Rz. 188

Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hohen Streitwerten im Erbrecht ergeben.

Häufig werden die Kosten bloß für eine Beratungsleistung des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit einer erbrechtlichen Angelegenheit bis zu einer gewissen Höhe oder für die Beratung und Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung übernommen, wobei in den meisten Fällen bereits hier eine Zusatzversicherung des Versicherten notwendig ist. Der Rechtsanwalt kann dem erbrechtlichen Mandanten daher nur den Rat erteilen, sich selbstständig über die Kostenübernahme bei seiner Versicherung zu informieren. Die folgende Leistungsübersicht soll einen beispielhaften Einblick der Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherer ermöglichen, siehe Anhang 3.

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