Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / I. Einführung

Der Zugewinnausgleich beruht auf dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe beider Ehegatten an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.[3] Das Konzept ist primär auf die Alleinverdiener- oder Zuverdienerehe zugeschnitten, in der ein Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zurückstellt und damit zugleich dem anderen Eheg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Nach bisher überwiegender Auffassung in der Literatur kann gleichzeitig ein Verfahren auf Anpassung wegen Unterhalt gem. §§ 33, 34 VersAusglG, und ein Abänderungsverfahren zum Unterhalt gem. §§ 238, 239 FamFG, anhängig gemacht werden. In diesen Fällen ist im Hinblick auf die Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO das Abänderungsverfahren auszusetzen. Dem tritt das Kammergericht ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)

Das BVerfG hat die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 17 VersAusglG abschließend entschieden. Nach der Entscheidung vom 26.5.2020[46] ist die externe Teilung von Versorgungsanrechten gem. § 17 VersAusglG zwar nicht verfassungswidrig. Ein möglicherweise eintretender Transferverlust kann allerdings zu einer verfassungswidrigen Anwendung führen. Es sei im Rahmen der externen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / Einführung

Der Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich bis Oktober 2021 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2020, 430 an. Auch in diesem Zeitraum stand weiterhin die Frage der gleichwertigen Teilhabe des Ausgleichsberechtigten im Rahmen der internen Teilung im Fokus. Mit Spannung erwartet wurde darüber hinaus die Entscheidung des BGH zur e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Löst ein Ehegatte zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrags eine bestehende Altersvorsorge auf und entzieht sie damit dem Versorgungsausgleich, ist hierin in der Regel eine treuwidrig herbeigeführte Versorgungskürzung zu sehen, die die Möglichkeit der Kompensation nach § 27 VersAusglG eröffnet. Eine solche Korrektur scheidet in der Regel au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 4. Fehlende Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG setzt voraus, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.[60] Eine ausländische betriebliche Pensionszusage ist nicht bereits deshalb als nichtausgleichsreif im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG anzusehen, weil dem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen die Möglichkeit eröffn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Leitsatz

1. Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung berufen; er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf solche Umstände stützen, die für ihn an sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die sekundär... / e) Prüfungskriterien, Darlegungs- und Beweislast sowie obergerichtliche Praxis zur nachehelichen Solidarität

Von vergleichbar hoher Bedeutung ist der gute anwaltliche Umgang mit den Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des als Auffangtatbestand greifenden Grundsatzes der nachehelichen Solidarität, auch wenn kein ehebedingter Nachteil festgestellt werden kann. Insoweit sind insbesondere die folgenden Maßstäbe und Prüfungskriterien zu beachten: aa) Abgesehen von eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, FF 12/2021 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 18.8.2021 – XII ZB 359/19 Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) vom 18.4.2002 in der Fassung der 16. Satzungsänderung vom 10.10.2018 (Amtsblatt der EKD 2019, 105) i.V.m. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung ("EZVKPlus Tarif 2017") enthaltene Regelung über die int...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auflösung der Ehe

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Alleinstehende, > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Rz 12, > Ehegattenbesteuerung Rz 12 ff, > Ehescheidung, > Familienstand, > Geschiedene Ehegatten, > Prozesskosten Rz 15, > Scheidung, > Splitting, > Steuerklassen Rz 5, 13/3, 18, > Unterhaltsleistungen, > Versorgungsausgleich.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Scheidung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastung Rz 22/2, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Zugewinnausgleich, > Betriebliche Altersversorgung Rz 215, > Detektive Rz 3, > Ehescheidung, > Familienstand Rz 3/3, > Geschiedene Ehegatten, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) Rz 183 f, > Prozesskosten Rz 15, 16, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Arbeitslohn bei Leistungen an Dritte

Rz. 151 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Wird vom ArbG eine Leistung für die Beschäftigung eines ArbN erbracht, so kann es sich um Arbeitslohn handeln, gleichviel, ob sie dem ArbN selbst oder an seiner Stelle einer anderen Person, einem Dritten, zufließt. Vgl aus dem Schrifttum Giloy, BB 1986, 566. Die Leistung des ArbG an den Dritten kann auf Gesetz beruhen wie zB bei der Abführu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung / 2 Rentenansprüche

Bei vor dem 1.7.1977 geschiedenen Ehen bestehen in der Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Witwen- bzw. Witwerrentenansprüche beim Tode eines der beiden Ehegatten.[1] Ein bei der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Auch in der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Scheidung / Versorgungsausgleich

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 21.4.2021 – 2 UF 159/20 Die vom Ehepartner mitgetragene Erwerbslosigkeit rechtfertigt regelmäßig weder die Beschränkung noch den Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG .mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind am 30.3.2001 die Ehe miteinander eingegangen. Vorab schlossen die Beteiligten am 29.3.2001 einen notariell beurkundeten Ehevertrag (UR-Nr. […] des Notars […]), in dem sie u.a. Gütertrennung (§ 1) vereinbarten und den Versorgungsausgleich ausschlossen (§ 2). Zudem vereinbarten die Beteiligten in Ziff. VIII. Abs. 2 der notariell beurkundeten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Scheidung / Internationales

EuGH, Urt. v. 2.8.2021 – Rs. C-262/21 PPU Art. 2 Nr. 11 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass kein widerrechtliches Verbringen oder widerrechtliches Zurückhalten im Sinne dieser Bestimmung vorliegen kann, wenn sich ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils in Befolgung einer von einem Mitgliedstaat auf der Grundlage der Dublin III-VO getroffenen Überstellungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.2 Sonderzuständigkeit für die Durchführung der Versicherung

Rz. 7 Nach § 136 Satz 2 gilt die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für die Durchführung der Versicherung. Insoweit ist die Zuständigkeitsregelung des § 136 weitergehender als seine Vorgängervorschrift (§ 140 i. d. F. bis 31.12.2004). Ergänzend zu § 140 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthielt in der Vergangenheit allerdings bereits § 16...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 137 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift bestimmte bis zum 31.12.2004 den Kreis der Beschäftigten, für den die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hatt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 2 Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung güterrechtliche Fragen regelt, z. B. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden soll, muss sie notariell beurkundet werden.[1] Gleiches gilt für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich [2] oder wenn das Eigentum an einem Grundstück, z. B. Familienwohnheim, übertragen wird[3] oder bei der Übertragung von GmbH-Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.2 Ausübungskontrolle

Ist die ursprüngliche Vereinbarung an sich zulässig, wird der Richter in einem 2. Schritt im Wege der Ausübungskontrolle[1] prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr missbräuchlich ist und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 1 Sinn und Zweck der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die in Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen getroffenen Regelungen sind teilweise identisch und unterscheiden sich wie folgt: Der Ehevertrag regelt die Rechtsverhältnisse einer zukünftigen oder auch fortdauernden Ehe sowie den nicht angestrebten Scheidungsfall mit den damit verbundenen Folgen. Bei der eigentlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geht es um die tatsäc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2 Zweistufige Prüfung laut BGH

Nach Auffassung des BGH[1] steht es Ehepartnern grundsätzlich frei, die gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt vertraglich auszuschließen. Allerdings darf der Schutzzweck dieser Regelungen nicht beliebig unterlaufen werden. 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gem. § 138 Abs. 1 BGB e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle

Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gem. § 138 Abs. 1 BGB eine Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarung anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehepartner vornehmen, insbesondere also hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres geplanten oder bereits verwirklichten Lebenszus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.2.2.2 Nichtigkeitsgründe

Rz. 14 Die Gründe der Nichtigkeit können sich aus der Person der Beteiligten, dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, dem Zustandekommen der Willenserklärungen und der Nichteinhaltung der für das Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form ergeben. Aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts kann sich die Nichtigkeit insbesondere bei Verstößen gegen ein gesetzliches Verbot[1] oder gegen die guten Si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.2.2021 – 20 UF 103/20 Bei der externen Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Altersversorgung liegt eine unangemessene und daher verfassungswidrige Verringerung der Versorgungsleistungen der ausgleichsberechtigten Person nicht vor, wenn diese bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung ein höheres Versorgungsvolumen erwerben könnte als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Versorgungsausgleich nach Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten

VersAusglG § 31 Leitsatz 1. Die Anwendung des § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das Verfahren über den Versorgungsausgleich bereits anhängig ist. (Rn 17) 2. Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die auszugleichenden Anrechte des Verstorbenen als fortbestehend fingiert. Die Auflösung einer wegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Im vorliegenden Fall wurde die Ehe bereits im Jahr 2014 im Ausland geschieden. Nachdem der Ehemann im Jahr 2015 verstorben war, beantragte die im Ausland lebende Ehefrau erst im Jahr 2017 beim Amtsgericht – Familiengericht – Schöneberg die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die Entscheidung des BGH umfasst mehrere praxisrelevante Themen zum Versorgungsausgleich: 1. Anwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Versorgungsausg... / Leitsatz

1. Die Anwendung des § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das Verfahren über den Versorgungsausgleich bereits anhängig ist. (Rn 17) 2. Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die auszugleichenden Anrechte des Verstorbenen als fortbestehend fingiert. Die Auflösung einer wegen der Versorgungsansprüche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG ist im Grundsatz gegenüber den anderen einkommensteuerlichen Vorschriften vorrangig. Denn die Rechtsfolge des § 12 EStG besteht in einem absoluten Abzugsverbot für die betroffenen Aufwendungen, so dass diese nicht mehr nach anderen einkommensteuerlichen Vorschriften steuermindernd geltend gemacht werden können. Rn. 31 Stand: EL 153 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Kein Beginn der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 6.2.2019 beantragt, die Ehe der Beteiligten zu scheiden. Eine Zustellung der Antragsschrift an den Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, der diesen in einem früheren familiengerichtlichen Verfahren vertreten hatte, ist von dem Rechtsanwalt mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass das Mandat durch den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / I. Verbund gemäß § 137 FamFG

Eine Verbindung von Verfahrensgegenständen, für die unterschiedliche Verfahrensordnungen maßgeblich sind, ermöglichen der Verbund von Scheidungs- und Folgesachen nach § 137 Abs. 1 FamFG sowie §§ 264 Abs. 2, 265 FamFG für bestimmte Güterrechtssachen. § 137 FamFG stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass Familiensachen nur miteinander verbunden werden können, wenn für s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 966 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 440 ff. Rz. 967 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 430 ff. Rz. 968 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Weitere Renten

Rz. 960 Wegen der Besteuerung weiterer Renten wird verwiesen auf: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehegatten, soweit bei der ausgleichsverpflichteten Person Sonderausgaben abgezogen werden (§ 22 Nr. 1a EStG; → Tz 441). Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie beim Zahlenden als So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 440 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 253 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 964 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 974 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Die Änderungen ... / VI. Mehrwertvergleich über nicht anhängigen Versorgungsausgleich im Verbundverfahren

In § 48 Abs. 3 RVG ist die Aufzählung der Familiensachen um den Versorgungsausgleich (neue Nr. 7) ergänzt worden. Damit wurde eine Lücke geschlossen. Wird ein Anwalt in einer Ehesache im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, so erstreckt sich die Beiordnung automatisch auch auf die Folgesache zum Versorgungsausgleich (§ 149 FamFG), so dass damit auch die Tätigkeit au...mehr