Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich

Einführung Der Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich bis Dezember 2022 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2022,12 an. Die zum 1.1.2021 eingeführte Grundrente [1] ist als Zuschlag an Entgeltpunkten konzipiert. Da die Auszahlung dieses Zuschlags von der im SGB VI definierten Bedürftigkeit abhängt, hat der Ausgleich dieser Grundre...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / X. Abänderung

In Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten nach § 31 VersAusglG anwendbar.[52] Verstirbt der im Versorgungsausgleich insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte, führt dies im Ergebnis zugunsten des insgesamt ausgleichspflichtigen Ehegatten dazu, dass kein Versorgungsausglei...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / IX. Fragen der Wertermittlung

Die Beschreibung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte in § 2 Abs. 1 VersAusglG ist nicht umfassend. So fallen hierunter auch die Anrechte einer Unternehmerversorgung bzw. Anrechte von Gesellschaftergeschäftsführern und/oder beherrschenden Gesellschaftern, sofern diese Anrechte die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 VersAusglG erfüllen. Immer wieder führt die...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / VII. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Leben die Ehegatten über einen längeren Zeitraum getrennt voneinander, kann die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs allein deshalb unbillig sein. Insbesondere wenn eine wirtschaftliche Verselbstständigung eingetreten ist und keine ehebedingte Bedürfnislage besteht. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass eine solche wirtschaftliche Verselb...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / Einführung

Der Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich bis Dezember 2022 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2022,12 an. Die zum 1.1.2021 eingeführte Grundrente [1] ist als Zuschlag an Entgeltpunkten konzipiert. Da die Auszahlung dieses Zuschlags von der im SGB VI definierten Bedürftigkeit abhängt, hat der Ausgleich dieser Grundrentenentgel...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / II. Alle verfahrensgegenständlichen Anrechte sind zu berücksichtigen

Auf die erkennbar im eigenen Namen eingelegte, nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, der sich die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin angeschlossen hat, war die amtsgerichtliche Festsetzung des Verfahrenswertes bezüglich des Versorgungsausgleichs und des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens ...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 1 Aufhebung der Ehe/ Lebenspartnerschaft

OLG Koblenz, Beschl. v.6.12.2021 – 13 UF 172/21 1. Die rückwirkende Aufhebung der Lebenspartnerschaft (ex tunc) auf der Grundlage der §§ 270 FamFG, 15 Abs. 2 S. 2 LPartG, 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen arglistiger Täuschung erfordert eine kausal zur Eingehung der Lebenspartnerschaft führende Täuschung über eine nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB relevante Tatsache oder ein arglistiges...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / Leitsatz

Beim Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich sind alle verfahrensgegenständlichen Anrechte zu bewerten und nicht nur die Anrechte, über die eine Entscheidung ergangen ist. OLG Celle, Beschl. v. 10.10.2022 – 15 WF 60/22mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Im Scheidungsverbundverfahren war auch die Folgesache zum Versorgungsausgleich anhängig. Betroffen waren insgesamt 13 Anrechte. Im Scheidungsbeschluss hat das Gericht nur über elf Anrechte entschieden, weil hinsichtlich zweier Anrechte kein Ausgleichswert vorhanden war. Ausgehend von dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute i.H.v. 15.900,00 EUR hat das Gericht den Verfahre...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Nach § 11 Abs. 1 VersAusglG muss die interne Teilung die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Hierzu gehört auch die vergleichbare Wertentwicklung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG. Dies ist dann gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person für die ausgleichsberechtigte Person ...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / III. Bewertungsstichtag

Erhöht sich das Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer nach Ehezeitende bewilligten Erwerbsminderungsrente, stellt dies eine zu berücksichtigende tatsächliche Änderung im Sinne des §§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG dar.[16] Denn die nachträgliche Bewilligung der Erwerbsminderungsrente führt zu einer verbesserten Bewertung der in der Ehezeit liegenden beitrags...mehr

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AGS 02/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff auf den S. 49 ff. eine Rechtsprechungsübersicht zu den Gebühren und Auslagen nach den Teil 4 bis 7 VV. Lissner (S. 62 ff.) beschäftigt sich mit dem neuen Beratungshilfeformular, das ab dem 1.3.2023 von der Anwaltschaft zwingend zu verwenden ist. Er erläutert, was zukünftig von Seiten der Anwaltschaft zu beachten sein wird. Eine wichtige Entscheid...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / IV. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten nach § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrundegelegt werden, kann diese Regelung einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 VersAusglG beinhalten. Dies hat das Familiengericht gemäß § 26 FamFG aufzuklären.[20] Das OL...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Im Rahmen der Anpassungsentscheidung nach §§ 33, 34 VersAusglG muss das Familiengericht die Höhe des fiktiven Unterhalts in den Fällen nicht exakt ermitteln, in denen tatsächlich Ehegattenunterhalt jedenfalls in Höhe der Differenz der die Kürzung begrenzenden Ausgleichswerte geschuldet wird. Stellt der unterhaltspflichtige Ehegatte den Anpassungsantrag ist Antragsgegner der ...mehr

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FF 02/2023, Pakt für den Re... / Einführung

Schnitzler/FF: Kurz vor Weihnachten 2021 hat der damalige Justizminister Peter Biesenbach Ihnen in Düsseldorf die Ernennungsurkunde überreicht. Seit 12 Monaten sind Sie damit Chefpräsident des OLG Köln. Scheiff: Das ist zutreffend, konkret habe ich die Urkunde am 21.12.2021 erhalten. Ich feiere somit übermorgen mein "Einjähriges". Schnitzler/FF: Zwischenzeitlich haben wir ja auch...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 4 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 10.5.2023 – XII ZB 30/23 Der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente. OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.10.2022 – 13 UF 109/22 1. Eine sogenannte lange Trennungszeit (18 Jahre der Gesamtehezeit von 47 Jahren) kann zwar nicht allein, jedoch bei Vorliegen einer vollständigen wirtsch...mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 5.10.2022 – XII ZB 74/20 … b) Ein Antrag auf Wertausgleich nach der Scheidung kann nicht erstmals im Beschwerdeverfahren gestellt werden, wenn das Amtsgericht in der ersten Instanz allein über den Wertausgleich bei der Scheidung entschieden hat (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 7.3.1990 – XII ZB 14/89, FamRZ 1990, 606). c) Zur Bewertung von Versorgungsanrechten ...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zuge der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. [2] Auf den von der Antragstellerin angebrachten Scheidungsantrag, dem der Antragsgegner zugestimmt hat, hat das Familiengericht die Ehe geschieden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs hat die Antragstellerin beantragt, von einer Durchführung abzusehen, wei...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs - sekundäre Darlegungslast des Ausgleichsberechtigten

KG Beschl. v. 8.12.2021 – 16 UF 1101/20 Leitsatz 1. Die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs kann grob unbillig sein, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbar illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätsversorgung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm dies unschwer möglich gewesen wäre. 2. Entsprechendes gilt aufgrund der groben...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / Leitsatz

1. Die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs kann grob unbillig sein, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbar illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätsversorgung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm dies unschwer möglich gewesen wäre. 2. Entsprechendes gilt aufgrund der groben Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt ...mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Seine am 4.7.1979 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Familiengerichts vom 25.9.2007 rechtskräftig geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. [3] Während der Ehezeit (1.7.1979 bis 31....mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 2 Anmerkung

Der XII. Senat des BGH differenziert mit seinem Beschl. v. 1.3.2023 (XII ZB 18/22) die Rechtsprechung zur Vermutung fehlenden Verschuldens bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 2 FamFG/§ 233 S. 2 aus. Danach greift die Vermutung fehlenden Verschuldens bei falscher Rechtsbehelfsbelehrung trotz Tätigkeit eines Anwalts, wenn dieser k...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / I. Der Vermögensbegriff des ehelichen Güterrechts

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Begriff des Vermögens als der Wertsumme aller Gegenstände, die einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten gehören und den einzelnen Vermögensbestandteilen – oder Vermögensgegenständen –, aus denen sich das Vermögen zusammensetzt. Das Vermögen ist die Rechnungsgröße, seine Bestandteile die Rechnungsposten.[1] Zu den Vermögensgegenstä...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.1 Dennoch fragt sich: sind sie auch im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen?

Was für den Versorgungsausgleich gilt, kann daher auch für die Haushaltsgegenstände richtig sein. Versorgunganrechte fallen grundsätzlich nicht ins Endvermögen (§ 2 Abs. 4 VersAuglG), können aber – wenngleich nur unter Billigkeitsgesichtspunkten – ausnahmsweise doch über den Zugewinnausgleich zu regeln sein, wenn der Versorgungsausgleich nicht greift (Fälle der Funktionsäqui...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / III. Stellungnahme

Einer pauschalen Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 8 HausrVO steht zunächst der unterschiedliche Regelungsgehalt von alter und neuer Vorschrift entgegen. § 8 HausrVO sah – unter Auflösung des Miteigentums – eine vollständige gerechte und zweckmäßige Hausratsverteilung unter neuer dinglicher Zuordnung vor (notfalls unter Auferlegung einer Ausgleichszahl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Rechtsfolge, Abs. 2

Rz. 47 § 5 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass die Ausgleichsforderung i.S.v. §§ 1378 ff. BGB nicht zum steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. §§ 3, 7 ErbStG mangels freigebiger Zuwendung zählt.[72] Erfasst werden von der Steuerfreiheit auch Ansprüche gegen Dritte nach § 1390 BGB. Eine zinslose Stundung der Ausgleichsforderung durch den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bzw. Lebenspar...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 47 Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Da früher der Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse bei Mehrvergleich höchst umstritten war, hat der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahren zu differenzi...mehr

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FF 07+08/2023, Scheidungsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen einen im Scheidungsverbundverfahren ergangenen Teilversäumnisbeschluss zum nachehelichen Unterhalt. [2] Die Beteiligten sind inzwischen rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Der Antragsgegner hat im Scheidungsverbund die Folgesache nachehelicher Unterhalt anhängig gemacht. Zum Verhandlun...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 4. Versorgungsausgleich/Familienzuschlag

Die vermögensrechtliche Seite von Familie/Ehe/Scheidung spielt bisher, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte eine allenfalls untergeordnete Rolle. Hier ist aktuell aus dem Berichtszeitraum nur von der einschlägigen Rechtsprechung des BayVerfGH zu berichten. Dieser hat trotz seiner deutlichen Zurückhaltung, was die Überprüfung der Auslegung u...mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Weitere Themen aus der familienrechtlichen Praxis

Mit ähnlich praxisrelevanten Themen befassten sich weitere Referate der Tagung. Über Einkommensermittlung referierte Prof. Dr. Alexander Schwonberg, Vors.RiOLG Celle, über Stolperfallen im Verfahrensrecht sprach Rechtsanwalt Dr. Franz-Thomas Roßmann, Volkach am Main und Arndt Voucko-Glockner, Versorgungs- und Rentengutachter, Karlsruhe, informierte darüber, wie der Versorgun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.4 Versicherteneigenschaft

Rz. 16 Besondere Anrechnungsvoraussetzungen sind nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht für die Anerkennung von Ersatzzeiten nicht mehr zu prüfen. Die in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vorgesehenen Anrechnungsvoraussetzungen (Versicherung bzw. bei der knappschaftlichen Rentenversicherung Pflichtversicherung vor der Ersatzzeit, Anschlusspflichtbeitrag innerhalb von 3 Ja...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ablösung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Ablösung von Ansprüchen > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Urlaubsgelder Rz 2, > Versorgungsausgleich Rz 36, 49, ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 273 ff. Zu Ablösungsbeträgen an einen ausländischen Staat > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung. Zur Ablösung von Unterhaltsverpflichtungen > Unterhaltsleis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.6 Gesetzesvorbehalt für anderweitige Nutzung

Rz. 27 Die Vorschrift enthält in Abs. 2 Satz 2 eine Bekräftigung des Gesetzesvorbehalts für eine anderweitige Nutzung bereits vorhandener Daten. Die Verwendung für andere Zwecke kommt hier insbesondere als Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 68 bis 75 SGB X in Betracht (also für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte, für die Er...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 365 In Scheidungssachen ist § 149 FamFG zu beachten. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache zum Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen wird.mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Versorgungsausgleich

aa) Überblick Rz. 227 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 228 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Eine Höchstgrenze ist nicht vo...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Einigungsgebühr

Rz. 214 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände getroffen wird (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV). Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 215 Zu den Voraussetzungen der Einigungsge...mehr

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§ 28 Familiensachen / ee) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 233 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Billigkeitskorrektur

Rz. 245 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[139] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[140] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 203 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 28 Familiensachen / bb) Zeitpunkt

Rz. 230 Abzustellen ist gem. § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.[123] Insoweit gilt das Gleiche wie für die Ermittlung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens zur Bewertung der Ehesache (siehe Rdn 68). Beispiel 68: Versorgungsausgleich, Zeitpunkt der Bewertung Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens hatten die Eheleute ein gemeinsam...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 272 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 273 Für die Anwaltsgebühren gilt unbeschadet e...mehr