Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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zfs 4/2016, Burhoff/Kotz: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, ZAP Verlag, 1. Auflage 2016, 1.696 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-89655-809-1

Unter der Federführung der RAe Burhoff und Kotz ist ein neues Handbuch im ZAP Verlag erschienen, das sich mit der sogenannten strafrechtlichen Nachsorge befasst. In diesem Bereich besteht erheblicher Nachholbedarf auf dem Buchmarkt, denn bislang musste man sich die notwendigen Informationen stückweise aus Kommentaren, Formularbüchern und Lehrbüchern zusammensuchen, bisweilen...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 2 II. Aus der Entscheidung

GV hat kein Ermessen bei der Auskunftserhebung Das AG folgt der Argumentation des Gerichtsvollziehers nicht und hat im Sinne des Leitsatzes entschieden. Dem Gerichtsvollzieher stehe bei der Einholung der Drittauskünfte kein Ermessen zu. Die Drittauskünfte seien alternativ einzuholen, wenn entweder der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgegeben habe oder eine vollständige...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / I. Grundlagen

Stiftungen sind kein Instrument der Pflichtteilsvermeidung, da die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen grundsätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.[1] Stiftungen können jedoch insofern zur Pflichteilsvermeidung eingesetzt werden, als der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen auf Stiftungen überträgt und damit den Fristenlauf nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang setz...mehr

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Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses

Leitsatz 1. Das FA ist nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfahrensrechtlich zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung berechtigt, wenn ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten wird. 2. Aufgrund der im Einspruchsverfahren geltenden umfassenden Überprüfungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO ist das FA nicht an die Voraussetzungen der Korrekturvorschriften §§ 130f...mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / A. Einleitung

Wer sich als Deutscher für ein Leben in Singapur entscheidet, entscheidet sich damit gleichzeitig auch für ein Leben in einem anderen Rechtssystem. Besonders interessant wird das aus juristischer Sicht dort, wo es zur Anwendung singapurischen Rechts auch in solchen Bereichen kommt, die der Betroffene nicht bedacht hat oder hinsichtlich derer er mit einer Anwendung deutschen ...mehr

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FoVo 3/2016, (Un-)Beachtlic... / 2 II. Die Entscheidung

Zu prüfen ist allein § 775 Nr. 4 ZPO Das LG beschränkt sich zu Recht darauf, die Voraussetzungen des § 775 Nr. 4 ZPO zu prüfen. Ob die titulierte Forderung aufgrund der von dem Schuldner behaupteten Erfüllung tatsächlich erloschen ist, ist nicht von dem Vollstreckungsorgan und damit auch nicht von den im Rechtsmittelzug mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Vol...mehr

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FoVo 3/2016, (Un-)Beachtlic... / Leitsatz

1. Eine Vollstreckung ist trotz Vorlage urkundlicher Nachweise im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO fortzusetzen, wenn der Gläubiger eine Befriedigung oder die Stundung der titulierten Forderung bestreitet. 2. Der Schuldner muss in diesem Fall seine materiell-rechtlichen Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen. BGH, 15.10.2015 – V ZB 62/15mehr

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AGS 3/2016, Antrag auf Nach... / 1 Sachverhalt

Auf Anregung der Kindesmutter hatte das FamG von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet mit dem Ziel, zu überprüfen, ob die zwei vorangegangenen familiengerichtlichen Beschlüsse, die den Umgang des Vaters mit seinen Töchtern regeln, abzuändern sind. Insofern bestellte es den Kindern einen Verfahrensbeistand und hörte die Kindeseltern persönlich an. In dieser Anhörung kamen die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Die Hemmung der Verjährung (Abs. 4)

Rn 9 Abs. 4 regelt die Verjährungshemmung. Maßgeblicher Zeitraum ist derjenige, für den auch der Vollstreckungsschutz des § 259a gilt. Damit wird dem Interesse des Insolvenzgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung Rechnung getragen, der gemäß § 259a an der Vollstreckung gehindert ist.[12] Um zu gewährleisten, dass dem Insolvenzgläubiger auch dann ein ausreichendes Zei...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufhebungs- und Abänderungsbefugnis (Abs. 3)

Rn 15 Den Beteiligten steht in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts nach § 259a Abs. 1 kein Rechtsmittel zu, vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1. Um die betroffenen Forderungsgläubiger gleichwohl nicht gänzlich schutzlos zu stellen, hat der Gesetzgeber in Anlehnung an § 765a Abs. 4 ZPO mit § 259a Abs. 3 die Möglichkeit der nachträgl...mehr

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FoVo 3/2016, (Un-)Beachtlic... / 1 I. Der Fall

Gläubiger vollstreckt, SU behauptet Erfüllung Auf die Immobiliarzwangsvollstreckung der Gläubigerin beantragt der Schuldner die Einstellung des Verfahrens und behauptet unter Vorlage eines an seinen Vater gerichteten Schreibens der Gläubigerin, die Vollstreckungsforderung sei durch Zahlung abgelöst worden. In dem Schreiben bestätigt die Gläubigerin den Eingang eines Ablösebet...mehr

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FoVo 3/2016, (Un-)Beachtlic... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger ist Herr des Verfahrens Die Entscheidung des BGH ist eine konsequente Fortsetzung seiner Rechtsprechung, wonach der Gläubiger Herr des Vollstreckungsverfahrens ist und damit Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung bestimmt. Schuldner ist nicht rechtlos Der Schuldner wird damit nicht rechtlos gestellt. Vielmehr kann er im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach §...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Der im Tenor näher bezeichnete Beschluss des AG, mit dem dieses den Antrag des Kindesvaters, ihm im Anschluss an den zum Verfahren des AG geschlossenen, gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1.2 Sonstige Haftungstatbestände zu Lasten des Leitungsorgans

Rn 75 (Quasi-)Vertragliche Ansprüche gegen das Leitungsorgan können zugunsten einzelner Gläubiger nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss bzw. Sachwalterhaftung (§§ 280 Abs. 1, 311 Ab. 3 BGB) in Betracht kommen, wenn er nicht über die "Krisensituation" aufklärt.[271] Mitunter hat die Rechtsprechung auch eine Haftung des Leitungsorgans auf einen selbständige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Wirkungen der Steueranmeldung

Rz. 1 Zur Systematik der Steueranmeldungen vgl. § 167 AO Rz. 1. § 168 AO bestimmt, welche Wirkungen eine Steueranmeldung hat.[1] Sie entfaltet danach die Wirkungen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Steueranmeldung durch den Steuerschuldner oder eine Anmeldung durch den Abzugsverpflichteten handelt. Mit ...mehr

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FoVo 2/2016, Streitwert der... / Leitsatz

Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen K...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

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Zerb 2/2016, Die Erbausschl... / 1. Inkrafttreten der ErbVO und des IntErbRVG

Mit dem Inkrafttreten der ErbVO[16] und des IntErbRVG[17] hat sich die Rechtslage verändert. Der Sachverhalt bietet exemplarisch Anlass darzustellen, auf welche Veränderungen sich die Praxis einzustellen hat. Zu prüfen ist daher, ob sich bei Anwendung des neuen europäischen Erbrechts in Fällen der Erbausschlagung durch im Ausland lebende Erben Änderungen ergeben. Wie schon e...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der unterhaltspflichtige Vater der Antragstellerin. Er wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Teilausfertigung eines vom Land Baden-Württemberg gegen ihn erstrittenen Urteils, durch das er verpflichtet wurde, für die am 7.5.2005 geborene Antragstellerin Unterhalt i.H.v. monatlich 100 % des jeweilig...mehr

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FoVo 2/2016, Streitwert der... / 1 I. Der Fall

Streit um den Zuständigkeitsstreitwert Der Kläger will mit der Vollstreckungsgegenklage die Vollstreckung aus einem Urteil des LG und aus zwei in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen nebst Zinsen verhindern. In erster Instanz hatte seine Klage Erfolg. Auf die Berufung des Beklagten wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Hie...mehr

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FoVo 2/2016, Streitwert der... / 2 II. Die Entscheidung

Mindestwert von 20.000 EUR nicht erreicht Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist dem Kläger nicht zu gewähren, weil seine beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nämlich gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO nicht zulässig, weil der Wert der mit ihr geltend gemachten ...mehr

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FoVo 2/2016, Keine Vergütun... / 2 II. Die Entscheidung

Falsche Abrechnung des GV Zu Recht sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass der GV für die Zustellung der Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO eine Gebühr nach Nr. 100 KVGvKostG nicht verlangen kann und auch das Wegegeld und die anteilig hierauf entfallende Auslagenpauschale nicht zu berücksichtigen sind. Die Gebühr nach Nr. 100 KVGvKostG kann, wie sich aus der amtlichen...mehr

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FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPfIG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingelegt; der Beschwerdewert nach § 304 Abs. 3 StPO ist – auch unter Berücksichtigung des Umfangs der Teilabhilfeentscheidung vom 8.9.2015 – überschritten." Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sach...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / V. Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche

Der BGH äußerte sich mit Beschluss vom 18.8.2015[36] zum Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung. Im dort zu entscheidenden Fall verlangte der Kläger eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 EUR wegen eines verspäteten Fluges nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b der Fluggastrechte-Verordnung. Der Kläger buchte bei der Fluggesellschaft Air France unter deren Flugnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.7 Erstattung bei Anspruch auf Aufwendungsersatz oder Kostenbeitrag

Rz. 27 § 104 Abs. 1 Satz 4 bestimmt, dass die Erstattungsregelung nach Satz 1 entsprechend gilt, wenn vom Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe Aufwendungsersatz geltend gemacht oder ein Kostenbeitrag erhoben werden kann. Diese Sonderregelung normiert einen Erstattungsanspruch auch für Fälle, in denen ein Vor- und Nachrangverhältnis nicht besteh...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen [Rdn 679]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Vollstreckung im Ausland [Rdn 702]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Rechtsschutz [Rdn 869]

Rdn 870 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 724 m.w.N. Rdn 871 1. Der Rechtsschutz im jugendgerichtlichen Vollstreckungsverfahren ist – bedingt durch das Institut des einheitlichen Vollstreckungsleiters (s. auch → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 727) – abweichend vom allgemeinen Vollstreckungsrecht g...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 426]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Jugendarrest [Rdn 790]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 724]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Zuständigkeit [Rdn 939]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 673]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Aktenführung und -einsicht [Rdn 416]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldstrafen, Absehen von der Vollstreckung [Rdn 363]

Rdn 364 Literaturhinweise: Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl. 2009, Rn 247 Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Aufl. 2008, Rn 138 Volckart/Pollähne/Wagner, Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug, 4. Aufl. 2008, Rn 223 ff. Rdn 365 Unter den Voraussetzungen des § 459d StPO kann das Gericht anordnen, dass die Vollstreckung einer Geldstr...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Jugendstrafe [Rdn 810]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Fahrerlaubnis, Einziehung, Vollstreckung [Rdn 460]

Rdn 461 Literaturhinweise: Zeitler, Auswirkungen des geänderten Straßenverkehrsrechts auf die Vollstreckung des Fahrerlaubnisentzuges, Rpfleger 2000, 486 s.a. die Hinw. bei → Fahrerlaubnis, Entziehung, Allgemeines, Teil A Rdn 421. Rdn 462 1. Nach § 69 Abs. 3 StGB erlischt die Fahrerlaubnis mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führersch...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Vollstreckungshindernisse [Rdn 444]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Sicherungsverwahrung [Rdn 877]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 759]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 476]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Mitteilungspflichten [Rdn 436]

Rdn 437 Literaturhinweise: Küppers, Die Bedeutung des Bundeszentralregisters in der anwaltlichen Beratungspraxis – Teil 1, StRR 2014, 128 ders, Die Bedeutung des Bundeszentralregisters in der anwaltlichen Beratungspraxis –Teil 2, StRR 2014, 164 s.a. die Hinweise bei → Bundeszentralregister, Allgemeines, Teil E Rdn 2. Rdn 438 1. Mit der Einleitung der Vollstreckung geht eine Vie...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Strafmakel, Beseitigung [Rdn 897]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Absehen bei Auslieferung/Ausweisung [Rdn 242]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines [Rdn 318]

Rdn 319 Literaturhinweise: Burhoff, Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, ZAP Fach 22, S. 530 ders., StRR 2010, 444 ff. Hackner/Trautmann, Die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Europäischen Geldsanktionsgesetz, DAR 2010, 71 Hering, Die Halterhaftung in Europa, SVR 2010, 17 ff. Krumm/Lempp/Trautmann...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Zuständigkeiten [Rdn 359]

Rdn 360 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines, Teil B Rdn 319. Rdn 361 1. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn, eine Bundesoberbehörde, die seit 2007 als Zentralstelle Registeraufgaben und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtshilfeverkehrs wahrnimmt. Die ausländischen Behörden reichen...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Jugendliche [Rdn 1205]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1206 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Jugendliche, Vollstr...mehr