Im letzten Bericht wurde auf eine Entscheidung des 2. Senats des BGH hingewiesen, nach der bei einer in Raubabsicht durchgeführten vorgetäuschten Polizeikontrolle bereits damit die Tathandlung des § 316a StGB aufgrund der objektiv nötigungsgleichen Wirkung beginnt, wenn sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht (BGH NStZ-RR 2014, 342 = VRR 2014, 389/StRR 2014, 506 [jew. Deutscher]. Nach einem internen Zuständigkeitsstreit hat der 4. Senat nunmehr in diesem Verfahren abschließend entschieden und sich dem 2. Senat in der Sache angeschlossen (BGH NJW 2015, 2133 m. Anm. Zopfs = NZV 2015, 399 m. Anm. Krüger 453 = zfs 2015, 410 = StRR 2015, 272 [Deutscher]).

 

Literaturhinweis:

Übersicht zur aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht bei König DAR 2015, 363. Zum aktuellen Stand bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen nach §§ 86 ff. IRG s. Johnson/Loroch DAR 2015, 423.

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