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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Betreuungsverfügung

Christina Brammen
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Rz. 22

Muster 7.8: Betreuungsverfügung

 

Muster 7.8: Betreuungsverfügung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Wenn in Zeiten der Geschäftsfähigkeit keine wirksame Vollmacht erteilt wurde oder der hierin Bevollmächtigte weggefallen ist, muss das Betreuungsgericht auf Anregung eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn der Patient bzw. zu Betreuende wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln kann.

Der Betreuer muss für das Amt geeignet, kann aber eine für den Betroffenen völlig fremde Person sein. Das Betreuungsgericht ist jedoch verpflichtet, Vorschläge des zu Betreuenden zu berücksichtigen. Sie können also für die Zukunft durch Benennung einer Person Ihres Vertrauens Einfluss auf die Wahl des Betreuers nehmen. Auch wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht getroffen haben, können Sie ergänzend bestimmen, dass der Bevollmächtigte Betreuer werden soll für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für eine zu treffende Entscheidung oder Maßnahme nicht ausreicht.

Die Betreuung bezieht sich ausschließlich auf die Lebensbereiche, für die aktuell Entscheidungen getroffen werden müssen. Dies gilt sowohl für die Umsetzung der Patientenverfügung als auch für einen etwaigen Heimumzug oder finanzielle Angelegenheiten. Der Betreuer muss sich an die Wünsche des Betreuten halten. Er setzt die Patientenverfügung des Betreuten um, wenn Ärzte und Pflegepersonal sich nicht an diese halten.

Der Betreuer hat Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. eine gesetzlich geregelte Vergütung und wird durch das Betreuungsgericht kontrolliert.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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