Zum 1.1.2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht (auch) hinsichtlich Vorsorgevollmacht novelliert. Nunmehr ist die sog. Wohlschranke gestrichen und die Willensbefolgungspflicht oberstes Gebot. Die Konsequenzen sind fatal. Der Beitrag befasst sich mit Rechtslücken im neuen Betreuungsrecht.

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