Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / gg) Mindestwert

Rz. 240 Vorgesehen ist ein Mindestwert von 1.000,00 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Dieser Wert kommt nur dann zum Tragen, wenn die Summe aller prozentual errechneten Werte unter 1.000,00 EUR liegt. Der Mindestwert gilt nicht etwa für jedes Anrecht gesondert. Beispiel 76: Versorgungsausgleich, Mindestwert Das beiderseitige Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 1.000,00 EUR. Beid... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / ff) Anrechte ohne Ehezeitanteile

Rz. 238 Strittig ist die Bewertung, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist oder das ermittelte Anrecht noch verfallbar ist, wenn das Anrecht also keine Ehezeitanteile aufweist. Rz. 239 Nach einer Auffassung[133] sind solche Anrechte nicht zu bewerten. Nach zutreffender Auffassung[134] ist jedes verfahrensgegenständliche und nicht nur jedes auszugleichende Anrecht zu berück... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 222 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Beispiel 65: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die Beteiligten unter Mitwirkung der beteiligten Anwälte aufgrund außergerichtlicher V... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / b) Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 382 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Rz. 383 Der Anwalt erhält aus dem Mehrwert also auch die Einigungsgebühr aus der Landeskasse. Soweit die Gege... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 276 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 Abs. 1 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 277 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskost... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / kk) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 249 Soweit Teil oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / j) Vergleichsmehrwerte

Rz. 266 Wird im Verbundverfahren eine Einigung (auch) über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit, wobei sich aus dem Mehrwert allerdings bei der Verfahrensgebühr ein geringerer Satz (0,8 nach Nr. 3101 VV) und bei der Einigungsgebühr e... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / XIV. Rechtsbeschwerde

Rz. 347 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe hierzu § 16 Rdn 25 ff.). Rz. 348 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 199 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 200 Der Verfahrenswert dieser Gebühr bemisst sich nach dem Wert der Ehesache sowie sämtlicher im Verlauf des Verfahrens anhängig gewordener und mit verglichener oder mi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), die mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl v. 10.8.2022 – XII ZB 83/20 a) Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten i.S.d. § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 11/2022, Anrechnung der ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) waren verheiratet, haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder und leben seit Anfang 2019 getrennt. [2] Der Beteiligte zu 3) war ursprünglich mit der Beurkundung eines Ehevertrages und Übertragungsvertrages beauftragt. Er übersandte letztmalig am 2.11.2020 einen auf den 12.10.2020 datierten überarbeiteten Entwurf eines Ehevertrages u... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Schuldzinsen nach Zwangsversteigerung eines vermieteten Grundstücks keine nachträglichen WK, FR 1992, 332; Rössler, Nach Zwangsversteigerung entstandene Schuldzinsen als nachträgliche WK, DStZ 1992, 493; Gosch, Schuldzinsenabzug beim Wechsel der Einkunftsart und des Einkunftsobjekts, StBp 1992, 171; Schmidt, Schuldzinsenabzug bei Refinanzierung eines Versorgungsausgle... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.4.2022 – 20 UF 97/21 1. Bestehen in einer Versorgungsausgleichssache bei einem Versorgungsträger mehrere Anrechte, wird durch die erste Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung an ihn der Lauf der Beschwerdefrist des § 63 Abs. 1 FamFG bewirkt. 2. Ergibt sich aus der angefochtenen Entscheidung nicht ohne Weiteres, dass noch ein weiteres bei dem ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 10/2022, Wert eines Abä... / I. Sachverhalt

Die Beteiligten sind seit 1988 geschiedene Eheleute und beziehen beide eine Altersversorgung. Der Antragsteller hat mit seinem Antrag auf Abänderung des in dem Scheidungsurteil geregelten Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG geltend gemacht, dass die Antragsgegnerin infolge des Bezugs der sogenannten "Mütterrente" im Vergleich zum Zeitpunkt des Erlasses des Scheidungsv... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VI. Nichtberücksichtigung der "Mutterrente" aus Billigkeitsgründen

Der nach § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert von (30 % von 10.384,00 EUR) bis zu 4.000,00 EUR erweist sich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch gem. § 50 Abs. 3 FamGKG als unbillig, soweit die Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags als eigenständiges Anrecht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts über einen Betrag von bis zu 3.000,00 EUR hinaus führt. Das erg... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 10/2022, Wert eines Abä... / IV. Keine analoge Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG

Entgegen anderer teilweise vertretener Ansicht ist § 50 Abs. 1 S. 1 2. Alt. FamGKG auch nicht analog auf Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG anzuwenden (so aber etwa OLG Schleswig FamRZ 2014, 237 = AGS 2013, 343 und OLG Hamm NJW-RR 2017, 1415 = FamRZ 2018, 257). Vielmehr fehlt es schon an einer Regelungslücke. Auch weist der Gegenstand eines Verfahrens nach § 51 VersAu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 10/2022, Studienreise Griechenland

Humor ist eine ernste Sache oder Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen Auch wenn es die Überschrift "Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen" vielleicht vermuten lässt, ist dies kein Ausblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und das Arbeiten in – aufgrund der Energiekrise – unterkühlten Kanzleiräumen, sondern vielmehr ein Rückblick auf die 25. Studienreise nach ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 10/2022, Keine Totalrevi... / Leitsatz

1. Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung berufen; er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf solche Umstände stützen, die für ihn an sic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 10/2022, Weinreich/Klein, Familienrecht - Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von Gerd Weinreich und Michael Klein. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Wolters Kluwer, Hürth. XLII, 2.222 S., 129,00 EUR Kernstück des vorliegenden Werks ist die Kommentierung der Vorschriften des vierten Buchs des BGB. Darüber hinaus werden das GewSchG kommentiert sowie auszugsweise das EStG. Ein weiteres wesentliches Kernstück ist die Kommentierung des FamF... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.4 Abschlag an Entgeltpunkten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

Rz. 13 Bei Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG findet i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (bis 31.8.2009: §§ 1587ff. BGB, ab 1.9.2009: §§ 1 ff. VersAusglG). Hierbei führt die Übertragung von dynamischen Rentenanwartschaften zulasten eines Versicherten zu einem Abschlag an Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 3). Die Entgeltpunkte werden ermittelt, ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 265a Knapp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) als Übergangsregelung zu §§ 85, 86 mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelt, in welchem Umfang zusätzliche Entgeltpunkte aus einem Leistungszuschlag (§ 85 Abs. 1) als Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 der Vorschrift (bis zu... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 265a Knapp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 265a (bis zum 31.8.2009 = § 265a Abs. 1) regelt, in welchem Umfang zusätzliche Entgeltpunkte aus einem Leistungszuschlag (§ 85 Abs. 1) als Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, wenn ein Versicherter sowohl im Beitrittsgebiet als auch in den alten Bundesländern ständige Arbeiten unter Tage nachweist. Der mit Wirkung zum 31.8.2009 durch Art. 4 des VAStrRefG v. 3.... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und wurde durch Art. 1 Nr. 90 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) an die durch den Beitritt der ehemaligen DDR geänderte Rechtslage angepasst. Durch Art. 1 Nr. 58 des Altersvermögensergänzungsge... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.1 Besitzschutz für Berechtigte im Ausland

Rz. 5 Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, erhalten die ihnen nach den Vorschriften des SGB VI zustehende Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie diesen nach dem Fünften Kapitel des SGB VI gleichstellten Beitragszeiten (§§ 70, 256 bis 256c, 259a) einschließlich der Entgeltpunkte ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.7 Gleichbehandlung von Reichsgebiets-Beitragszeiten mit Beitragszeiten nach dem FRG

Rz. 22 Nach § 272 Abs. 3 Satz 1 gehören zu den Entgeltpunkten von Berechtigten i. S. d. § 272 Abs. 1 Satz 1 auch Entgeltpunkte für Reichsgebiets-Beitragszeiten. Insoweit werden diese Reichsgebiets-Beitragszeiten den Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz gleichgestellt. Von § 272 Abs. 3 Satz 1 werden allerdings ausschließlich Reichsgebiets-Beitragszeiten erfasst, die nich... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.6.2022 – XII ZB 54/22 Der Einstieg in eine Abänderung nach § 225 Abs. 4 FamFG ist nur dann eröffnet, wenn durch sie für eine bereits bestehende Anwartschaft eine Wartezeit erfüllt wird. Das ist nicht der Fall, wenn sich das nach der Abänderung bestehende gesetzliche Anrecht allein aus dem Versorgungsausgleich speist. BGH, Beschl. v. 22.6.2022 – XII ZB 584/18 B... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 3. Versorgungsausgleich/Zugewinnausgleich

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens musste im Anschluss die Folgesache Zugewinnausgleich sowie die Folgesache Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Hierbei war dem Unterzeichnenden als Vertreter der Ehefrau daran gelegen, das Verfahren so unproblematisch wie möglich durchzuführen. Dies ist allerdings nicht ganz gelungen: Beide Eheleute hatten Schwierigkeiten, ihr jeweil... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Bei den Beteiligten handelt es sich um getrennt lebende Ehegatten. Mit Ehevertrag vom 5.1.1984 vereinbarten sie Gütertrennung. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 16.12.2020 zugestellt worden. [2] Während der Ehezeit vom 1.9.1983 bis zum 230.11.2020 hat der Antragsteller ein Anrecht bei der Deutsche Rentenversicherung Bund mit einem ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei Ausübung des Kapitalwahlrechts nach Ende der Ehezeit

VersAusglG § 27 Leitsatz 1. Private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht unterfallen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr dem Versorgungsausgleich, selbst wenn das Kapitalwahlrecht nach Ende der Ehezeit vor der letzten tatrichterlichen Entscheidung ausgeübt wurde. 2. Die Härteklausel des § 27 VersAusglG soll – als Ausnahmeregelung – eine am Gerechtigkeitsgedanken... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Unbilligkeit de... / Leitsatz

1. Private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht unterfallen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr dem Versorgungsausgleich, selbst wenn das Kapitalwahlrecht nach Ende der Ehezeit vor der letzten tatrichterlichen Entscheidung ausgeübt wurde. 2. Die Härteklausel des § 27 VersAusglG soll – als Ausnahmeregelung – eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Entscheidu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 5. Fazit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Familienrecht a... / Ethische Fragen am Lebensanfang und Blicke ins Ausland

Über ethische Fragen informierte die Medizinerin und Philosophin Prof. Dr. med Dr. phil Sabine Salloch von der medizinischen Hochschule Hannover. Wann beginnt das Leben? Ab wann ist menschliches Leben schützenswert? Ethisch gesehen bewege sich die Fortpflanzungsmedizin in einem komplexen Spannungsfeld, stellte sie in ihrem Vortrag fest. Nicht nur Wertungen über den moralisch... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.3 Neufeststellungen

Rz. 5 Eine Rente kann gemäß §§ 44, 45, 48 SGB X auf Antrag oder von Amts wegen neu festgestellt werden. Eine Neufeststellung setzt immer voraus, dass die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln sind, also das Hinzutreten oder die Herausnahme von rentenrechtlich relevanten Zeiten eine Rolle spielt. Dazu zählen die Änderung des Zugangsfaktors (§ 77) sowie der Nachweis, dass... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 08/2022, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Nachdem der Beklagten der Scheidungsantrag ihres Ehemannes zugestellt worden war, beauftragte sie die klagende Anwaltskanzlei mit ihrer Vertretung in diesem Verfahren. Später beauftragte die Beklagte die Klägerin, auch den Kindes- und Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich und die Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie mit der Gegenseite... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vorschrift k... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Das Scheidungsverfahren / III. Checkliste: Versorgungsausgleich

1. Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte Rz. 91 Zunächst ist der von dem Verfahrensgegner eingereichte Fragebogen zum Versorgungsausgleich daraufhin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Versorgungsanrechte mitgeteilt worden sind. Einzubeziehen und deswegen auch anzugeben sind alle auszugleichenden Anrechte nach Maßgabe der Definition in § 2 Ver... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Zugewinn und Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 255 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[191] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen.[192] Rz. 256 Der Zugewinnausgleich/die Zugewinnverstärkung muss daher geeignet sein, ... mehr