Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsklage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6 Unterfall: (vorbeugende) Unterlassungsklage

2.5.6.1 Statthaftigkeit Rz. 53 Die sog. (vorbeugende) Unterlassungsklage richtet sich gegen ein künftiges, ggf. schon beabsichtigtes bzw. angekündigtes, oder gegenwärtiges Handeln der Finanzbehörde. Die Unterlassungsklage ist daher ein Unterfall der allgemeinen Leistungsklage, die aber nicht auf ein Tun, sondern auf ein Unterlassen des Klagegegners gerichtet ist.[1] Rz. 54 Wäh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.1 Statthaftigkeit

Rz. 53 Die sog. (vorbeugende) Unterlassungsklage richtet sich gegen ein künftiges, ggf. schon beabsichtigtes bzw. angekündigtes, oder gegenwärtiges Handeln der Finanzbehörde. Die Unterlassungsklage ist daher ein Unterfall der allgemeinen Leistungsklage, die aber nicht auf ein Tun, sondern auf ein Unterlassen des Klagegegners gerichtet ist.[1] Rz. 54 Während die Statthaftigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.2 Besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 57 Eine vorbeugende Unterlassungsklage – die sowohl auf das Unterlassen eines künftigen schlichten Handelns der Finanzbehörde als auch auf das Unterlassen eines Verwaltungsakts gerichtet sein kann – setzt allerdings ein besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung voraus.[1] Hiernach ist eine vorbeugende Unterlassungsklage au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.4 Anwendungsfälle

Rz. 59 In der Rechtspraxis richten sich vorbeugende Unterlassungsklagen und hiermit verbundene Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO vorrangig gegen die bevorstehende bzw. befürchtete Offenbarung steuerlicher Verhältnisse gegenüber anderen Finanzbehörden oder sonstigen Dritten. Die darüber hinaus häufig anzutreffenden Unterlassungsansprüche gegen Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.3 Begründetheitsprüfung

Rz. 58 Die (vorbeugende) Unterlassungsklage ist begründet, wenn der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung hat. Dieser materiell-rechtliche Anspruch wird regelmäßig aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB bzw. nach Art. 20 Abs. 3 GG herzuleiten sein.[1] Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass die erwartete hoheitliche Verwaltungshandlung in rechtswidrig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte

Rz. 11 Die Anfechtungsklage dient der Abwehr hoheitlicher Eingriffe durch die Finanzbehörden und ist ihrem Charakter nach eine Gestaltungsklage. Allerdings gewährt die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ihrem Wortlaut nach Rechtsschutz nur in Fällen, in denen die Finanzbehörden durch Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO gehandelt haben.[1] Es reicht daher nicht aus, ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.15 § 90 AO (Mitwirkungspflichten der Beteiligten)

• 2021 Verwaltungsgrundsatze 2020 / BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001 / Vereinbarkeit mit den Regelungen der AO / § 90 AO / § 162 AO Die Verwaltungsgrundsätze 2020 (BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001) betreffen die Mitwirkungspflichten der Beteiligten nach § 90 AO und die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO. Im Übrigen gelten die Verwal...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Rz. 56 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unterneh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilung der ID-Nr des Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse auf Anfrage an denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat (§ 67 S 5 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 67 S 5 EStG teilt die zuständige Familienkasse (s Rn 46) demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, auf seine Anfrage die ID-Nr des Kindergeldberechtigten mit, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 67 S 4 EStG, dem Dritten seine ID-Nr mitzuteilen, nicht nachkommt. Rn. 121 Stand: EL 188 – ET: 04/2...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.2 Verfahrenskosten

Mögliche Klagen der GdWE können insbesondere Beschlussklagen, Hausgeldklagen, Klagen auf Eigentumsentziehung, Schadensersatzklagen, Klagen auf Beseitigung von baulichen Veränderungen oder Unterlassungsklagen im Fall zweckbestimmungswidriger Nutzung des Sondereigentums sein. Verfahrenskosten der Gemeinschaft sind stets unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach dem geltenden Kostenver...mehr

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Abstellen von Fahrzeugen

Überblick Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern richtet sich grundsätzlich nach den in der Hausordnung festgelegten Bestimmungen oder nach individuellen Vereinbarungen. Wurde weder eine individuelle Regelung zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern getroffen noch ein entsprechender Passus in die Hausordnung aufgenommen, gilt Folgendes: Hinweis Angemietete S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerbliche Nutzung von Woh... / Zusammenfassung

Begriff Wohnräume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nutzt der Mieter die Wohnräume ohne Erlaubnis des Vermieters zu gewerblichen Zwecken, stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch dar, der den Vermieter zur Erhebung einer Unterlassungsklage bzw. fristlose...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 4.2 Einzelfälle Beschwer

Bei einem auf die Feststellung von Feuchtigkeitserscheinungen in einer Mietwohnung gerichteten selbstständigen Beweisverfahren ist der Gebührenstreitwert mit dem Hauptsachestreitwert zu bemessen.[1] Dementsprechend ist zunächst der gem. § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG mit dem Jahreswert einer angemessenen Mietminderung zu bemessende Gebührenstreitwert einer Mängelbeseitigungsklage zug...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 28 Zukünftige (noch nicht bestehende) Rechtsverhältnisse sind im Regelfall nicht feststellungsfähig (Rz. 13). Nur wenn eine solche Feststellung im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes notwendig ist und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen (vorzeitigen) Feststellung hat, ist die ein zukünftiges Rechtsverhältnis betreffende Feststellungklage zulässig. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2.1 Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.[1] Nach Einführung der DAC 7-Richtlinie (2021 S. 14 EU v. 22.3.2021) und des Plattform-Steuertransparenzgesetzes (PStG v. 28.12.2022) wird ab dem VZ 2023 aber die ...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5.2 Kostenverteilung in der Jahresabrechnung

Wohnungseigentumsrechtliche Verfahren können eine jahresübergreifende Verfahrensdauer haben. Praxis-Beispiel Die Unterlassungsklage Wegen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung seiner Sondereigentumseinheit, erhebt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Sommer 2025 eine Unterlassungsklage gegen Wohnungseigentümer W. Mit Klageerhebung hat sie Gerichtskostenvorschuss geleistet...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.2 Einzelne Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

In den Bereichen, in denen die Eigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt selbst nicht handeln kann, sind die Inhaber der Rechte und Pflichten nach dem WEG die Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft. Hiervon betroffen sind insbesondere Individualansprüche der Wohnungseigentümer wie z. B. auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.2.1 Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 hat sich der Anwendungsbereich der entsprechenden vormaligen Bestimmung des § 43 Nr. 2 WEG a. F. insoweit erweitert, als die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Auswirkungen hat dies in erster Linie für vormals noch mögliche Direk...mehr

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Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

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Unterlassungsansprüche / 1 Unterlassungsanspruch bei Besorgnis über rechtswidrigen Eingriff

Bereits die Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Beantragt beispielsweise ein Wohnungseigentümer bei der Baubehörde die Genehmigung von Baumaßnahmen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen und nicht durch entsprechenden Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG legitimiert sind, ist i. d. R. ...mehr

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Haftungsfragen im Wohnungse... /   Baugenehmigung

Wer haftet, wenn ein Wohnungseigentümer den Dachspitz zu Wohnraum ausbaut und bei der Baubehörde keine Genehmigung einholt (Brandschutz)? Muss die GdWE eine Unterlassungsklage einreichen? Die Antwort auf die Frage ist danach zu beantworten, wer Eigentümer des Dachspitzes ist. Ist dieser gemeinschaftliches Eigentum, muss sich die GdWE kümmern und gegebenenfalls Unterlassung ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / 1.2 Sanktionen

Bei Beeinträchtigungen durch einzelne Wohnungseigentümer bestehen zunächst für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechende Unterlassungsansprüche nach §§ 1004 BGB, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Für jeden einzelnen Wohnungseigentümer besteht ein entsprechender Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, soweit er durch die Beeinträchtigung...mehr

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Mustertexte / VI. Unterlassungsklage

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.17: Unterlassungsklage Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[38] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE), Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer ...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 4. Ehrverletzungen

Rz. 105 Handelt es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind (§ 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EGZPO), ist in der Regel ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Umfasst sind Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Widerruf. Ob auch damit einhergehende Schmerzensgeldans...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Entziehung als ultima ratio

Rz. 38 Die h.M. entnimmt dem Erfordernis der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem Störer nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 14 GG), dass die Entziehung das letzte Mittel zur Wiederherstellung tragbarer Zustände in der Eigentümergemeinschaft bleiben muss.[59] Sie kommt daher als ultima ratio nur dann in Betracht, wenn alleine eine Entf...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Unterbrechung durch Insolvenz

Rz. 236 Eine Unterbrechung wegen Insolvenz kommt im Hinblick auf die GdWE nicht in Betracht, da diese nach § 9a Abs. 5 WEG nicht insolvenzfähig ist. Rz. 237 Wird das Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters eröffnet, der die GdWE in einem Verfahren vertritt, tritt keine Unterbrechung ein. Die Insolvenzeröffnung ändert auch nichts an der Amtsstellung des Verwalters...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Allgemeines

Rz. 408 Die Streitwertbestimmung richtet sich, sofern der Gebührenstreitwert betroffen ist, für Beschlussklagen (§ 44 Abs. 1 WEG) nach § 49 GKG. Rz. 409 § 49 GKG betrifft – anders als noch bei der Vorgängernorm § 49a GKG a.F.– nur die Streitwertfestsetzung für Beschlussklagen i.S.d. § 44 Abs. 1 WEG und ist für auf alle wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten anwendbar. Rz...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Prozessvergleich

Rz. 213 Das Gericht soll nach § 278 Abs. 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte hinwirken. Der Vergleich wird entweder durch Protokollierung in der mündlichen Verhandlung (§§ 162 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1 ZPO) geschlossen oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO dadurch, dass die Parteien dem Gericht übereinstimmend eine...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3.2 Unterlassungsanspruch

Ein über den Beseitigungsanspruch, der die Rechtsverletzung für die Vergangenheit beseitigt, hinausgehender auf die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch besteht, wenn zu vermuten ist, dass sich die Beeinträchtigung wiederholen wird. Der Unterlassungsanspruch ist auf ein Verbot für die Zukunft gerichtet. Steht ein Eingriff in das Namensrecht drohend bevor, kann sog. vorb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 33 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[100] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Geltendmachung geht es nic...mehr

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§ 34 Presserecht / IV. Muster: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den Verlag V GmbH, _________________________ (Anschrift) – Beklagte – wegen: Unterlassung ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 6. Allgemeine Leistungsklage

Rz. 30 Strebt der Kläger eine Handlung, ein Tun oder Unterlassen der Behörde an, die nicht den Erlass eines VA voraussetzt, ist richtige Klageart die allgemeine Leistungsklage in ihrer dem jeweiligen Klageziel entsprechenden Ausprägung – z.B. Unterlassungsklage, Zahlungsklage usw. (erwähnt in § 43 Abs. 2 S. 1 VwGO). Eines Vorverfahrens bedarf es insoweit nicht (§ 68 VwGO).mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Rechtsschutz

Rz. 15 Die verfahrensrechtlichen Vorgaben ergeben sich für die Aufsichtsbehörden aus den jeweiligen Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzen. Regelmäßig handelt die Aufsichtsbehörde durch Verwaltungsakt, gegen den der Betroffene mit Widerspruch und bei einem belastenden Verwaltungsakt (etwa einer Betriebsschließung) mit der Anfechtungsklage oder bei der Versagung einer Begünstig...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Zusicherung nach § 32c GWB

Rz. 54 Als Instrument, dem Bedürfnis der Unternehmen nach weitgehender Rechtssicherheit auch unter dem Prinzip der Legalausnahme gerecht zu werden, steht den Kartellbehörden die Möglichkeit einer formellen Negativentscheidung nach Art. 5 S. 3 VO 1/2003, § 32c Abs. 1 GWB zur Verfügung. Stellt die Behörde fest, dass die Voraussetzungen für ein Verbot gem. §§ 1, 19–21 und 29 GW...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 735 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1051] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 173 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 177 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 182). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr