Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Niedersachsen

§ 41 NPersVG Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder enthält § 41 NPersVG. Abs. 2 regelt den Versetzungs- und Abordnungsschutz. Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der Personalrat zustimmt....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 64 Abs. 2; § 66 HPVG In Hessen enthält § 66 HPVG eine Regelung zum Kündigungsschutz. Diese Vorschrift ist wortgleich mit § 127 BPersVG und entspricht somit auch der Regelung auf Bundesebene gemäß § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. § 64 Abs. 2 HPVG enthält den in § 55 Abs. 2 BPersVG entsprechenden Versetzungs- und Abordnungsschutz...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 48 SächsPersVG § 48 SächsPersVG enthält Schutzvorschriften für die Mitglieder des Personalrats. Der in Abs. 1 geregelte Kündigungsschutz entspricht der Regelung auf Bundesebene, sodass auf entsprechende Kommentierung zu § 55 Abs. 1 BPersVG verwiesen werden kann. Entsprechendes gilt für den in Abs. 2 geregelten Versetzungs- und Abordnungsschutz (vgl. hierzu die Kommentierung z...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 47 LPVG-BB § 47 LPVG-BB enthält eine Schutzvorschrift der Personalratsmitglieder. Für den Schutz vor ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung gelten gemäß Abs. 1 die Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG sowie § 127 BPersVG (vgl. hierzu entsprechende Kommentierungen zu § 55 Abs. 1 BPersVG bzw. in 1.6 zu § 15 KSchG). Der dem § 55 Abs. 2 BPersVG entsprechende Versetzungsschu...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Sachsen-Anhalt

§ 46 PersVG LSA § 46 PersVG LSA enthält Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder. Abs. 1 entspricht § 55 BPersVG. Insoweit kann auf die dortige Kommentierung zu § 55 Abs. 1 BPersVG] verwiesen werden. Durch Verweisungen in § 53 PersVG LSA für Stufenvertretungen, § 55 PersVG LSA für den Gesamtpersonalrat sowie § 76 PersVG LSA für die Jugend- und Auszubildendenvertretung, ge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausnahmen für Beamte im Vorbereitungsdienst und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung

Gemäß § 55 Abs. 3 BPersVG gilt für Beamte im Vorbereitungsdienst (d. h. für Widerrufsbeamte, die den vorgegebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst ableisten) und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung (dies sind Arbeitnehmer, die grundsätzlich bei mehreren Dienststellen nach Weisung der Stammdienststelle tätig sind, die über die Einstellung sowie über die Ausbi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

Die Vorschrift zur ehrenamtlichen Tätigkeit war ursprünglich in § 46 Abs. 1 BPersV a. F. enthalten. Aufgrund der Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, welche am 14.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und am 15.6.2021 in Kraft getreten sind, ist diese Regelung nun inhaltsgleich, jedoch in einer eigenständigen Norm, in § 50 BPersVG übernommen worden. §...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einführung

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat zu einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Für den Fall der Verweigerung der Zustimmung oder in den Fällen, dass keine Äußerung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags erfolgt, kann gemäß Ab...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Hamburg

§ 52 HmbPersVG Hamburg enthält in § 52 HmbPersVG eine dem Bundesrecht entsprechende Regelung zum Versetzungs- und Abordnungsschutz, so dass auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Ergänzend bzw. klarstellend wird ausdrücklich auf die Umsetzung zu einer anderen Dienststelle oder innerhalb der Dienststelle unter Wechsel des Dienstorts einschließlich seines Einzugsgebiets ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Nordrhein-Westfalen

§ 43 LPVG NW Der Schutz von Personalratsmitgliedern ist in § 43 LPVG NW geregelt. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift gegen Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen. Diese entspricht im Wesentlichen § 55 Abs. 2 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz gilt ausdrücklich entsprechend für Ersatzmitglieder, soweit sie in den Personalr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Rechtsschutz

Bei Arbeitnehmern handelt es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für das nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, die im Urteilsverfahren entscheiden, z. B. ob die Zustimmung des Personalrats fehlt, der Beschluss nichtig ist oder gar die Voraussetzungen des Abs. 2 für die Maßnahmen nicht vorliegen. Beamten gegenüber ste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-K

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD-K zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-V

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.2 Versetzung

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung (im entschiedenen Fall von der Nachtschicht in die Tagschichten). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 6.2 Schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer

Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) Menschen ergibt sich aus § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX ein Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Danach hat dieser Personenkreis einen einklagbaren Beschäftigungsanspruch auf eine Beschäftigung, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten möglichst gerecht wird. Dieser Anspruch geht so weit, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 7.4 Weisungsrecht

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusamm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.7 6. Schritt: Hilfsmöglichkeiten finden und in Anspruch nehmen

Haben die Erkrankung bzw. die häufigen Erkrankungen innerbetriebliche Ursachen, die sehr vielfältig sein können (Arbeitsklima, Überforderung, Konflikte am Arbeitsplatz, Schwere der Tätigkeit, Arbeitsplatzgestaltung, äußere Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten …), so ist im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements an diesen Ursachen anzusetzen. Die Möglichkeiten hierzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 6.3 Sonstige – nicht schwerbehinderte – Arbeitnehmer

Weniger weitreichend sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gegenüber sonstigen Arbeitnehmern. Hier ist § 106 GewO zu beachten, der das Direktionsrecht des Arbeitgebers regelt, dabei aber auch klarstellt, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung des Direktionsrechts ggf. auf gesundheitliche Einschränkungen unterhalb einer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Höhe der Rückstellung

Tz. 149 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Höhe der Rückstellung bestimmt sich gemäß IAS nach dem besten Schätzwert (best estimate) (IAS 37.36). Bei der Bemessung der Rückstellung sind nur solche Aufwendungen einzubeziehen, die notwendigerweise durch die Restrukturierung verursacht sind und nicht im Zusammenhang mit den weiterlaufenden Unternehmensaktivitäten stehen (IAS 37.80). ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 4.2 Strafrechtliche Stellung

Die Verantwortung bei schuldhaften Verstößen gegen Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbestimmungen, die zu Arbeitsunfällen führen, muss strafrechtlich unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) oder fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB) geprüft werden. Eine vorsätzliche Regelung dürfte in der Praxis ohne Bedeutung sein. Wie bei jedem anderen Straftatbestan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dreimonatsfrist

Rz. 96 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte (> Rz 99) ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs 4a Satz 6 EStG). Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für Leih-ArbN (BFH 241, 378 = BStBl 2013 II, 704). Sie ist verfassungskonform (vgl BFH 230, 352 = BStBl 201...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Fachkraft für Arbeitssicher... / 2 Urteil des LAG Köln vom 3.4.2003, 10 (1) 1231/02

Zum Sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, den bei ihr als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) beschäftigten Kläger organisatorisch nicht mehr unmittelbar an die Geschäftsleitung, sondern an die Abteilungsleitung eines Fachbereichs (Umwelt/Qualitätsmanagement) anzubinden. Der Kläger steht seit dem 1.1.1986 als vollzeitbesc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abberufung eines Leitenden ... / 2 Urteil des LAG Berlin vom 2.2.1998, 9 Sa 114/97

Zum Sachverhalt Die Klägerin wurde im Wege der Versetzung als Betriebsärztin für den Bereich der Beklagten, die damals noch ein Eigenbetrieb von Berlin war, übernommen. Für das Arbeitsverhältnis galt der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die Beklagte erstellte – wie auch schon in der Vergangenheit – mit Wirkung vom 2. Dezember 1996 ein Organigramm, nach dem die Klägerin a...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Mitarbeiter / Zusammenfassung

Begriff Ein neuer Mitarbeiter ist nicht nur der neu eingestellte Mitarbeiter. Auch innerbetriebliche Versetzungen können dazu führen, dass ein "alter Hase" zum neuen Mitarbeiter wird. Aus Sicht der Arbeitssicherheit kommt den neuen Mitarbeitern eine besondere Bedeutung zu. Eine intensive Schulung und Betreuung dieser Personengruppe kann dazu führen, dass weniger Arbeitsunfäl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Systemelemente des Occupati... / 2.7 Schulung

Die Organisation bestimmt auf der Grundlage der Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit geeignete Schulungsmaßnahmen und legt deren Inhalte fest, um allen Beschäftigten in Linien- und Stabsfunktion und auf allen organisatorischen Ebenen die Bedeutung der Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit und der daraus abgeleiteten Ziele f...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Systemelemente des Occupati... / 2.6 Eignung der Beschäftigten

Die Organisation stellt sicher, dass die Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere wenn die Belange des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit dies erfordern, aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, Erfahrung sowie ihrer physischen und psychischen Voraussetzungen geeignet sind. Im Hinblick auf die Eignung der Beschäftigten sind eine angemessene Ausbildung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.2 Versetzung und Umsetzung des Arbeitnehmers

Rz. 154 Die Begriffe Umsetzung und Versetzung werden häufig (anders für Landespersonalvertretungsrecht z. B. BAG, Urteil v. 15.5.1984, 1 AZR 289/83) voneinander unterschieden, wobei die Umsetzung im Allgemeinen die vorübergehende oder dauerhafte einseitige oder einvernehmliche Zuweisung eines neuen individuellen Einsatzorts innerhalb des Betriebs meint, während die Versetzun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdachtskündigung: Vorauss... / 2 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der das gesamte Kündigungsrecht beherrschende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist besonders bei der Verdachtskündigung zu beachten. Daher hat der Arbeitgeber auch vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung immer zu prüfen, ob dem Tatverdacht nicht schon hinreichend dadurch begegnet werden kann, dass er den Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz versetzt, wobei a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 3. Versetzung

Rz. 138 Soll die Internetnutzung sicher unterbunden werden, kann der Arbeitnehmer an einen Arbeitsplatz ohne entsprechende Betriebsmittel versetzt werden. Ist ein Computer nicht vorhanden, erübrigt sich jede weitere Kontrolle. In modernen Unternehmen ist diese Maßnahme allerdings häufig nicht umsetzbar, denn ohne entsprechende Vernetzung kann praktisch keine Arbeitsleistung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / III. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Rz. 79 Aber auch, soweit es im Zusammenhang mit der Homeoffice-Arbeit um personelle Einzelmaßnahmen geht, sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten. Dementsprechend gilt auch in Bezug auf den Homeoffice-Beschäftigten ohne Weiteres die Regelung des § 99 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / V. Mitbestimmung nach § 99 BetrVG

Rz. 57 Die Vorschrift des § 99 BetrVG regelt die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Versetzung (Legaldefinition § 95 Abs. 3 BetrVG). Diese liegt u.a. bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches vor. Diskutiert wird insoweit die Frage, ob der Anschluss des Arbeitsplatzes an das Internet als Änderung des Arbeitsbereiches angesehen werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / V. Weitere Sanktionen

Rz. 133 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur Abmahnung oder Kündigung zur Verfügung, um auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu reagieren. Zu nennen ist das gegenüber der Abmahnung mildere Mittel einer Ermahnung bzw. Rüge, die Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, die Sperrung des Internetzugangs und schließlich ggf. die Lohnkürzung sowie die Geltendma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / II. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze I

Rz. 130 Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Zwischen der _________________________ – im Folgenden kurz Arbeitgeber (AG) genannt – und dem Betriebsrat des o.g. Unternehmens – im Folgenden kurz Betriebsrat (BR) genannt – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Gegenstand dieser B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / 3. Rechte der Beschäftigten

Rz. 51 Das Arbeitsschutzrecht ist von seiner Intention auf eine Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten ausgerichtet. Um diesen gesetzlichen Ansatz in der betrieblichen Praxis durchsetzen zu können, sind die Beschäftigten nach dem ArbSchG mit folgenden Rechten ausgestattet worden:mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 65 Missbraucht der Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen so ist hierin regelmäßig eine (Neben-)Pflichtverletzung zu sehen und es stellt sich die Frage nach Handlungsmöglichkeiten. Vorrangig kommen die üblichen arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen in Betracht, also Abmahnung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Möglich sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 4. Lohnkürzung und Schadensersatzansprüche

Rz. 139 Die Lohnkürzung als generelle Reaktion auf eine unerlaubte Internetnutzung ist grundsätzlich unzulässig. Die Lohnkürzung ist keine taugliche Sanktion im Arbeitsrecht. Dem Arbeitgeber stehen nur die üblichen Sanktionsmittel der Abmahnung, Kündigung oder aber der milderen Mittel einer Ermahnung, Rüge oder Versetzung zur Verfügung. In das arbeitsvertraglich vereinbarte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 2.3 Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend ergeben muss, dass eine ordentliche Kündigung nicht infrage kommt, die fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses also nicht abgewartet werden kann. Nach der R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.4 Regelungsinhalte der Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung

In der Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung ist insbesondere die Aufteilung des umgewidmeten Leistungsentgeltvolumens auf einzelne Maßnahmen zu regeln. Hierbei sollten sich nach Möglichkeit keine Restbeträge ergeben bzw. geregelt werden, dass diese einer Sonderzahlung zuzuführen sind. Ansonsten würde sich das Gesamtvolumen nach § 18 Abs. 3 im Folgejahr um diese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 11.3.2.1 Geltungsbereich

Während in Teil A Nr. 1 Buchst. b) bb) des Einigungspapiers (Corona-Sonderprämie) nur der Begriff "Gesundheitsbehörde" verwendet wird, erstreckt sich nach dem Wortlaut des Tarifvertrages der Geltungsbereich auf die Beschäftigten, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind. Die "Erweiterung" um den Begriff "Gesundheitsamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2395]

Rdn 2396 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "Ersatzverteidigers" im strafrechtlichen Großverfahren? Über die weiterreichenden Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 20.6.2013 (2 StR 113/13), ZWH 2016, 221 Haffke, Zwangsverteidigung – notwendig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3570]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die einen großen Teil des Lohnausfalls ausgleichen kann. Deshalb befolgen in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer den Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die arbeitswilligen Arbeitnehmer zurückgreifen, um mit ihnen den Betrieb ganz oder zumi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 17.1 Mitbestimmung bei arbeitskampfbezogenen personellen Einzelmaßnahmen

Als arbeitskampfbezogene personelle Einzelmaßnahmen, bei denen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats[1] nach § 99 BetrVG modifiziert sein kann, kommen insbesondere in Betracht Versetzungen für die Dauer des Arbeitskampfes, um die Arbeitsplätze von streikenden Arbeitnehmern anderweit zu besetzen, Neueinstellungen zur Ausführung bestreikter Funktionen nicht aber Neueinstellunge...mehr