Hier geht es im Wesentlichen immer darum, ob und wie die neuen Arbeitsplätze die Mitarbeiter in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Bei jeglicher Büroraumgestaltung sind die Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umweltschutz immer zu beachten.

 

Agiles To-do

  • Bei der Veränderung von Büroräumen und Arbeitsplätzen ist der Betriebsrat einzubinden.
  • Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen und können agiles Arbeiten fördern.
  • Sofern sich mit der Arbeitsplatzveränderung auch die Tätigkeiten des Mitarbeiters verändern, wäre das Vorliegen einer Versetzung zu prüfen.
  • Werden konkrete Verhaltensregelungen für die Nutzung von Büroräumen und Arbeitsplätzen aufgestellt oder ist ein bestimmtes Verhalten der Mitarbeiter bei der Nutzung erforderlich, so sind hier ggf. Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu prüfen.
  • Arbeitsschutz und Umweltschutz sind bei der Arbeitsplatzgestaltung immer zu beachten.

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