Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.2 Versetzung im Sinne des Arbeitsvertragsrechts

Der individualarbeitsrechtliche Begriff der Versetzung ist gesetzlich nicht definiert. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem individualarbeitsrechtlichen Begriff der Versetzung jeder Wechsel des Arbeitsplatzes auf Anweisung des Arbeitgebers verstanden, wenn entweder der Ort der Arbeitsleistung oder die Art der Tätigkeit geändert wird. Nach dem Individualarbeitsre...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.3 Voraussetzungen der Versetzung

Eine zustimmungspflichtige Versetzung setzt voraus, dass zunächst der Arbeitsbereich des betroffenen Arbeitnehmers in tatsächlicher Hinsicht geändert wird. Dann ist zu prüfen, ob die Änderung voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet, oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Die Zuweisung eines anderen Arbe...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4 Versetzung des Arbeitnehmers

4.1 Begriff Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist gesetzlich versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer er...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.1 Begriff

Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist gesetzlich versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erheblichen Ä...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.3.2 Erhebliche Änderung der Umstände

Wird der Arbeitsbereich selbst durch die Arbeitsumstände bestimmt, reicht eine erhebliche Änderung der Umstände allein für eine Versetzung aus. Unter den Umständen der Arbeitsleistung sind nicht die materiellen Arbeitsbedingungen gemeint (diese können aber eine beteiligungspflichtige Umgruppierung erforderlich machen), sondern die äußeren Bedingungen, unter denen die Arbeit ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.8 Gesetzliche Ausnahmen von der Mitbestimmung

Nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung, wenn Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Maßgebend ist also nicht, ob ein Arbeitgeber nach dem Vertragsinhalt des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel verlangen kann, sonder...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.7 Leiharbeitnehmer

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb gilt im Betrieb des Verleihers gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG nicht als Versetzung. Ungeklärt ist jedoch, wie die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs im Entleiherbetrieb zu beurteilen ist. Praxis-Beispiel Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs im Entleiherbetrieb Ein Arbeitgeber entleiht von einem Verleiher einen Arbe...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.5 Unterrichtung über Dauer der Maßnahme

Bei vorübergehender Versetzung ist dem Betriebsrat der Zeitraum mitzuteilen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen und bei der "Einstellung" von Leiharbeitnehmern [1] ist die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung mitzuteilen, bei Teilzeitkräften Lage und Dauer der Arbeitszeit.mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / Zusammenfassung

Überblick Dem Betriebsrat sind bei den wichtigsten personellen Einzelmaßnahmen, der Einstellung, Eingruppierung und Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern gemäß § 99 BetrVG Beteiligungsrechte bis hin zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt worden. Der Arbeitgeber kann diese Maßnahmen nur mit der vom Betriebsrat erteilten oder einer gerichtlich ersetzten Zustimmung (en...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.6 Sonstige Mitteilungspflichten

Dem Betriebsrat sind der Name, die genauen Personalien, die vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der Maßnahme, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen mitzuteilen. Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte als auch für vom Arbeitgeber ermittelte Angaben. Bei der Einstellung ein...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.3.1 Voraussichtliches Überschreiten der Monatsfrist

Bei der Zeitprognose, also der Frage, ob die Zuweisung "voraussichtlich" die Dauer eines Monats überschreitet, ist eine objektive Betrachtung der wahrscheinlichen Dauer vorzunehmen. Ergibt diese, dass die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs – ohne erhebliche Änderung der Arbeitsumstände – kürzer als ein Monat ist, entfällt das Beteiligungsrecht des Betriebsrats. Dies ist...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.2 Zeitpunkt der Unterrichtung

Der Betriebsrat ist in zeitlicher Hinsicht vor der Durchführung der personellen Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig bedeutet, dass die Mitteilung früh genug erfolgen muss, um den Betriebsrat noch in die Lage zu versetzen, die Sachlage zu prüfen und mit dem Arbeitgeber eine Verständigung zu suchen. Der objektiv späteste Termin liegt wegen § 99 Abs. 3 BetrVG eine Woche vor D...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Einstellungen und Versetzungen

Zusammenfassung Überblick Dem Betriebsrat sind bei den wichtigsten personellen Einzelmaßnahmen, der Einstellung, Eingruppierung und Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern gemäß § 99 BetrVG Beteiligungsrechte bis hin zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt worden. Der Arbeitgeber kann diese Maßnahmen nur mit der vom Betriebsrat erteilten oder einer gerichtlich ersetzten...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.1 Form der Unterrichtung

Für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer der in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezeichneten personellen Maßnahme sieht das Gesetz keine besondere Form vor, die Unterrichtung kann also mündlich oder schriftlich erfolgen, zu Nachweis- und Beweiszwecken ist die Schriftform vorzuziehen. Fehlt es an einem ausdrücklichen Zustimmungsersuchen, ist es ausreichend, wenn der ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.4 Unterrichtung über vorgesehenen Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unter Vorlage der notwendigen Unterlagen insbesondere über den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung sowie über die Auswirkungen der geplanten Einstellung oder Versetzung zu informieren. Arbeitsplatz ist nicht nur der räumliche Ort, an dem die Arbeit geleistet wird, sondern auch die Funktion, in die der Bew...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.5 Veränderung der Arbeitszeit

Einstellungen (und auch Versetzungen) sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern. Das BAG[1] vertritt die Auffassung, dass in der Erhöhung des vertraglich vereinbar...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3 Einstellung des Arbeitnehmers

Die Beteiligung des Betriebsrats hat grundsätzlich zu einer Zeit zu erfolgen, zu der noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden ist oder noch ohne Schwierigkeiten revidiert werden kann. Im Normalfall hat daher die Beteiligung nicht nur vor Aufnahme der tatsächlichen Beschäftigung, sondern auch schon vor Abschluss des Arbeitsvertrags zu erfolgen.[1] 3.1 Einstellungsbe...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5 Unterrichtung des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann sich nur dann sachgerecht zu einer geplanten personellen Einzelmaßnahme gemäß § 99 BetrVG äußern und gegebenenfalls von seinem Recht, die Zustimmung zu verweigern, Gebrauch machen, wenn er vom Arbeitgeber umfassend und rechtzeitig unterrichtet worden ist.[1] 5.1 Form der Unterrichtung Für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer der in § 99 Abs....mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1 Einstellungsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes

3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen einer Einstellung Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das Rec...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.8 Teilnahme des Betriebsrats am Einstellungsgespräch

Aus § 99 Abs. 1 BetrVG ergibt sich kein Recht des Betriebsrats, an den Einstellungsverhandlungen des Arbeitgebers mit den Stellenbewerbern teilzunehmen oder die persönliche Vorstellung des Bewerbers zu verlangen.[1]mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen einer Einstellung

Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinh...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.7 Vorlage von Bewerbungsunterlagen

Der Arbeitgeber hat auch die Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG sind zunächst alle im Zusammenhang mit der Bewerbung um die betreffende Stelle vom Bewerber selbst eingereichten Unterlagen. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand, Referenzen u....mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.3 Übernahme von Leiharbeitnehmern

Die Übernahme eines Leiharbeitnehmers ist gem. § 14 Abs. 3 AÜG i. V. m. § 99 BetrVG zustimmungspflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die beabsichtigte Übernahme des Leiharbeitnehmers auf gewerbsmäßiger oder nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung beruht.[1] Trotz der vom BetrVG abweichenden Wortwahl ist die "Übernahme" i. S. v. § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG bezogen auf ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.6 Einstellung leitender Angestellter

Auf leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung. Die Einstellung eines leitenden Angestellten ist daher mitbestimmungsfrei. Sie ist dem Betriebsrat gemäß § 105 BetrVG lediglich rechtzeitig mitzuteilen. Besteht ein Sprecherausschuss, ist dieser ebenfalls gemäß § 31 Abs. 1 SprAuG zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflich...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.2 Grundlegende Veränderung eines Arbeitsverhältnisses

Die Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist wie eine Neueinstellung zu behandeln und damit mitbestimmungspflichtig. Wenn ein Arbeitsverhältnis länger als zunächst vorgesehen dauern soll, können Gründe zur Verweigerung der Zustimmung entstanden sein, die es vorher nicht gegeben hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis zu den alten oder geänder...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.2 Folgen der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats

Wird ein Bewerber eingestellt, obwohl der Betriebsrat seine Zustimmung ausdrücklich verweigert hat und die Zustimmung auch nicht durch das Arbeitsgericht ersetzt worden ist, so ist sein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG verletzt. Die Folgen für den Arbeitgeber sind außerordentlich schwerwiegend. Nicht nur, dass er den Arbeitnehmer nicht im Betrieb beschäftigen darf. Dies ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 1 Allgemeines

Voraussetzung für die Beteiligung des Betriebsrats ist, dass im Zeitpunkt der Durchführung der personellen Maßnahme das Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt und dass ein Betriebsrat vorhanden ist. Dieser müsste also gemäß § 9 BetrVG aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Bei Erhöhung der Beschäftigtenzahl wächst dem Betriebsrat das...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 2 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Der Betriebsrat hat nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Maßnahme folgende Reaktionsmöglichkeiten: Der Betriebsrat kann ausdrücklich seine Zustimmung erteilen. Der Betriebsrat braucht sich überhaupt nicht äußern. In diesem Fall gilt seine Zustimmung nach Ablauf einer Woche seit Unterrichtung durch den Arbeitgeber als erteilt.[1] Der Betriebsrat k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.3 Auskunft über die Person "der Beteiligten"

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht besteht aber erst dann, wenn feststeht, wer eingestellt werden soll, wenn also der Arbeitgeber selbst seine Auswahl getroffen hat. Der Betriebsrat hat insoweit kein Beteiligungsrecht.[1] Dem Betriebsrat ist Auskunft über die Person "der Beteiligten" zu geben.[2] Beteiligter is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.4 Beschäftigung von Fremdpersonal

Beim Fremdfirmeneinsatz in Unternehmen kann eine beteiligungspflichtige Einstellung vorliegen. Dazu ist aber erforderlich, dass die Arbeitnehmer von Fremdfirmen gemeinsam mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern eine Tätigkeit zu verrichten haben, die ihrer Art nach weisungsgebunden ist, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs dient und dahe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fristgerechte Geltendmachun... / 2.9 Versetzung des Arbeitnehmers

Das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine Versetzung zu wehren, die er für unrechtmäßig hält, unterliegt der Verwirkung.[1] Macht er erst fast 2 Jahre nach der Versetzung in eine andere betriebliche Einheit geltend, diese Maßnahme sei unwirksam, wird er damit nicht mehr gehört.[2]mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamtin verweigert ärztliche Untersuchung: Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand rechtmäßig

Leitsatz Wird aus der Verweigerung einer - rechtmäßig angeordneten - ärztlichen Begutachtung auf die Dienstunfähigkeit eines Beamten geschlossen, entfällt die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung. Entscheidung Die Beamtin war Lehrerin im Dienst des beklagten Landes. Aufgrund verschiedener dienstlicher Konflikte, die aus Sicht des Dienstherrn Anlass zu Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit gaben, ordnete dieser wiederholt die amtsärztliche Untersuchung der Klägerin an. Die Klägerin ka...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskampf / 2.13.3 Ersatzkräfte

Der Arbeitgeber kann freiwillige Ersatzkräfte einstellen, um die wirtschaftlichen Folgen eines Streiks zu mindern, er darf auch durch Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben.[1] Wenn ein Arbeitgeber während eines Streiks für die nicht streikenden Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen anordnet, so hat er dies dem Betriebsrat im V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertungsfragen aus der Abgrenzung des Kaufgegenstands

Rz. 76 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wird häufig ein Wettbewerbsverbot mit den bisherigen Anteilseignern vereinbart. In solchen Fällen ist der Gesamtkaufpreis aufzuteilen. In die Kapitalkonsolidierung ist danach nur der Teilbetrag des Gesamtkaufpreises einzubeziehen, der auf die Anteile entfällt. Die Zahlung für das ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.3 Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung von Ausländern die nachfolgenden allgemeinen Voraussetzungen und Pflichten beachten – dazu können noch spezielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den einzelnen Beschäftigungen und Aufenthaltstiteln hinzutreten. Zu den allgemeinen Pflichten nach § 4a AufenthG gehören, dass der Arbeitgeber: prüft, ob der Ausländer einen Aufenthaltstite...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.3 Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend ergeben muss, dass eine ordentliche Kündigung nicht infrage kommt, die fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses also nicht abgewartet werden kann. Nach der R...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 54 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 55 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neueinstellung und Einarbei... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Betrieb neue Mitarbeiter anwirbt und einstellt, spielen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Anfang an eine Rolle. Schon bei der Auswahl von Bewerbern sollten die Kriterien berücksichtigt werden, die für sicheres und gesundes Arbeiten relevant sind, um ein möglichst erfolgreiches und lang andauerndes Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Tritt der ne...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 2.2 Unterweisung

Nahezu alle Vorschriften, die Unterweisungspflichten formulieren, enthalten den Hinweis, dass Unterweisungen unmittelbar bei der Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen müssen, z. B. Abschn. 2.3.1 DGUV-R 100-001 "Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung … Die Unterweisung der Versicherten hat in allen Fällen vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen." Was l...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Eine berufliche Veranlassung mit der Folge, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, liegt nur dann vor, wenn bei Vorhandensein einer ausreichenden und angemessenen Wohnung ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt.[1] Damit wird der Trennung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der privaten Sphäre der Ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Art und Höhe der Werbungskosten

Umzugskosten sind grundsätzlich nur diejenigen Kosten, die der Vorbereitung und Durchführung des Umzugs dienen, nicht dagegen Kosten, die der Einrichtung der neuen Wohnung dienen und damit auf unbestimmte Zeit in die Zukunft wirken. Keine Umzugskosten sind damit Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter.[1] Der Höhe nach können tatsächlich entstandene Umzugskosten als Werbungsk...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausländische Einkünfte

Literatur: Andresen, IStR 2001, 497 Art und Höhe der ausl. Einkünfte sind stets nach deutschem Recht zu ermitteln. Betriebsausgaben und Werbungskosten (auch evtl. Pauschbeträge) sind zu berücksichtigen. Der Stpfl. muss den Nachweis über die Höhe der ausl. Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung ausl. Steuern durch entsprechende Unterlagen (z. B. Steuerbescheid, Zahlung...mehr

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ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Begriff des Familienheims

Rz. 326 Als Familienheim kommen grundsätzlich dieselben Objekte in Betracht wie auch für Übertragungen unter Lebenden. Allerdings genügt hier nicht allein die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Eheleute/Lebenspartner. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4d ErbStG kommt vielmehr nur in Betracht, "soweit der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzw...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 5 Verhältnis der Bildungszeit zu anderen Freistellungen (§ 5 BzG BW)

Rz. 20 (1) Der nach diesem Gesetz bestehende Anspruch auf Bildungszeit ist ein Mindestanspruch. Andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge über Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung bleiben davon unberührt. (2) Freistellungen, die aufgrund der in § 5 Abs. 1 BzG BW genannten Regelungen erfolgen, werden auf den A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 2.2 Interessenabwägung

Erst nach Bejahung dieser Frage erfolgt in einer zweiten Stufe eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine umfassende Interessenabwägung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der konkreten (arbeitsvertraglich bedeutsamen) Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Inter...mehr

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Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr