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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 530 BGB ... / C. Beispiele aus der Rspr.

Prof. Dr. Michael Stürner
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Rn 8

Grundloser Antrag auf Anordnung der Betreuung (BGH NJW 93, 1577; Ddorf FamRZ 99, 438); Gebrauch einer Vorsorgevollmacht gg den Willen des Vollmachtgebers (BGH NJW 14, 3021); Anzeige oder Verdächtigung ggü dem Arbeitgeber (BGH NJW 91, 830); Bezichtigung des sexuellen Missbrauchs (Kobl NJW-RR 02, 630); Bezeichnung des Schenkers als geisteskrank (Hamm FamRZ 01, 545); das Verlangen nach sofortiger Räumung eines gewerblich genutzten Gebäudes (BGH FamRZ 93, 1297); die hartnäckige Weigerung, den vom Schenker vorbehaltenen Anspruch auf Zahlung einer Rente zu erfüllen (BGH NJW 00, 3201) oder ihm ein Grundpfandrecht zu bestellen (BGH FamRZ 93, 785); der Antrag auf Teilungsversteigerung bei geschenktem Miteigentumsanteil (Oldbg NJW-RR 98, 1); die Gründung eines Konkurrenzunternehmens durch den beschenkten Kommanditisten in derselben Stadt und Branche (BGH NJW 02, 1046 [BGH 04.12.2001 - X ZR 167/99]); eheliche Verfehlungen (BGH NJW 82, 390; FamRZ 85, 351). Schwere Verfehlungen sind nicht: die Lösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (BGH FamRZ 70, 19); das Bestreiten von Behauptungen iRe prozessualen Auseinandersetzung (Karlsr NJW 88, 3023 [OLG Karlsruhe 13.01.1988 - 6 U 202/86]); die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen ggü einer Bank durch den Beschenkten, die in der Folge zur Zwangsverwaltung und drohenden Zwangsversteigerung in die Nießbrauchsgrundstücke führt; Zielrichtung dieser Verfehlung ist grds der unmittelbare Vertragspartner, hier die Bank als Darlehensgeber (Frankf ZEV 24, 617 [OLG Frankfurt am Main 17.05.2024 - 13 U 118/10] Rz 62 ff).

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