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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3309 / cc) Gegenstandswert

Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert
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Rz. 344

Betrifft ein kombinierter Auftrag die Vermögensauskunft, ist der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 vorgeschriebene Höchstwert i.H.v. 2.000 EUR zu beachten. Der Höchstwert gilt aber nur für den die Vermögensauskunft betreffenden Auftrag.[345]

[345] Vgl. BGH 20.9.2018 – I ZB 120/17, AGS 2019, 12.

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