Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 01/2019, Die Pfändung eines Genossenschaftsanteils

Genossenschaftsanteile bestehen häufig bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie im landwirtschaftlichen Bereich an Winzer- oder Bauerngenossenschaften. Auch die Mitgliedschaft in Wohnungsbaugenossenschaften ist regelmäßig anzutreffen. Im Rahmen der Mitgliedschaft werden solche Anteile ebenso erworben, wie sie vererbt werden können. Leser fragen, wie sie hierauf zugreifen können...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Grundsätzlich keine Pauschalbewilligung

Rz. 114 Grundsätzlich scheidet eine pauschale Bewilligung für die (gesamte) Zwangsvollstreckung aus. Für jeden Vollstreckungsabschnitt ist daher Prozesskostenhilfe gesondert zu bewilligen, was daraus folgt, dass die Zuständigkeit für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe der Zuständigkeit für die beabsichtigte Vollstreckungsmaßnahme folgt und für die einzelnen Maßnahmen der...mehr

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§ 23 Die Kostenfestsetzung / Literaturtipps

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AGS 01/2019, Formularmäßige... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Das Feststellungsinteresse des Klägers ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beklagte mit der Übersendung der Forderungsaufstellung außerhalb der Zwangsvollstreckung Kosten im Zusammenhang mit der Beitreibung der Forderung geltend macht. Der Kläger kann nicht auf die Möglichkeit verwiesen werden, Vollstreckungserinnerung zu erheben. Die Vo...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / C. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Vorschriften der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskosten-/Prozesskostenhilfe sind bei allen zivilrechtlichen Verfahren anzuwenden, in denen ein Gesetz die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe vorsieht.[9] Hierunter fallen:mehr

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FoVo 12/2018, Vermögensauskunft im Kontext einer Demenz

Die Gesellschaft altert. Ein Umstand, der auch die Zwangsvollstreckung vor neue Herausforderungen stellt, wenn aus älteren Vollstreckungstiteln vollstreckt wird oder aber ältere Menschen Verbindlichkeiten begründen, ohne sie dann auch zu begleichen. Mit einer solchen Konstellation hatte sich jetzt das LG Berlin (Beschl. v. 28.5.2018 – 51 T 122/18) zu beschäftigen. Ist der Sc...mehr

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FoVo 12/2018, Gegen die Pra... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubigerin hat mit der Rechtsbeschwerde Erfolg Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der Gläubigerin stehe bei einem isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften ...mehr

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FoVo 12/2018, Wertgrenze fü... / II. Die Lösung

Maßgeblich ist zunächst das Vollstreckungsrecht Ausgangspunkt der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist § 802l ZPO. Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichts...mehr

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FoVo 12/2018, Wertgrenze fü... / I. Das Problem

Wertgrenze oder nicht: Das ist hier die Frage Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über insgesamt 342 EUR. Der Schuldner entzieht sich fortwährend jeder Vollstreckungsmaßnahme. Die Abnahme der Vermögensauskunft hat er verweigert, indem er zum Termin zur Abnahme nicht erschienen ist. Wir wollten nunmehr den Gericht...mehr

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FoVo 12/2018, Gegen die Pra... / 1 I. Der Fall

Berücksichtigung von Vollstreckungskosten für Drittauskunft im PfÜB … Die Gläubigerin beantragte mit Schreiben vom 2.3.2017 den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gegen den Schuldner wegen einer titulierten Hauptforderung, Zinsen, festgesetzten Kosten und Vollstreckungskosten. Als Vollstreckungskosten beantragte die Gläubigerin unter anderem eine Recht...mehr

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AGS 11/2018, Einholen von D... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 766 ZPO zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist vorliegend nicht zu beanstanden. Entgegen der vom Gläubigervertreter zitierten Entscheidung des LG Frankfurt am Main (Beschl. v. 25.5.2016 – 2-09 T 20/16) löst der Antrag auf Einholung der Drittauskünfte keine zusätzliche Gebühr nac...mehr

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AGS 11/2018, Einholen von D... / 1 Sachverhalt

Der Gläubigervertreter hatte den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO und mit der Einholung von Auskünften Dritter beauftragt. In Anlage 2 zu diesem Auftrag hat der Gläubigervertreter eine Gebühr gem. Nr. 3309 VV 15,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale für den Antrag auf Einholung von Auskünften Dritter beantragt. Der Gerichtsvollzieher hat dara...mehr

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AGS 11/2018, Einholen von D... / Leitsatz

Das Einholen von Drittauskünften im Rahmen eines Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft löst für den Anwalt keine gesonderte Angelegenheit und damit keine weiteren Gebühren aus. AG Osnabrück, Beschl. v. 26.2.2018 – 41 M 274/17mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Schrifttum Carlé, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, AO-StB 2013, 347; Vollkommer, Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Ein Überblick, NJW 2013, 3681; Baldauf, Anm. zu FG Köln v. 15.07.2014, 15 V 778/14, EFG 2014, 1849. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Erzwingung der Vermögensauskunft (Abs. 8)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung erfolgt durch ein Ersuchen an das zuständige Amtsgericht auf Anordnung der Erzwingungshaft. Sie ist zulässig, wenn der Schuldner ohne ausreichende Entschuldigung in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumten Termin nicht erschienen ist, oder die Abgabe der Vermögensausku...mehr

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FoVo 10/2018, Keine Aufhebung des Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft nach Teilleistung

Der BGH hat sich aktuell mit der Frage befasst, wann ein zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassener Haftbefehl wieder aufzuheben ist, wenn es zu Teilleistungen, nicht aber zum vollständigen Ausgleich der titulierten Forderung kommt (Beschl. v. 17.7.2018 – I ZB 54/17). Die Ausgangslage Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Amtsgericht nach § 802g ZPO gegen den Schuldner zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

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AGS 10/2018, Antrag auf Ein... / 1 Sachverhalt

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Vollstreckungsbescheids i.H.v. insgesamt 4.165,00 EUR. Auf dieser Grundlage beantragte der Gläubigervertreter die Abnahme der Vermögensauskunft ohne vorherigen Pfändungsversuch sowie die Einholung von Auskünften Dritter. Ausweislich des beigefügten Forderungskontos machte der Gläubigervertreter...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Abs. 9, 10, 11)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend zur bis 31.12.2012 geltenden Rechtslage erfolgt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis für die Abnahme von Vermögensauskünften ab dem 01.01.2013 nicht mehr automatisch, stattdessen ist die Anordnung der Eintragung nunmehr Gegenstand einer eigenen Ermessensentscheidung. Die Entscheidung tritt damit an die Stelle der bis zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Ladung (Abs. 6)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Ladung bestimmt das FA den Termin, zu dem die Vermögensauskunft abgenommen werden soll; diese Terminbestimmung wird in der Regel verbunden mit der Zahlungsaufforderung gem. § 284 Abs. 1 Satz 1 AO. Die Ladung ist dem Vollstreckungsschuldner selbst zuzustellen, auch wenn er einen Empfangsbevollmächtigten für das Erhebungsverfahren...mehr

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AGS 10/2018, Antrag auf Ein... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte (§ 793 ZPO) und auch i.Ü. zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zur Begründung wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen zunächst Bezug genommen auf die zutreffenden und durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräfteten Erwägungen des AG aus dem angegriffenen Beschluss, welche sich das...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / II. Die Lösung

Frage nach den eigenen Einkünften Kann aus der Lohnsteuerklasse IV geschlossen werden, dass die Ehefrau das gleiche Einkommen hat wie der Schuldner, kommt grundsätzlich ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in Betracht. Danach kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Pflicht zur Auskunftserteilung (Abs. 1, 4)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen, wenn er die Forderung nicht binnen zwei Wochen begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ermittlungsbefugnisse (§ 249 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Finanzämtern und Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden steht die Befugnis zu, zur Vorbereitung der Vollstreckung die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (§ 253 AO) zu ermitteln. Systematisch ist die von § 249 Abs. 2 AO geregelte Tätigkeit noch kein Teil der Vollstreckung selbst, sondern hat eigenst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft und gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist der Einspruch und nachfolgend die Anfechtungsklage gegeben (§§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, 40 Abs. 1 FGO). Für die gerichtliche Überprüfung ist wegen des Ermessenscharakters der Anordnungen die Sach- und Rechtlage im Zeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vollstreckungsmaßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckungsmaßnahmen, d. h. Handlungen des FA, die der zwangsweisen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren dienen (§§ 249ff. AO), führen ebenfalls zur Unterbrechung der Verjährung. Zu nennen sind hier insbes. die Pfändung von beweglichen Gegenständen (§ 281 AO), Forderungspfändungen (§ 309 AO) und die Stellung v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kontenabruf nach § 93 Abs. 8 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörden, die neben den Finanzbehörden zu einem Kontenabruf berechtigt sind, sind in § 93 Abs. 8 AO aufgezählt. Auch diese Behörden dürfen den Abruf nur über das Bundeszentralamt für Steuern vornehmen. Eine Einschaltung der Finanzbehörden ist ebenso wenig vorgesehen wie eine "Zweitverwertung" von Daten, die die Finanzbehörden durch ...mehr

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AGS 10/2018, Antrag auf Ein... / Leitsatz

Für den Antrag auf Einholung von Drittauskünften kann insbesondere in der Konstellation der gleichzeitigen Antragstellung auf Abnahme der Vermögensauskunft keine gesonderte Rechtsanwaltsgebühr erhoben werden. LG Memmingen, Beschl. v. 14.9.2017 – 44 T 1097/17mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carlé, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, AO-StB 2013, 347; Vollkommer, Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Ein Überblick, NJW 2013, 3681; Baldauf, Anm. zu FG Köln v. 15.07.2014, 15 V 778/14, EFG 2014, 1849.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständige Vollstreckungsbehörde (Abs. 5)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 284 Abs. 5 Satz 1 AO erklärt diejenige Vollstreckungsbehörde für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung für zuständig, in deren Bezirk sich der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners befindet. Liegen die in § 284 Abs. 5 Satz 1 AO normierten Zuständigkeitsvoraussetzungen bei der Vollstreckungsbehörde, die ...mehr

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FoVo 10/2018, Keine Ausweis... / 1 I. Der Fall

GV stellt Zustellungsentgelte in Rechnung Nachdem der GV von der Gläubigerin u.a. damit beauftragt worden war, dem Vollstreckungsschuldner eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO zuzustellen, stellte er mit Gerichtsvollzieherkostenrechnung vom 25.7.2017 neben anderen Kosten Entgelte für die Zustellung mit Zustellungsurkunde durch die Deutsche Post AG in H...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 328 Abs. 1 AO aufgeführten Zwangsmitteln können nur solche Verwaltungsakte durchgesetzt werden, die auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind. Demgegenüber können Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, nur in dem nach §§ 259 bis 327 AO zulässigen Verfahren erzwungen wer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehung des Arrestes

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung des Arrestes ist schon vor der Zustellung der Arrestanordnung an den Arrestschuldner zulässig, jedoch verliert sie ihre Wirkung, wenn die Zustellung nicht innerhalb einer Woche nach der Vollziehung und innerhalb eines Monats seit der Unterzeichnung erfolgt ist (§ 324 Abs. 3 Satz 2 AO). Nach § 324 Abs. 3 Satz 1 AO ist dem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Voraussetzungen der tatsächlichen Dürftigkeit

Rz. 265 Für die Beurteilung der tatsächlichen Dürftigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls oder der Erhebung der Einrede an, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede, im Prozess also die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.[233] Den Beweis der Dürftigkeit hat der Erbe zu führen.[234] Für den Nachweis der Dürftigkeit muss der Erbe nicht zwinge...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Die Dürftigkeitseinrede des Erben

Rz. 193 Erhebt der Erbe die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB, so ist zu unterscheiden, ob er in der Lage ist, die Dürftigkeit des Nachlasses nachzuweisen oder nicht. Kann der Erbe die Dürftigkeit nicht nachweisen, so muss das Prozessgericht die Frage, ob der Nachlass dürftig ist oder nicht, dahingestellt sein lassen. Damit wird die Frage der Haftungsbeschränkung in das Zwa...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / IV. Gebühren in der Vollstreckung/Zwangsvollstreckung

Rz. 52 Das FamGKG unterscheidet in § 1 die Vollstreckung durch das Familiengericht, für die das FamGKG anwendbar ist, und die anderweitige Vollstreckung, für die es nicht gilt. Ersteres sind die Maßnahmen nach §§ 88 ff. FamFG, letzteres diejenigen, die durch das Vollstreckungsgericht entsprechend den Regeln der ZPO durchgeführt werden (§§ 120, 95, 96 FamFG). Rz. 53 Für die An...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung (§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG) und Erstattung von Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG) nicht zu. Die beanstandeten Schreiben stellen keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 UWG a.F. und § 3 Abs. 1, § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 3 Der Praxistipp

Für den Forderungsverlust kann der Gläubiger etwas verlangen Die Restschuldbefreiung ist Teil der in Art. 14 GG niedergelegten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Der Gläubiger verliert seinen Vermögensanspruch zugunsten der Chance des Schuldners auf einen Neuanfang. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, setzt aber seinerseits voraus, dass der Schuldner für einen übersch...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / X. Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 59 Ist der RA im Verfahren zur Abgabe des Offenbarungseides tätig (§ 807 ZPO), ist der Forderungsbetrag (zuzüglich der üblichen Nebenleistungen) für die Wertbestimmung nur dann maßgebend, wenn dieser Betrag 2.000,00 EUR nicht überschreitet. Ist der Wert geringer als 2.000,00 EUR, so ist der geringe Betrag maßgebend, ist der Betrag höher (oder gleich) 2.000,00 EUR, ist de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 842 Die Terminsgebühr entsteht im Vollstreckungsverfahren auch, wenn der RA an einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Diese Terminsgebühr wird in der Praxis sehr selten sein. Dies liegt daran, dass der Gegenstandswert in diesem Verfahren auf 2.000,00 EUR gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG beschränkt is...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr gem. Nr. 3310 VV RVG

Rz. 839 Nr. 3310 Rz. 840 In seltenen Fällen kann im Vollstreckungsverfahren eine Terminsgebühr entstehen. Die Terminsgebühr entst...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IX. Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 44 § 25 RVG Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 830 Für das Verfahrensrecht, also z.B. den Zivilprozess, gehört die Zwangsvollstreckung noch zum Rechtszug. Gem. § 81 ZPO erfolgt daher die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Für das Vergütungsrecht gehört die Zwangsvollstreckung nicht zum Rechtszug, mit der Folge, dass ein neuer Vergütungsanspruch entsteht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 826 Wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, haben Sie sehr oft für den Auftraggeber bereits das gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren oder Erkenntnisverfahren) geführt, damit überhaupt erst einmal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel geschaffen wird. Der Auftraggeber hat daher meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen beglichen. Auch wenn die Zwangsvollstr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich Vergütung im Mahnverfahren/Vergütung im Hauptsacheverfahren

Rz. 766 Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so ist es günstiger, wenn das Mahnverfahren betrieben wird, als wenn das Klageverfahren betrieben wird. Rz. 767 Zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels entstehen mindestens:mehr

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FoVo 7+8/2018, Nachbesserun... / 3 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Der Nachbesserungsanspruch ergibt sich vielmehr aus dem Zusammenspiel von § 802c ZPO und § 802d ZPO. Hinweis Gegenüber der erneuten Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802d ZPO ist die Nachbesserung günstiger, weil sie kostenfrei bleibt...mehr

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FoVo 7+8/2018, Ausweis der ... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Nach mehrfachen erfolglosen Zahlungsaufforderungen hat die Obergerichtsvollzieherin (OGV) der Schuldnerin die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft durch die Deutsche Post AG zugestellt. Nachdem die Schuldnerin zu dem anberaumten Termin nicht erschienen ist, hat di...mehr

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FoVo 7+8/2018, Nachbesserun... / Leitsatz

Wer als Geschäftsführer einer KG angestellt ist, dies in der Vermögensauskunft verschweigt und zugleich im Vermögensverzeichnis angibt, über keinerlei Einkünfte zu verfügen, muss nachbessern. AG Stade, Beschl. v. 5.2.2018 – 72 M 746/17mehr