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§ 5 Vergütung in Familiensachen / 7. Betriebsgebühr neben Aussöhnungsgebühr

Sabine Jungbauer
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Rz. 441

Neben einer Aussöhnungsgebühr kann eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr entstehen.

Muster 41: Musterrechnung 5.41: Außergerichtliche Vertretung in Scheidungssache – Aussöhnung

 

Musterrechnung 5.41: Außergerichtliche Vertretung in Scheidungssache – Aussöhnung

Mandantin M sucht Rechtsanwalt R auf. Sie hat ein Schreiben des anwaltlichen Vertreters ihres Ehemannes dabei, der sich scheiden lassen und die Durchführung der Trennung regeln möchte. Mandantin M bittet Rechtsanwalt R, sie außergerichtlich zu vertreten. Sie möchte unbedingt an der Ehe festhalten. In der Folgezeit versöhnen sich die Beteiligten. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt R ist damit beendet. Der Gegenstandswert ist mit 9.455,22 EUR anzunehmen.

Gegenstandswert: 9.455,22 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG

 

1,3 Geschäftsgebühr

Nr. 2300 VV RVG
798,20 EUR

1,5 Aussöhnungsgebühr

Nr. 1001 VV RVG
921,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.739,20 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 330,45 EUR
Summe 2.069,65 EUR
 

Rz. 442

Muster 42: Musterrechnung 5.42: Verfahrensauftrag in Scheidungssache – vorzeitige Beendigung – Aussöhnung

 

Musterrechnung 5.42: Verfahrensauftrag in Scheidungssache – vorzeitige Beendigung – Aussöhnung

Mandantin M sucht Rechtsanwalt R auf. Sie hat ein Schreiben des anwaltlichen Vertreters ihres Ehemannes dabei, der sich scheiden lassen möchte. Mandantin M beauftragt Rechtsanwalt R, sie im anstehenden Scheidungsverfahren (das noch nicht rechtshängig ist) zu vertreten. Es kommt zu einer Besprechung der Beteiligten in der Kanzlei von Rechtsanwalt R mit dem gegnerischen anwaltlichen Vertreter. In der Folgezeit versöhnen sich die Beteiligten. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt R ist damit beendet. Gegenstand des Verfahrensauftrags waren die Scheidung und der Versorgun...

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