Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Muster

a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung ü...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VI. Grenzen der Vollmachten

1. Grundsätzliches Rz. 142 Da der Bevollmächtigte nicht die Stellung eines gesetzlichen Vertreters erlangt, ist im Rechtsverkehr niemand verpflichtet, sich auf eine Bevollmächtigung einzulassen.[205] Es gelten die Prinzipien der Vertragsfreiheit. Gleichwohl lässt sich das Wirtschaftsleben weitgehend auf Geschäfte, die über Bevollmächtigte abgewickelt werden, ein.[206] Bei Bed...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / g) Sonstige Wünsche des Vollmachtgebers

Rz. 111 Letztlich kann der Vollmachtgeber in der Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass er alle seine bisherigen Lebensgewohnheiten im Rahmen des tatsächlich Möglichen auch in Zukunft so beibehalten kann.[170]mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Zweifel an der Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 30 Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht, hat das Betreuungsgericht im Wege der Amtsermittlung nach § 26 FamFG weitere Feststellungen zu treffen, um die Zweifel möglichst auszuräumen. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH genügt ein bloßer Verdacht nicht, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vorliegenden Vollmachtsurkunde zu erschüttern. Kann die Unwirk...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vollmacht

1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Ei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Rechtsfolgen

Rz. 274 Wird die entsprechende Bescheinigung über die Ehegattenvertretung erteilt, wird eine Vertretung durch den vertretenden Ehegatten ermöglicht, obwohl keine entsprechende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorliegen, oder aber eine Betreuung eingerichtet worden ist. 1. Aufklärungspflicht des Arztes Rz. 275 Die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem vertretenen ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten

a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist so...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Vollmachtsmissbrauch und Abwehr

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 112 Präventiv kommt es bei der Abwehr eines Missbrauchs schon bei der Auswahl des Bevollmächtigten darauf an, eine vertrauenswürdige und geeignete Person aus dem nächsten familiären und persönlichen Umfeld mit der Aufgabe zu betreuen (vgl. dazu Rdn 46 ff.). Sollte dies nicht der Fall sein, sollte von einer Erteilung der Vollmacht abgesehen werden....mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Vollmachtstypen zur Regelung des Umfangs der Vertretungsmacht

Rz. 60 Der Umfang der Vertretungsmacht richtet sich nach den Anordnungen des Vollmachtgebers. Die Vertretungsmacht kann nicht mehr Angelegenheiten als bei einer entsprechenden Betreuerbestellung umfassen. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie beispielsweise Eheschließung, Testamentserrichtung und Wahlrecht sind auf einen Vertreter nicht übertragbar.[109] In der Grundstruktur...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Checkliste: Ermittlung des Gegenstandswerts bei Vorsorgeregelung

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt des Erforderlichkeitsgrundsatzes nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.)

aa) Ungeeignete Personen Rz. 46 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F.) ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeigne...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Anwaltliche Gebühren

Rz. 284 Bei einem Rechtsanwalt bestimmt sich der Gegenstandswert für eine Vorsorgevollmacht im vermögensrechtlichen Bereich in Ermangelung von für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 1 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei der absolute Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Dieser Höchstwe...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wertermittlung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 285 Anhaltspunkt für die Wertbestimmung der Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge ist das Aktivvermögen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkt ist, so dass im Gegensatz zur sofort einsetzenden Generalvollmacht ein Wertabzug vorzunehmen ist. Es ist insoweit...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten

Rz. 70 Im Hinblick auf den besonderen Vertrauenscharakter einer Vorsorgevollmacht wird die Wahl des Bevollmächtigten meist auf einen nahen Angehörigen, bei Eheleuten insbesondere auch auf den Ehepartner, fallen. Die Praxis zeigt, dass sich gerade Eheleute oft wechselseitig bevollmächtigen. Dabei erfolgt die Bevollmächtigung des jeweils anderen oftmals nur im Hinblick auf die...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 9 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[10] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Stre...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 58 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter[108] gewählt werden. Dieser ist berufsrechtlich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, darf nur die Interessen seines Mandanten und damit des Vollmachtgebers wahrnehmen. Von Gesetzes wegen darf er sich in keine...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Widerspruch des Ehegatten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB)

Rz. 260 Der Ehegatte kann zuvor gem. § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB seinen entgegenstehenden Willen gegen die Ehegattenvertretung ausdrücklich kundgetan haben. Der Widerspruch kann in das Zentrale Vorsorgeregister gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 1 VRegVO eingetragen werden. Diese Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung.[355] Es ist anzuregen, dass in Vorsorgevollmachten...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Gestaltungsgrundsätze

Rz. 156 Bei der Gestaltung des Umfangs einer Vollmacht ist Folgendes zu bedenken: Ist die Vollmacht zu weit gefasst, besteht eine erhöhte Missbrauchsgefahr, während bei zu eng gefassten Einzelfallvollmachten die Autonomie des Vollmachtgebers nicht gewahrt sein kann und für nicht geregelte Lücken der Vollmacht ein Betreuer bestellt wird. Gleichzeitig ist diese Gratwanderung ab...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

A. Vorsorgevollmacht I. Betreuungsrechtsänderungsgesetze Rz. 1 Am 1.1.1992 trat das Betreuungsgesetz [1] in Kraft, welches insbesondere die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. geschaffen hat. Fortan bestand die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit eine dritte P...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Wirksamkeit

Rz. 39 Erforderlich für eine wirksame Vollmachtserteilung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Erteilung der Vollmacht.[69] Begründet wird dies damit, dass die Vollmacht auf zeitlich unüberschaubare Dauer wirkt und daher Einsichtsfähigkeit in die Zukunft voraussetzt, die dem Urteilsvermögen der rechtlichen Geschäftsfähigkeit gleichkommt. Etwas anderes kann aber ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 109 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 38 Zunächst gilt auch hier, dass die Vorsorgevollmacht formlos erteilt werden kann.[68] Das Gesetz verlangt keine spezifische Form für die Vollmacht. Grundsätzlich würde danach jede Vollmacht genügen, die erkennen lässt, dass die persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten besorgt werden sollen. Gemäß § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB ist eine Betreu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Dauer der Wirksamkeit

Rz. 27 Eine Vollmacht gilt grundsätzlich weiter, wenn der Bevollmächtigte geschäftsunfähig wird[44] oder verstirbt. Da dies gerade im Hinblick auf das Versterben des Bevollmächtigten nicht ausnahmslos gilt, muss dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich klargestellt werden. Die §§ 168 Abs. 1, 672 Abs. 1, 675 BGB begründen insoweit nur eine Zweifelsfallregelung. Die...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Am 1.1.1992 trat das Betreuungsgesetz [1] in Kraft, welches insbesondere die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. geschaffen hat. Fortan bestand die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit eine dritte Person auf rechtsgeschäftlicher Grundlage zur Wahrnehmun...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Doppelbevollmächtigung

Rz. 62 Im Fall der Verhinderung des Bevollmächtigten ist die Kontinuität der Versorgung des Betreuungsbedürftigen in Frage gestellt, möglicherweise wird sogar die Bestellung eines Betreuers erforderlich. Als mögliche Lösung bietet sich für diesen Fall an, im Außenverhältnis eine Doppelvollmacht (vgl. hierzu "Kontrollbevollmächtigung" Rdn 140) derart zu erteilen, dass beiden ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Anspruch von Miterben auf Erstellung eines Bestandsverzeichnisses aufgrund einer Vorsorgevollmacht

Rz. 127 OLG München, Urt. v. 6.12.2017:[122] Zitat 1. Der aus einem der Erteilung der Vorsorgevollmacht zugrundeliegenden Auftragsverhältnis zustehende Auskunftsanspruch umfasst auch die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB. 2. Der Vorsorgebevollmächtigte kann sich nur dann auf die Unmöglichkeit einer Auskunftserteilung berufen, wenn alle zur Verfügung s...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Umschreibung des Grundbuchs

Rz. 73 Betreffend die Möglichkeit der Umschreibung des Grundbuches unter Vorlage der post- oder transmortalen Vollmacht wurde bis dato nicht höchstrichterlich entschieden.[122] Mittels der post- oder transmortalen Vollmacht soll nach Ansicht des OLG Schleswig auch eine Umschreibung erfolgen können, wenn der Bevollmächtigte Miterbe des Vollmachtgebers ist. Der Bevollmächtigte...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit

Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist somit vorzugswürdig. Als Argument hierfür ist der höhere...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 91 Ein Bevollmächtigter kann für alle Angelegenheiten der Personensorge bestellt werden, die bei fehlender Vollmacht durch einen zu bestellenden Betreuer[148] besorgt werden müssten. Somit kann grundsätzlich ein Vertreter für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Die Entscheidung des Bevollmächtigten ist dabei verbindlich. Hinsich...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt der Missbrauchsvermeidung

Rz. 55 Dem Missbrauch der Vollmacht wird am besten durch eine sorgfältige Auswahl des Bevollmächtigten vorgebeugt. Der Bevollmächtigte muss eine absolute Vertrauensperson sein, damit die Erfüllung der Wünsche und des mutmaßlichen Willens des Vollmachtgebers gewährleistet ist. Grundvoraussetzungen für einen geeigneten Bevollmächtigten sind:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Entscheidungen über die Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB (§ 1906 Abs. 1 BGB a.F.)

Rz. 99 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, im Falle einer krankheitsbedingten konkreten Eigengefährdung[154] den Vollmachtgeber in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer geschlossenen Station unterzubringen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vollmachtsurkunde die Maßnahmen nach § 1831 Abs. 1 BGB (§ 1906 Abs. 1 BGB a.F.) ausdrücklich umfasst...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 112 Präventiv kommt es bei der Abwehr eines Missbrauchs schon bei der Auswahl des Bevollmächtigten darauf an, eine vertrauenswürdige und geeignete Person aus dem nächsten familiären und persönlichen Umfeld mit der Aufgabe zu betreuen (vgl. dazu Rdn 46 ff.). Sollte dies nicht der Fall sein, sollte von einer Erteilung der Vollmacht abgesehen werden. Eine Betreuung wäre in ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 71 Die postmortale und transmortale Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Versterben des Vollmachtgebers unabhängig von Ermittlung und Willen der Erben und unabhängig von der Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsvermerk rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Aufgrund von ihm geschlossener Verträge scheiden Nachlassgegenstände au...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Besonderheiten bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 90 Es ist strittig, ob eine im Rahmen einer Vor- und Nacherbschaft über den Tod hinaus erteilte Vollmacht des Erblassers an einen Dritten während der Vorerbschaft zur Vertretung des Vorerben alleine[141] oder aber auch des Nacherben im Außenverhältnis berechtigt.[142] Ebenso ist strittig, ob die Beschränkungen des Vorerben dabei auch für den Bevollmächtigten gelten[143] ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) General- und Spezialvollmacht

Rz. 61 Eine Vollmacht kann entweder für bestimmte Rechtsgeschäfte als Spezialvollmacht oder als alle Rechtsgeschäfte umfassende Generalvollmacht erteilt werden. Lediglich im Rahmen der rechtsgeschäftlichen Vollmachten erscheint eine Einzelvollmacht, beispielsweise eine Kontovollmacht, sinnvoll. Wird dagegen eine Vorsorge dahin gehend angestrebt, eine Betreuerbestellung zu ve...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Ersatzbevollmächtigung und Unterbevollmächtigung

Rz. 68 Für den Fall, dass der Bevollmächtigte beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber einen Ersatzbevollmächtigten bestellen oder den Hauptbevollmächtigten ermächtigten, seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten zu benennen. Die Benennung eines Ersatzbevollmächtigten durch den Vollmachtgeber ist sinnvoll, wenn...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Notarielle Gebühren

Rz. 288 Der Geschäftswert einer notariellen Vorsorgevollmacht richtet sich grundsätzlich gemäß § 98 GNotKG nach dem halben Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers. Nach § 98 Abs. 4 GNotKG beträgt der Geschäftswert allerdings höchstens 1 Mio. EUR. Aufgrund des Eventualcharakters der Vollmacht kann auch ein höherer Abschlag als 50 % möglich sein.[392] Eine 1,0-Gebühr nach ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Durchführung der Registrierung

Rz. 301 Für die Registrierung selbst gibt es keinen Formzwang, die Bundesnotarkammer hat aber für die verschiedenen Gruppen registrierter Nutzer Formularangebote entwickelt. Eine Vorsorgevollmacht, die durch institutionelle Nutzer – außer Notaren – registriert wird, soll folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Rz. 212 Mit de...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / e) Rechtsscheinswirkung der Vollmachtsurkunde

Rz. 29 Nach § 172 Abs. 1 BGB entfaltet eine dem Bevollmächtigten schriftlich erteilte Vollmacht ihre Wirkung mit Vorlage gegenüber dem Geschäftspartner. Dieser darf auf den Inhalt der Vollmacht vertrauen, unabhängig vom wahren Bestand derselben. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Rechtsscheinshaftung, die an das bewusste Inverkehrbringen der Vollmachtsurkunde durch den...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / g) Unterrichtung und Ablieferungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht

Rz. 32 Im Rahmen eines Betreuungsverfahrens ist das Gericht über bestehende Vorsorgevollmachten gem. § 1820 Abs. 1 BGB (§ 1901c BGB a.F.) zu unterrichten und auf Verlangen des Gerichts ist eine Abschrift vorzulegen. Nach § 285 FamFG ergeht eine entsprechende Anordnung durch Beschluss.mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / h) Nichtausübung und Ablieferung

Rz. 33 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts besteht nunmehr gem. § 1820 Abs. 4 BGB die Möglichkeit des Betreuungsgerichts gegenüber dem Bevollmächtigten durch Beschluss gem. § 285 FamFG anzuordnen, die erteilte Vollmacht nicht zu nutzen, sondern diese vorübergehend bei dem Betreuer abzuliefern. Es wird von einer Suspendierung gesprochen.[56] Die Möglichkei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 147 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vor. Übe...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Zeitpunkt des Wirksamwerdens

Rz. 25 Grundsätzlich wird eine Vollmacht mit Erstellung und Zugang wirksam. Da eine Vorsorgevollmacht an sich erst eine in der Zukunft eintretende Versorgungsbedürftigkeit regeln will, ist zu überlegen, ob die Vollmacht erst mit Eintritt einer aufschiebenden Bedingung Wirksamkeit erlangen soll.[38] Verschiedene Modelle sind denkbar:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / II. Gestaltungshinweise und Muster

1. Gestaltungsgrundsätze Rz. 199 Die Betreuungsverfügung kann Willensäußerungen sowohl für die Auswahl eines bestimmten Betreuers als auch für dessen gesamtes Tätigkeitsfeld enthalten. Soweit die gesetzlich zulässige Tätigkeit des Betreuers reicht, ist auch eine Anweisung an ihn möglich. Beschränkt wird die inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit der Betreuungsverfügung letztlich ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / F. Registrierung

I. Einführung Rz. 297 Auf Grundlage des § 78a Abs. 3 BNotO wurde die Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV) erlassen und das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer [397] ins Leben gerufen. Mit der Vorsorgeregister-Gebührensatzung (VRegGebS) wurde gem. § 78b Abs. 2, 4 BNotO eine entsprechende Regelung betreffend der Erhebung der Gebühren getroffen. II. Verfahren der Registr...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / B. Betreuungsverfügung

I. Rechtliche Grundlagen der Betreuungsverfügung 1. Aufgabenbereich der Betreuungsverfügung Rz. 161 Kann ein Volljähriger aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt nach § 1814 Abs. 1 BGB (§ 1896 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.) das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen (§ 1814 Abs. 4 BGB) für ih...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Bindungswirkung einer Betreuungsverfügung

a) Selbstbindung des Betreuungsbedürftigen Rz. 169 Nach § 1816 Abs. 2 S. 3 BGB (§ 1897 Abs. 4 S. 3 BGB a.F.) ist der Betreuungsbedürftige an früher geäußerte Wünsche für den Fall, dass der zu betreuende Volljährige erkennbar nicht mehr an diesen Wünschen festhalten will, nicht gebunden. Er kann diese auch jederzeit widerrufen. Insoweit besteht also keine Selbstbindung des Ver...mehr