Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG folgt der Argumentation des Gläubigers Die von der Bezirksrevisorin als Vertreterin der Staatskasse eingelegte weitere Beschwerde ist gemäß den §§ 5 Abs. 2 GvKostG, 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel allerdings keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung hat zu Recht angeordnet, dass die in der Kostenrechnung enthal...mehr

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FoVo 06/2019, Schwärzung vo... / 1 I. Der Fall

GV schwärzt Namen Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Hauptforderung in Höhe von 202,30 EUR nebst Kosten und Zinsen gegen den Schuldner. Der Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft kam der Schuldner nicht nach. Die Gläubiger beauftragten daraufhin den GV, eine Drittauskunft nach § 802l Abs. 1 Nr. 2 ZPO beim Bundeszen...mehr

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FoVo 06/2019, Schwärzung vo... / 2 II. Die Entscheidung

LG ändert die Entscheidung von GV und AG Die gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ist in der Sache begründet. Sie führt zur Änderung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts dahin, dass auf die Vollstreckungserinnerung der Gläubiger nach § 766 ZPO der zus...mehr

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FoVo 06/2019, Man will doch wissen, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos war

Unergiebige GV-Mitteilungen Beauftragt der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, so zeigt die Rückmeldung meist keine genauen Gründe für die Nichterledigung des Auftrages, für die fruchtlose Vollstreckung auf. Solche Informationen sind für den Gläubiger aber wichtig, um einerseits die weiteren Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung einschließlich de...mehr

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FoVo 05/2019, Keine Nichter... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige Kostenansatzbeschwerde Die statthafte sofortige Beschwerde erweist sich in der Sache als begründet. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Sie ist insbesondere gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 2 S. 2 GKG statthaft, da das AG die Beschwerde gegen seine Entscheidung ausdrücklich aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelas...mehr

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FoVo 05/2019, Probleme mit ... / II. Die Lösung

Maßgeblich ist zunächst das Vollstreckungsrecht Ausgangspunkt der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist § 802l ZPO. Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichts...mehr

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FoVo 05/2019, Keine Nichter... / 1 I. Der Fall

Abnahme der VA mit anschließender bedingter Sachpfändung beauftragt Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. In ihrem Vollstreckungsauftrag beauftragte die Gläubigerin den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme einer Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch). Ferner war im Vol...mehr

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FoVo 05/2019, Keine Nichter... / 3 Der Praxistipp

Kostenrechnungen prüfen Die Entscheidung des LG zeigt auf, dass der Gläubiger bzw. der von ihm beauftragte Rechtsdienstleister gut beraten sind, die Kostenrechnungen der GV zu überprüfen. Die Kostenrechnung ist nicht allein deshalb richtig, weil sie von einem Gerichtsvollzieher und damit einem staatlichen Vollstreckungsorgan kommt. In der Praxis scheitert die Prüfung regelmäßi...mehr

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FoVo 05/2019, Gerichtsvollz... / 1 I. Der Fall

GV will Gebühr für gütliche Erledigung Die Beteiligten streiten um den Ansatz einer Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung gem. Ziff. 207, 208 KV GvKostG. Nachdem die Gläubigerin den Obergerichtsvollzieher (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt hatte, übersandte dieser ein Schreiben an den Schuldner mit einer Ladung zum Zwecke der Vermögensauskunft, ...mehr

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FoVo 05/2019, Probleme mit ... / I. Das Problem

Wertgrenze oder nicht: Das ist hier die Frage Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über insgesamt 342 EUR. Der Schuldner entzieht sich fortwährend jeder Vollstreckungsmaßnahme. Die Abnahme der Vermögensauskunft hat er verweigert, indem er zum Termin zur Abnahme nicht erschienen ist. Wir wollten nunmehr den Gericht...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / V. Eheverträge

Die richterliche Vertragskontrolle ist und bleibt wichtige Vorfrage nebengüterrechtlicher Ansprüche. Greift sie, ist in vielen Fällen der Rückgriff auf das Nebengüterrecht entbehrlich. Im Berichtszeitraum sind verschiedene BGH-Entscheidungen ergangen.[35] Es ist erfreulich, dass die Frage, ob rechtzeitig ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt wurde, jetzt zum Prüfungskat...mehr

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FoVo 05/2019, Gerichtsvollz... / 3 Der Praxistipp

Für 77 Amtsgerichte ist eine Streitfrage geklärt Für den Bezirk des größten OLG in Deutschland mit seinen 10 Landgerichten und 77 Amtsgerichten und den dort angesiedelten Gerichtsvollziehern dürfte nun zur Freude vieler Gläubiger und ihrer Rechtsdienstleister, aber auch der Schuldner eine wesentliche Streitfrage entschieden sein. Die Gebühr für den Versuch einer gütlichen Ein...mehr

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FoVo 05/2019, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Verletztenrente ist pfändbar Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII ist in voller Höhe nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Das hat der BGH schon 2016 entschieden (BGH NJW 2017, 959). Sie fällt nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I. Denn diese Schutzvorschrift erfasst nicht Leistungen, die den durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust aus...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wehrt sich gegen die Feststellung des Trennungszeitpunkts und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in der Folgesache Zugewinnausgleich. [2] Die Beteiligten begehren in einem in den Scheidungsverbund einbezogenen Güterrechtsverfahren wechselseitig Zugewinnausgleich im Wege von Stufenanträgen und die Feststellung des Trennungszeitpu...mehr

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AGS 05/2019, Wert der Besch... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 2, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das KG. 1. Das KG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die nach § 61 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwer von über 600,00 EUR nicht ...mehr

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FoVo 05/2019, Die Zwangsvollstreckungsandrohung

Wartefrist Wird der Vollstreckungstitel erlassen, muss dem Schuldner ein Zeitfenster von 2 Wochen, nach älteren Entscheidungen auch von drei Wochen (KG AnwBl 1976, 300) verbleiben, um die titulierte Forderung freiwillig auszugleichen. Vor Ablauf der Frist kann zwar ein Vollstreckungsantrag gestellt werden. Die dadurch anfallenden Kosten sind dann aber keine "notwendigen" Kost...mehr

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FoVo 04/2019, Zulässigkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

LG widerspricht der GV Die nach § 766 Abs. 2 ZPO zulässige Erinnerung ist auch in der Sache begründet. Die GV weigert sich zu Unrecht, Drittauskünfte einzuholen. Die Gläubigerin kann einen isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften stellen, ohne zuvor selbst einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt zu haben. Die Notwendigkeit der Stellung eines Antrags a...mehr

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AGS 04/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) bleibt in der Sache ohne Erfolg. Soweit das AG die Erinnerung mit der Begründung zurückgewiesen hat, dass für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Einholung von Drittauskünften keine gesonderte Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV entstehe, kann dem im Hinblick auf den Beschl. des BGH v. 20.9.2018 (I ZB 120/17 [...mehr

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FoVo 04/2019, Zulässigkeit ... / 3 Der Praxistipp

Schuldnerverzeichnis als Informationsquelle … Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben, gilt grundsätzlich eine Sperrfrist von zwei Jahren, wenn nicht eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse glaubhaft gemacht wird. Auch wenn im Schuldnerverzeichnis der Tag der Abgabe der Vermögensauskunft nach § 882b ZPO (leider) seit dem 1.1.2013 nicht...mehr

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AGS 04/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte mit Schreiben v. 16.8.2017 einen gegen die Schuldner gerichteten Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim AG übermittelt, mit dem unter Abschnitt G1 die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802f ZPO ohne vorherigen Pfändungsversuch sowie unter Abschnitt M2 die Einholung von Auskünften Dritter (§ 802l ZPO) in Bezug a...mehr

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FoVo 04/2019, Zulässigkeit ... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Drittauskünfte nach einem Jahr Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Die Gerichtsvollzieherin (GV) hatte die Schuldnerin zur Abgabe der Vermögensauskunft auf den 7.2.2017 geladen, dies, soweit das Gericht den spärlich vorgelegten Unterlagen entnehmen zu können glaubt, auf den Antrag eines anderen Gl...mehr

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FoVo 04/2019, Zulässigkeit ... / Leitsatz

Ein Gläubiger kann auch weit nach einem für ihn anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, zu dem der Schuldner nicht erschienen ist, gesondert die Einholung von Drittauskünften beantragen. LG Dresden, Beschl. v. 1.6.2018 – 501 M 5832/18mehr

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FoVo 04/2019, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

Die Lohnabrechnung hilft In der Praxis wird häufig die Frage gestellt, wie denn die Einkommensverhältnisse der unterhaltsberechtigten Personen ermittelt werden können. Die Entscheidung zeigt sehr plastisch auf, wie die Lohnabrechnung dabei hilft. Der BGH hat schon 2012 entschieden, dass der Drittschuldner die Lohnabrechnung nach der Pfändung des Arbeitslohnes fortlaufend herau...mehr

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FoVo 04/2019, Es bleibt dab... / 3 Der Praxistipp

Internetpräsenz hat bleibenden Wert Die Internetpräsenz hat einen wirtschaftlichen Wert und unterliegt deshalb als sonstiges Vermögensrecht nach § 857 BGB der Pfändung. Das hat der BGH nun noch einmal ausdrücklich bestätigt. Ausgehend von der Pfändung kann der Gläubiger die Domain schlicht sperren, auf sich übertragen oder an einen Dritten veräußern. Insoweit steht die Intern...mehr

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AGS 04/2019, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Das Gericht schließt sich der Beurteilung des BGH in der in Rspr. und Schrifttum unterschiedlich beantworteten Frage, ob für die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO eine gesonderte Gebühr nach Nr. 3309 VV anfällt, dahingehend an, dass dem Gläubiger eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr zusteht, weil die Einholung von Drittauskünften eine besondere Angelegenheit i.S....mehr

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AGS 04/2019, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Klaus Winkler mit dem Vergleichsmehrwert in Räumungsstreitigkeiten (S. 157 f.). Zur Vergütungsvereinbarung finden sich gleich zwei wichtige Entscheidungen. So stellt der BGH (S. 158) fest, dass ein Pflichtverteidiger seinen Mandanten vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darauf hinweisen muss, dass er auch ohne Vergütungsvereinbarung verpflich...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 3 Der Praxistipp

GV überblickt Reichweite der Forderungspfändung nicht Wie berechtigt die Forderung des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes nach einer qualifizierten Ausbildung der Gerichtsvollzieher ist, zeigt auch diese Entscheidung. Es konnte zu der Schwärzung nur kommen, weil eine hinreichende Ausbildung im materiellen Zivilrecht wie in der Forderungsvollstreckung fehlt. Die Erhebung oder d...mehr

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FoVo 02/2019, Wann sind obj... / II. Die Lösung

Der Auftrag nach § 802c ZPO … Der erteilte Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft richtet sich zunächst nach § 802c ZPO. Zur Abnahme der Vermögensauskunft ist es erforderlich, dass der Schuldner nach § 802f ZPO geladen wird. Die Ladung ist nach § 802f Abs. 4 ZPO zuzustellen. Da die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers als Partei erfolgt, ist sie nach dem Kostenverzeichn...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / IV. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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FoVo 02/2019, Wann sind obj... / I. Das Problem

Wegegeld trotz abgegebener Vermögensauskunft Unserem Mandanten steht gegen den Schuldner eine Geldforderung zu, die wir für ihn tituliert haben. Da keine Erkenntnisse zu den Vermögensverhältnissen des Schuldners vorhanden waren, haben wir den Gerichtsvollzieher – unter ausdrücklichem Ausschluss des Einverständnisses mit einer gütlichen Erledigung – mit der Abnahme der Vermöge...mehr

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zfs 02/2019, Anforderungen ... / Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Unter dem 23.1.2018 beantragte die Gläubigerin bei dem AG Passau – Vollstreckungsgericht –, gegen die Schuldnerin gem. § 788 ZPO die Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen. Der Antrag, in dem der zugrunde liegende Vollstreckungstitel nicht bezeichnet war, enthielt eine nicht unterschriebene Übersich...mehr

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AGS 02/2019, Hinreichende K... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Mit Schriftsatz v. 23.1.2018 beantragte die Gläubigerin beim AG, gegen die Schuldnerin gem. § 788 ZPO die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen. Der Antrag, in dem der zugrundeliegende Vollstreckungstitel nicht bezeichnet war, enthielt eine nicht unterschriebene Übersicht der bisherigen...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsgebühr für Einholung von Drittauskünften nach Vollzahlung im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

RVG VV Nr. 3309; ZPO §§ 802b, 802l Leitsatz Eine Verfahrensgebühr für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften entsteht jedenfalls dann nicht, wenn es im Rahmen der Vermögensauskunft zu einer gütlichen Erledigung kommt und die Vermögensauskunft aus diesem Grund nicht mehr abzugeben ist. AG Ratingen, Beschl. v. 30.11.2018 – 31 M 1010/18 1 Sachverhalt Die Gläubigerin hatte die...mehr

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AGS 01/2019, Gebühr für Dri... / 2 Aus den Gründen

III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch i.Ü. zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der Gläubigerin stehe bei einem isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO keine gesonderte 0,3-Verfahrensgebüh...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / 3 Anmerkung

I. Zum Anfall einer gesonderten Gebühr für das Einholen von Drittauskünften ist die Entscheidung des AG Ratingen durch die Entscheidung des BGH v. 20.9.2018 (I ZB 120/17, in diesem Heft S. 12) überholt, die allerdings zum Zeitpunkt der Entscheidung des AG Ratingen noch nicht veröffentlicht war. Danach ist der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gem. § 802a...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / b) Andere Auffassung – keine neue gebührenrechtliche Angelegenheit

Nach der Gegenauffassung[9] bildet ein sich aus einer Drittauskunft gem. § 802l ZPO ergebender weiterer Vollstreckungsauftrag mit dem Auftrag auf Einholung der Drittauskünfte dieselbe Angelegenheit und löst keine neue Gebühr aus, weil die Drittauskunft die weitere Maßnahme vorbereitet hat. Beispiel 3 Der Rechtsanwalt hat wegen einer Vollstreckungsforderung über 5.050 EUR die ...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte die Gerichtsvollzieherin am 16.8.2017 mit der Zwangsvollstreckung inklusive der für den Auftrag angefallenen Kosten und Zinsen beauftragt. Die beizutreibende Forderung belief sich auf 8.287,36 EUR. Am 4.9.2017 stellte der Gläubigervertreter den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO. Für den Fall der Nichtabgabe der Vermögensauskunft du...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / 2. Betrag der Vollstreckungsforderung

Der Gegenstandswert bei der Einholung von Drittauskünften richtet sich deshalb nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG.[5] Maßgebend ist deshalb grds. der Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Beispiel Der Anwalt beauftragt den Gerichtsvollzieher wegen einer Forderung i.H.v. 5.000,00 EUR nebst Nebenkosten (insgesamt 50,00 EUR) mit der Abnahme der...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / Leitsatz

Eine Verfahrensgebühr für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften entsteht jedenfalls dann nicht, wenn es im Rahmen der Vermögensauskunft zu einer gütlichen Erledigung kommt und die Vermögensauskunft aus diesem Grund nicht mehr abzugeben ist. AG Ratingen, Beschl. v. 30.11.2018 – 31 M 1010/18mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / 1 I. Der Fall

Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Nachdem der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen ist, hat der Gerichtsvollzieher angeordnet, ihn von Amts wegen in das Schuldnerverzeichnis einzutragen, wei...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Einholung von Drittauskünften nach §§ 892a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 802I ZPO löst keine gesonderte Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus, da dieser Auftrag gebührenrechtlich keine besondere eigenständige Vollstreckungsmaßnahme darstellt (LG Itzehoe, Beschl. v. 14.5.2018 – 4 T 78/18), den...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Eintragung liegen vor Der Widerspruch ist formell zulässig, insbesondere rechtzeitig im Sinne des § 882 Abs. 1 S. 1 ZPO, jedoch in der Sache unbegründet. Der Schuldner ist seiner Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen, obwohl sämtliche Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft vorliegen. Materielle Ein...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / I. Besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG)

Der BGH hat die in Rspr. und Schrifttum umstrittene Frage, ob die auftragsgemäße Tätigkeit im Verfahren des Gerichtsvollziehers auf Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO eine besondere Angelegenheit bildet, bejaht. Damit ist die Frage höchstrichterlich geklärt. In RVGreport 2017, 82 und AnwK-RVG, 8. Aufl., § 18 Rn 195 ff. wurde von mir die Auffassung vertreten, dass v...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / 3 Der Praxistipp

Knappe Begründungen des AG Kurz und knapp hat das AG die Einwendungen des Schuldners zurückgewiesen. Die Überzeugungskraft von Entscheidungen liegt allerdings in deren Begründungen. Es ist dem Schuldner deutlich zu machen, warum er nicht gehört werden kann:mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / a) Neue Angelegenheit

Ergeben die von den Dritten gem. § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befriedi...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / Leitsatz

Der Abnahme der Vermögensauskunft kann nicht mit materiellen Einwendungen widersprochen werden. Eine Wertgrenze für die Abnahme existiert nicht. AG Bergheim, Beschl. v. 12.10.2018 – 36 M 1004/18mehr

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FoVo 01/2019, Kein Anspruch... / 1 I. Der Fall

Antrag auf VA und Drittauskünfte Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid. Er hat einen kombinierten Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft und – für den Fall, dass der Schuldner dem nicht nachkommt – auf Einholung von Auskünften Dritter (§ 802I ZPO) beim Gerichtsvollzieher (GV) gestellt. Es sollen dann die Drittaus...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / c) Fazit

Es kommt darauf an, dass in § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zwischen der Vollstreckungsmaßnahme einerseits und der Vollstreckungshandlung andererseits unterschieden wird:[12]mehr

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FoVo 01/2019, Wenn Gläubige... / II Die Lösung

Mehrere PfÜB begründen gleichzeitige Zustellung Nicht selten wird eine Vermögensauskunft für mehrere Gläubiger gleichzeitig abgegeben, so dass den Gläubigern auch der Arbeitgeber des Schuldners zeitgleich bekannt wird. Erkennbar wird dies daran, dass die Vermögensauskunft mehrere DR-Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers trägt. Aber natürlich kann die Information auch über ande...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / 1. Keine analoge Anwendung

Der BGH hat darüber hinaus auch zutreffend für die im Verfahren gem. § 802l ZPO anfallende Verfahrensgebühr entschieden, dass der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG geregelte Höchstwert i.H.v. 2.000,00 EUR hierfür nicht gilt.[4] Die Bestimmung ist deshalb nicht anwendbar, weil es sich nicht um eine Erteilung der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ausschließlich erwähnten Vermögensauskunft gem. ...mehr