Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 9 & 1. Allgemeines Zuständig ist der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, der für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Der Antrag ist daher an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen AG zu richten. Die Formulare können bspw. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden. Die Vollstreckung aus dem Titel kann mit der Zuste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.2 Vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person (§ 30 Abs. 5 AO)

Rz. 132 Die Finanzbehörden dürfen vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person den Strafverfolgungsbehörden offenbaren. Von der Regelung einer gesonderten Verwertungsberechtigung hat der Gesetzgeber – dem Sinn der Vorschrift entsprechend – abgesehen. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in "betroffene Person" durch das 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt kei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 448 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[429] Rz. 449...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2023, Die Anlagen zu den Vollstreckungsaufträgen nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung

Auf den Zeitpunkt der Nutzungspflicht gut vorbereitet sein In den Vollstreckungsanträgen nach den Anlagen 1, 2 und 4 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) ist die Beifügung bestimmter Anlagen, etwa zu den Kosten für den Vollstreckungsauftrag, der Prozess- und/oder Verfahrenskostenhilfe, den Vollmachten oder auch den bisherigen Vollstreckungskosten und den Erstattu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.3.1 Abgabe der Vermögensauskunft

Zunächst und grundsätzlich muss der Mietinteressent von sich aus nicht darauf hinweisen, dass er die Vermögensauskunft abgegeben hat. Etwas anderes gilt freilich dann, wenn der Mietinteressent weiß, dass er die Miete nicht wird zahlen können.[1] Etwas anderes gilt auch dann, wenn der Mieter Schulden in einer Größenordnung von ca. 140.000 EUR hat.[2] Schulden in Höhe von ca. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.10 Sonstige Vermögensverhältnisse

Die Frage nach bestehender Pfändung von Arbeitseinkommen ist zulässig;[1] ebenso diejenige, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Mietinteressenten durchgeführt werden;[2] einem eröffneten Insolvenzverfahren ist ebenfalls zulässig[3], wie diejenige nach Abgabe der Vermögensauskunft.[4] Auch die DSK hält die Frage nach einem eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig, da den ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.4 Zeitablauf

Die Anfechtung ist nach Ablauf von 10 Jahren seit Begründung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich.[1] Dies ist aber auch die absolut äußerste zeitliche Grenze. In der Regel ist das Recht zur Anfechtung – egal aus welchem Grund – bereits vorher verwirkt. Als zeitliche Grenze sind hier ca. 2 Jahre ab Mietvertragsabschluss anzunehmen.[2] Praxis-Beispiel Lüge über Vermögensau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.28.2 Begründete Strafanzeige

Auch im Fall einer begründeten Strafanzeige gegen den Vermieter kann der Mieter den Bestand des Mietverhältnisses aufs Spiel setzen. Zwar gilt auch im Mietrecht der Grundsatz, dass es mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar ist, wenn die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Rahmen eines Strafverfahrens zu zivilrechtlichen Nachteilen führt.[1] Allerdings steht die Kün...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.5 Muster: Anfechtungserklärung

Musterschreiben: Anfechtungserklärung Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Mietverhältnis Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseldorf Hier: Anfechtung des Mietvertrags vom 3. Januar 2023 Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller, am 3. Januar 2023 haben wir einen Mietvertrag über das Objekt Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseld...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.38 Vermögensverhältnisse, Verschlechterung

Lediglich eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. Ist der Mieter nach wie vor in der Lage insbesondere seinen Zahlungspflichten nachzukommen, reicht allein die vage Möglichkeit, dass sich dies in Zukunft ändern könnte, nicht für eine Kündigung. So ist etwa die Abgabe der Vermögensauskunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Die Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 51 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul I – Der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 55 Verweigert der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft, in dem er den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder zwar erscheint, aber dann die Abgabe der Vermögensauskunft ohne anerkannten sachlichen Grund verweigert, wird er nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Handlungsoptionen des Gläubigers liege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIII. Modul J – Der Verhaftungsauftrag

Rz. 58 Auf den Erlass des Haftbefehls kann, muss aber nicht, die Verhaftung des Schuldners erfolgen. Für die Verhaftung zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist wiederum der Gerichtsvollzieher zuständig. Die Beauftragung erfolgt im Modul J. Hierzu ist unter Bezugnahme auf das Modul B der zu verhaftende Schuldner zu bezeichnen. Dabei wird auf die Angaben im Modul B ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Die Sachpfändung und die Verwertung

Rz. 61 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO. Der Erfolg der Gerichtsvollziehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 198 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Grundsätzlich geht der Verordnungsgeber davon aus, dass eine Pfänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 12 Als Basisdaten sind zunächst die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul P – Die Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge

Rz. 79 Dem Gläubiger steht in der Zwangsvollstreckung Dispositionsfreiheit zu. Er bestimmt damit Art, Beginn und Ende der Zwangsvollstreckung, wozu es auch gehört, bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen die Reihenfolge bzw. Kombination anzugeben. Auszugehen ist von den Regelbefugnissen in § 802a Abs. 2 ZPO, die – wie Mathematiker sagen – zu 44 Kombinationsmöglichkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Rz. 19 Adressat ist grundsätzlich der zuständige Gerichtsvollzieher, der allerdings in der Praxis häufig nur über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts bestimmt werden kann, in dessen Bezirk die Vollstreckung/Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher stattfinden soll. Anders als nach der GVFV 2015 wird durch das Formular kein Adressat oder Empfänger des Auft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul I – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Bausparkassen

Rz. 203 Unterhält der Schuldner mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag, so hat er einerseits einen Anspruch auf Auszahlung seiner Sparbeiträge samt den vertraglich vereinbarten Zinsen als auch andererseits auf das vereinbarte Bauspardarlehen. Dies ist nicht selten auf Lohnabrechnungen zu erkennen, weil ein monatlicher Sparbetrag unmittelbar vom Arbeitgeber abgeführt wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Basisdaten zum Schuldner

Rz. 20 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wiederholt werden, § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV. Eine Anlage für weitere Schuldner ist insoweit nicht vorgesehen. Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul R – Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 220 Der wohl wichtigste und für den Gläubiger ertragreichste Antrag in der Zwangsvollstreckung stellt § 850c Abs. 6 ZPO, die Nichtberücksichtigung gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen, dar. Hat eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Modul H – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten

Rz. 202 Neben der Pfändung von Arbeitseinkommen ist der Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten die zweite wichtige Säule der Forderungspfändung. Das Konto des Schuldners kann nicht selten aus der Lohnabrechnung entnommen werden, die bei der Pfändung von Arbeitseinkommen vom Drittschuldner herauszugeben ist.[69] Ansonsten sind Konten in der Vermögensauskunft nach §§ 80...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul J – Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften

Rz. 204 Während die Überschrift suggeriert, dass Modul J alle Forderungen und sonstigen Rechte gegenüber Versicherungsgesellschaften umfasst, betrifft das Modul tatsächlich nur Ansprüche aus Lebensversicherungen. Es entspricht der bisherigen Formulierung nach der ZVFV 2012. Lebensversicherungen sind vom Schuldner in der Vermögensauskunft anzugeben, was eine vorherige freiwil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Der Vollstreckungstitel

Rz. 23 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden. Werden mehr als ein Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 4 Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul Q – Hinweise und Vorgaben an dem Gerichtsvollzieher

Rz. 80 Modul Q gibt die Möglichkeit, dem Gerichtsvollzieher für die Ausführung der zuvor erteilten Aufträge weitere Hinweise zu geben und Vorgaben zu machen. Die Grundlage hierfür kann sich einerseits in speziellen Vorschriften finden, wie etwa den Protokollvorschriften nach § 762 ZPO i.V.m. § 86 GVGA. Andererseits folgen sie aus der allgemeinen Dispositionsbefugnis des Gläub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Bankdaten

Rz. 22 Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (Modul H) – ggf. in Kombination mit einem Verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul O – Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Schuldners

Rz. 215 Gänzlich neu gegenüber der ZVFV 2012 ist die Zusammenfassung der Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners in Modul O. Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhält der Schuldner die dort genannten Freibeträge für die erste sowie die zweite bis fünfte gesetzlich unterhaltsberechtigte Person nur, wenn er den Unterhalt auch tatsächlich gewährt. Nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 214 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt die genannte Norm vor. Nicht selten erzielt der Schuldner seine Einnahmen aber nicht nur aus einem Arbeitseinkommen, sondern auch aus weiteren Quellen. Die Folgen der COVID-19-Pandemie und die kriegsbedingte Inflation zwingen zunehmend auch viele Men...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.5 Eröffnetes Insolvenzverfahren, Angabe einer Vermögensauskunft, Räumungstitel wegen Mietrückständen

Die Frage nach eröffneten Insolvenzverfahren ist grundsätzlich zulässig, weil das Insolvenzverfahren dazu führt, dass das gesamte pfändbare Vermögen zur Insolvenzmasse gehört und dem Mietinteressenten nur die nicht pfändbaren Vermögensteile zur Verfügung stehen.[1] Bei der Abgabe einer Vermögensauskunft (§ 802c Abs. 3 ZPO) sollen die Mietzinsansprüche des Vermieters nicht in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 158 Ein Unterhaltsgläubiger ist nicht verpflichtet, das Arbeitseinkommen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO zu pfänden. Bei der Nutzung des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen" erfolgt nicht automatisch eine Pfändung gem. § 850d ZPO, da das Formular weder einen festen Antrag noch einen durch Ankreuzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 6. Rechtsschutzinteresse

Rz. 95 Vor der Pfändung einer Geldforderung hat das Vollstreckungsgericht die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu überprüfen, also die für alle Vollstreckungsarten geltenden Vorschriften und die für die Forderungspfändung besonders aufgestellten Bedingungen. Ansonsten obliegt dem Vollstreckungsgericht lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung. Es muss feststellen, ob sich aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Nachweis der vergeblichen Vollstreckung

Rz. 55 Den Nachweis, dass die bisherige Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird, kann der Gläubiger nachweisen durch:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / I. Anwaltsvergütung aus der Landeskasse

Rz. 2 Nach Beiordnung im Wege der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, als beigeordneter Strafverteidiger oder bei Beratungshilfe hat der Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Bundes- oder Landeskasse (s. § 45 RVG). Dieser Zahlungsanspruch ist pfändbar. Drittschuldner ist die jeweilige Landes- oder Bundesbehörde. Rz. 3 Pfändbar ist der Anspruch, sobald der Anwalt ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Taschengeldanspruch

Rz. 60 In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass Schuldner ohne eigenes Einkommen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, da sie von dem finanzkräftigen Ehepartner, Lebenspartner oder sonstigen Verwandten unterstützt werden. Der Taschengeldanspruch des Ehemannes bzw. der Ehefrau oder auch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin gegen den anderen Ehepartner/Lebenspa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Antrag

Rz. 230 Der Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Einkommen muss nicht gleichzeitig mit dem Pfändungsantrag gestellt werden. Ist jedoch bereits ein Einkommen durch einen Gläubiger gepfändet und stellt dann ein weiterer Gläubiger den Antrag auf Zusammenrechnung aller Einkommen, können die Rechte des erstpfändenden Gläubigers auch nach der Zusammenrechnung nicht mehr beeinträch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / g) Informationsgewinnung

Rz. 148 Es ist in der Praxis nicht einfach für den Gläubiger, Informationen über die Unterhaltspflichten des Schuldners zu erhalten. Die Auskunftsverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher hilft dem Gläubiger nicht weiter, da dieser den Schuldner nur nach seinen Geldforderungen zu befragen hat. Die Auskünfte erwachsener Hausgenossen sind alle freiwillig (§ 806a Abs. 2 ZPO). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in Eigenregie vollstrecken, er muss sich immer staatlicher Vollstreckungsorgane bedienen. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher führt sehr häufig nicht zu dem für den...mehr