Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / d) Differenzierung bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 129 Bei Erörterung der persönlichen Angelegenheiten auch und insbes. im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung wünscht der Vollmachtgeber bei mehreren Bevollmächtigten in der Konstellation Partner und Kinder (Familie), dass ein Bevollmächtigter "Vorrang" hat (i.d.R. der Partner gegenüber den Kindern) oder dass sich Bevollmächtigte bei besonders schwerwiegenden und ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besondere Themen für di... / I. Identifizierung nach BeurkG

Rz. 2 Der Notar hat sich – mit besonderer Sorgfalt – Gewissheit über die Person des Vollmachtgebers zu verschaffen, gleich ob der Notar eine Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet oder ob er die Unterschrift des Vollmachtgebers unter einem von ihm – dem Notar – entworfenen Text oder unter einen vom Vollmachtgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorgevollmachten

A. Allgemeines Rz. 1 Das Thema "Vorsorgevollmacht" wird zunehmend Gegenstand von Rechtsberatungen und rechtlichen Auseinandersetzungen: Immer mehr Menschen in Deutschland errichten eine Vorsorgeurkunde. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind mehr als 5 Millionen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Sowohl für den V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 51 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden sich verschiedene Entscheidungen, welche sich direkt oder mittelbar mit der Thematik befassen. Rz. 52 Entscheidungen zum Grundsatz der Selbstorganschaft Der BGH hat es in verschiedenen Entscheidungen für zulässig erachtet, dass Geschäftsführungsaufgaben bei Personengesellschaften im umfassenden Sinn durch Bevollmächtigte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I:Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag

Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag Rz. 1 Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Bundesärztekammer.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / D. Verwendung von Vorsorgevollmachten gegenüber dem Grundbuchamt

I. Form Rz. 24 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Besondere Bedeutung bei den "sonstigen" Erklärungen im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO hat im Grundbuchverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Sonderfall: Schenkungen

Rz. 94 Vorsorglich sollte ausdrücklich geklärt werden, ob und inwieweit der Bevollmächtigte (bei mehreren Bevollmächtigten siehe Rdn 101) befugt ist, Vermögenswerte des Vollmachtgebers an sich oder Dritte zu verschenken. Zwar wird davon ausgegangen, dass ein Generalbevollmächtigter (auch ohne dahingehende ausdrückliche Erklärung des Vollmachtgebers) zu Schenkungen befugt ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / cc) Lösung 2: Notarielle Beurkundung mit verzögerter Aushändigungsanweisung

Rz. 196 Spezifizierung Wirksamkeit mit Besitz der Ausfertigung beim Bevollmächtigten (siehe dazu Rdn 188) und Anweisung des Notars gem. § 52 Abs. 2 BeurkG, dem Bevollmächtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfertigung zu erteilen (sog. Ausfertigungssperre) Rz. 197 Diese Gestaltung geht auf Bühler zurück und war einige Zeit im notariellen Bereich das "Standardmod...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einschränkungen durch den Vollmachtgeber

Rz. 88 Mitunter wünscht der Vollmachtgeber bestimmte Einschränkungen. Er kann den Wunsch haben, bestimmte Rechtsgeschäfte/Rechtshandlungen generell von der Bevollmächtigung – im Außenverhältnis – auszunehmen, wobei ihm dann bewusst gemacht werden muss, dass diese dann im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit bzw. Betreuungsbedürftigkeit von einem Betreuer wahrzunehmen wären (u.U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Der Bevollmächtigte als Alleinerbe des Vollmachtgebers – Fortbestand der Vollmacht?

Rz. 81 Ist bzw. wird der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers, ist nicht ganz klar, ob er dann noch aufgrund der (Vorsorge-)Vollmacht handeln kann. Die Frage stellt sich dann, wenn ein Rechtsgeschäft ansteht und sich der dafür (sonst) erforderliche Erbnachweis (Erbschein oder im Einzelfall Eröffnungsprotokoll bzgl. einer – notariellen – Verfügung von Todes wegen, §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / bb) Lösung 1: "Schubladenlösung"

Rz. 192 Spezifizierung "Unbedingte" Vollmachtserteilung und deren private Aufbewahrung, sog. Schubladenlösung, "unbedingte" Erteilung der Vollmacht, aber zunächst Verwahrung privat (zu Hause oder bei einer Vertrauensperson), ggf. ohne dass der Bevollmächtigte informiert wird (Letzteres funktioniert nur, wenn die Vollmacht nicht im Zentralen Register für Vorsorgevollmachten (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / I. Vorbemerkungen

Bezüglich Vorsorgevollmachten[1] erscheinen zwei Ansichten unverrückbar: Zum einen, dass die Vorsorgevollmacht ein bewährtes Konzept sei, welches keiner Nachbesserung mehr bedürfe,[2] und zum anderen, dass etwaige Missbrauchsfälle allein medial verbreitet seien und ungerechtfertigt sowie überhöht in den Fokus gerückt würden. In diesem Sinne werden Empfehlungen von Experten w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / a) Urteil des Landgerichts Detmold

Rz. 19 Nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold aus dem Jahre 2015[24] wird man diese Frage verneinen müssen. Das LG Detmold hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Der Kontoinhaber hatte eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt, wonach der Bevollmächtigte ihn unter anderem in "allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten" vertreten konnte. Später wurde für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / c) Schlussfolgerungen aus den Entscheidungen des Landgerichts Detmold und des Landgerichts Hamburg

Rz. 21 Aus den vorgenannten Entscheidungen lässt sich schließen, dass Banken ein gewisser Aufwand bei der Überprüfung der Wirksamkeit einer Vollmacht zumutbar ist. Soweit der Vollmachtgeber noch lebt und ansprechbar ist, muss die Bank bei Zweifeln am Bestand der Vollmacht jedenfalls Kontakt zum Vollmachtgeber suchen. Ist eine Rücksprache mit dem Vollmachtgeber nicht möglich,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Beschränkung durch Vereinbarung

a) Beschränkung durch Individualvereinbarung Rz. 11 Unproblematisch können Vertragsparteien individuell vereinbaren, dass ein Handeln durch Vertreter nicht zulässig sein soll. b) Beschränkung durch AGB Rz. 12 Fraglich ist, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Vertreterhandelns formularmäßig durch AGB erfolgen kann.[14] Geht man von dem Grundsatz aus, dass mangels gesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 3. Muster-Anschreiben

Rz. 7 Muster 17.1: Anschreiben Bevollmächtigter Muster 17.1: Anschreiben Bevollmächtigter Sehr geehrter Herr _________________________, Herr _________________________, wohnhaft _________________________, hat mich gebeten, den mit Ihnen geschlossenen Darlehensvertrag vom _________________________ zu kündigen und Sie aufzufordern, das noch valutierende Restdarlehen i.H.v. ______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Mehrere Vollmachtgeber in einer Urkunde?

Rz. 25 Früher war es unter Ehegatten üblich, dass diese sich in einer Urkunde gegenseitig bevollmächtigten und ggf. ihre Kinder als Ersatzbevollmächtigte; wobei hier klargestellt sei, dass es sich dann auch um zwei Vollmachten handelt. Entsprechende Formulare werden noch "angeboten".[61] Die Emotionslage ist bei Eheleuten ggf. vergleichbar mit der "liebgewonnen Einrichtung" ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / 3. Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde

Rz. 15 Die Betreuungsbehörden sind befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten öffentlich zu beglaubigen (§ 7 BtOG). Sie steht der notariell beglaubigten Vollmacht gleich.[28] Diese Befugnis erstreckt sich nur dann, wenn diese von natürlichen Personen erteilt werden. Eine solche Vollmacht entspricht den Anforderungen des § 29 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Informationsansprüche

Rz. 26 Der oder die Erben haben gegen den Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich die gleichen Informationsansprüche wie der Erblasser. Diese ergeben sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis, i.d.R. aus § 666 BGB (siehe hierzu § 22 Rdn 21 ff.).[75] Die Benachrichtigungspflicht nach § 666 Var. 1 BGB kommt nach dem Erbfall in Bezug auf die Frage, wem welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Ohne klarstellende Anordnung ist das Verhältnis umstritten

Rz. 52 Ist dies nicht geschehen, so ist umstritten, wie sich die konkurrierende Vollmacht zur Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers verhält.[144] Richtigerweise ist die Frage vorrangig durch Auslegung der entsprechenden Erklärungen des Erblassers (Bevollmächtigung und letztwillige Anordnung zur Testamentsvollstreckung) zu klären.[145] Denn auf diese Art mag sich schließlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / E. Verwendung von Vorsorgevollmachten gegenüber den Registergerichten

Rz. 36 In Deutschland werden bei den Amtsgerichten derzeit die folgenden Register geführt: Eintragungen und Löschungen in den jeweiligen Registern beruhen in der Regel auf entsprechenden Anträgen. Anmeldungen sind dabei nach den für das jeweilige Register geltenden gesetzlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besondere Themen für di... / D. Ausfertigung

Rz. 31 Während das Original – die Urschrift – einer privatschriftlichen Vollmacht (Vollmachtsurkunde) – mit oder ohne Unterschriftsbeglaubigung – im Rechtsverkehr Verwendung findet (§ 172 Abs. BGB), verbleibt die Urschrift der notariell beurkundeten Vollmacht in der Verwahrung des Notars (§ 45 Abs. 1 BeurkG, § 31 Abs. 1 Nr. 2 NotAktVV). Die Urschrift einer notariell beurkund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / b) Grundbuchsachen

Rz. 9 Mittels einer trans- oder postmortalen Vollmacht kann keine Grundbuchberichtigung auf die Erben[16] unter Inanspruchnahme der Kostenbegünstigung der KV 14110 Abs. 1 GNotKG vollzogen werden; ebenso wenig kann der Bevollmächtigte eine Miterbengemeinschaft auseinandersetzen, weil ihm vom Erblasser nicht die Macht eingeräumt ist, in die erbrechtliche Rechtsposition der Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1

Zum 1.1.2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht (auch) hinsichtlich Vorsorgevollmacht novelliert. Nunmehr ist die sog. Wohlschranke gestrichen und die Willensbefolgungspflicht oberstes Gebot. Die Konsequenzen sind fatal. Der Beitrag befasst sich mit Rechtslücken im neuen Betreuungsrecht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besondere Themen für di... / C. Prüfung/Feststellung der Geschäftsfähigkeit

I. Beurkundung Rz. 11 Wird die Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet (§§ 6 ff. BeurkG), hat der Notar die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen (§ 11 BeurkG, § 17 BeurkG). Fehlt dem Vollmachtgeber nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit (siehe dazu § 1 Rdn 15...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / a) Außenverhältnis: Anwendung der §§ 164 ff. BGB vs. Ermächtigung

Rz. 6 Über die Dogmatik der Sorgerechtsvollmacht bestand in Rechtsprechung und Literatur lange erhebliche Uneinigkeit.[6] Der BGH hat der teilweise vertretenen Auffassung, die Sorgerechtsvollmacht stelle regelmäßig eine Ermächtigung analog § 125 Abs. 2 S. 2 HGB dar, eine Absage erteilt.[7] Überzeugend führt der XII. Zivilsenat aus, dass es im Bereich der gesetzlichen (Gesamt-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / C. Ausgestaltung der Sorgerechtsvollmacht (Muster)

Rz. 13 Für Sorgerechtsvollmachten können die nachfolgenden Muster verwendet werden, welche hinsichtlich Unterbevollmächtigungen, Erlöschen, den Beschränkungen des § 181 BGB und exemplarisch aufzuführenden Angelegenheiten zu ergänzen sind. Rz. 14 Muster 10.1: Sorgerechtsvollmacht als Generalvollmacht für den anderen Elternteil Muster 10.1: Sorgerechtsvollmacht als Generalvollm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / G. Verwendung von Vollmachten bei Schenkungen

Rz. 52 Grundsätzlich ermächtigt eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht den Bevollmächtigten auch zu Schenkungen. Wünscht der Vollmachtgeber eine Beschränkung dieser Befugnis, so muss er dies in die Vorsorgevollmacht mit aufnehmen. Aus dem Vollmachtstext sollte sich daher etwaige Einschränkungen der Befugnisse des Bevollmächtigten unmittelbar ergeben. Dabei ist zu unters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / aa) Grundsätzlich keine Lösung: Bedingte Vollmacht

Rz. 191 Spezifizierung Vollmachtserteilung unter aufschiebender Bedingung: (Beschränkung der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, § 158 BGB), z.B. Bedingung = Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers oder Vorlage eines ärztlichen Attestes über Geschäftsunfähigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit Die Rechtsprechung hat die Praxisuntauglichkeit dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Patientenverfügung/Best... / III. Fragebogen zur Entscheidung über die richtigen Vorsorgeinstrumente

Rz. 33 Zur Einstimmung auf eine anwaltliche Erstberatung kann es sich empfehlen, dem Mandanten schriftliche Erstinformationen und -fragen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Regelungsinstrumenten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung beschäftigen und die z.B. dem nachstehenden Muster folgen können. Das nachfolgende Muster orientiert sich daran, dass der Ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Beschränkung durch Gesetz

Rz. 10 Die Verwendung von (Vorsorge-)Vollmachten gegenüber Banken ist durch Gesetz nicht beschränkt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / a) Beschränkung durch Individualvereinbarung

Rz. 11 Unproblematisch können Vertragsparteien individuell vereinbaren, dass ein Handeln durch Vertreter nicht zulässig sein soll.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / II. Erlöschen durch Konfusion?

Rz. 11 Kontrovers diskutiert wurde aufgrund einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2013, ob eine transmortale Vollmacht auch dann fortbesteht, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe ist. Das OLG Hamm[35] verneinte die Frage: Die Vollmacht erlösche im Zeitpunkt des Todes durch Konfusion; denn der Erbe könne sich nicht selbst vertreten, da die Vollmacht eine Perso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also nur und ausschließlich auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Schriftform und Erfordernis der ausdrücklichen Benennung von Maßnahmen

Rz. 118 Während die vom Gesetz geforderte Schriftform (§ 126 BGB) bei Vorsorgevollmachten i.d.R. kein Problem darstellt, sieht das bei der inhaltlichen Ausgestaltung (Formulierung, Text) anders aus. Im Bruch mit der deutschen Rechtstradition verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Benennung bestimmter Maßnahmen, zu denen der Bevollmächtigte berechtigt ist.[182] Aktuell ist un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Thema "Vorsorgevollmacht" wird zunehmend Gegenstand von Rechtsberatungen und rechtlichen Auseinandersetzungen: Immer mehr Menschen in Deutschland errichten eine Vorsorgeurkunde. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind mehr als 5 Millionen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Sowohl für den Vollmachtgeber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / dd) Lösung 3: Unbedingte Vollmachtserteilung (mit interner Weisung)

Rz. 205 Spezifizierung Bei entsprechendem Vertrauen der "Königsweg", das gängigste Gestaltungsmodell, das mittlerweile überwiegend empfohlen wird[312] Rz. 206 Der große Vorteil dieser Lösung besteht drain, dass sie einen unkomplizierten und daher ggf. schnellen Übergang von der Eigen- zur Fremdfürsorge ermöglicht.[313] Sie setzt ein besonderes Vertrauen des Vollmachtgebers in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / V. Besonderheiten bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 32 Hinsichtlich der Vor- und Nacherbfolge ist umstritten, ob der Bevollmächtigte vor Eintritt des Nacherbfalls nur den Vorerben oder auch den Nacherben vertreten kann.[87] Ließe man auch die Vertretung des Nacherben schon zu, so würde dies die Möglichkeit eröffnen, den Vorerben letztlich von den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB zu befreien, was von § 2136 BGB eigentlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besondere Themen für di... / E. Hinweis auf das Zentrale Vorsorgeregister

Rz. 46 Gem. § 20a BeurkG soll der Notar, der eine "Vorsorgevollmacht" "beurkundet", auf die Möglichkeit der Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinweisen (zum ZVR siehe § 9 Rdn 4). Ob den Notar diese Hinweispflicht auch bei einer Unterschriftsbeglaubigung trifft, wird unterschiedlich beantwortet. Während Lerch eine Pflicht bei Unterschriftsbeglaubigungen gene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Gestaltung (Technik/Konstruktion)

Rz. 42 Bei Bevollmächtigung mehrerer Personen sind zwei Gestaltungen geläufig: Entweder werden alle Bevollmächtigten entsprechend den vorangestellten Grundmustern I und II im Anfang der Urkunde bevollmächtigt oder der in erster Linie Bevollmächtigte (z.B. der Partner) steht als sog. Hauptbevollmächtigter vorne und die anderen Bevollmächtigen werden an späterer Stelle der Urk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Ansprüche wegen (pflichtwidrigen) Handelns des Bevollmächtigten

Rz. 29 Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz können sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis ergeben.[83] Dabei handelt es sich grundsätzlich um die gleichen Ansprüche, die auch aus dem Innenverhältnis zwischen Erblasser und Bevollmächtigtem resultieren; handelt der Bevollmächtigte pflichtwidrig, so macht er sich gegenüber dem Erblasser bzw. den E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Hinweise zum Grundverhältnis

Rz. 182 Nicht zuletzt angesichts der in der Gestaltungsliteratur – vor dem Hintergrund möglicher (Notar-)Haftung[275] – aufgekommenen Diskussion zu einer konkreten/detaillierten Ausgestaltung des Grundverhältnisses sollten der Vollmachtgeber und auch der Bevollmächtigte auf das Thema – in der Urkunde – hingewiesen werden. Anlässlich der Erörterung am Hinweis als Stoppstelle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / B. Berufsrecht

Rz. 5 Wird ein Anwalt mit einer Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestellt und gleichzeitig eine Vollmachtsvereinbarung getroffen, geschieht dies vordringlich wegen der Stellung und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit, Erfahrung und Verantwortung des Anwaltes. Als Bevollmächtigter und Partei der Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber (im Folgenden Bevollmächtigter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 3. Muster-Anschreiben

Rz. 22 Muster 17.3: Anschreiben an die Bank mit Vorlage notariell beglaubigter Vollmacht Muster 17.3: Anschreiben an die Bank mit Vorlage notariell beglaubigter Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren _________________________, wir zeigen die rechtliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine auf uns lautende Vollmacht liegt im Original bei. Unser Mandant wollte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Anmeldungen bei Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 39 Für Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen freier Berufe verweist § 5 Abs. 2 PartGG auf § 12 HGB. Insoweit gelten hier die für Anmeldungen zum Handelsregister entwickelten Grundsätze entsprechend.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / IV. Öffentliche Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

1. Gesetzliche Ausgangslage Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 9

Auf einen Blick Vorsorgevollmachten sind nie sicher. Ein möglicher Missbrauch ist nicht zu verhindern und er trifft nicht nur das Vermögen. Die Gesundheit, der soziale Kontakt, die persönliche Freiheit, das Lebensumfeld, die Würde – alles kann damit behütet, aber eben auch mit den Füßen getreten werden. Wer auf der Basis von Vertrauen sein gesamtes Leben mit einer solchen Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Kontrollbevollmächtigung

Rz. 43 Möchte der Vollmachtgeber sicherstellen, dass die spätere Tätigkeit des Bevollmächtigten überwacht wird, nachdem er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, so kann er einen Kontrollbevollmächtigten benennen. Diesem können alle Aufgaben eines Kontrollbetreuers nach § 1820 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.) übertragen werden, insbesondere die Wahrnehmung der Rechte des...mehr