Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 4. Taterfolg "Erlangen eines Steuervorteils" (§ 370 Abs. 4 S. 2 AO)

Anders als bei der Steuerverkürzung enthält das Gesetz keine weitergehende Begriffsbeschreibung des Steuervorteils (§ 370 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 AO). Die h.L. grenzt Steuerverkürzung/Steuervorteilserlangung nach Verfahrensstadien ab. Danach sind Steuerverkürzungen im Festsetzungsverfahren (§§ 155 ff. AO), Steuervorteile außerhalb des Festsetzungsverfahrens (also insbesondere in de...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Unverzügliche Bestellung

Der Pflichtverteidiger ist nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO "unverzüglich" zu bestellen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB grundsätzlich, dass der Pflichtverteidiger "ohne schuldhaftes Zögern" beigeordnet werden muss (vgl. dazu Heydenreich StraFo 2011, 263, 264; D. Herrmann StraFo 2011, 133, 136 f.; Jahn, a.a.O., S. 275, 288; ders. StraFo 2014, 177, 182, 1...mehr

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ZAP 18/2015, EU: Holland verfolgt, Deutschland vollstreckt – und wer bekommt das Geld?

Die EU macht’s möglich – mit ihrem nicht selten wirklichkeitsfremden Gemeinschaftsrecht: Wenn das holländische Zentrale Justiz-Inkassobüro (CJIB) einen Bußgeldbescheid wegen Tempolimitverstoßes eines deutschen Autofahrers an dessen Wohnsitz vollstrecken lässt, verbleibt das einkassierte Geld in Deutschland. So will es Art. 13 des EU-Rahmenbeschlusses über die Geldsanktionenv...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / ee) Rückfestsetzung trotz Aufrechnung

Die Aufrechnung des Klägers gegen den im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierten Kostenerstattungsanspruch des Beklagten i.H.v. 231,25 EUR mit einer Gegenforderung aus einem anderen Rechtsverhältnis hat gem. § 389 BGB dazu geführt, dass beide Forderungen (also der Kostenerstattungsanspruch des Beklagten einerseits und die Gegenforderung des Klägers andererseits)...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Zwangsvollstreckungsverbot (§ 294 Abs. 1 InsO)

Während der Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung verbietet § 294 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners. Die Vorschrift umfasst auch diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben (BGH NZI 2006, 602) oder deren Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird (BGH ZVI 20...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Straferwartung

Nach gefestigter Rechtsprechung ist ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 23 m.w.N.). Hinweis: Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass eine Freiheitsstrafe in dieser Größenordnung ernsthaft in Betracht kommt, einer ganz überwiegenden oder gar an Sicherheit grenzen...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 3 Anmerkung:

Die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 107 Abs. 1 ZPO nachträglich trotz zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft ändern zu lassen, und die hierfür vorgesehene Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO ist vielen Rechtsanwälten unbekannt. Dies zeigt gerade der hier vorliegende Fall, in dem der durch die geänderte Streitwertfestsetzung begünstigte Kl. keinen Ände...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Zulässige Abweichungen, § 2 Abs. 1 GVFV

Inhaltliche Abweichungen von dem Formular einschließlich der Anlagen 1 und 2 sind nicht zulässig. Anpassungen, die auf der Änderung von Rechtsvorschriften beruhen, sind zulässig.mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Prozessgericht

Geht es um die Vergütung für die Vollstreckung nach den §§ 887, 888 oder 890 ZPO , in denen das Prozessgericht des ersten Rechtszuges als Vollstreckungsgericht tätig wird, ist auch die Vergütung des in jenem Verfahren tätig gewesenen Rechtsanwalts gegen den eigenen Auftraggeber von dem Prozessgericht festzusetzen (BGH RVGreport 2005, 184 [Hansens] = JurBüro 2005, 421).mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / d) Umfang des zu versendenden Formulars, § 2 Abs. 3 GVFV

Es reicht aus, wenn der Antragsteller Folgendes bei dem Gericht oder dem Gerichtsvollzieher einreicht: nur die Seiten des Formulars, auf denen sich Angaben des Antragstellers befinden oder nur die Module des Formulars, die Angaben des Antragstellers enthalten.mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / II. Schadensersatz

Kein Schadenersatz des Arbeitnehmers bei vorläufig vollstreckbarem Urteil Mit Urteil vom 24.6.2015 (6 AZR 462/14, NZA 2016, 108) hat das BAG entschieden: Arbeitnehmern steht weder ein Annahmeverzugslohnanspruch, noch ein Schadensersatzanspruch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, wenn sie zwar im Kündigungsschutzverfahren einen vorläufig vollstreckbaren T...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / f) Begründetheit

Die Erinnerung ist begründet, wenn die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme unzulässig ist, weil die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht sämtlich vorliegen oder weil bei der Durchführung der Vollstreckung Verfahrensfehler unterlaufen sind, die noch fortwirken, der Vollstreckungsantrag vom Gerichtsvollzieher zu Unrecht zurückgewiesen oder nicht antragsgemäß erledigt wu...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der vollstreckbare (und zu vollstreckende) Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Er allein bestimmt Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt auch die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens fest. Er muss erkennen lassen, dass er vollstreckbar ist. Die wichtigsten Vollstreckung...mehr

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ZAP 14/2016, Gerichtszuständigkeit: Keine Anknüpfung an reinen Vermögensschaden

(EuGH, Urt. v. 16.6.2016 – C-12/15) • Die Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens in einem Mitgliedstaat rechtfertigt für sich genommen nicht die Zuständigkeit der Gerichte dieses Staates i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates v. 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (AB...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / g) Formular zur Übermittlung der Daten in elektronischer Form, § 4 GVFV

Nach § 4 Abs. 1 S. 1 GVFV dürfen die Länder Anpassungen von dem in der Anlage der Verordnung bestimmten Formular zulassen, die es, ohne dessen Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen, das Formular in elektronischer Form auszufüllen und dem Gerichtsvollzieher oder dem Gericht als strukturierten Datensatz zu übermitteln. Auch insoweit verbleibt e...mehr

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ZAP 3/2016, Grundstücksrecht: Vorbehaltlose Herausgabe aufgrund eines Titels

(BGH, Urt. v. 2.10.2015 – V ZR 221/14) • Nach § 1002 Abs. 1 BGB erlischt der Anspruch auf Ersatz von Verwendungen bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe, wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt. Eine Herausgabe in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die Sache unmittelbar von dem ...mehr

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ZAP 16/2015, Gerichtszuständigkeit: Ehescheidung und Unterhaltsklage in verschiedenen EU-Staaten

(EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – C-184/14) • Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist gem. der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 v. 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. 2009, L 7, S. 1) auch für die Entscheidung über die Unterhal...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 1. U-Haft, einstweilige Unterbringung und Sicherungsverwahrung

Die Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgt – wie früher nach § 117 Abs. 4 und 5 StPO a.F. – nur bei U-Haft i.S.v. §§ 112, 112a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 3695 ff.), bei einstweiliger Unterbringung nach § 126a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 1859) bzw. gem. § 275a Abs. 5 StPO in den Fällen der Entscheidung über die vorbehaltene oder nachträgliche Sicheru...mehr

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ZAP 23/2016, Häftlingsüberstellung: Anrechnung der im überstellenden Staat verbüßten Haft

(EuGH, Urt. v. 8.11.2016 – C-554/14) • Der EU-Rahmenbeschluss, der die Überstellung einer zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Person zwischen zwei Mitgliedstaaten regelt (2008/909/JI v. 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen [ABl 2008, L 327, S. 27] in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI v. 26.2.2009 [AB...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Rechtliche Grundlage

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung, höchstens jedoch nach dem Wert des gepfändeten Gegenstandes. Soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, so ist der geringere Wert maßgebend. Nach einer weit verbreiteten Auffassung (s. neulic...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / aa) Gesetzeswortlaut

Bereits der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG spricht eigentlich gegen diese Auffassung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen "dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung" im 1. Halbsatz einerseits und der Pfändung eines "bestimmten Gegenstandes" im 2. Halbsatz andererseits. Die Regelung, nach der der geringere Wert maßgebend ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf die ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Giers, Einstweiliger Rechtsschutz in der familienrechtlichen Praxis, 1. Aufl. 2015, 228 S., Verlag Gieseking, 39 EUR

Der Feststellung im Vorwort des Buchs "Der vorläufige Rechtsschutz ist für den Familienrechtler ein gefährliches Pflaster" kann man aus langjähriger gerichtlicher Praxis nur zustimmen. Gerade die Hektik, mit der manchmal gehandelt werden muss, bietet im Zusammenwirken mit nicht gerade übersichtlichen Verfahrensvorschriften ein hohes Risikopotential. Daher sollte man sich die...mehr

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ZAP 13/2015, Grundschuld: Übergabe einer vollstreckbaren Ausfertigung

(BGH, Urt. v. 27.3.2015 – V ZR 296/13) • Übergibt der Grundschuldgläubiger die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und den Grundschuldbrief samt einer Löschungsbewilligung an den Schuldner, nachdem dieser die gesicherte Schuld getilgt hat, können sich die Parteien bei Fortbestehen der Grundschuld formlos darüber einigen, dass die Vollstreckung aus d...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Mögliche Maßnahmen

Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO, kann er aber gege...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / III. Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO

Gemäß der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Die Vorschrift stellt insoweit einen Auffangtatbestand für Fälle d...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Abänderungsantrag und sofortige Beschwerde

Erfolgt die Abänderung zugunsten des Mandanten noch innerhalb der Erinnerungs-/Beschwerdefrist (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO), kann der hierdurch begünstigte Mandant entweder einen Abänderungsantrag nach § 107 Abs. 1 ZPO stellen oder gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss das gegebene Rechtsmittel einlegen. In diesem Verfahren kann er – anders als im Abänderungsve...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / d) Noch kein Verteidiger

§ 141 Abs. 1 StPO sieht die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Beschuldigten (nur) vor, wenn "der noch keinen Verteidiger hat". In § 141 Abs. 1 StPO wird die Vorschrift des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO nicht genannt. Die Ausnahme ist auch in die Regelung des § 141 Abs. 3 S. 4, der die Bestellung des Pflichtverteidigers regelt, nicht aufgenommen worden. Fraglich ist, ob ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einschränkungen bei der Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 20/2016, S. 1057) Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks 18/7054). In dem Vorhaben geht es insbesondere um die künftige Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern...mehr

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ZAP 4/2017, Europäischer Haftbefehl: Notwendigkeit eines dritten Übergabetermins

(EuGH, Urt. v. 25.1.2017 – C-640/15) • Die für die Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls zuständigen Behörden müssen bei erwiesener höherer Gewalt einen dritten Übergabetermin festsetzen, wenn die ersten beiden Übergabeversuche am Widerstand der gesuchten Person gescheitert sind. Es ist Sache der nationalen Gerichte, zu überprüfen, dass dieser Widerstand für die Behörde...mehr

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ZAP 15/2016, Anwaltsmagazin / 6 EU-Güterrechtsverordnungen beschlossen

Am 24. Juni hat der Rat der Europäischen Union zwei Güterrechtsverordnungen beschlossen, die Ehegatten und Lebenspartnern mit internationalem Hintergrund die tägliche Verwaltung ihres Eigentums und bei Trennung oder Todesfall eines Ehegatten oder Lebenspartners insbesondere auch die Teilung des Eigentums erleichtern sollen. Die beiden Verordnungen enthalten Regelungen zur Bes...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Zinsen

Gerichte und Beklagte behaupten bei Vergleichsgesprächen häufig, die Zinsen, die der Kläger nebst Hauptsache einklagte, seien im Vergleichsbetrag inbegriffen. Das mag im Einzelfall zutreffen. Zu bedenken ist aber, dass die vereinbarte Hauptsache nicht immer fristgemäß bezahlt wird. Ist keine Fälligkeit vereinbart, ist die Vergleichssumme sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Der ...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht (Gottwald/Mock, a.a.O., § 764 ZPO Rn. 1), in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Dieses Gericht ist ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO); die Beteiligten können nicht über die Zuständigkeit "verfügen". Das Vollstreckungsgericht wird zumeist durch den Rechtspflege...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) "Freiraum" bei der Verwendung des Formulars, § 2 Abs. 2 GVFV

Soweit für den beabsichtigten Vollstreckungsauftrag in dem Formular keine zweckmäßige Möglichkeit zur Eintragung vorgesehen ist, kann ein geeignetes Freitextfeld oder eine zusätzliche Anlage verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Freitextfelder und zusätzlicher Anlagen ist zulässig. Mit der Einführung dieser "Ausnahme" hat der Verordnungsgeber die Konsequenzen aus den Erf...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / b) Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO)

Von den Gestaltungsklagen erlangt im Verwaltungsprozess lediglich die Vollstreckungsgegenklage praktische Bedeutung (Bosch/Schmidt/Vondung, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, Rn. 901). Mit dieser Gestaltungsklage wird die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel für unzulässig erklärt. Zu diesem Zweck müssen materiell-rechtliche Einwendu...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 3. Keine Wertgrenzen für Adress- und Drittauskünfte, §§ 755 Abs. 2 S. 4, 802l Abs. 1 S. 2 ZPO

Die Einholung von Adressauskünften beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und beim Kraftfahrtbundesamt sowie die Einholung von Drittauskünften über das Vermögen des Schuldners waren nach § 755 Abs. 2 S. 4 ZPO und § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO für den Gerichtsvollzieher bislang nur möglich, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 EUR betrugen, wobei Kosten der ...mehr

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ZAP 22/2016, Zwangsvollstreckung: Zug-um-Zug zu bewirkende Leistung des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 16.6.2016 – I ZB 58/15) • Hängt die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab (hier: Abtretung der Beteiligung an einer GmbH & Co.KG), so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Wei...mehr

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ZAP 12/2015, Unterbringung: Prozessuale Überholung einer Fortdauerentscheidung

(BVerfG, Beschl. v. 12.5.2015 – 2 BvR 2319/14) • Wird eine fachgerichtliche Entscheidung, mit welcher die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet bzw. die Anordnung derselben bestätigt wurde, durch eine gem. § 67e Abs. 2 StGB jährlich zu treffende erneute Entscheidung ersetzt, tritt diese neue Entscheidung an die Stelle der bisherigen als ...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel ist der amtliche Vermerk: "Vorstehende Ausfertigung wird dem ... [Bezeichnung der Partei] zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.", § 725 ZPO. Sie ist vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Da sich die Urschrift des Titels zumeist entweder bei den Gerichtsakten oder bei dem Notar befindet...mehr

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ZAP 15/2015, "Click Wrapping": Einbeziehung von AGB bei über das Internet geschlossenem Kaufvertrag

(EuGH, Urt. v. 21.5.2015 – C-322/14) • Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einem auf elektronischem Wege geschlossenen Kaufvertrag die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 3. Subsidiärer Schutz, § 4 Abs. 1 AsylVfG

Wird weder die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt noch Asyl gewährt, kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch auf subsidiären Schutz haben. Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, § 4 Abs. 1 S. 1 AsylVfG. Als ernsthafter Schaden g...mehr

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ZAP 4/2016, Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines potenziellen Gesamtschuldners

(BGH, Beschl. v. 18.11.2015 – VII ZB 2/15) • Wer zu einem Gläubiger in einem Rechtsverhältnis steht, aufgrund dessen er diesem möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner Erfolg hat. Jedenfalls würde die erfolgreiche Vollstreckung eines Urteils durch d...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / d) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Für den Beginn der Zwangsvollstreckung sind i.Ü. erforderlich: die Zustellung der Vollstreckungsklausel, wenn diese bei Verurteilung zu bedingter Leistung oder für oder gegen einen Dritten erteilt ist, und bei der Sicherungsvollstreckung (§ 750 Abs. 2 und 3 ZPO), der Ablauf des Kalendertages, von dessen Eintritt die Geltendmachung des Anspruchs abhängig ist, § 751 Abs. 1 ZPO, d...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 13. Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten

Mit dem geplanten Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drucks 18/9534) sollen die Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäis...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / 1. Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten

Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich inzwischen der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drucks 18/9534). Dabei geht es vornehmlich um die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.10.2013 über das Recht auf Zugang...mehr

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ZAP 13/2016, Zwangsvollstreckung: Rückgewinnungshilfe

(OLG München, Beschl. v. 11.1.2016 – 34 Wx 416/15) • Die Zulassung des Geschädigten zur Zwangsvollstreckung aufgrund der strafprozessualen Vorschriften über die Rückgewinnungshilfe ersetzt nicht den zur Vollstreckung in Schuldnervermögen erforderlichen Vollstreckungstitel. Hinweis: Die Zulassung zur Zwangsvollstreckung gem. § 111g Abs. 2 StPO schafft keinen Vollstreckungstit...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Tituliertes Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis werden einfache Unterlassungserklärungen regelmäßig nicht von titulierten, d.h. insbesondere im Rahmen eines Prozessvergleichs abgegebenen, Unterlassungserklärungen unterschieden. Diese Gleichsetzung ist ebenso falsch wie gefährlich: Hat sich der Schuldner nämlich in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung verpflichtet, so kann der Gläubiger nämlich grund...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 2. Erfasste Verfahren

Umstritten ist in Rechtsprechung und Literatur die Frage, ob sich § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO auf alle gegen einen Beschuldigten geführte Verfahren bezieht, ohne dass es darauf ankommt, in welchem der Verfahren U-Haft vollstreckt wird, oder ob es nur in dem Verfahren gilt, in dem die U-Haft vollzogen wird. Die wohl h.M. geht unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Regelung...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Grundsatz – Allgemeines

Die Bestimmung des § 788 ZPO enthält eine allgemeine Regel betreffend die Kostenpflicht in der Zwangsvollstreckung sowie ein einfaches Verfahren zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs für alle Vollstreckungsarten, einschließlich der Arrestvollziehung (OLG Dresden OLGE 25, 227). Danach hat dieselben, soweit sie notwendig i.S.d. § 91 ZPO sind, der Vollstreckungsschuldner zu ...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Allgemeines

Nach § 753 Abs. 1 ZPO bedarf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eines Auftrags. Nach § 753 Abs. 2 ZPO kann der Gläubiger wegen der Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt dann als vom Gläubiger beauftragt. Den Auftrag kann der im Titel oder in der ...mehr

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ZAP 16/2015, Die Europäisch... / 3. Umsetzung

Die EU-ErbVO ist in Deutschland geltendes Recht und bedarf deshalb keinerlei Umsetzung in nationales Recht. Durch sie soll die Abwicklung eines Erbfalls mit grenzüberschreitendem Bezug im europäischen Rechtsraum vereinfacht und beschleunigt werden. Um dieses zu erreichen, legt die EU-ErbVO einheitliche Regeln darüber fest, welches nationale Erbrecht auf einen internationalen...mehr