Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Unterhaltsverstärkung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 411 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der (Betreuungs-)Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[329] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen. Rz. 412 Die Unterhaltsverstärkung muss daher geeignet sein, eine entspre...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 9. Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, §§ 6 – 8 VersAusglG

Rz. 106 Die Regelungsbefugnisse der Ehegatten sind gegenüber der früheren Regelung in § 1587o BGB a.F. erheblich erweitert. Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 1–3 VersAusglG können sie den Versorgungsausgleich insbesondere ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen, ihn ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20–24 Ver...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 464 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 Abs. 3 VersAusglG. Nach § 6 Abs. 1 VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vors...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / E. Der Versorgungsausgleich

I. Rechtliche Grundlagen 1. Rechtslage bis zum 31.8.2009 Rz. 81 Durch das Versorgungsausgleichsgesetz [82] sind mit Wirkung zum 1.9.2009 die §§ 1587 ff. BGB a.F. entfallen. Geblieben ist eine geänderte Fassung von § 1587 BGB als Grundnorm und Verweis auf die Bestimmungen des Versorgungsausgleichsgesetzes. Es gelten folgende Übergangsvorschriften,[83] §§ 48, 49 VersAusglG: Altes R...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Teilausschluss des Versorgungsausgleichs

a) Inhaltlicher Ausschluss Rz. 467 Auch Teilverzichte sind möglich, z.B. der Ausschluss aller Rechte mit Ausnahmen: Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Für den Fall der Scheidung unserer Ehe verzichten wir auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen ausländischer Versorgung, § 19 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 87 F war während der Ehezeit in Teilzeit berufstätig und hat Versorgungsanrechte als Bundesbeamtin erworben. M war in der Ehezeit in der EU-Kommission in Brüssel tätig und hat dort wesentlich höhere Versorgungsanrechte erworben.mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Unwirtschaftlichkeit des Versorgungsausgleichs, § 19 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG

Rz. 100 Nach § 19 Abs. 2 Ziffer 3 VersAusglG ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, soweit sein Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Maßgeblich ist das Ende der Ehezeit, wobei aber rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, im Endurteil noch zu berücksichtigen sind, § 19 Abs. 1...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Vereinbarung

Rz. 88 F und M haben beide in der Ehezeit vergleichbare Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. M hat darüber hinaus Anrechte in der betrieblichen Altersversorgung erworben. F soll die im hälftigen Miteigentum der Parteien stehende Ehewohnung zu Alleineigentum übertragen erhalten. Die Eheleute sind überein gekommen, dabei den Anspruch der F auf Beteiligung a...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit, § 27 VersAusglG

Rz. 89 Aus den Auskünften ergibt sich ein Ausgleichsanspruch des M in Höhe von monatlich 75 EUR. M hat neben seinen Erwerbseinkünften aber erhebliche Einkünfte aus ererbtem Immobilien- und Wertpapiervermögen, F ist demgegenüber nur auf ihre Erwerbseinkünfte und spätere Versorgungsansprüche angewiesen, hat kein Vermögen und keine Aussichten auf späteren Vermögenserwerb von To...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs trotz Geringfügigkeit i.S.d. § 18 VersAusglG

Rz. 86 Nach den eingeholten Auskünften haben beide Ehegatten Rentenanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben sowie kleinere Anrechte in sog. Riester-Renten. Der Unterschied in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur 50 EUR. F fehlen aber noch Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.[111] Alternativ: F hat nur geringfügige Anrechte in der geset...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / IV. Formulare

Rz. 119 Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht[170] –[171] Antrag der Frau Marion Müller, geborene Maier, wohnhaft in _________________________, – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –[172] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in ______________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Verrechnungen

Rz. 472 Die Beteiligten können selbstverständlich auch Verrechnungen vornehmen, sowohl im Rahmen der verschiedenen Versorgungsausgleichsansprüche als auch mit weiteren bzw. sonstigen Ansprüchen. Im Falle zweier Beamter bietet sich hinsichtlich der beiderseitigen Beamtenversorgung z.B. Folgendes an: Muster 7.122: Verrechnung von Beamtenversorgungen Muster 7.122: Verrechnung vo...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Inhaltlicher Ausschluss

Rz. 467 Auch Teilverzichte sind möglich, z.B. der Ausschluss aller Rechte mit Ausnahmen: Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Für den Fall der Scheidung unserer Ehe verzichten wir auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Hinblick auf sämtliche...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Einbeziehung privater Lebensversicherungen und von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung/Kapitalwahlrecht

Rz. 92 Nach der Definition des § 2 VersAusglG gehören private Lebensversicherungen, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und auf eine Rente gerichtet sind, in den Versorgungsausgleich, auch wenn ein sogenanntes Kapitalwahlrecht vereinbart worden ist. Der BGH hat allerdings seine (umstrittene) Rspr. zu früherem Recht auf das neue Recht ausgedehnt, wonach d...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Aussetzung der Kürzung wegen Unterhalt durch das Familiengericht, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 118 Der in der anwaltlichen Praxis wichtigste Fall der Anpassung von Versorgungskürzungen ist die Anpassung wegen Unterhalt nach §§ 33, 34 VersAusglG, d.h. die Aussetzung der Kürzung einer durch den Versorgungsausgleich verminderten Versorgung, weil der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch nicht in den Genuss der Versorgung kommt und noch unterhaltsberechtigt ist. Gegenübe...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Anrechte bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, § 19 Abs. 2 Ziff. 4 VersAusglG

Rz. 101 Solche Anrechte sind nach § 19 Abs. 2 Ziffer 4 VersAusglG dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bei Ehescheidung entzogen, weil die jeweiligen Versorgungsträger nicht der deutschen Jurisdiktion unterliegen. Das Bestehen solcher Versorgungsanrechte auf Seiten des Verfahrensgegners kann Veranlassung geben, nach § 19 Abs. 3 VersAusglG auf der Seite des potenti...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Zeitliche Einschränkung

Rz. 471 Im Übrigen können von den Beteiligten namentlich bei ehevertraglichen Regelungen auch zeitabschnittsbezogene Möglichkeiten des Ausschlusses gewählt werden, z.B. betr. des Getrenntlebens der Beteiligten: Muster 7.121: Zeitlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs Muster 7.121: Zeitlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs Für den Fall der Scheidung unserer Ehe verei...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Anpassungsanträge in der Zuständigkeit der Versorgungsträger

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Rechtslage bis zum 31.8.2009

Rz. 81 Durch das Versorgungsausgleichsgesetz [82] sind mit Wirkung zum 1.9.2009 die §§ 1587 ff. BGB a.F. entfallen. Geblieben ist eine geänderte Fassung von § 1587 BGB als Grundnorm und Verweis auf die Bestimmungen des Versorgungsausgleichsgesetzes. Es gelten folgende Übergangsvorschriften,[83] §§ 48, 49 VersAusglG: Altes Recht gilt für vor dem 1.9.2009 eingeleitete Verfahren ü...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Ehezeitanteil der Versorgung

a) Ehezeit Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeita...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Fehlende Ausgleichsreife, § 19 VersAusglG?

Rz. 97 Versorgungsanrechte, denen die Ausgleichsreife i.S.d. § 19 VersAusglG fehlt, werden in den Ausgleich nach der Scheidung verwiesen, § 19 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. §§ 20 – 26 VersAusglG. Sind solche Anrechte vorhanden, kann es sich zur Vermeidung der Verschiebung einer Regelung in den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung empfehlen, eine Vereinbarung nach §§ 6 – 8 VersA...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 26 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[47] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte

Rz. 91 Zunächst ist der von dem Verfahrensgegner eingereichte Fragebogen zum Versorgungsausgleich daraufhin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Versorgungsanrechte mitgeteilt worden sind. Einzubeziehen und deswegen auch anzugeben sind alle auszugleichenden Anrechte nach Maßgabe der Definition in § 2 VersAusglG. Soweit ein Anrecht durch Einsatz von Vermögen geschaffe...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Ausschluss oder Beschränkung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 104 Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Die Vorschrift verzichtet im Gegensatz zu § 1587c BGB a.F. auf die Aufzählung von Anwendungsfällen, sondern beschränkt sich auf die Klarstellung, dass von grober Unbilligkeit nur auszugehen ist, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Überschreiten des Höchstbetrages

Rz. 103 Die Höchstbetragsregelung ist aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 3a VAStrRG.mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Muster 1.9: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung Muster 1.9: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ____...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe

Rz. 52 Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe _________________________ [Notarielle Urkundenformalien (Muster siehe Rdn 51 )] § 1 Ausgangslage Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und werden am ________________________________...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Anpassungsfähige Anrechte

Rz. 116 Die Möglichkeit der Anpassung der Entscheidungen zum Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der Ehescheidung ist nach § 32 VersAusglG auf Anrechte aus den sogenannten Regelsicherungssystemen beschränkt, nämlich der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der öffentlich-rechtlichen berufsständischen oder vergleichbaren Versorgungen, der ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtete Anrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 2 VersAusglG

Rz. 99 Hauptanwendungsfall ist der sogenannte Abflachungsbetrag in der Beamtenversorgung nach § 69e BeamtVO. In den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich fällt nach der Rspr. des BGH der durch das Versorgungsänderungsgesetz zum 1.1.2003 reduzierte Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Höhere Zahlungen unter dem Aspekt des Besitzstandsschutzes werden in den Ausgleich nach der Sc...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 10. Antrag auf Durchführung des VA trotz Ehedauer von weniger als 3 Jahren?

Rz. 113 Nach § 3 Abs. 3 VersAusglG findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.[153] Dieser Antrag bedarf keiner besonderen materiell-rechtlichen Voraussetzungen und kann trotz grundsätzlich im Ehescheidungsverfahren mit den Verbundverfahren bestehenden Anwaltszwangs ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden, § 114 Abs. 1 u...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 12. Einschränkung der Notwendigkeit von Anpassungsanträgen, § 32 ff. VersAusglG

Rz. 115 Da grds. alle Anrechte einzeln geteilt werden, ist die Möglichkeit späterer Änderungen des aus Anlass einer Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleichs stark eingeschränkt worden. Das Gesetz geht davon aus, dass prinzipiell beide Ehegatten in gleicher Weise von Veränderungen der geteilten Anrechte betroffen sind. a) Anpassungsfähige Anrechte Rz. 116 Die Möglichke...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Alterssicherung im Familienunterhalt

Rz. 180 Im Gegensatz zum teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung einer Ehe wird gerade im Rahmen der Betrachtung von Familienunterhalt für den nur teilweise oder aufgrund familiärer Absprachen gar nicht erwerbtätigen Ehegatten das Bedürfnis bestehen, über das Bestreiten des Haushalts mit Hilfe des Familienu...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Antrag auf Anpassung wegen Unterhalt, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 90 Zugunsten der F, die während langjähriger Ehe aus Gründen der Haushaltsführung und der Erziehung der gemeinsamen Kinder nicht bzw. nur eingeschränkt berufstätig war, ist durch Ehescheidungsfolgenvergleich ein Unterhaltsanspruch gegen M von monatlich 800 EUR festgelegt worden. M, 5 Jahre älter als F, geht in den Ruhestand. Seine Rente aus dem Versorgungswerk der Rechts...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Rz. 105 Die §§ 20–24 VersAusglG behalten die früheren Regelungen der §§ 1587f ff. BGB a.F. zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Wesentlichen bei. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung als Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente, § 20 VersAusglG, oder auf Abfindung, § 23 VersAusglG, bestehen in Bezug auf ein bei Scheidung noch nicht ausgeglichenes Anrecht.[145...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Vertragsfreiheit und Inhaltskontrolle

Rz. 23 In seinem Urt. v. 11.2.2004 [14] hat der BGH das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung sei umso eher gegeben, je mehr die vertragliche A...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 93 Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sind unabhängig von der Rechtsform auszugleichen, § 2 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG. Sie sind also auch bei Ausgestaltung als Kapital-Lebensversicherung im Versorgungsausgleich und nicht im Güterrecht auszugleichen. Die Anknüpfung an das Betriebsrentengesetz (BetrRVG) brin...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 910 Abgesehen von den durch den Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen auf soziale Sicherung im Altersfall ist vom geschiedenen Ehegatten für die Alterssicherung selbst zu sorgen. Dies löst einen familienrechtlichen Unterhaltstatbestand aus, § 1578 Abs. 3 BGB .[1040] Rz. 911 Da im Versorgungsausgleich die Ehezeiten nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (exakt: a...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Streitige Scheidung

Rz. 71 Muster 1.10: Streitige Scheidung Muster 1.10: Streitige Scheidung An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau ______________________...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 651 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nicht nur dann, wenn der Ehegatte während der ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 669 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebedingt...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 95 Nach § 5 VersAusglG obliegt es den Versorgungsträgern, den Ehezeitanteil einer Versorgung zu ermitteln, und zwar nach der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße und bezogen auf das Ende der Ehezeit. Einzubeziehen sind allerdings rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, § 5 Abs. ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / II. Typische Sachverhalte

1. Kurze Ehedauer, Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG Rz. 84 Die Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) betrug bis zum Monatsletzten vor Zustellung des Ehescheidungsantrages weniger als 3 Jahre. Die Ehegatten leben in Zugewinngemeinschaft und haben gut verdient. M hat im Trennungsjahr aus den Ersparnissen einen größeren Betrag in eine private Rentenversicherung gezahlt. Alternativ: M h...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Ehezeit

Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeitanteil des ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / V. Sonstige familienrechtliche Vereinbarungen

Rz. 445 Der Versorgungsausgleich, d.h. die Verteilung der während der Ehe beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften im Falle der Scheidung, das Schicksal der Ehewohnung, angeschaffte Güter des Haushalts und anderes mehr kann sowohl bei Eheschließung als auch im Fall der Auflösung der Ehe durch Scheidung eine Rolle spielen. Eheleute können sich daher zu jeder Zeit über auft...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Unverfallbarkeit der Versorgungsanrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG

Rz. 98 Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung unverfallbar sind, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG. Wann Unverfallbarkeit der erworbenen Versorgungsanrechte eintritt, also ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht den Verlust der Rechte aus der betrieblichen Altersversorgung zur Fo...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Dynamik der Versorgung

Rz. 102 Feststellungen zur Dynamik erübrigen sich, wenn – wie im Regelfall – der Ausgleich durch interne Teilung im System erfolgt. Nur ausnahmsweise kann die Frage der Dynamik eine Rolle spielen, wenn ein Wertvergleich zur Beurteilung vertraglicher Vereinbarungen, §§ 6–8 VersAusglG, des Wertes von Anrechten gleicher Art, § 18 Abs. 1 VersAusglG, oder zur Feststellung von Unbi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 907 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1036] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch de...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / I. Rechtliche Grundlagen

1. Rechtslage bis zum 31.8.2009 Rz. 81 Durch das Versorgungsausgleichsgesetz [82] sind mit Wirkung zum 1.9.2009 die §§ 1587 ff. BGB a.F. entfallen. Geblieben ist eine geänderte Fassung von § 1587 BGB als Grundnorm und Verweis auf die Bestimmungen des Versorgungsausgleichsgesetzes. Es gelten folgende Übergangsvorschriften,[83] §§ 48, 49 VersAusglG: Altes Recht gilt für vor dem 1....mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / Literaturtipps

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