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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Julia Roglmeier
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Rz. 1

Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hierbei noch gar nicht eingerechnet. Anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass der Bereich der Testamentsgestaltung sowohl für den anwaltlichen Berater als auch für den Notar auch in den kommenden Jahren ein interessantes Tätigkeitsgebiet bleiben dürfte, bei dem die Arbeit nicht ausgeht.

 

Rz. 2

Die rechtlichen Konstellationen, die es dabei zu lösen gilt, sind genauso unerschöpflich wie die Zielsetzungen der Mandanten, die diese bei ihrer Nachfolgeplanung verfolgen. Fragt man als guter juristischer Berater im Rahmen der Erstberatung nach den Motiven für die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, fallen meist folgende Fallgruppen ins Auge:

▪ Streitvermeidung unter den Erben
▪ Gerechtigkeit
▪ Absicherung des Partners
▪ Steueroptimierung
▪ Familienbindung des Vermögens
▪ Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter
 

Rz. 3

Die Frage nach den Zielen, die mit der Errichtung einer letztwilligen Verfügung vom Mandanten verfolgt werden, stellt für jeden Berater den zentralen Dreh- und Angelpunkt eines jeden Erstberatungsgesprächs dar. Kein Fall ist gleich. Lösungen von der Stange verbieten sich. Aus diesem Grund ist es von elementarer Bedeutung, die Ausgangslage exakt zu ermitteln. Dabei muss die unterschiedliche Motivationslage mit der individuellen Personen- und Vermögenssituation des Mandanten abgeglichen und auch persönliche Besonderheiten des Falls – bspw. Kinder, die sich unterschiedlich entwickeln und nach d...

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