Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Kosten – Gebühren

Rz. 226 An Gerichtskosten entsteht eine Festgebühr von 20 EUR gem. Nr. 2111 KV GKG. Hierfür besteht Vorschusspflicht gem. § 12 Abs. 6 GKG. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a ZPO. Die Vorschusspflicht entfällt ebenso bei arbeitsgerichtlichen Titeln (vgl. § 11 GKG). Innerhalb des Rechtszuges gelten mehre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Stellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 93 Wird eine Geldforderung gepfändet, hat das Gericht gemäß § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten (Inhibitorium; Verstoß führt zur relativen Unwirksamkeit; §§ 135, 136 BGB; vgl. Rz. 58 f.). Die Pfändung bewirkt eine Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfandrecht. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.4 Widerrufsrecht

Rz. 209c Gem. § 159 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers widerruflich einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnen sowie an die Stelle des so bezeichneten Dritten einen anderen setzen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auszahlung einer Lebensversicherung und des Rechts zur Erklärung des Widerrufs einer Bezugsberechtigung enth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Allgemeines

Rz. 19 Absatz 2 bestimmt den Umfang der Auskunftspflicht, der im Wesentlichen § 807 Abs. 1 und 2 ZPO in der bis zum 31.12.2012 gültigen Fassung entspricht (BT-Drucks 16/10069 S. 25). Anzugeben sind gemäß Satz 1 alle dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände. Hierunter fallen die einzelnen beweglichen Vermögenswerte (körperliche Sachen) sowie Forderungen und andere Vermög...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eidesstattliche Versicherung (Absatz 2 Satz 2, 3)

Rz. 23 Wird die vom Schuldner herauszugebende Sache bei ihm nicht vorgefunden und macht er auch keine Angabe über deren Verbleib oder aber Angaben, die der Gläubiger nicht ohne weiteres nachprüfen kann oder denen er keinen Glauben schenken will, kann der Gläubiger vom Schuldner verlangen, dass dieser an Eides statt versichert, dass er die Sache nicht besitze, auch nicht wiss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Durchführung der Vorpfändung

Rz. 7 Die Vorpfändung erfolgt dadurch, dass der Gläubiger dem Drittschuldner und dem Schuldner eine private schriftliche (ordnungsgemäß unterzeichnete) Benachrichtigung durch den Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Diese Benachrichtigung muss die Erklärungen enthalten, dass eine bestimmte Pfändung unmittelbar bevorsteht, der Drittschuldner nicht mehr an den Schuldner zahlen da...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.3 Wirkungen der wirksamen Zahlungsvereinbarung

Rz. 7 Mit der Gestattung der Zahlungsvereinbarung ist eine Abrede zwischen Gerichtsvollzieher und Schuldner auf vertraglicher Basis nicht zustande gekommen, weil der Gerichtsvollzieher nicht aufgrund Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen öffentlichen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt gehandelt hat. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Vertreter ...mehr

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FoVo 02/2020, Sachbezugswer... / II. Haftkostenbeiträge

Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil wird ein...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 8. Erneute Vermögensauskunft

Rz. 91 Die Einholung einer erneuten Vermögensauskunft (Modul G 3) innerhalb der zweijährigen Sperrfrist ist in § 802d ZPO geregelt. Sie ist nur möglich, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 92 Als wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, die ei...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VI. Vermögensauskunft

1. Gesetzliche Grundlage und Ziel Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Recht und Pflicht: Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners bei der Abgabe der Vermögensauskunft durch einen Vorsorgebevollmächtigten

Leitsatz 1. Ein nicht prozessfähiger Schuldner kann bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 51 Abs. 3 ZPO auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden. 2. Ein Vorsorgebevollmächtigter ist anders als ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht verpflichtet, für einen nicht prozessfähigen Schuldner die Vermögensauskunft und ...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Können heißt nicht Müssen Die Entscheidung des LG, den Antrag der Gläubigerin zur Abgabe der Vermögensauskunft abzulehnen, stellte sich für den BGH im Ergebnis als richtig dar. Der Bevollmächtigten, die durch ihre Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §§ 802c, 802f ZPO beschwert und damit erinnerungsbefugt war, wäre es aufgrund der ihr erteilten Vorsorgevollmacht zwar ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Gesetzliche Grundlage und Ziel

Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis erfasst werden. Das Vermögensver...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VIII. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 103 Der Gläubiger kann einen Antrag auf Haftbefehl stellen, wenn der Schuldner Rz. 104 Einer Zustellung des Haftbefehls vor der Vollziehung bedarf es nicht, § 802g Abs. 1 S. 3 ZPO. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Nac...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Verfahrensablauf nach Modul G 2

Rz. 74 Nach § 807 ZPO kann der Gläubiger auch einen sogenannten Kombiauftrag erteilen, d.h. einen Auftrag zur Sachpfändung kombiniert mit dem Auftrag, im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 807 ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen (Modul G 2). Sofern der Gläubiger diesen Kombiauftrag erteilt und der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Durchsuchung verweigert oder ...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 9. Kosten im Vermögensauskunftsverfahren

Rz. 94 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 18 RVG ist das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit. Hierfür entsteht eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, bei Teilnahme am Termin zusätzlich eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG. Der Wert für das Verfahren ab Abnahme der Vermögensauskunft berechnet sich nach der Hauptforderung einschließlich a...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unterschiedliche Vorgehensweisen

Rz. 69 Der Gläubiger hat die Wahl, ob er Rz. 70 Achtung: Modul G 1 und Modul G 2 können nicht gleichzeitig ausgewählt ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VII. Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO

Rz. 96 Sofern der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei der Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist, kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO Auskunft einholen:mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verfahrensablauf nach Modul G 1

Rz. 72 Voraussetzungen zur Auskunftspflicht sind: Rz. 73 Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner nach Auftrag des Gläubigers zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zunächst zur Begleichung der Forderung eine Frist von zw...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Sachpfändung nach Modul K

Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutung beim Ehegatten und Lebens...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / Leitsatz

1. Ein nicht prozessfähiger Schuldner kann bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 51 Abs. 3 ZPO auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden. 2. Ein Vorsorgebevollmächtigter ist anders als ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht verpflichtet, für einen nicht prozessfähigen Schuldner die Vermögensauskunft und die eide...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Unterhaltsvollstreckung gegen verstorbenen Schuldner Die Gläubigerin betreibt aus dem Vergleich wegen rückständiger Unterhaltsforderungen für die Jahre 2016 und 2017 die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner ist während des Rechtsmittelverfahrens verstorben, die Erben noch nicht ermittelt. Vorsorgevollmacht erteilt – Betreuerin bestellt Der verstorbene Schuldner hatte die Rechtsbe...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 7. Nachbesserung/Ergänzung

Rz. 88 Sofern der begründete Verdacht besteht, dass die abgegebene Vermögensauskunft unvollständig, ungenau oder widersprüchlich ist, kann der Gläubiger – wie bisher – unabhängig von der zweijährigen Sperrfrist die Anberaumung eines neuen Termins zur Vervollständigung des Verzeichnisses verlangen. Rz. 89 Bei der Ergänzung/Nachbesserung handelt es sich um die Fortsetzung des n...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / II. Verbindliches Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA)

Rz. 3 Nach Ansicht des Gesetzgebers erschweren die von den Gläubigern verwendeten unterschiedlichen Textbausteine bei den Zwangsvollstreckungsaufträgen (ZVAs) die Erfassung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Aus diesem Grund regelt § 753 Abs. 3 ZPO die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, ein verbindliches Formular herauszugeben. Wenn man sich überlegt, wie viel...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / 3. Die Erstattungsfähigkeit der Höhe nach

… und der Höhe nach Der Höhe nach richtet sich die Kostenerstattung im Erstattungsverhältnis mittelbar nach dem RVG. Für Inkassounternehmen ergibt sich dies seit dem 9.10.2013 aus § 4 Abs. 5 RDGEG, für Rechtsanwälte aus deren Vergütung nach dem RVG und dem Umstand, dass nach § 254 Abs. 2 BGB nur notwendige Kosten der Rechtsverfolgung erstattet verlangt werden können. Vorausse...mehr

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FoVo 8+9/2020, Mit der Vorpfändung Ziele schneller erreichen?

Die Vorteile der Vorpfändung Die Vorpfändung nach § 845 ZPO, die auch als vorläufiges Zahlungsverbot bezeichnet wird, hat in der Praxis zwei wesentlich Vorteile:mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / V. Ausweitung der Auskunftsansprüche

Ein wesentlicher Reformkomplex war im Jahre 2009 die Erweiterung der Pflichten, im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich Vermögensauskunft zu erteilen. Während nach altem Recht Auskunft nur über das Endvermögen zu geben war, wird diese seit 1.9.2009 auch über das Anfangsvermögen und das Trennungsvermögen geschuldet (§ 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sowie Nr. 1 und Abs. 2 BGB) Zudem...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / X. Module O "Weitere Aufträge" und P "Hinweise"

Rz. 125 In Modul O kann der Gläubiger weitere Aufträge erteilen, die vorliegend nicht bereits "vorgedruckt" sind, wie z.B. einen Antrag auf Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft. Rz. 126 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 127 Mit Modul P können u.A. verschiedene Hinweise an den Gerichtsvollzieher erteilt werden. Unter Modul P 2 kann der ...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 1 I. Der Fall

Ablehnung des Vergütungsanspruches für die gütliche Einigung Die Gläubigerin erteilte unter dem 12.12.2017 einen Vollstreckungsauftrag gegen die Schuldnerin wegen einer durch einen KFB titulierten Geldforderung. In dem dafür verwendeten Musterformular gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 1 GVFV waren Eintragungen unter anderem bei den Modulen E 2 und E 3 (Einziehung von Teilbeträgen ...mehr

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FoVo 8+9/2020, Anspruch auf... / 3 Der Praxistipp

Forderung trotz Restschuldbefreiung nicht aufgeben Der BGH hält in seiner Entscheidung noch einmal deutlich fest, dass mit der Restschuldbefreiung die Forderung nicht untergeht, sondern nur deren (zwangsweise) Durchsetzbarkeit hindert. Insoweit endet der Verzug, was den Anfall weiterer Verzugszinsen hindert und keine neuen Rechtsverfolgungskosten entstehen lässt. Bereits ents...mehr

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FoVo 8+9/2020, Empfangene B... / 3 Der Praxistipp

Dem Einkommen der unterhaltsberechtigten Personen auf der Spur Anträge nach § 850c Abs. 4 ZPO gehören zu den ertragreichsten Ergebnissen der Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und/oder Ansprüche aus Kontoverträgen. Die ganz oder teilweise Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person führt schnell zu entsprechenden pfändbaren Beträgen. Dem nachzugehen ist auc...mehr

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FoVo 8+9/2020, Vorausabtret... / 3 Der Praxistipp

Möglichkeit der Abtretungen sehen Die Entscheidung zeigt, dass es für den Gläubiger und seinen Rechtsdienstleister wichtig ist, frühzeitig die Altersvorsorge des Schuldners in den Blick zu nehmen und sich künftige Auszahlungsansprüche abtreten zu lassen. Das kann in Kombination mit gütlichen Einigungen in Form von Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen geschehen. Es erhöht di...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / I. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

Rz. 2 In § 802a ZPO sind die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers aufgenommen. Diese sind:mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / C. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 98 Durch das FamFG wurde der neue Begriff "Verfahrenskostenhilfe" für einige Familiensachen und auch für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt. In § 76 FamFG wird für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) auf die §§ 114 ff. ZPO verwiesen, soweit in den §§ 76 ff. FamFG nichts anderes geregelt ist. Ein Beschluss im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann mit de...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / d) Einsichtsrecht in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 151 In § 882f ZPO wird die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b ZPO zu benötigen,mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / IX. Kombinationsmöglichkeiten – Modul N

Rz. 115 In Modul N besteht die Möglichkeit für den Gläubiger, Kombinationsmöglichkeiten zu Vollstreckungsaufträgen zu erteilen. Gibt der Gläubiger keine Reihenfolge vor, wird der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen nacheinander oder nebeneinander die Aufträge ausführen. Rz. 116 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 117 Unter Modul N 1 k...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VII. Vorzeitige güterrechtliche Maßnahmen

Gelungen ist die 2009 erfolgte Neuregelung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§§ 1385, 1386 BGB). Die Erweiterung der güterrechtlichen Handlungsmöglichkeiten während bestehender Ehe ist praktisch handhabbar und effektiv. Letzteres vor allem deshalb, weil die Ehegatten nach dreijährigem Getrenntleben die Zugewinngemeinschaft beenden können (§ 1386 i.V.m. § 1385 Nr. 1 BGB). J...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / 1. Die Erforderlichkeit des Inkassoaußendienstes

Die Sicht der verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei Der Gläubiger ist in der Wahl der Maßnahmen der Rechtsverfolgung nicht frei. Vielmehr müssen die von ihm eingeleiteten Maßnahmen nach allgemeinen Grundsätzen aus der Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei (BGH NJW 2016, 2751) zweckmäßig und erforderlich sein. Das hat Folgen: Der Gläubige...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / II. So können Sie profitieren

Sperrfrist vs. Veränderungen Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Hinweis Für de...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / 2

Kommt es dazu nicht, kann die abgegebene Vermögensauskunft Informationsquelle für einen weitergehenden Vollstreckungszugriff sein, während die nicht abgegebene oder erneut unergiebige Vermögensauskunft einen Haftbefehl nach § 802g ZPO begründen oder die Drittauskünfte nach § 802l ZPO ermöglichen kann.mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / I. Ein Ausgangsfall

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Dieser hat vor 13 Monaten für einen anderen Gläubiger eine unergiebige Vermögensauskunft abgegeben. Nunmehr hat der Gläubiger erfahren, dass der Schuldner vor kurzem geheiratet hat. Es stellt sich die Frage, ob es nun möglich ist, eine erneute Vermögensauskunft zu erlangen. Die Praxis der Gerichtsvollzieher i...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 2 II. Die Entscheidung

Kein Versuch der gütlichen Erledigung Die nach § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässige weitere Beschwerde ist unbegründet. Ein Versuch einer gütlichen Einigung wurde im konkreten Fall nicht unternommen. Für den Ansatz der Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG nebst der hierauf entfallenden Auslagenpauschale fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, wenn der Sch...mehr