Rz. 125

In Modul O kann der Gläubiger weitere Aufträge erteilen, die vorliegend nicht bereits "vorgedruckt" sind, wie z.B. einen Antrag auf Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft.

 

Rz. 126

Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de

 

Rz. 127

Mit Modul P können u.A. verschiedene Hinweise an den Gerichtsvollzieher erteilt werden. Unter Modul P 2 kann der Gläubiger z.B. Informationen über den Aufenthaltsort des Schuldners erteilen (z.B. "wohnt bei den Eltern ohne Klingelschild"). Modul P 8 eignet sich für alle möglichen denkbaren Hinweise, die ein Gläubiger dem Gerichtsvollzieher geben will; je nach erteiltem Auftrag. So können z.B. hier die Öffnungszeiten eines Geschäfts angegeben werden, wenn der Gerichtsvollzieher mit einer Kassenpfändung beauftragt ist.

 

Rz. 128

Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de

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