Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Taschengeldanspruch

Rz. 60 In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass Schuldner ohne eigenes Einkommen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, da sie von dem finanzkräftigen Ehepartner, Lebenspartner oder sonstigen Verwandten unterstützt werden. Der Taschengeldanspruch des Ehemannes bzw. der Ehefrau oder auch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin gegen den anderen Ehepartner/Lebenspa...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Nachweis der vergeblichen Vollstreckung

Rz. 55 Den Nachweis, dass die bisherige Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird, kann der Gläubiger nachweisen durch:mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / I. Anwaltsvergütung aus der Landeskasse

Rz. 2 Nach Beiordnung im Wege der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, als beigeordneter Strafverteidiger oder bei Beratungshilfe hat der Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Bundes- oder Landeskasse (s. § 45 RVG). Dieser Zahlungsanspruch ist pfändbar. Drittschuldner ist die jeweilige Landes- oder Bundesbehörde. Rz. 3 Pfändbar ist der Anspruch, sobald der Anwalt ge...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Wahl der Steuerklasse

Rz. 326 In der Praxis der vergangenen Jahre zeigte sich häufiger das Problem, dass der Schuldner eine für ihn zunächst ungünstige Steuerklasse wählt, um so das Nettoeinkommen niedriger ausfallen zu lassen. Der Erstattungsanspruch regelt sich dann über die Lohn- bzw. Einkommensteuererstattung zu Beginn des folgenden Jahres beim Finanzamt. Für den pfändenden Gläubiger ist dies...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / g) Informationsgewinnung

Rz. 148 Es ist in der Praxis nicht einfach für den Gläubiger, Informationen über die Unterhaltspflichten des Schuldners zu erhalten. Die Auskunftsverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher hilft dem Gläubiger nicht weiter, da dieser den Schuldner nur nach seinen Geldforderungen zu befragen hat. Die Auskünfte erwachsener Hausgenossen sind alle freiwillig (§ 806a Abs. 2 ZPO). ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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Vorwort

Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in Eigenregie vollstrecken, er muss sich immer staatlicher Vollstreckungsorgane bedienen. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher führt sehr häufig nicht zu dem für den...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIX. Schutz des Gläubigers bei Lohnschiebungen

Rz. 310 Schutz gegen Lohnschiebungen gewährt § 850h Abs. 1 ZPO. Durch die Vorschrift soll verhindert werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Nachteil des Gläubigers Vereinbarungen treffen, die das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers mindern.[445] Der Schuldner soll sich nicht durch eine Lohnschiebung der Zwangsvollstreckung entziehen. Die Pfändung des Anspruchs des S...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / VII. Besonderheit: Insolvenzverfahren

Rz. 213 Zur Sicherung vor nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners hat das Insolvenzgericht alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen (§ 21 Abs. 1 InsO). Der Maßnahmenkatalog in § 21 Abs. 2 InsO ist aber keineswegs abschließend zu verstehen, sondern nur beispielhaft, wie das Wort "insbesondere" in § 21 Abs. 2...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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AGS 02/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV in Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, JurBüro 2022, 563 Die Einigungsgebühr entsteht einmal nach Nr. 1000 Nr. 1 VV für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. In Kindschaftssachen kann eine Einigu...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / III. Modul B: vieles zum Schuldner

Basisdaten Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Schuldners zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Schuldner handeln. Anderenfalls wü...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert für die Arrestvollziehung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vollziehung eines Arrestes nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Diese Vorschrift ist nach Auffassung des OLG Brandenburg hier nicht einschlägig. Diese Bestimmung sei nur dann anwendbar, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Glä...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für falsch. Das OLG wendet eine jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig einschlägige Gesetzesvorschrift, nämlich hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG, nicht an und gibt für seine hiervon abweichende Begründung keine Vorschrift an. Es setzt somit Richterrecht anstelle des Gesetzes. Die hierfür vom OLG Brandenburg herangezogenen...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft

Leitsatz 1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Für den Nachweis des unbekannten Aufenthaltsorts i.S.d. § 185 Nr. 1 ZPO gelten bei der Zustellung einer Ladung zum Term...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / 1 Der Praxistipp

Was hilft die öffentliche Zustellung? Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d, 802f ZPO dient der Informationsbeschaffung. Nun weiß jeder Praktiker, dass die öffentliche Zustellung am Ende immer eine Fiktion bleibt und in der Regel nicht zu einer aktiven Verfahrensbeteiligung des Adressaten der Zustellung führt. Das Ziel der Informationsbeschaffung ...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / Leitsatz

1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Für den Nachweis des unbekannten Aufenthaltsorts i.S.d. § 185 Nr. 1 ZPO gelten bei der Zustellung einer Ladung zum Termin der A...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung hat teilweise Erfolg Die Erinnerung ist zulässig und hat in der Sache im tenorierten Umfang Erfolg. Die Höhe des Vorschusses bemisst sich nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, also Gebühren und Auslagen. Es kommt dabei auf die Einschätzung des GV an. Gerade bei Auslagen durch einen Schlüsseldienst oder eine Spedition ist eine genaue Vorhersage der Auslagenhö...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 3 Der Praxistipp

Vorschuss zahlen oder auf die Anforderung warten? Nach § 4 Abs. 1 S. 1 GvKostG ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt. Der GV kann, muss aber keinen Kostenvorschuss anfordern (teilweise str., Uhl, in: Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, § 4 Rn 3). Der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter müssen abe...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 1 Der Fall

Vorschuss für GV-Antrag angefordert Am 13.10.2022 stellte der Gläubiger Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherstelle des AG. Es wurde die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802 f ZPO beantragt sowie die Durchführung einer EMA, sofern feststeht, dass der Schuldner an der angegebenen Adresse nicht mehr wohnt. Mit Schreiben des zuständigen Gerichtsvollzieher...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / II. Basisdaten zum Schuldner

Zwingende Angaben zum Schuldner Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wiederholt werden, § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV. Eine Anlage für weitere Schuldner ist insowe...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger kann immer nur Anhaltspunkte für Einkommen vortragen Der Gläubiger kann die Einkommensverhältnisse des Schuldners und der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen kaum verlässlich ermitteln und angeben, wenn er hierzu nicht unmittelbare Informationen vom Schuldner erhält. Da der Schuldner über solche Einkünfte im Rahmen der Vermögensauskunft ohnehin auskunftspf...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 1 Der Fall

Antrag auf hälftige Nichtberücksichtigung eines Kindes Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Auf ihren Antrag erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Lohnzahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihren Arbeitgeber. Die Schuldnerin ist Mutter eines Kindes. Die Gläubigerin beantragte dur...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / I. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Der zuständige Gerichtsvollzieher Anders als nach der GVFV 2015 werden durch das Formular keine Adressaten mehr vorgegeben. Der Auftrag kann grundsätzlich an das AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die Vollstreckungshandlung vorgenommen werden soll. Dies ist bei der Abnahme der Vermögensauskunft der Wohnort oder Sitz des Schuldners, § 802e ZPO, bei der Sachpfändung nach § 80...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / IV. Erlaubte und nicht erlaubte Änderungen der Formulare

Feste Regeln zur Flexibilisierung der Formulare Auch der Verordnungsgeber sieht, dass rein statische Formulare der Vielfalt der Praxis nicht gerecht werden und auch nicht nachhaltig sind. So wäre es kaum sachgerecht, dem Gerichtsvollzieher acht Seiten zu schicken, wenn nur drei Seiten befüllt sind. Dem trägt § 3 ZVFV Rechnung. In explizit aufgezählten sieben Fällen können die ...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / IV. Die Bankdaten

Erforderlich nur, wenn Geld eingenommen werden soll Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Grundsätzliches zu Arrest und einstweiliger Verfügung

Der Arrest dient zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung, z. B. zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen wegen Gehaltsüberzahlungen oder zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer bzw. von Ansprüchen auf Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber. Unterschieden wird dabei zwisc...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Einreichpflicht ist zu bejahen!

Rz. 61 Nach derzeitiger Rechtslage ist u.E. davon auszugehen, dass sämtliche Vollstreckungsaufträge, gleichwohl ob an den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht[40] oder weitere Vollstreckungsorgane gerichtet sind, in elektronischer Form gem. §§ 130a ZPO i.V.m. 130d ZPO einzureichen sind, wobei die Verwendung der ZV-Formulare nach GVFV und ZVFV wie bisher in den dort ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / f) Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 41 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 25: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 76. Zwangsvollstreckung

Rz. 156 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Einholen von Drittauskünften

Rz. 43 Für das Einholen von Drittauskünften gilt ebenfalls der Wert der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert ist seit Inkrafttreten des KostRÄG 2021 jedoch ebenfalls auf einen Höchstwert von 2.000,00 EUR begrenzt. Es gilt das gleiche wie für die Vermögensauskunft (siehe Rdn...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 370 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft. Auch insoweit sind also keine...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Bewilligung

Rz. 237 Für die Zwangsvollstreckung kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Rz. 238 Grundsätzlich erstreckt sich die Beiordnung in der Hauptsache nicht auch auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang (§ 48 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 RVG). Rz. 239 Nur dann, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einstweiligen Verfü...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt?

I. Das Problem Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, s...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 1 Der Fall

Schuldner verweigert die Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen eines Kindes. Mit Vollstreckungsauftrag vom 13.8.2019 begehrte die Gläubigerin entsprechend der beigefügten Forderungsaufstellung wegen rückständigen Unterhalts für den Monat August 2019 die Abnahme der Vermögensauskunft vom Schuldner...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / I. Das Problem

Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, so dass wir sie...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr