Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Aufl. 2016, 1.632 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit vorliegendem Band ist das Quartett für das gesamte Strafverfahren komplett. Das neu konzipierte Buch lässt Rechtsanwälten die Unterstützung zukommen, die sie benötigen, um auch nach dem Erkenntnis- bzw. Rechtsmittelverfahren ihren Mandanten zur Seite stehen zu können. Das Handbuch ist als praktische Arbeitshilfe in insgesamt zehn Abschnitte, die ihrerseits alphabetisch s...mehr

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ZAP 11/2017, Vollstreckungstitel: Verpflichtung zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses

(BAG, Beschl. v. 14.2.2017 – 9 AZB 49/16) • Ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, genügt nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen. Es bleibt Sache des Arbeitgebers, das Zeugnis im Einzelnen abzufassen, wobei die Formulierung in seinem pflichtg...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 3. Notwendigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckungskosten fallen, soweit sie notwendig waren, grundsätzlich dem Vollstreckungsschuldner zur Last (§ 788 Abs. 1 ZPO), denn er hat den Anspruch seines Gläubigers nicht freiwillig erfüllt und ist deshalb dafür verantwortlich, dass es überhaupt der Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung des materiellen Anspruchs seitens des Gläubigers b...mehr

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ZAP 2/2017, Vollstreckungsabwehrklage: Verfolgung prozesszweckfremder Ziele

(BGH, Urt. v. 21.10.2016 – V ZR 230/15) • Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht w...mehr

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ZAP 4/2016, Europäischer Haftbefehl: Wahrung der deutschen Verfassungsidentität

(BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14) • Zu den Schutzgütern der Verfassungsidentität, die auch vor Eingriffen der supranational ausgeübten öffentlichen Gewalt geschützt sind, gehören die Grundsätze des Art. 1 GG. In der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG wurzelt u.a. der strafrechtliche Schuldgrundsatz, der daher auch bei der Auslieferung zur Vollstreckung ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / d) Rückschlagsperre

Die Rückschlagsperre des § 88 InsO, nach der Sicherungen unwirksam sind, die bestimmte Gläubiger während der wirtschaftlichen Krise des Schuldners durch Vollstreckung erlangt haben, soll die ungestörte Verfahrensabwicklung gewährleisten (vgl. HK-InsO/Eickmann, a.a.O., § 88 Rn 1). Um Störungen des außergerichtlichen Einigungsversuchs durch den Vollstreckungszugriff einzelner ...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 2. Vernehmungsverbot

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO verlangt die unverzügliche Bestellung des Pflichtverteidigers (vgl. oben III. 2. c). Das soll dem Schutz des inhaftierten Beschuldigten dienen und möglichst frühzeitig das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK folgende Recht auf "wirksame" Verteidigung sichern. M.E. folgt daraus, dass in dem Zeitraum nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft oder einstwe...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 3. Reformen

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand tiefgreifender Änderungen gewesen. So ist am 1.7.2010 das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 (BGBl. I, S. 1707) in Kraft getreten. Nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage führte die Pfändung des Kontos des Schuldners zu einer Kontosperrung durch die kontoführende Bank. Zahl...mehr

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ZAP 23/2015, Pfändungsverfügung: Pfändbarkeit einer Internet-Domain

(FG Münster, Urt. v. 16.9.2015 – 7 K 781/14 AO) • Gegenstand einer zulässigen Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. Die Pfändung betrifft deshalb die Vollstreckung in Ford...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / 4. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)

Im letzten Bericht wurde auf eine Entscheidung des 2. Senats des BGH hingewiesen, nach der bei einer in Raubabsicht durchgeführten vorgetäuschten Polizeikontrolle bereits damit die Tathandlung des § 316a StGB aufgrund der objektiv nötigungsgleichen Wirkung beginnt, wenn sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht (BGH NStZ-RR 2014, 342 = VRR 2014, 389/StRR 2014...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / e) Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung fehlt regelmäßig, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (BGH NJW-RR 2010, 785). Hinweis: Im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist der Einwand des Schuldners, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle habe die der Vollstreckung zugrundeliegende Klausel nach §§ 724, 725 ZPO zu Unrecht ohne die gem. § 726 Abs. 1 ZPO er...mehr

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ZAP 9/2017, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Erinnerung des Schuldners

(BGH, Beschl. v. 1.2.2017 – VII ZB 22/16) • Es ist nicht Sache des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über dahingehende Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet vielmehr dasjenige Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Sie sind der Nachpr...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / III. Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung

Nach der EuKoPFVO – die seit dem 18.1.2017 gem. Art. 54 EuKoPFVO als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Danemärks, gilt – ist nunmehr die vorläufige Kontenpfändung (vergleichbar mit dem deutschen Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO) bei titulierten und untitulierten Forderungen möglich. Im Folgenden erfolgt ein ers...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / e) Modularer Aufbau des Formulars, § 2 Abs. 3, 4 und 5 GVFV

Was unter einem Modul zu verstehen ist, bestimmt § 2 Abs. 5 GVFV. Danach handelt es sich um jeden Teil des Formulars, der Angaben des Antragstellers enthält, die in einem inhaltlichen und formalen Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Teile des Formulars, die Angaben zu dem Gläubiger und dem Schuldner enthalten, sowie die von dem Gerichtsvollzieher jeweils durc...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / g) Weitere Vorgaben

Weitere Vorgaben finden sich in Kapitel 9 mit Regelungen über "Fremdwährungskredite und Kreditverträge mit variablem Zinssatz" (vgl. Art. 23, 24 WIKrRL). Dem Verbraucherschutz bei Fremdwährungskrediten dient Art. 23 Abs. 1 WIKrRL dadurch, dass dem Verbraucher danach die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Kredit auf eine alternative Währung (s. dazu auch Abs. 2 S. 1) umz...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtsprechungs... / 1. Trunkenheitsfahrten und die Folgen (§§ 69, 69a, 222, 315c, 316, 323a StGB, § 111a StPO)

a) Die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt hinsichtlich aller Tatumstände zumindest bedingten Vorsatz voraus. Es ist daher nicht nur Vorsatz hinsichtlich der Kenntnis der Fahrunsicherheit, sondern auch bezüglich der konkreten Gefahr erforderlich. Der Täter muss die Umstände kennen, die den Gefahrerfolg in Form eines Beinaheunfalls ...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / a) Hohe Geldstrafen

Hohe Geldstrafen belasten den Verurteilten massiv. Der Wegfall mehrerer Monatsgehälter führt zu ganz erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung, die durch Zahlungserleichterungen nicht immer ausreichend kompensiert werden können. Letztere reichen insbesondere dann nicht aus, wenn sich die Ratenzahlungszeit unverhältnismäßig lang über das Mehrfache des sich aus der Tage...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Do-it-yourself-Urteile – Eine Option für überlastete Anwälte?

Was lernt man in allererster Linie als angehender Jurist in der Referendarausbildung? Richtig – die Abfassung von Gutachten und Urteilen. Daran hat sich wohl ein Rechtsanwalt erinnert, als ihn ein Mandant bedrängte, ein arbeitsgerichtliches Urteil zu erstreiten. Als dessen Nachfragen zu lästig wurden, schrieb der Kollege das Urteil einfach selber und übergab es dem Mandanten...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / EuGH soll Zuständigkeiten bei Flugverspätungen klären

Der BGH will vom EuGH klären lassen, ob Fluggäste eines mehrgliedrigen Flugs auch dann in Deutschland klagen können, wenn der verspätete Anschlussflug weder hierzulande startet noch landet. Der BGH selbst bejaht die Frage, will dies ohne den EuGH aber nicht entscheiden, weil die einschlägige Vorschrift EU-Recht ist (Art. 5 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 v. 2...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 1. Art. 2 EMRK – Recht auf Leben

Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist (Abs. 1). Die Todesstrafe ist damit entgegen einer landläufigen Meinung durch die Konvention grundsätzlich gedeckt. Die meis...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / 1. Konsequenzen der Übersendung eines Sanierungskonzepts

Die Mitteilung des Schuldners einen Sanierungsversuch unternehmen zu wollen, mag zwar bei einem Gläubiger, dessen fällige und möglicherweise schon vielfach angemahnte und in der Vollstreckung befindliche Forderung auszufallen droht, zunächst eine gewisse Hoffnung wecken, sein Geld wenigstens noch teilweise – wenn auch zeitlich verzögert – im Rahmen eines Sanierungsplans zu b...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 12. Art. 13 EMRK – Recht auf wirksame Beschwerde

Nach Art. 13 EMRK sind alle Staaten, die der Menschenrechtskonvention beigetreten sind, verpflichtet, jedermann eine effektive Möglichkeit des Rechtsschutzes für alle Fälle vorzusehen, in denen eine Verletzungen der in der Konvention garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten im Raum steht. Dieses Recht steht neben dem im zweiten Abschnitt der Konvention vorgesehen Rech...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / 2. Strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren

In besonderer Schärfe stellt sich diese Situation gleichfalls im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren nach § 359 StPO. Dem Verfahren (das mit der nicht fristgebundenen Ausbringung des Antrags an das Wiederaufnahmegericht beginnt) geht ein oftmals langjähriger Instanzenzug voraus. Beispiele: Auch in etlichen vom Verfasser geführten Umfangsverfahren waren es mehrere Jahre b...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Änderung der Regelungen über die Insolvenzanfechtung

Bereits seit Längerem wird eine Reform der Regelungen über die Insolvenzanfechtung diskutiert. Inzwischen liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) vor; er wurde am 15.1.2016 in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten. Zentrales Anliegen ...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / I. Allgemeines

Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- und Haftungsansprüchen (BGH NJW 2001, 434), die in einem zivilprozessualen Vollstreckungstitel "verbrieft" sind. Regelmäßig, aber nicht notwendig, geht der Zwangsvollstreckung das "Erkenntnisverfahren" voraus, denn nicht jedem Prozess folgt die Zwangsvollstreckung...mehr

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zfs 8/2016, Kein Anerkenntn... / 3 Anmerkung:

1) Die Weigerung der Bekl., die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, war unberechtigt. Dass die Kl. regelmäßig mit Verkehrsunfällen konfrontiert ist, ist nicht dargetan. Dass sie als Aktiengesellschaft über eine für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen ausreichende Geschäftsgewandtheit verfügt und deshalb die Einschaltung eines Anwalts für sie nicht e...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / 1. Virtuelle Sekundärinsolvenzverfahren

Zur Vermeidung eines Sekundärinsolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter des Hauptinsolvenzverfahrens gegenüber lokalen Gläubigern die Zusicherung abgeben, dass ihre lokalen Rechte gewahrt bleiben (Art. 36 EuInsVO). Hinweis: Die Zusicherung muss in der Sprache des Mitgliedstaats verfasst sein, in dem ein Sekundärinsolvenzverfahren hätte eröffnet werden können (Art. 36 Abs...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / 3. Begründung

Üblicherweise sind Schutzschriften in Aufbau und Inhalt an eine Erwiderung auf einen Verfügungsantrag bzw. an die Gründe eines Widerspruchs, § 924 Abs. 2 ZPO, angelehnt. Der Antragsgegner sollte also den für ihn günstigen Sachverhalt vortragen und glaubhaft machen, um die Zulässigkeit des Antrags, den Arrestgrund und den Arrestanspruch in Frage zu stellen. Er sollte sich prä...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 2, 14–19) sowie gegen alle Zwangsvollstrecku...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / IV. Art und Detailliertheit der Regelung

Die gerichtliche Entscheidung (und so auch ein Elternvergleich) muss konkret und vollständig sein (BVerfG FamRZ 2009, 1472) und einen durchsetzbaren Inhalt hinsichtlich Ort, Zeit, Häufigkeit, Holen und Bringen enthalten (BGH FamRZ 2012, 533; KG MDR 2015 1241; OLG Celle FamRZ 2013, 1237; OLG Hamm FamRZ 2013, 310; OLG Brandenburg NZFam 2014, 428). Nicht erforderlich sind hinge...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung soll die vorrangige Befriedigung eines nichtbesitzenden Pfand- oder Vorzugsgläubigers sichern, sofern ihm ein gegenüber dem Pfändungspfandrecht rangbesseres Recht dieser Art zusteht. Dem durch das Pfand- oder Vorzugsrecht gesicherten Interesse wird dadurch – hinreichend – Rechnung getragen, dass eine Vorabberücksichtigung bei der Verte...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Schuldnerschutz vor Gläubigerschutz – oder: Was nutzt der Titel, wenn es dem Gerichtsvollzieher nicht gefällt?

Ein Gläubiger besitzt gegen eine Schuldnerin einen Titel und die Unverfrorenheit, aus diesem auch noch vollstrecken zu wollen. Er beantragt also bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher die Abnahme der Vermögensauskunft, den Erlass eines Haftbefehls, den Ausspruch von Zahlungsverboten und zusätzlich (wir erinnern uns, es gab eine Zwangsvollstreckungsreform) die Einholung von Au...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Haftfragen/Rechtsprechungsübersicht

Zuletzt wurde in ZAP F. 22 R, S. 862 ff. über aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen berichtet. An die Zusammenstellung schließt die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht an (vgl. i.Ü. eingehend zu den mit den Untersuchungshaftfragen zusammenhängenden Problemen Burhoff, EV, Rn 2170 ff., 3695 ff.). Akteneinsicht, Aufhebung des Haftbefehls: Der Grundsatz eines fairen rechtsstaat...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

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ZAP 3/2017, Anwaltsmagazin / Besserer Schutz für Polizei- und Rettungskräfte geplant

Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst seit der Einführung des Kataloges "Geschädigtenspezifik" im Jahr 2011 Polizisten sowie andere Vollstreckungsbeamte nicht mehr nur als Opfer von "Widerstandsdelikten", sondern umfassender als Opfer von Gewaltdelikten (bis hin zu Mord und Totschlag) in Ausübung ihres Dienstes. Die Bundesregierung ist nicht länger gewillt, die stetig z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmer-Überlassung – ... / 4 Beratungshinweise

Für das verleihende Unternehmen hängt die Pflicht, LSt einzubehalten und im Inland abzuführen, von dem deutschen Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn ab. Grundlage des LSt-Abzugs sind i. d. R. die nach § 39 Abs. 2 S. 2 EStG zu erteilende Bescheinigung des Betriebsstätten-FA über die LSt-Abzugsmerkmale. Unterlässt das Verleihunternehmen den LSt-Abzug, besteht eine erhebliche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO, EGInsO § 8 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung

Gesetzestext (1) 1Ist der Verwalter eines Hauptinsolvenzverfahrens nach dem Recht des Staats der Verfahrenseröffnung befugt, auf Grund der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung die Herausgabe der Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, so gilt für die Vollstreckbarerklärung im Inland Artikel 25 Abs. 1 Unterabs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Art. 102 § 8 Abs. 1 EGInsO

Rn 1 Art. 102 § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 EGInsO haben lediglich klarstellende Bedeutung. [1] Rn 2 Gemäß Art. 18 EuInsVO kann der Insolvenzverwalter, in jedem anderen Mitgliedstaat alle Befugnisse ausüben, die ihm nach der lex fori concursus zustehen. Die Vollstreckung erfolgt nach Maßgabe des Art. 25 EuInsVO. Dies stellt Art. 102 § 8 Abs. 1 Satz 1 EGInsO klar. Rn 3 Für Verfahren d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Art. 102 § 8 Abs. 2 EGInsO

Rn 7 Geht der Antrag auf Vollstreckbarerklärung bei einem unzuständigen Gericht ein, darf er nicht zurückgewiesen werden. Der Antrag ist an das zuständige Gericht weiterzuleiten und der Antragsteller ist entsprechend zu unterrichten.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Verwalter eines Hauptinsolvenzverfahrens nach dem Recht des Staats der Verfahrenseröffnung befugt, auf Grund der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung die Herausgabe der Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, so gilt für die Vollstreckbarerklärung im Inland Artikel 25 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbehelfe gegen eine Zurückweisung des Eintragungsantrags durch den Verwalter

Rn 6 Verweigert der Verwalter die Eintragung, so stellt sich die Frage nach dem richtigen Rechtsbehelf gegen die Zurückweisung. Da der Verwalter keine gerichtlichen Entscheidungen trifft und auch ein Erinnerungsverfahren mangels Entscheidung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht in Betracht kommt, hat der Gläubiger das Gericht mit dem Antrag anzurufen, den Verwa...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vollstreckung wegen einer Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KschG

I. Das Problem Wann darf der Abfindungsanspruch beigetrieben werden? Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber z...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Der Schuld... / II. Die Vollstreckung in den Nachlass

Was begonnen ist, darf fortgeführt werden Nicht immer stellt der Tod des Schuldners ein Hindernis für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung dar. Nach § 779 ZPO kann eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, in den Nachlass fortgesetzt werden. Dabei verlangt § 779 ZPO nur, dass die Vollstreckung überhaupt einmal begonnen wurde, nic...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vollstreck... / I. Das Problem

Wann darf der Abfindungsanspruch beigetrieben werden? Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung ein...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vollstreck... / II. Die Lösung

Streitfrage: Warten oder handeln? Vor dem Hintergrund, dass einerseits ein arbeitsgerichtliches Urteil ungeachtet der fehlenden Rechtskraft nach § 62 ArbGG vorläufig vollstreckbar ist, andererseits die Gestaltungswirkung des Abfindungsanspruchs erst mit der Rechtskraft eintritt, ist streitig, ob die Vollstreckung betrieben werden kann.mehr

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zfs 7/2016, Späte Urlaubserinnerungen

Im Frühjahr 2016 hat nun auch der italienische Gesetzgeber den EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt. Damit haben dies alle EU-Staaten mit Ausnahme von Griechenland getan. Während früher dem Mandanten getrost geraten werden konnte, die zum Teil über ein Jahr nach dem vermeintlichen Delikt versendeten Knöllchen zu ignorieren, so ...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Strenge Anforderungen an den Nachweis der Privilegierung Der Gläubiger, der eine nach § 850d Abs. 1 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung betreiben möchte, muss dem Vollstreckungsorgan einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – die Qualifikation des zugrunde liegenden Anspruchs als Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Zwangsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der Gläubigerin: Umschreibung entbehrlich Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG durch das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 95 ZVG statthaft. Entgegen der Ansicht des LG bedarf es keiner Umschreibung des Titels gegen die W GmbH auf die B GbR. Es liegt kein die einstweilige Einstellung des...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 3 Der Praxistipp

Beim Vertragsschluss beginnt das Forderungsmanagement Der Gläubiger kann nach der Entscheidung des BGH auch im Zusammenhang mit unterhaltsrelevanten Waren oder Dienstleistungen für Kinder nicht erwarten, seine Lösung im Vollstreckungsrecht zu finden. Die Regelung des § 76 EStG ist eindeutig: Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kin...mehr