Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 651 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nicht nur dann, wenn der Ehegatte während der ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 669 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebedingt...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 95 Nach § 5 VersAusglG obliegt es den Versorgungsträgern, den Ehezeitanteil einer Versorgung zu ermitteln, und zwar nach der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße und bezogen auf das Ende der Ehezeit. Einzubeziehen sind allerdings rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, § 5 Abs. ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / II. Typische Sachverhalte

1. Kurze Ehedauer, Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG Rz. 84 Die Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) betrug bis zum Monatsletzten vor Zustellung des Ehescheidungsantrages weniger als 3 Jahre. Die Ehegatten leben in Zugewinngemeinschaft und haben gut verdient. M hat im Trennungsjahr aus den Ersparnissen einen größeren Betrag in eine private Rentenversicherung gezahlt. Alternativ: M h...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Ehezeit

Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeitanteil des ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / V. Sonstige familienrechtliche Vereinbarungen

Rz. 445 Der Versorgungsausgleich, d.h. die Verteilung der während der Ehe beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften im Falle der Scheidung, das Schicksal der Ehewohnung, angeschaffte Güter des Haushalts und anderes mehr kann sowohl bei Eheschließung als auch im Fall der Auflösung der Ehe durch Scheidung eine Rolle spielen. Eheleute können sich daher zu jeder Zeit über auft...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Unverfallbarkeit der Versorgungsanrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG

Rz. 98 Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung unverfallbar sind, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG. Wann Unverfallbarkeit der erworbenen Versorgungsanrechte eintritt, also ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht den Verlust der Rechte aus der betrieblichen Altersversorgung zur Fo...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Dynamik der Versorgung

Rz. 102 Feststellungen zur Dynamik erübrigen sich, wenn – wie im Regelfall – der Ausgleich durch interne Teilung im System erfolgt. Nur ausnahmsweise kann die Frage der Dynamik eine Rolle spielen, wenn ein Wertvergleich zur Beurteilung vertraglicher Vereinbarungen, §§ 6–8 VersAusglG, des Wertes von Anrechten gleicher Art, § 18 Abs. 1 VersAusglG, oder zur Feststellung von Unbi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 907 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1036] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch de...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / I. Rechtliche Grundlagen

1. Rechtslage bis zum 31.8.2009 Rz. 81 Durch das Versorgungsausgleichsgesetz [82] sind mit Wirkung zum 1.9.2009 die §§ 1587 ff. BGB a.F. entfallen. Geblieben ist eine geänderte Fassung von § 1587 BGB als Grundnorm und Verweis auf die Bestimmungen des Versorgungsausgleichsgesetzes. Es gelten folgende Übergangsvorschriften,[83] §§ 48, 49 VersAusglG: Altes Recht gilt für vor dem 1....mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / Literaturtipps

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Ermittlung des Ausgleichswertes

Rz. 96 Die Versorgungsträger haben auch einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswertes zu unterbreiten. Wenn es sich dabei nicht um einen Kapitalwert handelt, ist der sogenannte korrespondierende Kapitalwert nach § 47 VersAusglG mitzuteilen. Es muss überprüft werden, ob die Versorgungsträger von richtigen Fakten ausgehen. Zu den Berechnungen selbst werden Anwälten un...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 11. Verhandlungen mit dem Versorgungsträger über den Ausgleich eines Anrechts durch externe Teilung?

Rz. 114 Während im Regelfall die interne Teilung im System nach Maßgabe der §§ 10 ff. VersAusglG durchzuführen ist, sieht § 14 VersAusglG als Ausnahme eine sogenannte externe Teilung vor. Möglich ist diese auf Verlangen des ausgleichspflichtigen Versorgungsträgers, wenn der Ausgleichswert gering ist. Für Träger der betrieblichen Altersversorgung wird in § 17 VersAusglG die M...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 105 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts. Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist. Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit des Anspruch...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 308 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[250] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werden,...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / IV. Ergänzende Hinweise

Rz. 44 1. Die vorstehenden Ausführungen zur Frage der Inhaltskontrolle von Eheverträgen gelten nicht nur für vorsorgende Verträge oder Eheverträge zu Beginn einer Ehe, sondern finden ihre Anwendung auch im Bereich der sog. Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenverträge, welche ebenfalls in gleicher Weise bei gerichtlicher Auseinandersetzung überprüft werden.[58] Rz. 45...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Vereinbarung externer Teilung mit dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person und Angabe einer Zielversorgung, § 15 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 85 F hat während der Ehe keine ausgleichspflichtigen Versorgungsanrechte erworben, hat aber aus vorehelicher Tätigkeit Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung. M ist Bundesbeamter und hat darüber hinaus eine private Rentenversicherung abgeschlossen. F möchte neben der Realteilung der Beamtenversorgung nicht im Wege der Realteilung an der privaten Rentenversicheru...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 10 Eheverträge werden von Scheidungsfolgenvereinbarungen dadurch abgegrenzt, dass ein Vertrag dann ein Ehevertrag ist, wenn er die Eingehung einer Ehe notwendig voraussetzt und nicht auf eine bevorstehende oder eingeleitete Scheidung bezogen ist. Eheverträge werden in einer intakten Ehe geschlossen. Dabei wird aber auch der Fall eines möglichen Scheiterns der Ehe bedacht...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Ehevertrag

Rz. 4 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Ein rein "güterrechtliches" Verständnis des Ehevertrages wäre unzutreffend. Nicht jede Regelung vermögensrechtlicher Verhä...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (3) Rechtsfolgen

Rz. 163 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / B. Vereinbarungen zu Beginn der Ehe (vorsorgende Eheverträge)

Rz. 49 Eheverträge, die vor Eingehung der Ehe oder während schon bestehender Ehe für die Ehezeit geschlossen werden, stellen eine "vorsorgende Regelung des Gesamtbereichs der ehelichen Lebensgemeinschaft … mit dem Ziel (dar), in Ausübung der gesetzlichen Dispositionsbefugnisse für die beteiligten Eheleute (Verlobte) eine sachgerechte individuelle Eheordnung zu gestalten".[63...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Kurze Ehedauer, Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 84 Die Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) betrug bis zum Monatsletzten vor Zustellung des Ehescheidungsantrages weniger als 3 Jahre. Die Ehegatten leben in Zugewinngemeinschaft und haben gut verdient. M hat im Trennungsjahr aus den Ersparnissen einen größeren Betrag in eine private Rentenversicherung gezahlt. Alternativ: M hat eine leitende Position in einem Unternehmen gefun...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Scheidungsantrag des Antragsgegners

Rz. 74 Muster 1.12: Ehescheidungsantrag des Antragsgegners Muster 1.12: Ehescheidungsantrag des Antragsgegners An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _________________________ – Antragsteller– Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ____________________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Grundsätze einer Regelung bei Trennung und Scheidung

Rz. 235 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Rz. 236 Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständli...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 133 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG[205] und des BGH[206] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[207] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Unt...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 363 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch den...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 492 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[572] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 1360a...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 702 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[815] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB zei...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Glaubhaftmachung

Rz. 15 Es besteht die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung. Zwar wird die Glaubhaftmachung für FGG-Familiensachen in § 31 FamFG geregelt, während für Familienstreitsachen über § 113 Abs. 1 FamFG auf die ZPO-Regelungen (folglich auf § 294 ZPO) verwiesen wird. Letztlich bleibt es allerdings bei den bisher schon geltenden grundsätzlichen Regelungen, wonach Beweismittel jeder Art ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 328 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[264] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein A...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Unterhaltsverstärkung mit Unterhaltsverzicht

Rz. 405 An erster Stelle im "Unterhaltsranking" steht der Betreuungsunterhalt. Im Grundsatz können die Abstufungen, die der BGH betr. Unterhalt zur "Kernbereichslehre" vorgenommen hat,[320] zur Grundlage herangezogen werden.[321]mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / II. Vereinbarungen zum Zugewinn

Rz. 243 Selten sind die güterrechtlichen Probleme der Eheleute bei Trennung und Scheidung das einzige Problem, das bei Scheitern ihrer Beziehung geregelt werden muss. Häufig sind es auch die sonstigen Folgen wie die Fragen des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, der Haushaltssachen, der Ehewohnung etc., die der Regelung bedürfen. Rz. 244 Eheleute schnüren häufig ein "Gesam...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 439 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Ausländisches Recht

Rz. 54 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / j) Berechnungsbeispiel Zugewinnausgleich mit Vereinbarung

Rz. 100 Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist häufig mit dem Wunsch verbunden, eine vergleichsweise Regelung durch Aufrechnung/Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen vorzunehmen, Dies kann beispielhaft wie folgt geschehen. Rechenbeispiel Sachverhalt: Die Eheleute Dörte und Martin B. wenden sich an Sie als Notar/Notarin und erklären: Wir sind seit 2005 miteinander verhei...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Salvatorische Klauseln

Rz. 293 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Aufhebung der Gütertrennung

Rz. 114 Selbstverständlich kann die Gütertrennung jederzeit wieder aufgehoben werden. Man kann dies verbinden mit einer Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn wie folgt:[166] Rz. 115 Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes:mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Einbeziehung der Verrentung

Rz. 399 Häufig wird über die Frage des dem Berechtigten zustehenden Unterhalts zum Zeitpunkt der Verrentung neu verhandelt werden müssen. Mit Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die in der Ehe versorgungsrechtlich entstandenen Nachteile ausgeglichen, so dass fraglich ist, ob überhaupt noch ein – weitergehender – Unterhaltsanspruch besteht. Daher könnte man Folgendes...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Die salvatorische Klausel

Rz. 415 In sog. salvatorischen Klauseln kann festgelegt werden, ob und inwieweit einzelne Teile der Vereinbarung der Beteiligten bei Nichtdurchführung, Änderung oder Unwirksamkeit gleichwohl gelten sollen. Ist eine Verknüpfung nicht notwendig, empfiehlt sich gleichwohl die Feststellung dieser Tatsache und darüber hinaus eine Formulierung, die den Ersatz einer unwirksamen Vere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachehelicher Versorgungsausgleich

Rz. 97 Der nacheheliche Versorgungsausgleich[1], auf den anlässlich einer Ehescheidung ein Rechtsanspruch besteht[2], unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Zwar ist dafür keine dem § 5 Abs. 2 ErbStG vergleichbare Vorschrift vorhanden, gleichwohl verneint die ganz h. M. eine Steuerbarkeit in diesem Fall.[3] Rz. 98 Auch für Vereinbarungen der Ehegatten, mit denen der nachehelic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.7 Ehen und Lebenspartnerschaft nach ausländischem Recht

Rz. 22a Die EU-Güterrechtsverordnungen bestimmen für alle ab dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, dass für sämtliche Fragen des ehelichen Güterstands und der Güterstände eingetragener Lebenspartnerschaften das Recht des Staates anwendbar ist, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Überschrift zur Zeile 3). Im Einzelnen werden über die Anlage Sonderausgaben folgende Aufwendungen erfasst: Kirchensteuer als Sonderausgabe Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Berufsausbildungskosten Gezahlte Versorgungsleistungen aus Renten und Dauernden Lasten Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI,Stand: 1.2.2021, Anm. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012 S. 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020 S. 173. Marburger, Geringfügige Beschäftigung im Zeichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 1.2.2021, Anm. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Wehr- un...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 23.3.2022 – XII ZB 337/21 a) Zur Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft jeweils gesondert zu ermittelnden Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung. b) Das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung ist anteilig auf den ausgleichsberechtigten E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Andere Güterstände und der Wechsel des Güterstandes

Rz. 70 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen nicht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sie können auch vertraglich vereinbaren, dass sie ab Begründung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft oder erst später im Güterstand der Gütergemeinschaft oder -trennung leben wollen. Wird Gütergemeinschaft vereinbart, geht das Einzelvermögen der Ehe- bzw. Lebenspartner ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 32 Lebzeitige freiwillige Zuwendungen unter Ehegatten (Schenkungen und unbenannte Zuwendungen) werden weder nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen des begünstigten Ehegatten noch dem Endvermögen zugerechnet. Solche Zuwendungen haben deshalb keine Auswirkung auf den Zugewinn des Zuwendungsempfängers (s. BGH vom 20.05.1987, BGHZ 101, 65). Würde man aber die Zuwendung b...mehr