Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Sachpfändung mit Vermögensauskunft Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid des AG wegen einer Hauptforderung in Höhe von 202,30 EUR nebst Kosten und Zinsen gegen den Schuldner. Unter dem 6.11.2017 erteilten die Gläubiger einen kombinierten Sachpfändungsauftrag an die zuständige Verteilerstelle für GV. Da der zuständige GV de...mehr

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FoVo 12/2019, Der taktische... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Vollstreckungsauftrag zur Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung. Sie erteilte dem GV formgerecht nach der GVFV einen Vollstreckungsauftrag u.a. zur Abnahme der Vermögensauskunft und für den Fall, dass der Schuldner unbekannten Aufenthalts war, zur Ermittlung seines gegenwärtigen Aufenthalts nach...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Nachbesserung Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Ein Gläubiger kann die Nachbesserung einer Vermögensauskunft verlangen, wenn der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat. Dazu muss aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder ...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft ohne Einkommen und Vermögen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Dabei gab er an, über kein eigenes Vermögen zu verfügen. Er werde von seinen Verwandten und seiner Lebensgefährtin unterstützt. Der Gläubiger verlangt nunmehr die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, insbeson...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / 3

Der nachfolgende Beitrag betrachtet, inwieweit die Sperrfrist nach § 802d ZPO aufgrund einer Heirat überwunden und die vorzeitige Verpflichtung zur erneuten Abgabe einer Vermögensauskunft begründet werden kann.mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 3 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Sie ist als Institut allgemein anerkannt und ergibt sich aus dem Zusammenspiel von § 802c und § 802d ZPO. Nach § 802c ZPO hat der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Nur wenn die Auskunft vollständig, präzise und widerspruchsfre...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / 1

Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft initiiert nicht selten die Kommunikation des Schuldners mit dem Gläubiger oder seinem Rechtsdienstleister. Sie ist wiederum Grundlage für eine Verständigung mit dem Schuldner über den Umfang seiner Leistungsfähigkeit als Ausgangspunkt für eine gütliche Einigung über eine Vergleichsvereinbarung (Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 1 I. Der Fall

Vollstreckungsauftrag ohne Auftrag oder Ausschluss der gütlichen Erledigung Die Gläubigerin betreibt gegen die nicht am Verfahren beteiligte Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Sie hat zu diesem Zwecke die für die im Vollstreckungsauftrag genannte Adresse örtlich zuständige Obergerichtsvollzieherin (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt (Modul G1). Zugleich w...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / III. Checkliste: Die Heirat als Indiz für die wesentliche Änderung der Verhältnisse

Die Heirat muss aus unterschiedlichen vollstreckungsrechtlichen Perspektiven als Indiz für eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse angesehen werden: Hinweis In der gläubigerbenachteilige...mehr

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FoVo 12/2019, Schwärzung vo... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss Kontoinhaber bei Verfügungsberechtigung mitteilen Die gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vom 13.2.2019 ist in der Sache begründet. Sie führt zur Änderung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts dahin, dass auf die Vollstreckungserinnerung der G...mehr

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FF 12/2019, Güterrechtliche... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung enthält zu drei güterrechtlich relevanten Themenkomplexen überzeugende Klarstellungen, die auf der Linie der im Schrifttum und in der Rechtsprechung vertretenen Meinungen liegen. Zunächst ging es um die Anwendbarkeit deutschen Sachrechts auf die güterrechtlichen Wirkungen der zwischen dem bosnischen Ehemann und der polnischen Ehefrau im Jahre 1983 in Deutschl...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / IV. Mehrseitige Treuhand

Rz. 41 Im Falle eines mehrseitigen Treuhandverhältnisses, in welchem der Treuhänder das Treugut gleichrangig zugunsten mehrerer Beteiligter verwaltet, erhalten die Beteiligten aus der Treuhandabrede einen Anspruch auf Auszahlung der verwahrten Mittel entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, der einseitig nicht mehr entzogen werden kann.[117] In diesem Sinne bestimmt die ...mehr

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§ 42 Fragen und Antworten

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Beispiele für die Entstehung von RA-Kosten in der ZV

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / III. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 11 Seit dem 1.1.2013 sind in jedem Bundesland Zentrale Vollstreckungsgerichten (ZenVG) eingerichtet. Sie haben zwei wesentliche Aufgaben: Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (d.h. die im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllten Formulare mit den Angaben des Schuldners) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses . Mehrere Verordnungen regeln Führung, Abruf etc. vo...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Zwangsvollstreckung

Rz. 201 Die 0,3 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Anwalts im Vollstreckungsverfahren richtet sich nach Nr. 3309 VV RVG. Nach Nr. 3310 VV RVG kann der Rechtsanwalt, der an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder einem gerichtlichen Termin teilnimmt, eine 0,3 Terminsgebühr verdienen. Zu beachten ist, dass die Erhöhung für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV R...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 3. Sicherungsvollstreckung

Rz. 13 Kann der Gläubiger die Sicherheitsleistung nicht erbringen und möchte er auch die Rechtskraft eines Titels bis zur Vollstreckung nicht abwarten, so bleibt ihm die Möglichkeit, die so genannte Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO zu betreiben. Rz. 14 Bei der Sicherungsvollstreckung sind alle Vollstreckungsmaßnahmen erlaubt, die zu einer Sicherung der Forderung führen...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. Fristlänge

Rz. 82 Der Anwalt sollte, wenn er Wiedervorlagefristen verfügt, darauf achten, dass diese nicht zu kurzfristig bestimmt werden. Das Ziehen und spätere Wegsortieren der Akten bindet erhebliche Personalkräfte und führt dazu, dass die Akten, die einfach nur weiter "vorgestellt" werden, längere Zeit in Stößen herumliegen, weil die Zeit für das Wegräumen nicht gefunden wird. Rz. ...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Kosten des Gerichtsvollziehers

Rz. 13 Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der Vorschriften des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GVKostG). Er kann gem. § 4 GVKostG jeweils im Voraus einen Vorschuss für die entstehenden Kosten verlangen. Der Gerichtsvollzieher kann dabei die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Kosten wer...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Im Bereich der Zwangsvollstreckung obliegt den Rechtsanwaltsfachangestellten oder anderen Mitarbeitern einer Kanzlei im Rahmen der Sachbearbeitung die Herbeiführung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zu einem bereits bestehenden Titel. Dies bedeutet, dass sie zum einen für die Beschaffung der Vollstreckungsklausel und für eine eventuell im Parteibetrieb notwendig...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XI. Zwangsvollstreckung

Rz. 336 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Anwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren ist in § 25 RVG geregelt: (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / C. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 19 § 788 Abs. 2 ZPO regelt die Möglichkeit der Festsetzung von Vollstreckungskosten: (2) 1Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 8 H

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / III. Wertberechnung

Rz. 7 Der Wert in Vollstreckungsverfahren bestimmt sich für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 25 RVG : § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betr...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 7 G

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§ 35 Übersicht über den Ablauf der Zwangsvollstreckung

Rz. 1 Wie bereits in der Einführung dargelegt, ist für den Ablauf der Zwangsvollstreckung die Art des jeweils titulierten Anspruchs von maßgeblicher Bedeutung. Das 8. Buch der ZPO ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Austauschpfändung ist zu erwarten

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist die vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist (OLG München, OLGZ 1983, 325). In diesem Fall pfändet der Gerichtsvollzieher die Sachen, wenn er im Gewahrsam des Schuldners keine pfändbaren Sachen vorfindet oder wenn die vorhandenen pfändbaren Sachen zur Befriedigung des Gläubigers nicht ausreichen. Er be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher führt die Verwertung – ohne einen besonderen Auftrag des Gläubigers abzuwarten – durch. Die Verwertung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Schuldner verstorben ist oder wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist. § 51 Absatz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 2 GVGA sind zu beachten (§ 91 Abs. 2 GVGA). Ein Aufschub ist nur zulässig, ...mehr

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FoVo 11/2019, Keine Gebühr für Pfändungsauftrag nach abgegebener Vermögensauskunft

I. Das Problem Abnahme der VA mit anschließendem Sachpfändungsauftrag Wir haben den Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Soweit sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbares Vermögen ergeben sollte, wurde ein bedingter Sachpfändungsauftrag erteilt. Tatsächlich übersandte der Gerichtsvollzieher ein von dem Schuldner bereits zuvor abgegebe...mehr

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FoVo 11/2019, Keine Gebühr ... / II. Die Lösung

Der richtige Rechtsweg Im Streit steht nur eine Forderung des Gerichtsvollziehers von insgesamt 18 EUR. Sofern der Gläubiger die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO einlegt, kann es nur zu einer Entscheidung des Amtsgerichtes kommen, weil die nachfolgende sofortige Beschwerde an § 567 Abs. 2 ZPO und dem nicht erreichten Beschwerdewert scheitern würde. Sachgerechter ist deshalb di...mehr

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FoVo 11/2019, Ohne Auftrag ... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft mit Ausschluss der gütlichen Einigung Der Gläubiger beauftragte den GV mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Unter der Rubrik F kreuzte der Gläubiger an: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden (§ 802b Abs. 2 S. 1 ZPO)." Der GV fertigte unter dem 14.9.2018 ein Schreiben an den Schuldner mit einer Zahlungsaufforderung und der Bestimmung d...mehr

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FoVo 11/2019, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Informationsquelle: Vermögensauskunft und Freiwilligkeit Über die Einkünfte gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen muss der Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft berichten. Fehlt es hieran im Vermögensverzeichnis, kann der Gläubiger dessen Nachbesserung verlangen. In der Praxis kann auch der Verweis des Schuldners auf diese Verpflichtung genügen, um freiwillige Angabe...mehr

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FoVo 11/2019, Keine Gebühr ... / I. Das Problem

Abnahme der VA mit anschließendem Sachpfändungsauftrag Wir haben den Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Soweit sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbares Vermögen ergeben sollte, wurde ein bedingter Sachpfändungsauftrag erteilt. Tatsächlich übersandte der Gerichtsvollzieher ein von dem Schuldner bereits zuvor abgegebenes Vermögensv...mehr

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FoVo 10/2019, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwei...mehr

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AGS 10/2019, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in allen Punkten zutreffend. Eine Terminsgebühr konnte nicht anfallen, da der Tatbestand der Nr. 3110 VV ausdrücklich einen gerichtlichen Termin voraussetzt oder einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft. Eine Terminsgebühr in der Variante der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV (Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens) ist in der Zwangs...mehr

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AGS 10/2019, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betrieb gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil, mit dem dieser zur Räumung einer Wohnung (monatlicher Mietzins. 510,00 EUR) sowie zur Zahlung von insgesamt 1.499,45 EUR nebst Zinsen verurteilt worden war. Zugunsten der Gläubigerin erging in dem vorgenannten Verfahren zudem ein Kostenfestsetzungsbeschluss über 1.256,84 EUR. Die G...mehr

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AGS 10/2019, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO statthaft und zulässig. Sie wurde insbesondere form- und fristgerecht eingereicht und der Beschwerdewert übersteigt 200,00 EUR. 2. Die sofortige Beschwerde ist nur teilweise begründet, soweit das AG von der Festsetzung eines Teilbetrags i.H.v. 226,46 EUR abgesehen hat. I.Ü. ist sie unbegr...mehr

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FoVo 10/2019, Der Nachweis ... / I. Die Ausgangslage

Der Pfändungsschutz sichert die wirtschaftliche und soziale Existenz des Schuldners und hat ohne Zweifel seine Berechtigung. Besonders intensiv ist der Pfändungsschutz bei der Pfändung von Arbeitseinkommen. So ist bei der Musterfamilie – der Schuldner ist verheiratet und hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder – ein Nettoarbeitslohn von immerhin bis zu 2.199,99 EUR netto pfänd...mehr

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AGS 10/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 445 ff.) befasst sich Lissner mit aktuellen Entwicklungen in der Beratungshilfe, und zwar sowohl mit dem Bewilligungsverfahren als auch mit der Vergütung und deren Festsetzung. Das LSG Thüringen (S. 449) stellt mit der einhelligen Rechtsprechung klar, dass eine einmal ausgesprochene Gebührenbestimmung bei Rahmengebühren für den Anwalt bindend ist und nachtr...mehr

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§ 5 Anwaltsvertrag / VII. Strafanzeige wegen des Verdachtes des Eingehungsbetruges

Rz. 17 Mitunter kann es geboten sein, gegen den Mandanten Strafanzeige wegen des Verdachts des Eingehungsbetruges zu stellen, wenn sich dieser Verdacht aufdrängt und er den Verdacht nicht entkräftet. Zunächst sollten dem Mandanten die Verdachtsmomente mitgeteilt und ihm Gelegenheit gegeben werden, hierzu Stellung zu nehmen. Der Verdacht drängt sich dann auf, wenn er Mandant ...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 2 II. Die Entscheidung

Auch das OLG folgt der Argumentation des Gläubigers Die weitere Beschwerde ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch ansonsten unbedenklich zulässig. In der Sache selbst hat sie jedoch keinen Erfolg. Die Entscheidung des LG Aachen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Anfall der Gebühr ist streitig Ob eine Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändun...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / Leitsatz

1. Enthält ein Vollstreckungsauftrag die Formulierung "Pfändung soll nach Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt werden, soweit sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeben", so hat der Gläubiger die Pfändung unter die aufschiebende Bedingung gestellt, dass sich nach Abnahme der Vermögensauskunft aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeb...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Gebühr ... / 1 I. Der Fall

Abnahme der Vermögensauskunft mit bedingtem Pfändungsauftrag Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. In ihrem Vollstreckungsauftrag beauftragte die Gläubigerin den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme einer Vermögensauskunft nach den § 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch). Ferner war im Vollstreckungsauf...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Abnahme der VA bei Ausschluss der gütlichen Einigung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Mit Vollstreckungsauftrag vom 8.11.2017 beauftragte sie die Gerichtsvollzieherin mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802f ZPO. Im Modul F des Vollstreckungsauftrags ist der vorformulierte Pass...mehr

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FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 3 Der Praxistipp

Keine Vollstreckung gegen den Willen des Gläubigers Das OLG schließt den Kreis der obergerichtlichen Rechtsprechung, die den Versuch einer gütliche Erledigung nach § 802b ZPO gegen den Willen des Gläubigers als falsche Sachbehandlung ansieht. Um den entgegenstehenden Willen zu dokumentieren, genügt es grundsätzlich, Modul F anzukreuzen und in Modul E keine Eintragungen vorzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufbringung der Steuer nur durch Veräußerung

Rz. 33 [Autor/Stand] Eine Stundung kommt nur in Betracht, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Immobilienvermögens aufbringen kann. Deshalb scheidet die Stundung aus, soweit der Erwerber die Steuer aus weiterem erworbenen Vermögen, eigenem Vermögen oder unter Aufnahme eines Kredites tragen kann.[2] Damit ist die Stundung der auf den Erwerb ve...mehr