Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten (§ 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) und die sachliche Dringlichkeit der Maßnahme darzulegen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist nicht mit der Mitteilungspflicht gem. § 99 Abs. 1 BetrVG identisch, da es sich z. B. bei der vorläufigen und der (endgültigen) Einstellung um z...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.1 Änderung einer Vergütungsordnung

Rz. 58 Eine Vergütungsordnung ändert sich, weshalb alle Arbeitnehmer ohne Änderung der tatsächlichen Tätigkeit neu eingruppiert werden müssen (BAG, Beschluss v. 9.3.1993, 1 ABR 48/92; BAG, Beschluss v. 18.1.1994, 1 ABR 42/93 [1]; BAG, Beschluss v. 10.12.2002, 1 ABR 27/01 [2]). Praxis-Beispiel Neue Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung; Neufassung oder Vermehrung der allgemeinen Tä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Amtsausübung durch das Betriebsratsmitglied

Rz. 53 Der betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger ist während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 BetrVG nicht gehindert, sein Amt auszuüben, da eine Kündigung oder Versetzung noch nicht ausgesprochen ist; er ist deshalb auch im Fall eines Hausverbots berechtigt, den Betrieb jedenfalls zum Zweck der Ausübung seines Amtes zu betreten.[1] Anders als im Fal...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Antrag auf Zustimmungsersetzung

Rz. 154 Will er die Zustimmungsverweigerung nicht hinnehmen, muss er gem. § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen, wenn er die Maßnahme dennoch durchführen will. Er darf die Maßnahme, wenn sie nicht ausnahmsweise gem. § 100 BetrVG vorläufig zulässig ist, zunächst nicht durchführen. Er würde sich sonst einem Aufhebungsver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Begriff

Rz. 17 Der Begriff der Einstellung ist im Gegensatz zu dem der Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG) nicht gesetzlich definiert. Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des BAG vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6 Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

Rz. 82 Nach § 95 Abs. 3 BetrVG muss, soll der Versetzungsbegriff erfüllt sein, ein anderer Arbeitsbereich "zugewiesen" werden. Hiervon kann nur ausgegangen werden, wenn die geänderte Tätigkeit auf die Initiative des Arbeitgebers zurückgeht (BAG, Beschluss v. 19.2.1991, 1 ABR 21/90 [1]). Es ist also nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einseitig von seinem Direktionsrecht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Form der Unterrichtung

Rz. 99 Für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer der in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezeichneten personellen Maßnahme sieht das Gesetz keine besondere Form vor, die Unterrichtung kann also mündlich oder schriftlich erfolgen, zu Nachweis- und Beweiszwecken ist die Schriftform vorzuziehen. Fehlt es an einem ausdrücklichen Zustimmungsersuchen, ist es ausreichend, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 104 BetrVG regelt einen Sondertatbestand der Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entfernung (Entlassung oder Versetzung) betriebsstörender Arbeitnehmer verlangen. Andere konkrete personelle Maßnahmen, so etwa die Entziehung der Personalführungsfunktion, kann der Betriebsrat vom A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Abs. 3 ist darüb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 45 Bei der Einholung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis vom potenziellen Kündigungsgrund, beginnt der Lauf der 2-Wochen-Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB. Innerhalb dieser Frist ist der Betriebsrat um Zustimmung zu ersuchen. Diesem steht eine Frist von 3 Tagen zur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Überprüfung durch das Arbeitsgericht

Rz. 50 Das Arbeitsgericht hat in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die beantragte Kündigung oder Versetzung wirksam bzw. dringend notwendig ist oder nicht, es hat von Amts wegen alle maßgebenden Umstände aufzuklären, soweit sich der Arbeitgeber auf einen bestimmten Sachverhalt beruft. Das Arbeitsgericht überprüft nicht lediglich die Ermessensentscheidung des Betriebsrats, sonde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Beschäftigung anderer Personen

Rz. 19 Für eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die darauf abstellt, dass ein arbeitstechnischer Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit verwirklicht wird (vgl. BAG, Beschluss v. 8.11.2016, 1 ABR 57/14 [1]), ist es nicht entscheidend, welcher Art das Rechtsverhältnis ist, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen. Eine Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.7 Vorlage von Bewerbungsunterlagen

Rz. 108 Der Arbeitgeber hat auch die Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG sind zunächst alle im Zusammenhang mit der Bewerbung um die betreffende Stelle vom Bewerber selbst eingereichten Unterlagen. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand, Refer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Begriff

Rz. 39 Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmtenEntgeltgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG, Beschluss v. 13.08.2019, 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Arbeitgeber, angesichts des in zeitlicher Hinsicht nicht einschätzbaren Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, personelle Maßnahmen vorläufig durchzuführen, sofern dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist. Rz. 2 Da § 100 BetrVG eine Spezialregelung zur vorläufigen Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Gemeinsamer Betrieb

Rz. 7 Führen mehrere Unternehmen mit i. d. R. weniger als 21 Arbeitnehmern einen gemeinsamen Betrieb [1] mit i. d. R. mehr als 20 Arbeitnehmern, stehen dem Betriebsrat in dem gemeinsamen Betrieb die Beteiligungsrechte nach §§ 99 ff. BetrVG zu, nicht jedoch den Betriebsräten in den jeweiligen Betrieben der einzelnen Unternehmen.[2] § 99 BetrVG stellt ausschließlich auf das Unt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Wahlbewerber

Rz. 14 Für Wahlbewerber beginnt der Schutz vom Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags mit ausreichender Zahl von Stützunterschriften (§ 14 Abs. 4 BetrVG) beim Wahlvorstand an.[1] Wenn, wie dies die h. M. tut, für den Beginn des besonderen Kündigungsschutzes auf die Anbringung der letzten Stützunterschrift auf dem Wahlvorschlag abgestellt wird, ist eine objektive Überpr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei dem in § 99 BetrVG geregelten Beteiligungsrecht des Betriebsrats handelt es sich entgegen des Wortlauts nicht um eine echte "Mitbestimmung" des Betriebsrats. Dieses Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn sich – wie im Rahmen des § 87 BetrVG – Arbeitgeber und Betriebsrat über die Durchführung einer Maßnahme einig sein müssen oder die Einigung durch Spruch der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.5 Fehlende Ausschreibung im Betrieb (Nr. 5)

Rz. 142 Der Betriebsrat kann bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes, bei Umgruppierungen und Versetzungen seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass frei werdende oder neu geschaffene Stellen innerhalb des Betriebes ausgeschrieb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 7 Aufwendungen zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand

Kann der Erwerber eines Grundstücks dieses ab dem Zeitpunkt der Anschaffung zur Einkunftserzielung nutzen, ist es ab diesem Zeitpunkt auch betriebsbereit. Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem Gebäude ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft sind dann keine Anschaffungskosten mehr. Wird das Gebäude, das der Käufer erworben hat, im Zeitpunkt des Erwerbs nicht zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2015 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Katalog der Versorgungsbezüge

Rz. 143 Die begünstigten Versorgungsbezüge sind in § 19 Abs. 2 S. 2 EStG erschöpfend aufgeführt. In Auslegung dieser Vorschrift bietet R 19.8 LStR 2015 einen Katalog von Versorgungsbezügen. Hierzu gehören insbesondere Vorruhestandsleistungen (R 19.8 Abs. 1 Nr. 21 LStR 20150); auch wenn sie von internationalen Organisationen[1] bezogen werden. Im Einzelnen wird auf R 19.8 LSt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.1.2 Entfernung einer rechtmäßigen Abmahnung

Hat der Arbeitgeber rechtmäßig eine Abmahnung ausgesprochen, kann der Arbeitnehmer nach §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (analog) die Entfernung der Abmahnung verlangen, wenn seitens des Arbeitgebers kein schutzwürdiges Interesse am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte besteht. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich für das Recht auf Entfernung der an sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Mieter / 2.2.3 Vorzeitige Kündigung bei Versetzung des Mieters im öffentlichen Dienst

Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Fall der Versetzung nach einem anderen Ort das Mietverhältnis in Ansehung der Räume, welche sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnisons- oder Wohnort gemietet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) außerordentlich kündigen.[1] § 570 BGB a. F. ist dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verlust der Wählbarkeit

Rz. 16 Die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet nach § 24 Nr. 4 BetrVG auch im Falle des Verlustes der Wählbarkeit. Rz. 17 Die Wählbarkeit kann zunächst durch strafgerichtliche Verurteilung mit Entzug der Fähigkeit, aus öffentlichen Wahlen Rechte zu erlangen, nach § 45 Abs. 1 und 2 StGB entfallen. Rz. 18 Der Verlust der Wählbarkeit ist auch gegeben bei Bestellung eines Betreuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 3.2 Ordentliche Kündigung

Eine wichtige Reaktionsmöglichkeit des Arbeitgebers auf Betriebskriminalität stellt die ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers dar. Sofern der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gegeben ist, ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG die verhaltensbedingte Kündigung dann sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die im Verhalten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Wer kann Anträge vorlegen?

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei Antragstellung seit mindestens 1 Jahr ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Bayern haben. Hinweis Gewöhnlicher Aufenthalt Von einem gewöhnlichen Aufenthalt spricht man, wenn der Ort, an dem sich die Person aufhält, erkennen lässt, dass sie sich dort nicht nur vorübergehend aufhält. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 3.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss

Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist. Ein solcher Kündigungsausschluss kann auch formularvertraglich vereinbart werden.[1] Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann niemals ausgeschlossen werden. Praxis-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 27 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft nur den Verstoß gegen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Jedoch werden auch die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus anderen Gesetzen sowie Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erfasst.[1] Rz. 28 Die Pflichtverletzung ist – wie bei § 23 Abs. 1 BetrVG – grob, wenn sie objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.3 Versetzung von Leiharbeitnehmern

Sofern Leiharbeitnehmer im Rahmen eines Einsatzes andere als die zuvor geplanten Tätigkeiten ausführen sollen, muss der Entleiher die Rahmenbedingungen überprüfen: Besitzen die Leiharbeitnehmer die notwendige Qualifikation für die neue Tätigkeit? Sind alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durchgeführt? Ergeben sich aus den neuen Tätigkeiten neue Gefährdungen für die S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.6 Entgegenstehende dringende betriebliche Erfordernisse

Rz. 44 Abgelehnt werden kann der Anspruch des Nachtarbeitnehmers durch den Arbeitgeber, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Umstritten ist, ob "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG zu verstehen sind oder i. S. d. § 7 Abs. 1 BUrlG, der dem Arbeitgeber bei dringenden betrieblichen Belangen die Möglichkeit gibt, den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesprächsführung – Grundleg... / 3.6 Meta-Kommunikation

Meta-Kommunikation ist eine Gesprächstechnik, die man anwendet, wenn z. B. ein Gespräch sehr emotional geworden ist oder man sich mit den Argumenten im Kreise dreht und ein Fortschritt auf der Sachebene nicht mehr möglich ist. Solche Situationen entstehen, wenn zwischen den Beteiligten die Ebenen der Kommunikation (vgl. Abschnitt 2.2) nicht in Übereinstimmung gebracht werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Die längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Es bedarf daher entweder einer wirksamen, sog. "erweiterten" Direktionsre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.6 Inhaltskontrolle

Die Vertragsänderung unterliegt einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB . Dabei ist zu beachten, dass Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten nur eingeschränkt am Transparenzgebot[1] gemessen werden dürfen; dies gilt z. B. für die Kontrolle von Direktionsrechtsregeln über den Arbeitsort. Beim Direktionsrecht ist zusätzlich zu seiner Verankerung im Arbeitsvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.9 Versetzungsvorbehalt

Rz. 42 "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen. Er kann auch auswärts eingesetzt werden." Bei einer solchen Klausel stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Es wird verletzt, wenn sich der Verwender ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Vertragspartner dadurc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.1 Ehepartner und Lebenspartner

Erstmals zum 1.1.2009 wurde eine Steuerbefreiung für den Erwerb von Todes wegen bei selbstgenutztem Wohneigentum vom Ehepartner oder vom Lebenspartner eingeführt. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen an einem im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück zw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Entsendungen ins Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 5 Versetzung

Die Versetzung beschreibt vorrangig einen Tatbestand, der betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auslöst. Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zu, so liegt darin immer dann eine Versetzung, wenn die Zuweisung die Dauer von einem Monat überschreitet, selbst wenn die Tätigkeit inhaltlich unverändert bleibt.[1] Dies gilt i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Dienstreise

Der Begriff der Dienstreise ist arbeitsrechtlich nicht klar konturiert. Nach allgemeinem Verständnis handelt es sich bei der Dienstreise um eine eher kurze, sporadische bzw. unregelmäßig oder auch nur einmalig durchzuführende Tätigkeit, die sich nicht am gewöhnlichen Arbeitsort abspielt. Ein Auslandsbezug ist zunächst gar nicht erforderlich. Hinweis Dienstreisen im öffentlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 4 Entsendung

Der Begriff "Entsendung" ist juristisch nicht eindeutig bestimmt. Gemeint sein kann irgendeine Form der vorübergehenden Tätigkeit eines Mitarbeiters im Ausland, aber auch eine Entsendung im Sinne der Arbeitnehmerentsendung. Hinweis Abgrenzung einer Entsendung von einer Dienstreise Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Entsendung von der Dienstreise abzugrenzen. Diese Abgrenzung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.1 Unterzeichnung

Das Urteil nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen ist von sämtlichen Mitgliedern der Kammer zu unterzeichnen, die an der Entscheidung mitgewirkt haben.[1] Das Urteil in der Berufungsinstanz unterscheidet sich mithin von dem erstinstanzlichen Urteil dadurch, dass die ehrenamtlichen Richter auch Tatbestand und Entscheidungsgründe unterschreiben müssen. Wird ein Urteil von der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.2 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 7 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG in Bezug auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, ein notwendiges Mitbestimmungsrecht. Diesem unterliegt die seitens des Arbeitnehmers gewünschte Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die Wochentage sowie an dem jewei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 54 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 55 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichstellungsbeauftragte / 3 Aufgaben

Gemäß § 25 BGleiG gehört es zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichstellungsbeauftragte / 2 Rechtsstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalabteilung an und ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Ihre Aufgaben führt die Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei aus.[1] Aufgrund ihrer besonderen Stellung ist die Gleichstellungsbeauftragte vor Kündigungen, Versetzungen und Abordnungen wie ein Mitglied der Personalvertretung geschützt.[2] Entsprechend ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 2.1.2 Erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte[1] dauerhaft zugeordnet ist. Bei einer vorübergehenden Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.1 Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

Rz. 390 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung prüfen, ob eine Umsetzung oder Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz möglich und zumutbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Versetzung oder die Umsetzung durchgesetzt werden kann. In Betracht kommt sowohl eine vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 746 Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz erfordert i. d. R. eine Änderung der Arbeitsbedingungen und stellt daher eine Versetzung i. S. d. § 95 Abs. 3 BetrVG dar. Diese bedarf in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern einer Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG). Entsprechende Regelungen finden sich in § 75 BPersVG und den Bestimmungen der Landes...mehr