Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Anrechnung bei Gegenstandsidentität und Gegenstandsungleichheit

Rz. 191 Wie erfolgt die Anrechnung, wenn sich der Gegenstand der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit von der des gerichtlichen Verfahrens unterscheidet? Grundsätzlich gilt:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Tatbestandsmerkmale

Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / f) Einzelfallentscheidungen zur Mutwilligkeit

Rz. 148 Fallgruppen, in denen die Rechtsprechung mutwilliges Verhalten bejaht und die VKH abgelehnt hat:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / e) Einzelfallentscheidungen zu Erfolgsaussichten

Rz. 164 Einem Antragsgegner, der einer Scheidung zustimmen möchte, ist die Erfolgsaussicht zuzusprechen, da er dem Verfahren nicht ausweichen kann.[233] Rz. 165 Wird ein Scheidungsantrag nicht auf den Scheidungsgrund der besonderen Härte nach § 1565 Abs. 2 BGB gestützt und vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht, ist die beantragte VKH wegen fehlender Erfolgsaussicht zu ve...mehr

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / A. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 34 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[35] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Vermögensverhältnisse

Rz. 343 Vermögen kann nur soweit berücksichtigt werden, als es nicht schon beim Einkommen (z.B. durch Erträge) berücksichtigt worden ist. Die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sind, wie sie sich auf der Grundlage ihres Vermögens objektiv ergeben, zu berücksichtigen.[301] Die Wertangaben der Parteien stellen dabei widerlegbare Hilfstatsachen für die Richtigkeit des festzu...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VII. Möglichkeiten der Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung

Rz. 195 § 124 Abs. 1 ZPO regelt die Möglichkeiten der Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe: Zitat "(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn" 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder au...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei konnte die Beiordnung aufgrund einer BGH-Entscheidung in 2008 auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[6] Diese BGH-Rechtsprechung ist nun nicht mehr erforderlich, nachdem Berufsausübungsgesellschaften seit dem 1.8.2022 gem. §§ 59k, 59l BRAO als solche rechtsdienstlei...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Unbedingter Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 57 Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG hat der Rechtsanwalt seine Vergütung nach altem Recht (RVG in der Fassung bis zum 31.12.2020) zu berechnen, wenn ihm durch den Mandanten der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor Inkrafttreten des KostRÄG am 1.1.2021 erteilt worden ist. Die Überprüfung, nach welchem Recht der Kostenansatz erfolgt,...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 671 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet jedoch nicht, dass nicht in einer Folgesache eine Verhandlung nur über einen (Streit-)Gegenstand erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens et...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Einmaligkeitsgrundsatz

Rz. 598 Verdient der RA eine Terminsgebühr anlässlich einer Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 sowie eine solche für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, kann er wegen § 15 Abs. 2 RVG die Terminsgebühr in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal abrechnen! Rz. 599 Muster 71: Musterrechnung 5.71: Verfahrensauftrag – Besprechung – Antrag – Termin Musterrech...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Einzelwerten

Rz. 206 Wie anzurechnen ist, wenn außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren aus Einzelwerten entstanden sind, im gerichtlichen Verfahren aber nur eine einheitliche Verfahrensgebühr entsteht, hatte der BGH im Februar 2017[132] entschieden, wobei aufgrund dieser Entscheidung der Gesetzgeber zum 1.1.2021 die Anrechnungsvorschrift in § 15a Abs. 2 RVG für derartige Fälle aufgeno...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.1 Beitragszahlung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Abs. 1 enthält eine abschließende Regelung, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Beiträge entrichtet werden können. Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, dass der durch den Versorgungsausgleich belastete Versicherte die eintretende Minderung seiner Rentenanwartschaft (Abschlag von Entgeltpunkten – § 76 Abs. 3) durch Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) hat mit Wirkung zum 1.8.1996 die Überschrift ergänzt. Durch das Altersvermögensgesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) sind die...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhung und Minderung der Beiträge bei Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) wurde Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 mit Wirkung zum 1.1.1996 neu gefasst. Das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15....mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 2.1 Nachversicherung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten bzw. Lebenspartners auf Beamtenversorgung bzw. Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen i. S. d. § 1587b Abs. 2 Nr. 1 BGB werden dadurch ausgeglichen, dass das Familiengericht Rentenanwartschaften unmittelbar zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. Lebenspartners begründet. Die hieraus entstehenden Au...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern (§ 120a) orientiert sich am Versorgungsausgleich nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700), der seit dem 1.7.1977 i. d. R. nach Auflösung einer Ehe sowie seit dem 1.1.2005 nach Aufhebung einer nach dem LPartG begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaft durchzuführen ist. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.5 Vereinbarung des Versorgungsausgleichs

Rz. 6 Da nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen über die Zahlung von Beiträgen geschlossen werden können, war – ähnlich wie in Abs. 5 – eine Regelung bezüglich des fiktiven Zahlungszeitpunktes erforderlich. Abs. 6 regelt Entsprechendes für die Fälle, in denen Beiträge aufgrund einer Vereinbarung nach § 6 VersAuslG zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Zur Verhinder...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (vgl. 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts – 1. EheRG v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421). Mit Wirkung zum 1.1.2005 gilt dies auch bei Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (vgl. Gesetz zur Überarbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.4 Zeitpunkt der Beitragsentrichtung

Rz. 5 Die Fiktion des Abs. 5, die das Institut der Bereiterklärung abgelöst hat, legt grundsätzlich das Ende der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft als maßgeblichen Zeitpunkt fest. Dieser Zeitpunkt bleibt sowohl für die Berechnung der Rente als auch für den Beitragssatz und das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten maßgebend, soweit die Beiträge zur Auffüllung von Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.2 Pflichtbeiträge

Rz. 5 § 185 Abs. 2 Satz 1 stellt wie die Vorgängervorschriften eine Fiktion auf. Die gezahlten bzw. die gem. Abs. 1 Satz 3 als entrichtet geltenden Beiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge mit Wirksamkeit für das gesamte Leistungsrecht (Wartezeit, Bewertung). Dabei hat der Gesetzgeber nunmehr eindeutig auf die rechtzeitige Zahlung der Beiträge abgestellt. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem ab 1.7.1977 geltenden Eherecht[1] i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt. Seit dem 1.1.2005 gilt dies auch bei Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften[2] nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG v. 22.2.2001, BGBl. I S. 266). Durch den Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit/Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.2 Ermittlung von Renten/Rentenanwartschaften für Zeitabschnitte

Rz. 4 Abs. 2 enthält eine Regelung zur Berechnung von Renten oder Rentenanwartschaften, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallen. Sie ist insbesondere bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG oder eines Rentensplittings unter Ehegatten oder Lebenspartnern nach §§ 120a, 120e anzuwenden. Rz. 5 Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.2 Verfahren bei Rundungen auf volle Werte

Rz. 7 Abs. 3 ergänzt die in Abs. 1 und 2 enthaltenen Regelungen und bestimmt, dass bei einer Berechnung, die auf volle Werte (z. B. volle Kalendermonate) vorzunehmen ist, der Wert vor der Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich nach Anwendung von Abs. 1 und 2 in den ersten 4 Dezimalstellen eine der Zahlen 1 bis 9 ergibt. Rz. 8 Abs. 3 ist z. B. einschlägig bei Berechnung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.2 Versicherungs- und leistungsrechtliche Auswirkungen einer externen Teilung

Rz. 9 Nach Eingang des Kapitalbetrags zur Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) wird dem Versicherungskonto der ausgleichsberechtigten Person gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 ein Zuschlag an Entgeltpunkten gutgeschrieben. Dabei wird der vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person gezahlte Kapi...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.2 Anspruch auf Erziehungsrente nach Rentensplitting

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) zum 1.7.1977 findet bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters und Invalidität zwischen den Eheg...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120c wurde durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt. Die darin enthaltenen Regelungen wurden dem bis zum 31.8.2009 geltenden § 10a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) v. 21.2.1983 (BGBl. I S. 105) insoweit nachempfunden, als sie auch das Abänderungsverfahren zum ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungsausgleich angepasst...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.4 Abänderung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 15 Auch die in § 120c geregelte Option der Abänderung eines bestandskräftig durchgeführten Rentensplittings bei nachträglicher Abweichung des Wertunterschieds gilt nach § 120e Satz 2 für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei kommt eine Abänderung der Entscheidung zum Rentensplitting in Betracht, wenn nach dem Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die im 2. Kapitel des SGB VI verorteten Berechnungsgrundsätze zum Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 121 bis 124) sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 19.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten, und zwar im 6. Abschnitt, 3. Unterabschnitt. Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde der 3. Unterabschnitt wegen der Einführung des Rentensplitting...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.1 Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften durch externe Teilung

Rz. 5 Gemäß § 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a können Beiträge im Rahmen des Versorgungsausgleichs gezahlt werden, um Rentenanwartschaften aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts zum Ausgleich von Anrechten durch externe Teilung (§§ 14 Abs. 2, 15 VersAusglG) zu begründen. Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs findet gemäß §§ 9 Abs. 2, 10 bis 13 VersAusglG grundsätzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.2 Beitragsberechnung

Rz. 3 Abs. 2 und 3 enthalten die Grundsätze der Beitragsberechnung und tragen der Umstellung auf Entgeltpunkte (§§ 63ff.) Rechnung. Berechnungsbeispiele enthalten die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA) der Deutschen Rentenversicherung, die auf der Homepage abrufbar sind. Nach Abs. 2 Satz 2 werden die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanw...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.1 Zahlung der Beiträge

Rz. 2 Der Arbeitgeber hat die Beiträge direkt an den Träger der Rentenversicherung und nicht an die Einzugsstelle zu zahlen (§ 185 Abs. 1 Satz 1). Zuständig ist der kontoführende Träger gemäß §§ 126 ff. Der zuständige Rentenversicherungsträger kann die Zahlung der Nachversicherungsbeiträge und die jeweilige Höhe durch Verwaltungsakt verbindlich feststellen (BSG, Urteil v. 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.3 Zeitsoldaten

Rz. 7 Durch Gesetz v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist der Bezug von Übergangsgebührnissen als Aufschubtatbestand weggefallen. Deshalb ist Abs. 2a eingefügt worden, um dem ehemaligen Dienstherrn die Möglichkeit einzuräumen, die während des Bezuges der Übergangsgebührnisse zu zahlenden Beiträge zurückfordern zu können. Dies kann der Fall sein, wenn der Bedienstete eine Beschäf...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.6 Auskunftspflichten und Auskunftsansprüche

Rz. 15 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet Ehegatten/Lebenspartner sowie deren rentenberechtigte Hinterbliebene untereinander zur Auskunftserteilung im Abänderungsverfahren zum Rentensplitting. Diese gesetzlich normierte Verpflichtung der Beteiligten ist erforderlich, weil das in § 120c geregelte Abänderungsverfahren eine komplette Neuberechnung der von den Ehegatten/Lebenspartnern i...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.6 Rückerstattung

Rz. 7 Abs. 7 entspricht im Wesentlichen der bisher in § 10a Abs. 12 VAHRG getroffenen Regelung. Er ordnet an, dass im Fall einer Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich – sei es unmittelbar nach den neuen §§ 225 und 226 FamFG oder nach § 51 VersAusglG in Verbindung mit den Regelungen des FamFG – im Umfang der Abänderung von der ausgleichspflichtigen Person ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rentensplittings

Rz. 17 Die Opition eines Rentensplittings unter Ehegatten wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 ins Rentenrecht eingeführt. Seit dem 1.1.2002 besteht somit in der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehegatten, die in einer rechtsgültigen Ehe leben, bei Vorliegen der in § 120a Abs. 1 bis 4 genannten Voraussetzun...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 183 legt die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Nachversicherung für den Personenkreis fest, der die Minderung der Versorgungsbezüge durch Zahlung eines Kapitalbetrages abgewandt hat oder wenn der Träger der Versorgungslast bereits Leistungen des Rentenversicherungsträgers erstattet bzw. abgelöst hat. Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs ...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 bis 3 entsprechen angepasst an die neue Struktur des Versorgungsausgleichs im Wesentlichen dem früheren Recht (§§ 1304, 1304b Abs. 1 RVO und § 83a Abs. 6, § 83b Abs. 1 AVG sowie § 10b VAHRG). Die Bereiterklärung i. S. d. § 1304b Abs. 1 Satz 3 RVO und § 83b Abs. 1 Satz 3 AVG ist durch die gesetzliche Fiktion des Abs. 5 abgelöst worden. Eine vergleichbare Regelun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.4 Kein Ausschlussgrund

Rz. 7 Abs. 1 Satz 2 (angefügt mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das 4. SGB IV ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) schließt die Aussetzung einer Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 aus, wenn ein Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 vom überlebenden Ehegatten/Lebenspartner allein herbeigeführt worden ist. Abs. 1 Satz 2 ist selbst in den Fällen anzuwenden, in denen der über...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120c, der die Abänderung einer bestandskräftigen Entscheidung zum Rentensplitting bei wesentlicher Wertänderung oder Erfüllung einer Wartezeit regelt, wurde den bis zum 31.8.2009 geltenden Regelungen zur Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG nachgebildet, soweit diese auch für das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, in dem sie die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorkommenden abzuschmelzenden Leistungsanteile konkret benennt. Sie entspricht im Wesentlichen den bis zum 31.8.2009 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAÜG enthaltenen Regelungen. Die Berechnung des Ehezeitanteils von abzuschmelzenden Anrechten i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120g wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) mit Wirkung zum 1.9.2009 in das SGB VI eingefügt.mehr