Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120c wurde durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt. Die darin enthaltenen Regelungen wurden dem bis zum 31.8.2009 geltenden § 10a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) v. 21.2.1983 (BGBl. I S. 105) insoweit nachempfunden, als sie auch das Abänderungsverfahren zum ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungsausgleich angepasst...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die im 2. Kapitel des SGB VI verorteten Berechnungsgrundsätze zum Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 121 bis 124) sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 19.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten, und zwar im 6. Abschnitt, 3. Unterabschnitt. Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde der 3. Unterabschnitt wegen der Einführung des Rentensplitting...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.1 Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften durch externe Teilung

Rz. 5 Gemäß § 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a können Beiträge im Rahmen des Versorgungsausgleichs gezahlt werden, um Rentenanwartschaften aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts zum Ausgleich von Anrechten durch externe Teilung (§§ 14 Abs. 2, 15 VersAusglG) zu begründen. Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs findet gemäß §§ 9 Abs. 2, 10 bis 13 VersAusglG grundsätzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.2 Beitragsberechnung

Rz. 3 Abs. 2 und 3 enthalten die Grundsätze der Beitragsberechnung und tragen der Umstellung auf Entgeltpunkte (§§ 63ff.) Rechnung. Berechnungsbeispiele enthalten die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA) der Deutschen Rentenversicherung, die auf der Homepage abrufbar sind. Nach Abs. 2 Satz 2 werden die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanw...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.6 Auskunftspflichten und Auskunftsansprüche

Rz. 15 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet Ehegatten/Lebenspartner sowie deren rentenberechtigte Hinterbliebene untereinander zur Auskunftserteilung im Abänderungsverfahren zum Rentensplitting. Diese gesetzlich normierte Verpflichtung der Beteiligten ist erforderlich, weil das in § 120c geregelte Abänderungsverfahren eine komplette Neuberechnung der von den Ehegatten/Lebenspartnern i...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.6 Rückerstattung

Rz. 7 Abs. 7 entspricht im Wesentlichen der bisher in § 10a Abs. 12 VAHRG getroffenen Regelung. Er ordnet an, dass im Fall einer Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich – sei es unmittelbar nach den neuen §§ 225 und 226 FamFG oder nach § 51 VersAusglG in Verbindung mit den Regelungen des FamFG – im Umfang der Abänderung von der ausgleichspflichtigen Person ...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.1 Zahlung der Beiträge

Rz. 2 Der Arbeitgeber hat die Beiträge direkt an den Träger der Rentenversicherung und nicht an die Einzugsstelle zu zahlen (§ 185 Abs. 1 Satz 1). Zuständig ist der kontoführende Träger gemäß §§ 126 ff. Der zuständige Rentenversicherungsträger kann die Zahlung der Nachversicherungsbeiträge und die jeweilige Höhe durch Verwaltungsakt verbindlich feststellen (BSG, Urteil v. 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.3 Zeitsoldaten

Rz. 7 Durch Gesetz v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist der Bezug von Übergangsgebührnissen als Aufschubtatbestand weggefallen. Deshalb ist Abs. 2a eingefügt worden, um dem ehemaligen Dienstherrn die Möglichkeit einzuräumen, die während des Bezuges der Übergangsgebührnisse zu zahlenden Beiträge zurückfordern zu können. Dies kann der Fall sein, wenn der Bedienstete eine Beschäf...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rentensplittings

Rz. 17 Die Opition eines Rentensplittings unter Ehegatten wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 ins Rentenrecht eingeführt. Seit dem 1.1.2002 besteht somit in der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehegatten, die in einer rechtsgültigen Ehe leben, bei Vorliegen der in § 120a Abs. 1 bis 4 genannten Voraussetzun...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 bis 3 entsprechen angepasst an die neue Struktur des Versorgungsausgleichs im Wesentlichen dem früheren Recht (§§ 1304, 1304b Abs. 1 RVO und § 83a Abs. 6, § 83b Abs. 1 AVG sowie § 10b VAHRG). Die Bereiterklärung i. S. d. § 1304b Abs. 1 Satz 3 RVO und § 83b Abs. 1 Satz 3 AVG ist durch die gesetzliche Fiktion des Abs. 5 abgelöst worden. Eine vergleichbare Regelun...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 183 legt die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Nachversicherung für den Personenkreis fest, der die Minderung der Versorgungsbezüge durch Zahlung eines Kapitalbetrages abgewandt hat oder wenn der Träger der Versorgungslast bereits Leistungen des Rentenversicherungsträgers erstattet bzw. abgelöst hat. Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.4 Kein Ausschlussgrund

Rz. 7 Abs. 1 Satz 2 (angefügt mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das 4. SGB IV ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) schließt die Aussetzung einer Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 aus, wenn ein Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 vom überlebenden Ehegatten/Lebenspartner allein herbeigeführt worden ist. Abs. 1 Satz 2 ist selbst in den Fällen anzuwenden, in denen der über...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120c, der die Abänderung einer bestandskräftigen Entscheidung zum Rentensplitting bei wesentlicher Wertänderung oder Erfüllung einer Wartezeit regelt, wurde den bis zum 31.8.2009 geltenden Regelungen zur Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG nachgebildet, soweit diese auch für das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, in dem sie die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorkommenden abzuschmelzenden Leistungsanteile konkret benennt. Sie entspricht im Wesentlichen den bis zum 31.8.2009 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAÜG enthaltenen Regelungen. Die Berechnung des Ehezeitanteils von abzuschmelzenden Anrechten i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120g wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) mit Wirkung zum 1.9.2009 in das SGB VI eingefügt.mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120h ist durch Art. 4 Nr. 8 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. 1 S. 700) mit Wirkung zum 1.9.2009 in das SGB VI eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.2 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 4 Nach § 35 Satz 1 Nr. 2 setzt ein Anspruch auf Regelaltersrente grundsätzlich die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus. Die allgemeine Wartezeit umfasst 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Nach § 51 Abs. 1 und 4 werden auf diese Wartezeit Kalendermonate mit Beitragszeiten (echte und fiktive Pflichtbeitragszeiten sowi...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2a wurde durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.10.1996 eingefügt. Das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) hat mit Wirkung zum 1.1.2002 in Abs. 1 Satz 3 angefügt und Abs. 2 Satz 2 ergänzt. Durch das Gesetz zur Str...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) hat mit Wirkung zum 1.8.1996 die Überschrift ergänzt. Durch das Altersvermögensgesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) sind die Sätze 2 und 3 in A...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.3 Wartezeit von 35 Jahren

Rz. 8 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erfüllt, wenn ein Versicherter 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweist (§ 37 Satz 1 Nr. 3, § 50 Abs. 4, § 51 Abs. 3). Ein Zeitraum von 35 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zä...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte ist erfüllt, wenn ein Versicherter 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (§§ 36 Satz 1 Nr. 2, 50 Abs. 4, 51 Abs. 3) nachweist. Ein Zeitraum von 35 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zählen i...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Kernbereichslehre des BGH

Rz. 516 Maßgebend ist als Ausgangspunkt für die Kontrolle jeder der beiden Stufen die Wertigkeit des Rechts, auf das verzichtet oder das geschmälert wird. Betroffen ist insofern die objektive Seite. Die Wertigkeit des betroffenen Rechts wird vom BGH im Rahmen seiner Kernbereichslehre in ein Rangverhältnis gebracht. Zum Kernbereich gehören in folgender Rangfolge:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1 Grundsatz – Zu- und Abschläge bei durchgeführter Versorgungsausgleich (Abs. 1)

Rz. 13 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 den Grundsatz, dass bei der Rente ein zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag (Abs. 2) oder Abschlag (Abs. 3) an Entgeltpunkten berücksichtigt wird. Sofern beim Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren bis zum 31.8.2009 eingeleitet worden ist und die Entscheidung hierüb...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.1 Versorgungsausgleich

Rz. 15 Der Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, findet zwischen den geschiedenen Ehegatten nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes statt. Das ordnet § 1587 BGB ausdrücklich an. Grundregeln über die auszugleichenden Anrechte finden sich daher in §§ 1 bis 3 VersAusglG; der Wertausgleich bei der Sc...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (LPartG) (BGBl. I S. 3396). In Abs. 2, 4 und 6 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in das Rentensplitting und den Versorgungsausgleich die Wörter "oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.2 Wirksamkeit des Versorgungsausgleichs

Rz. 16 Abs. 1 gibt auch den Zeitpunkt vor, zu dem einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten frühestens Berücksichtigung finden kann. Das Gesetz knüpft insoweit an die Durchführung des Versorgungsausgleichs an. Erst wenn der Versorgungsausgleich i. S. d. Gesetzes durchgeführt ist, tritt dessen Wirksamkeit ein. Rz. 17 Der Begriff "durchgeführt" wird durch § 52 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5 Änderung der Regelungen über den Versorgungsausgleich zum 1.1.2009

Rz. 8 Zum besseren Verständnis werden kurz die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem aktuellen, ab 1.9.2009 geltenden Recht erläutert: 1.5.1 Altes Recht Rz. 9 Rechtslage vor dem 1.9.2009: Das Familiengericht hatte rechtsverbindlich über den Ausgleich der von den Eheleuten bzw. Lebenspartnern erworbenen Versorgungsanrechte zu entscheiden. Es stellte insoweit fest, in welch...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2 Versorgungsausgleich zugunsten des Versicherten (Abs. 2)

2.2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten – Grundregel (Satz 1) 2.2.1.1 Quellen des Zuschlags Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Holzwarth, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich, FamRZ 2019, 409. Keck/Mika/Sezgin, 40 Jahre Versorgungsausgleich – Wie wirkt er sich aus?, RVaktuell 2017, 181. Norpoth, Anmerkung zur Entsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.3 Sonderfall – Rückausgleich nach § 37 VersAusglG

Rz. 34 Ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bezieht daraufhin der ausgleichspflichtige Ehegatten eine gekürzte Rente und verstirbt nach Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte, sieht § 37 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG (= vgl. zur bis zum 31.12.2008 gültigen Vorgängervorschrift insoweit § 4 VersorgAusglHärteG) unter den Voraussetzungen von §...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 § 264 beinhaltet eine Ermittlungsvorschrift für Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten beim Versorgungsausgleich, wenn für Rentenanwartschaften Werteinheiten ermittelt worden sind. Zum Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet (Entgeltpunkte/Ost) vgl. § 264a. § 86 und § 265a Abs. 2 – mit Wirkung zum 1.9.2009 durch das VAStrRefG aufgehoben – bezogen sich auf knappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, die Entgeltpunkte dem Versicherungskonto zuzuordnen, zu dem das Familiengericht nach durchgeführtem Versorgungsausgleich infolge der Scheidung einer Ehe die Entgeltpunkte zugewiesen hat. Durch den Versorgungsausgleich vermindert sich beim Ausgleichspflichtigen die Rentenhöhe (Abschlag an Entgeltpunkten), ohne dass dadurch rentenrechtliche Zeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.2 Wirkung des Zuschlags an Entgeltpunkten – Zeitpunkt

Rz. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die Wirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs eintreten, ab dem daher (eine bereits laufende) höhere Rente an den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen ist, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also die Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts nach § 224 Abs. 1 FamFG (vgl. zur Wirksamkeit des Versorgun...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4 Rechtsfolgen

Rz. 23 Grundsätzlich führt ein durchgeführter Versorgungsausgleich zu einem Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten, abhängig davon, ob der Versorgungsausgleich zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführt wurde. 2.1.4.1 Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West Rz. 24 Abschläge erfordern aber, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.3 Übergangsrecht

Rz. 11 Übergangsrecht zwischen altem und neuem Recht schafft § 48 VersAusglG (vgl. zu den Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen auch die Übergangsvorschrift des § 49 VersAusglG). Nach § 48 Abs. 1 VersAusglG kommt noch das bis zum 31.8.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht zur Anwendung – also insbesondere das Gesetz zur Regelung von Härten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76 regelt, in welchem Umfang bei der Rente – nach einer Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft – Entgeltpunkte aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich (§ 66 Abs. 1) zu berücksichtigen sind. Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass ein durchgeführter Versorgungsausgleich durch Zu- oder Abschlag zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.1 Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West

Rz. 24 Abschläge erfordern aber, dass die entsprechende Entgeltpunkteart im Versicherungskonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten überhaupt vorhanden ist. Werden bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) berücksichtigt, so enthält § 264a eine Sonderregelung zu § 76 Abs. 1 zur Berücksichtigung eines Zuschlags oder eines Abschlags, je nachdem, ob der V...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.3 Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen

Rz. 20 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind – ebenso wie die Rentenversicherungsträger – an den Inhalt rechtskräftiger Entscheidungen der Familiengerichte zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gebunden (BSG, Beschluss v. 10.6.2013, B 13 R 1/13 BH unter Bezugnahme auf BSG, Entscheidung v. 8.11.1989, 1 RA 5/88; zur arbeitsteiligen Aufgabenzuweisung an die Familien-...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.2 Neues Recht

Rz. 10 Rechtslage ab 1.9.2009: Der Versorgungsausgleich ist nunmehr weitgehend im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt (Rz. 1). Der Begriff des Versorgungsausgleichs findet seinen Ursprung dabei in § 1578 BGB , der anordnet, dass ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten – insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung – zwischen den geschiedenen Ehegat...mehr