüro 94, 494: voller Nennwert, wenn Zahlung of...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 23 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Da ein Verbraucher nach § 33 I 3 ZKG mit dem Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags verlangen kann, das Konto a...mehr

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ZErb 08/2025, Stellvertretu... / 2 Anmerkung

Das vorliegende Urteil des BGH betrifft grundlegende Fragen der Ausgestaltung von Rückforderungsrechten im Zusammenhang mit lebzeitigen unentgeltlichen Zuwendungen. Die Entscheidung für Ob und Wie einer unentgeltlichen Übertragung hängt in besonderem Maße von den Erwartungen an die Entwicklung der weiteren Zukunft ab. Die Zukunft allerdings wird sich mit Sicherheit anders en...mehr

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ZErb 08/2025, Betreuerbeste... / 1 Gründe

I. Mit anwaltlichem Schreiben vom 11.10.2024 regte der Ehemann der Betroffenen an, für die Betroffene eine Betreuung für den Aufgabenkreis "Übertragung der Hausanwesen … . und … auf die Abkömmlinge" einzurichten. Die Betroffene leide an einer Demenz. Sie hat ihrem Ehemann 2016 eine Vorsorgevollmacht(AS I3) ausgestellt, in der es unter § 1 S. 1 Hs. 1 heißt: "Die Vollmacht gilt...mehr

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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hie...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / VI. Gestaltungen zu einem Vormund

Rz. 67 Eltern können für den Fall, dass ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod eines Vormunds bedarf, durch letztwillige Verfügung diejenige Person benennen, die Vormund werden soll (§ 1782 BGB). Solche Verfügungen können auch in Ehegattentestamenten und Erbverträgen enthalten sein, sind aber stets einseitig und damit von jedem Elternteil einseitig widerrufbar (§§ 2270 Abs. ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Vollmachten

Rz. 26 Schließlich sollte die Gefahr des plötzlichen Ausfalls des Unternehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall durch (Vorsorge-)Vollmachten abgesichert werden. Eine besondere Rolle spielen hier postmortale und transmortale Vollmachten, Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten. Sie sollten Bestandteil jeglicher Nachfolgeplanung sein.[18]mehr