Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vorteilsausgleich

Werden Einkünfte [...] dadurch gemindert, dass... a) Rechtsgrundlage und Begriff Rz. 209 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für einen Vorteilsausgleich kommt zunächst § 1 in Betracht, der als einzige Einkünftekorrekturvorschrift den Fremdvergleichsgrundsatz ausdrücklich erwähnt und konkretisiert. Allerdings ist in § 1 vom Vorteilsausgleich unmittelbar keine Red...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Art und Dauer der Tätigkeit

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden überwiegend einfache, zB manuelle Arbeiten ohne hohe Berufsqualifikation ausgeführt, wirkt sich das Weisungsrecht wegen des geringen verbleibenden eigenen Gestaltungsspielraumes stärker aus, sodass regelmäßig Nichtselbstständigkeit anzunehmen ist. Das ist beispielsweise bei Reinemachefrauen der Fall, s BFH BStBl II 1975, 297; FG BdW E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den anderen Bezügen und Vorteilen iSd § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehören vor allem die Beiträge des ArbG für Versicherungen der ArbN für Alter und Invalidität sowie Tod, § 2 Abs 2 Nr 3 LStDV, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit zum Arbeitslosengeld. Die Zukunftssicherungsleistungen sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, soweit der ArbG hierzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert/Heitmann, Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse als Abgrenzungskriterium des Arbeitslohns, DB 1985, 2524; Strasser, Annehmlichkeit als Arbeitslohn? FR 1985, 640; Benner/Bals, Arbeitsentgelt iSd Sozialversicherung und Arbeitslohn iSd Lohnsteuerrechts, BB Beilage 15 zu Heft 34/1985; Seibold, Aufmerksamkeiten und Leistungsaustausch, UStR 1986, 1; Offerhaus, Gesetzlose ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 521.1 [Autor/Stand] Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös. Nach dem durch das ATADUmsG[2] neu eingefügten § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wird ein Nahestehen begründet, wenn die Person ge...mehr

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§ 1 Allgemeines / A. Muster: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte

Rz. 1 Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben mich als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Ihrer Angelegenheit beauftragt und möchten nun erfahren, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen. Die Gebühren der Rechtsanw...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 33 Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung (vgl. BGH v. 3.5.2007 – Az. I ZR 137/05, AnwBl 2007, 870). Die Vergütung für ein "erstes Beratungsgespräch" mit einem Verbraucher ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf 190 EUR zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Obergrenze, die nichts darüber aussagt, ob üb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (b) Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab der Vorteilsprüfung

Rz. 53 [Autor/Stand] Kontrolle durch die Unionsgerichte. Die Urteile, mit denen das EuG in erster Instanz über die Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen im Kontext der Beihilfenkontrolle zu entscheiden hatte, umfassen teils über 100 Seiten und über 500 Rz., was die Komplexität der Materie bereits erahnen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Unionsgericht...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 6 Bei Entlastungssummen von mehr als 25 Mio. EUR: Vergütungsbeschränkungen für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat

Erhalten Unternehmen Entlastungen von mehr als 25 Mio. EUR, greift ein abgestuftes Boniverbot für Mitglieder der Geschäftsleitung und von Aufsichtsorganen. Das Verbot betrifft Vergütungen, die vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 gewährt werden, soweit sie nicht schon vor dem 1.12.2022 vereinbart oder beschlossen wurden. Gemeint sind Vergütungen, die für das Jahr 2023 gezahlt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bedeutung früherer Behandlung

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Im Übrigen ändert es an der Besteuerung nach § 22 EStG grundsätzlich nichts, wenn die Ausgaben des ArbG früher zu Unrecht nicht als Arbeitslohn behandelt worden sind. Denn der frühere Fehler darf nicht fortwirken, BFH BStBl III 1961, 191. Abweichendes gilt aber, wenn die frühere Behandlung erkämpft worden ist oder wenn infolge unklarer Vere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Leistungen des ArbG aus eigenbetrieblicher Verantwortung

Rn. 184 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach den Urteilen BFH BStBl II 2006, 500; 2006, 528; 2006, 532 sind Sonderzahlungen des ArbG, die er wegen der Umstellung vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren aufgrund der Überführung einer ArbN-Versorgung auf eine andere umlagefinanzierte Zusatzversicherungskasse oder anlässlich des Ausscheidens aus einer Zusatzversorgungsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsnachfolge

Rn. 27 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Stirbt der ArbN, so endet seine StPfl gemäß § 2 Abs 1 EStG. Der ESt-Veranlagung für ihn ist dann der Zeitraum vom 01.01. des Todesjahres bis zum Todestag zugrunde zu legen, § 25 Abs 2 EStG. Rn. 28 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der noch vom Erblasser bezogene Arbeitslohn wird auch bei dessen Einkommensermittlung erfasst. Nach durchgeführter ESt-V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Cash- und Devisenmanagement

Rz. 2338 [Autor/Stand] Zentralisierung der Finanzierungsfunktion. Auf Grund der zunehmenden Globalisierung, Deregulierung und Institutionalisierung der internationalen Finanzmärkte umfassen Finanzierungsleistungen zwischen international verbundenen Unternehmen mittlerweile weitaus mehr als die konzerninterne Darlehensgewährung (Anm. 2201), die Einräumung von Lieferantenkredi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kritik

Rn. 287 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kritisch zur Abgrenzung zwischen Einnahmen, Auslagenersatz und Kosten der Lebensführung durch die Rspr äußert sich Giloy, FR 1979, 556 vor allem deshalb, weil nach seiner Ansicht der fehlende Einnahmecharakter des Auslagenersatzes in der im Verhältnis zum Arbeitslohn unterschiedlichen Veranlassung der Zahlung zu suchen sei. Es liege ggf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Entsendung erfolgt dem Grunde nach im Interesse der entsendenden Konzerngesellschaft

Rz. 1941 [Autor/Stand] Bedeutung der Interessenlage dem Grunde nach. In diesen Fällen führt bereits die Ermittlung der Interessenlage dem Grunde nach zu dem Ergebnis, dass der Aufwand der Entsendung nicht bei der aufnehmenden Konzerngesellschaft betrieblich veranlasst ist. Diese Feststellung kann dann idR auch durch die Beurteilung der Höhe des Entsendungsaufwandes gestützt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Jahreswagen/Großkunden-Rahmenabkommen

Rn. 271 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Automobilwerke verkaufen innerhalb bestimmter Sperrfristen verbilligt Personenkraftwagen an ihre Belegschaftsmitglieder. Diese dürfen die mit Rabatt erworbenen Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen, sog Jahreswagen. Die FinVerw hat bis 1989 das Vorliegen eines geldwerten Vorteils verneint, wenn der ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beihilfen – Anspruchsverzicht

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Private Beihilfen sind stpfl Arbeitslohn, s RFH RStBl 1933, 717. S ferner BFH BStBl III 1954, 86, wonach Erholungsbeihilfen nur dann nicht Arbeitslohn sind, wenn sie als Notstandsunterstützung an einzelne ArbN oder zur Abwehr von Folgen einer typischen Berufskrankheit (zB Asbestose) gegeben werden. Die Steuerfreiheit wird damit gerechtferti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Von dritter Seite gewährte Vorteile

Rn. 281a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit Schreiben vom 20.01.2015 (BMF BStBl I 2015, 143) hat der BMF die steuerliche Behandlung der Rabatte, die ArbN von dritter Seite eingeräumt werden, geregelt. Danach gehören Preisvorteile dann zum Arbeitslohn, wenn der ArbG an der Verschaffung der Preisvorteile mitgewirkt hat. Eine Mitwirkung liegt nach dem Erlass immer dann vor, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufmerksamkeit

Rn. 249 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Keinen Arbeitslohncharakter besitzen Zuwendungen des ArbG an den ArbN von geringem Wert, die auch im gesellschaftlichen Verkehr, insbesondere auch unter Arbeitskollegen ausgetauscht werden, zB Blumen, Pralinen oder ein Buch aus besonderen persönlichen Anlässen des ArbN wie einem Geburtstag. Solche Zuwendungen sind zwar geldwerte Vorteile (a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 185 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 2 Abs 2 Nr 3 S 4 LStDV kein Arbeitslohn ist die Versicherung des ArbG zur Rückdeckung, bei der der ArbG eine Versorgung aus eigenen Mitteln zusagt, sich aber zur Erfüllung dieser Versorgungszusage durch eine Versicherung deckt, ohne dass der ArbN etwa einen Anspruch aus der Versicherung erhält (vgl RFH RStBl 1942, 561). Nach BFH BSt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Abgrenzung zu anderen Leistungsbereichen

Rz. 1727 [Autor/Stand] Abgrenzungsproblematik. Eine Abgrenzung des Dienstleistungsbereichs vom Bereich der Güter- und Warenlieferungen (Maschinen, Anlagen, Halb- und Fertigerzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), der Nutzungsüberlassungen materieller Wirtschaftsgüter (Miete, Pacht, Leasing) und des Kapitalverkehrs (Darlehen und sonstige schuldrechtliche Finanzierungsle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die an die Überwachungsorgane von Kö gezahlten Vergütungen stellen dem Grunde nach betrieblich veranlasste Aufwendungen iSd § 4 Abs 4 EStG dar. Die Vorschrift des § 10 Nr 4 KStG beschränkt deren Abziehbarkeit aber auf die Hälfte. Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot gilt für alle KStpfl, nicht nur für Kap-Ges (auf die die Vorsch...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 7 Rückforderungsrisiko

Es gibt mehrere Anlässe, aus denen die Entlastungen von der Behörde zurückgefordert werden. Entweder die Vorlage[1] von Kollektivvereinbarung/Selbstverpflichtung erfolgte nicht bis zum 31.7.2023 (dann zwingende Rückforderung mit Verzinsung) oder Unternehmen, die sich selbst zur Beschäftigungssicherung verpflichtet haben, haben die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht fristgem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Zuordnung von Vermögenswerten, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Chancen und Risiken (Abs. 2)

Rz. 3514 [Autor/Stand] Zuordnung des Versicherungsvertrags als Ausgangsbasis für die Gewinnaufteilung. Durch die Übernahme des Versicherungsrisikos und den Abschluss eines Versicherungsvertrags ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden. Diese richten sich im Inland nach §§ 341e bis 341h HGB. Die Rückstellungen umfassen Rü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.32.4 Leistungen des übrigen Unternehmens (§ 32 Absatz 4 BsGaV)

366 Für Leistungsbeiträge, die im übrigen Unternehmen zur Erledigung des Bau- und Montagevertrags erbracht werden, ist nach § 32 Absatz 4 BsGaV nicht die Bau- und Montagebetriebsstätte der Leistungsempfänger. Derartige Leistungsbeiträge des übrigen Unternehmens werden im Regelfall im eigenen Interesse zur Erfüllung des Bau- und Montagevertrags, der dem übrigen Unternehmen z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) E-Commerce Gesellschaft als Vertriebsdienstleister

Rz. 2525 [Autor/Stand] Funktions- und Risikoanalyse. Im Vergleich zu einer als Eigenhändler tätigen e-Commerce-Vertriebsgesellschaft übt eine Gesellschaft, die lediglich Vertriebsdienstleistungen erbringt ("Service-Provider-Model"), einen deutlich reduzierten Funktionsumfang aus. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Funktionen:[2]mehr

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§ 1 Allgemeines / C. Muster: Beratungshilfesachen

Rz. 4 Muster 1.3: Beratungshilfesachen Muster 1.3: Beratungshilfesachen Ich bin von Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ vor Mandatserteilung darauf hingewiesen worden, dass in meiner Angelegenheit _________________________ gegen _________________________ wegen _________________________ die/der mich beratende Rechtsanwältin/Rechtsanwalt die Aufhebung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Aufteilungsverbot

Tz. 76 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Übt das Aufsichtsratsmitglied neben der Überwachungstätigkeit für die Gesellschaft noch eine andere, nicht unter die Abzugsbeschränkung gehörende Tätigkeit aus, ist eine Aufteilung der Vergütung grds nicht zulässig. Vergütungen, die eine Kö einem Mitglied ihres Aufsichtsrats dafür zahlt, dass dieser sich in die Wahrnehmung von Aufgaben der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verlagerung der Produktionsfunktion

a) Verlagerung auf einen Lohnfertiger Rz. 1463 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Die Verlagerung von Produktionsfunktionen auf einen Lohnfertiger wird anhand des folgenden Sachverhalts dargestellt: Beispiel Die A-GmbH mit Sitz in Bonn ist in den Bereichen der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Kühlschränken tätig. Die Kühlaggregate, die im Rahmen der Produktio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind, abgesehen von den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht von Diplomaten[1] u. a. bzw. von ausländischen Grenzpendlern[2], beschränkt steuerpflichtig.[3] Weitere Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer inländischen Arbeitslohn erzielt.[4] Dies ist der Fall, wenn er d...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Leistungsverrechnung der Höhe nach

Rz. 2555 [Autor/Stand] Verrechnung der Höhe nach. Da es sich bei der Bereitstellung der Intranet-Systeme durch die Konzernobergesellschaft um (teilweise) dem Grunde nach verrechenbare Leistungen handelt, ist in einem nächsten Schritt die Frage der Verrechnung der Höhe nach zu klären. In diesem Zusammenhang ist zwischen den folgenden Abrechnungsformen zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Art der Entlohnung

Rn. 96 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entlohnung nach der Arbeitszeit spricht für nichtselbstständige, nach dem Arbeitserfolg für selbstständige Tätigkeit. Ersteres, also eine Bezahlung für die geschuldete Arbeitskraft, ist insbesondere bei Gewährung von Vergütungszuschlägen anzunehmen, zB Mehrarbeits- bzw Überstundenvergütung, Leistungszulagen, Treueprämien, Erschwerniszusc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Begriff und Bestimmungsfaktoren des Funktionsprofils

Rz. 566 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Unter dem Begriff "Funktionsanalyse" sind allgemein diejenigen Untersuchungsschritte zu verstehen, die darauf gerichtet sind, die von einem verbundenen Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten, übernommenen Zuständigkeiten und Kompetenzen zu ermitteln. Bereits die VWG 1983 zählen übersichtsartig verschiedene Faktoren auf, die im Rahmen der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 29 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die in § 10 Nr 2 KStG neben der USt auf Entnahmen ausdrücklich genannte nabzb USt auf vGA der Regelfall ist. Der die USt auslösenden vGA kann hierbei sowohl ein Tatbestand des § 3 Abs 1b Nr 1 UStG (ustliche Lieferung oder Entnahme eines Gegenstands für unternehmensfremde Zwecke), als auch ein Tat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beim Erben

Rn. 153 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Als Arbeitslohn hat der Erbe die Bezüge zu versteuern, die dem Erblasser zu Lebzeiten noch nicht zugeflossen sind, s BFH BStBl III 1960, 404 für Witwenbezüge, die dem Erben der Witwe nach deren Ableben zugeflossen sind. Auch, wenn der Erbe den ArbG beerbt, BFH BStBl II 1970, 639, Lohn mit dem Erbfall zugeflossen. Für die Anwendung der Beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übernahme der LSt

Rn. 154 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Nettolohnvereinbarung – dazu s § 39b Rn 44 (Mues)- bildet auch die vom ArbG übernommene LSt Arbeitslohn, ständige Rspr, s BFH BStBl II 1979, 771; dazu Anmerkung HFR 1980, 23; BFH BStBl II 1982, 403; FG Münster EFG 1984, 192. Daher ist ein Nettosteuersatz ("Steuer auf Steuer") anzuwenden. Ob Gleiches bei Pauschalierung der LSt gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix/Streck, Die steuerliche Behandlung von Vertretungs- und Verteidigungsaufwendungen in Steuerstrafsachen, DStR 1979, 479; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Rettig, Das Problem der Rückwirkung bei der neuen gesetzlichen Geldbußen-Regelung, BB 1984, 595; Wedemeyer/Holfeld, Geldstrafen, Geldbußen und Verfahrenskosten sowie deren Erstattung in ihren steuerlichen Auswirk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr