Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120h ist durch Art. 4 Nr. 8 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. 1 S. 700) mit Wirkung zum 1.9.2009 in das SGB VI eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.3 Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod des (insgesamt) begünstigten Lebenspartners

Rz. 14 Nach Satz 2 gilt die Vorschrift für einen Anspruch auf eine nicht aufgrund des Rentensplittings gekürzten Rente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Die Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod eines Lebenspartners ist in § 120b geregelt. § 120b ist anzuwenden, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Lebenspartner verstorben i...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.3 Wartezeit von 35 Jahren

Rz. 8 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erfüllt, wenn ein Versicherter 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweist (§ 37 Satz 1 Nr. 3, § 50 Abs. 4, § 51 Abs. 3). Ein Zeitraum von 35 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zä...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte ist erfüllt, wenn ein Versicherter 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (§§ 36 Satz 1 Nr. 2, 50 Abs. 4, 51 Abs. 3) nachweist. Ein Zeitraum von 35 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zählen i...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2a wurde durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.10.1996 eingefügt. Das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) hat mit Wirkung zum 1.1.2002 in Abs. 1 Satz 3 angefügt und Abs. 2 Satz 2 ergänzt. Durch das Gesetz zur Str...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) hat mit Wirkung zum 1.8.1996 die Überschrift ergänzt. Durch das Altersvermögensgesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) sind die Sätze 2 und 3 in A...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.2 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 4 Nach § 35 Satz 1 Nr. 2 setzt ein Anspruch auf Regelaltersrente grundsätzlich die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus. Die allgemeine Wartezeit umfasst 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Nach § 51 Abs. 1 und 4 werden auf diese Wartezeit Kalendermonate mit Beitragszeiten (echte und fiktive Pflichtbeitragszeiten sowi...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Kernbereichslehre des BGH

Rz. 516 Maßgebend ist als Ausgangspunkt für die Kontrolle jeder der beiden Stufen die Wertigkeit des Rechts, auf das verzichtet oder das geschmälert wird. Betroffen ist insofern die objektive Seite. Die Wertigkeit des betroffenen Rechts wird vom BGH im Rahmen seiner Kernbereichslehre in ein Rangverhältnis gebracht. Zum Kernbereich gehören in folgender Rangfolge:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 1.1 Versicherer, Versicherungsnehmer und Versicherter

Beteiligte des Lebensversicherungsvertrags sind das Versicherungsunternehmen, der oder die Versicherungsnehmer (z. B. Ehegatten bei sog. verbundenen Lebensversicherungen), die versicherte(n) Person(en). Vielfach ist der bzw. sind die Versicherungsnehmer identisch mit der bzw. den versicherten Person(en) und den bzw. dem Beitragszahler(en). Durch Versicherungsnehmerwechsel kann a...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 2 Versorgungsausgleich

OLG Bamberg, Beschl. v. 10.8.2022 – 7 UF 99/22 In Fällen der schuldhaften Verkürzung eigener Versorgungsanwartschaften ist für die Anwendung der Härteklausel nach § 27 VersAusglG regelmäßig ein im Hinblick auf den anderen Ehegatten bewusst treuwidriges, zielgerichtetes Verhalten des Anwartschaftsberechtigten erforderlich. Hat der Ausgleichsberechtigte schuldhaft und in strafb...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

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FF 06/2023, Internationales Scheidungsrecht einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich5. Aufl., Gieseking-Verlag, 2023, 128 Seiten, broschiert ISBN 978-3-7694-1280-2, 59 EUR "Die Europäisierung des Familienrechts geht jedenfalls munter weiter." So das Fazit von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Argiris Balomatis, Tübingen, in seinem Editorial zu Heft 4 der FF (FF 2023, 133). Recht hat er! Fast. Denn an den europäischen Grenzen macht das Fa...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 1. Kollisionen mit dem Zugewinnausgleich

Beim Trennungsunterhalt bestehen im Trennungsjahr entscheidende Besonderheiten. Zunächst laufen im Regelfall bis zur Zustellung des Scheidungsantrags noch die großen beiden Ausgleichssysteme im Rahmen der Scheidungsfolgen in Bezug auf das Vermögen (§ 3 Abs. 1 VersAusglG Ehezeit für den Versorgungsausgleich; § 1384 BGB für den Zugewinn). Dies drängt tendenziell den Gläubiger ...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / III. Charakteristika der Familiensachen

Der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen durch § 26 Nr. 9 EGZPO a.F. wird maßgeblich damit begründet, einer Überlastung des Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegerichts entgegenzuwirken und eine Gleichbehandlung aller Familiensachen zu gewährleisten.[18] Beide Argumente werden indes nicht näher rechtstatsächlich oder rechtsystematisch untermauert. Gleichwoh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der LSt (Arbeitslohn)

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung zum LSt-Abzug greift nur beim Vorliegen von Lohnzahlungen des ArbG, die zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit iSd § 2 Abs 1 Nr 4 EStG iVm § 19 EStG führen. Der Empfänger der Lohnzahlung muss also ArbN sein (zum Begriff des ArbN s § 19 Rn 35–136 (Barein)). Daher besteht keine Verpflichtung zum LSt-Abzug, sofern die Z...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.4 Formvorschriften

Unwirksame Vereinbarung? Soll nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft (i. d. R. nach rechtskräftiger Scheidung) eine Vereinbarung über den zu zahlenden Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, bestehen insoweit keine Formvorschriften. Dies gilt jedoch nicht in anderen Konstellationen und Phasen der Trennung. Nicht immer werden hier die Formvorschriften für Vergleiche übe...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.2 Ausgewogenheit des Vertrags

Gestörte Vertragsparität Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrags regelmäßig noch nicht. Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten ...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 2 Entstehung

Ehevertrag Der Güterstand der Gütertrennung tritt zum einen ein, wenn die Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren. Allerdings will dieser Schritt wohl bedacht sein. Anlass für die Vereinbarung der Gütertrennung ist häufig die Überlegung, dieser Güterstand biete größeren Schutz vor Gläubigern (Stichwort: "Sippenhaft"). Doch ist insoweit ein Wechsel des Güter...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 444/22 Bei der Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich bleibt ein Anrecht in der Art von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) außer Betracht, wenn es nicht in die abzuändernde Erstentscheidung einbezogen war. BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 360/22 E...mehr

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FF 05/2023, Deutscher Familiengerichtstag in Bonn

Nach der durch die Corona-Pandemie erzwungenen Pause wird der 24. Deutsche Familiengerichtstag dieses Jahr vom 21. bis 23.9.2023 an neuer Tagungsstätte im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn stattfinden. Auf vielfachen Wunsch ist die Dauer der Tagung um einen Tag verkürzt. Den Auftakt bildet die Eröffnungsveranstaltung am Donnerstag mit einem Festvortrag des Richters des BVerf...mehr

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FF 05/2023, Hörst Du noch oder verstehst Du schon?! Nicht Recht logisch - aber psychologisch

Katrin Bender Unser beruflicher Alltag ist geprägt vom Hören: Zuhören, Anhören unserer Mandant*innen. Im Hintergrund stehen oftmals Kinder, für deren Wohl wir uns über unsere Mandant*innen einsetzen – ohne die Kinder direkt anzuhören, ihnen zuzuhören. Dafür sind Verfahrensbeistände, Richter*innen und manches Mal Sachverständige zuständig. Das Ergebnis dieser Gespräche und "Anh...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / e) Flucht aus dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts?

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Nachteil des durch die Ausübung des Kapitalwahlrechts betroffenen anderen Ehegatten über § 27 VersAusglG kompensiert und dessen Anrechte in entsprechender Höhe nicht zum Ausgleich gebracht.[36] Diese Entscheidung folgt hierzu bereits vorliegender Rechtsprechung und ist aufgrund des zu entscheidenden Sachverhaltes richtig. Sie sollte allerdi...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / II. Rücknahme des Scheidungsantrags

Die Rücknahme des Scheidungsantrags hat zur Folge, dass das Verfahren als nicht rechtshängig geworden anzusehen ist, vgl. § 269 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 ZPO. Ein zuvor ergangener, noch nicht rechtskräftig gewordener Beschluss wird wirkungslos; es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Aufhebung, vgl. § 269 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 ZPO. Eine solche Rücknahme des Scheidungsantrags kann takt...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 2 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a LPartG ermöglicht die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften werden in Ehen umgewandelt, wenn die Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. § 17a Abs. 2 PStG regelt, dass die Partner ihre Identität, die Staatsangehörig...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 160 Bei der Arbeitseinkommenspfändung werden solche Gläubiger bevorrechtigt, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden; das sind der Ehegatte/Lebenspartner, der getrenntlebende Ehegatte/Lebenspartner, der frühere Ehegatte/Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, ein Elternteil nach §§ 1615l, 1615n, BGB. Rz. 161 Bei der Pfändung wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / IV. Tod eines geschiedenen Ehegatten nach rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Ist der Versorgungsausgleich bei der Scheidung bereits durchgeführt worden und stirbt einer der rechtkräftig geschiedenen Ehegatten, ändert sich für den geschiedenen Ehegatten, auf den Anrechte übertragen wurden, ohne eigene Veranlassung nichts. Anders als beim Versorgungsausgleich nach der Scheidung (siehe unten Ziff. III.) wird beim Versorgungsausgleich bei der Scheidung f...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / III. Tod eines Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung und vor rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach den §§ 9 ff. VersAusglG (Wertausgleich bei der Scheidung), greift § 31 VersAusglG. Solche Konstellationen können auftreten, wenn die Folgesache Versorgungsausgleich nach § 140 Abs. 2 FamFG abgetrennt wurde oder wenn nur gegen die Entscheidung zum Versor...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Besonderheiten bei Versorgungsausgleich nach altem Recht

Der Antrag nach § 37 VersAusglG kann auch gestellt werden, wenn zwischen Ehegatten der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 30.8.2009 geltenden Recht durchgeführt wurde. Denn es gilt nach § 49 VersAusglG das seit 1.9.2009 geltende Recht,[37] auch wenn der Versorgungsausgleich nach altem Recht durchgeführt wurde. Insofern gelten für die Voraussetzungen der Aussetzung nach § ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / V. Tod eines geschiedenen Ehegatten und Versorgungsausgleich nach der Scheidung

1. Tod des ausgleichsverpflichteten geschiedenen Ehegatten Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung und dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung liegt darin, dass bei der Scheidung erworbene Anrechte unabhängig vom Tod des Ausgleichsverpflichteten bestehen bleiben. Dagegen erlöschen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausgleich und Tod eines (Ex-)Ehegatten

I. Einleitung In der anwaltlichen Vertretung in Versorgungsausgleichssachen stellt sich, wenn einer der (geschiedenen) Ehegatten oder Lebenspartner[2] stirbt, die Frage, welche Folgen dies für den Versorgungsausgleich hat. Diese Frage kann auftauchen, wenn Mandantin/Mandant oder die Gegenseite während einer laufenden Beratung sterben, oder wenn der Tod des geschiedenen Ehegat...mehr

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FF 03/2023, Rechtsprechung ... / 3 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 14.12.2022 – XII ZB 318/22 a) Ist der geschiedene Ehegatte nach Durchführung des Versorgungsausgleichs verstorben, richtet sich das Verfahren auf Abänderung gegen die Erben, die als Antragsgegner hinzuzuziehen sind. b) Das Abänderungsverfahren nach §§ 31, 51 VersAusglG kann auch durch Hinterbliebene eines ausgleichspflichtigen Ehegatten beantragt werden. OLG Kar...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / I. Einleitung

In der anwaltlichen Vertretung in Versorgungsausgleichssachen stellt sich, wenn einer der (geschiedenen) Ehegatten oder Lebenspartner[2] stirbt, die Frage, welche Folgen dies für den Versorgungsausgleich hat. Diese Frage kann auftauchen, wenn Mandantin/Mandant oder die Gegenseite während einer laufenden Beratung sterben, oder wenn der Tod des geschiedenen Ehegatten jemanden ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Anpassung bei rechtskräftig ausgeglichenem Anrecht

Stirbt ein Ehegatte, nachdem die Ehegatten rechtkräftig geschieden wurden und der Versorgungsausgleich bei der Scheidung rechtskräftig durchgeführt wurde, kommt § 31 VersAusglG nicht zum Tragen. Nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich bei der Scheidung greifen die allgemeinen Vorschriften über die Anpassung nach Rechtskraft (Kapitel 4 VersAusglG). Hier ermögli...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Tod des ausgleichsverpflichteten geschiedenen Ehegatten

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung und dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung liegt darin, dass bei der Scheidung erworbene Anrechte unabhängig vom Tod des Ausgleichsverpflichteten bestehen bleiben. Dagegen erlöschen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 24 VersAusglG gem. § 31 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG mi...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / c) Erlöschen der erworbenen Anrechte

Liegen die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 VersAusglG vor, sollte ein Antrag nach § 37 VersAusglG dennoch nicht vorschnell gestellt werden. Denn § 37 VersAusglG verhindert wie § 31 VersAusglG (vgl. Ziff. III. 1.) eine Besserstellung im Fall des Todes gegenüber dem durchgeführten Versorgungsausgleich,[34] indem angeordnet ist, dass von dem ausgleichspflichtigen geschiedenen E...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / a) Anspruch gegen den Versorgungsträger

Gemäß § 25 Abs. 1 VersAusglG kann der Ausgleichsberechtigte vom Versorgungsträger die Hinterbliebenenversorgung verlangen, wenn der Ausgleichsverpflichtete stirbt und ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht besteht. aa) Voraussetzungen Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechen...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Besserstellungsverbot

Der überlebende Ehegatte soll nicht seine Anrechte behalten dürfen und gleichzeitig hälftige Anrechte des verstorbenen Ehegatten erhalten. Deswegen sieht § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG vor, dass der überlebende Ehegatte durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden darf, als wenn der Versorgungsausgleich zwischen beiden Ehegatten durchgeführt worden wäre. Ist der im Sal...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / b) Anspruch bei Anrechten i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG

§ 26 VersAusglG enthält eine Sonderregelung zum Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung für den Fall, dass die verstorbene ausgleichspflichtige Person ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger erworben hatte (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Dann besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgu...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Tod des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehegatten

Wird der Versorgungsausgleich nach der Scheidung durch Zahlung einer Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG durchgeführt und stirbt der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte, erlischt der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsrente.[68] Ein unter Umständen nach § 25 Abs. 1 VersAusglG abgetretener Anspruch gegen den Versorgungsträger geht wieder auf den geschiedenen Ehegatten...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 4. Verfahrensfragen

Anders als im Fall des Todes vor rechtskräftiger Entscheidung über die Scheidung, ist das selbstständig fortgeführte Versorgungsausgleichsverfahren (§ 137 Abs. 5 Satz 2 FamFG) nicht durch den Tod eines Ehegatten unterbrochen.[24] Es ist von Amts wegen fortzuführen (zu einer Aussetzung vgl. Ziff. VI.). Die Erben sind am Verfahren zu beteiligen[25] ebenso wie unter Umständen e...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / II. Tod eines Ehegatten vor Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens

Im Scheidungsverfahren ist von Amts wegen (§§ 137 Abs. 2 Satz Nr. 1 und Satz 2 FamFG) ein Versorgungsausgleichsverfahren zu führen. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen und stirbt einer der Ehegatten, gilt das Scheidungsverfahren als erledigt (§ 131 FamFG). Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 BGB) und über i...mehr