Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsklage

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AGS 09/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Vergütungsvereinbarung des beigeordneten Anwalts, NJW 2021, 3286 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) – und Verfahrenskostenhilfe (VKH) – beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ni...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Erteilung von Auskünften durch innerstaatliche Finanzbehörden kann dem Stpfl. in dem anderen Staat, an den die Auskünfte erteilt werden, Nachteile zufügen, die über die Besteuerung des Sachverhalts hinausgehen. Das ist insbesondere bei der Auskunftserteilung an Staaten der Fall, bei denen der Rechtsstaat nicht so ausgeprägt ist wie in den Industriestaaten. Der Stpfl. mus...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 199 In § 266 FamFG mit der Zuständigkeit des Familiengerichts sind alle diejenigen Fälle erfasst, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche weder in § 266 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 2 FamFG erfasst sind, keine Familiensache darstellen, folglich auch nicht vor dem Familiengerich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Leitsatz 1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. 2. ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Rechte der Gemeinschaft einerseits und Individualrechte andererseits

Rz. 57 Eine "Störung" liegt vor, wenn ein Eigentümer seine Rechte bei der Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum überschreitet. Da die Hausordnung eine Sammlung von Regelungen für die Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums ist, stellt insbesondere jeder Verstoß gegen die Hausordnung eine unzulässige Nutzung ("Störung") im weiteren Sinne dar. Die Ausführungen ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Einzelfälle

Rz. 67 Aufforderungsbeschluss. Mangels Rechtswirkung der Aufforderung soll das Anfechtungsinteresse nicht mit 100 %, sondern mit einem Drittel des Interesses, dem Beschluss nicht folgen zu müssen, zu bewerten sein.[111] Überzeugend ist diese Reduzierung nicht. Aus der (maßgeblichen) Sicht eines klagenden Wohnungseigentümers macht es keinen Unterschied, ob sich gegen eine Unt...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Ruhestörungen

Rz. 63 Ruhestörungen sind der praktisch häufigste Fall "innerhäuslicher Probleme" und werden hier deshalb gesondert erörtert. Zwar sind gewisse Wohngeräusche von den Miteigentümern hinzunehmen, weil und soweit sie auch bei einem "geordneten Zusammenleben" i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG üblich und unvermeidlich sind;[163] aber was darüber hinausgeht, ist gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 3. Der Aufforderungs- und Vorbereitungsbeschluss

Rz. 65 Jede Beschlussfassung setzt eine entsprechende Ankündigung voraus. Muss nun der Verwalter von sich aus das Thema "Störungen" ankündigen, nur weil ihm solche bekannt geworden sind? Die Frage ist zwar zu verneinen; aber zugleich gibt es wenig Grund, weshalb der Verwalter ein an ihn herangetragenes aktuelles Problem nicht auf die Tagesordnung nehmen sollte. Wenn das Them...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

1 Allgemeines Rz. 1 § 541 gilt sowohl für Wohnraum (BGH, Beschluss v.17.4.2007, VIII ZB 93/06, NJW 2007, 2180) als auch für Gewerberaum (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1); er haftet auch für das Verhalten Dritter, denen er die Nutzung überlassen hat. Der Anspruch aus § 541...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs

2.1 Vertragswidriger Gebrauch Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Fernsehempfang

2.2.1 Grundsätze Rz. 10a Der Mieter darf auch Anlagen zum einwandfreien Rundfunk- und Fernsehempfang installieren lassen, solange keine ausreichende Gemeinschaftsantenne vorhanden ist (BVerfG, NJW 1992, 493; vgl. dazu näher § 535 Rn. 31 ff.). Dagegen ist das Anbringen einer Antenne für den Amateurfunk nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt (LG Köln, GE 1981, 241; si...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 13 Schließlich ist weitere Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung, d. h. trotz ihrer Kenntnis, den vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt. Mehr als diese Fortsetzung ist nicht erforderlich. Der Unterlassungsanspruch setzt weder Wiederholungsgefahr noch Verschulden auf Seiten des Mieters voraus (Palandt/Weidenkaff, § 541 Rn. 9). Ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Abmahnung

Rz. 11 Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist in der Regel, dass der Vermieter den Mieter zunächst abmahnt (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1). In der Abmahnung muss der Mieter aufgefordert werden, den beanstandeten, vertragswidrigen Gebrauch einzustellen (LG Aachen, Urteil v. 18.9.1987, 5 S 207/87, WuM 1988, 55). Die Abmahnung muss die vertragswidrige Handlung genau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 541 gilt sowohl für Wohnraum (BGH, Beschluss v.17.4.2007, VIII ZB 93/06, NJW 2007, 2180) als auch für Gewerberaum (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1); er haftet auch für das Verhalten Dritter, denen er die Nutzung überlassen hat. Der Anspruch aus § 541 umfasst nebe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.4 Verjährung

Rz. 10d Der Beseitigungs- (hier: Beseitigung einer von einem ausländischen Mieter vor dem Fenster der gemieteten Wohnung angebrachten Parabolantenne) und Unterlassungsanspruch verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Gemäß Art. 229 § 6 Satz 2 EGBGB gilt diese Verjährungsfrist auch für Dau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Entfernungsanspruch des Vermieters

Rz. 10c Die Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung der gemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht – aufgrund einer aus § 242 herzuleitenden Nebenpflicht aus dem Mietvertrag – verpflichtet ist, die Anbringung der Parabolantenne durch den Mieter zu dulden. Für den Entfernungsanspruch des Vermieters reicht es da...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 10a Der Mieter darf auch Anlagen zum einwandfreien Rundfunk- und Fernsehempfang installieren lassen, solange keine ausreichende Gemeinschaftsantenne vorhanden ist (BVerfG, NJW 1992, 493; vgl. dazu näher § 535 Rn. 31 ff.). Dagegen ist das Anbringen einer Antenne für den Amateurfunk nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt (LG Köln, GE 1981, 241; siehe ferner BayOb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss dürfte zwar nichtig sein. Vollziehe der Verwalter einen nichtigen Beschluss, begehe er außerdem eine Pflichtverletzung. Handele der Verwalter pflichtwidrig, könne ihn aber nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der Leistungs- oder Unterlassungsklage in Anspruch nehmen und notfalls eine einstweilige Verfügung erwirken. Pflichtwidriges V...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Maßnahmen gegen Missbrauch

Rz. 600 § 18 UrhDaG bezweckt die Verhinderung eines Missbrauchs durch vermeintliche Rechtsinhaber (Abs. 1 bis 3) sowie Nutzer (Abs. 5). Der Rechtsinhaber kann, wenn er wiederholt die Sperrung fremder oder gemeinfreier Werke (also zu Unrecht) verlangt, durch den Diensteanbieter für einen angemessenen Zeitraum von den Verfahren nach §§ 7 und 8 UrhDaG (Blockierung) ausgeschloss...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Leistungsklage gegen den Vollstreckungsgläubiger

Rz. 8 Materiell-rechtliche Klagen gegen den Vollstreckungsgläubiger, z. B. Herausgabe- und Unterlassungsklagen sowie solche auf Schadensersatz oder Herausgabe der Bereicherung, sind neben der Drittwiderspruchsklage unzulässig, weil diese der speziellere Rechtsbehelf ist, der die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in den Gegenstand insgesamt berücksichtigt (OLG Sachsen-An...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert für... / II. Streitwert bei Unterlassung von Beleidigungen

Nach Ansicht des OLG hat das LG seine sachliche Zuständigkeit im Ergebnis zutreffend verneint. Der Streitwert des hier geltend gemachten Unterlassungsanspruchs übersteige jedenfalls die Zuständigkeitsschwelle des § 23 Nr. 1 GVG nicht. Entgegen der Auffassung der Beschwerde ergebe sich aus der Rspr. – auch der des Senats – keineswegs, dass bei "nicht öffentlichkeitswirksamen ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 5. Fehlerhafte Verwaltungsakte

Ein Verwaltungsakt kann wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers oder wegen eines inhaltlichen (materiellen) Fehlers rechtswidrig sein. Er ist nur dann nichtig, soweit er an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Verfahrens- oder Formfehler können teilweise geheilt werden, nämlich wenn z. B. die erforderliche Begründung oder vorherige Anhörung des Steuerpflichtigen nachgeholt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Unterlassungsansprüche

Leitsatz Einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwalter muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchsetzen. Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG Das Problem Verwalter B bringt im Januar 2021 in 2 Personenaufzügen Schilder an, die die Aufschrift "Bitte Maske tragen" und ein entsprechendes Symbol enthalten. Die Schilder befinden sich an der Eingangstür und in einem Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

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§ 34 Presserecht / IV. Muster: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung

Rz. 58 Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung An das Landgericht _____ Klage des _____ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den Verlag V GmbH, _____ (Anschrift) – Beklagte – wegen: Unterlassung und Zahlung vorläufiger Streitwert: 100.000 EUR Wir bestel...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 6. Allgemeine Leistungsklage

Rz. 30 Strebt der Kläger eine Handlung, ein Tun oder Unterlassen der Behörde an, die nicht den Erlass eines VA voraussetzt, ist richtige Klageart die allgemeine Leistungsklage in ihrer dem jeweiligen Klageziel entsprechenden Ausprägung – z.B. Unterlassungsklage, Zahlungsklage usw. (erwähnt in § 43 Abs. 2 S. 1 VwGO). Eines Vorverfahrens bedarf es insoweit nicht (§ 68 VwGO).mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Zusicherung nach § 32c GWB

Rz. 58 Als Instrument, dem Bedürfnis der Unternehmen nach weitgehender Rechtssicherheit auch unter dem Prinzip der Legalausnahme gerecht zu werden, steht den Kartellbehörden die Möglichkeit einer Negativentscheidung nach Art. 5 S. 3 VO 1/2003, § 32c Abs. 1 GWB zur Verfügung. Stellt die Behörde fest, dass die Voraussetzungen für ein Verbot gem. §§ 1, 19–21 und 29 GWB oder Art...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Die Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforderung ist, eine Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen, ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / h) Schutz der Firma

Rz. 18 Unzulässigen Firmengebrauch hat das Handelsregister unter Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu untersagen, § 37 Abs. 1 HGB.[108] Die Firma ist als geschäftliche Bezeichnung insbesondere gem. §§ 37 Abs. 2 HGB, 12 BGB und 5 Abs. 2 MarkenG geschützt. Der rechtliche Schutz der Firma beginnt durch die tatsächliche Handlung der Ingebrauchnahme der Firma im Rechtsverkehr in e...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / III. Hinweise zur Vergütung nach dem RVG

Rz. 42 Der Anwalt ist gehalten, bei der (außergerichtlichen) Begutachtung oder dem Entwerfen neuer AGB eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abzuschließen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG).[132] Unterlässt er dieses, steht ihm zwar auch eine Vergütung zu; diese bestimmt sich aber nach § 612 Abs. 2 BGB (siehe § 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Eine "taxmäßige" Vergütung gibt es nicht mehr, di...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 5. Internationaler Vertragshändlervertrag

Rz. 55 Soweit die Parteien verschiedenen Staaten angehören, spricht man von einem internationalen Vertragshändlervertrag.[176] § 92c HBG gilt für den Vertragshändler entsprechend.[177] Nach dem IPR des Staates, dessen Gerichte mit einer Streitigkeit aus dem Vertragsverhältnis befasst sind, stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Nach Art. 3 Rom I-VO steht es aus...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Exkurs: Musterfeststellungsverfahren

Rz. 112 Weiterführende Literatur: Augenhofer, Musterfeststellungsklage – offene Fragen zur Verjährung, VuR 2019, 83; Beck, Musterfeststellungsklageverfahren und einheitliche Tatsachenfeststellung, ZIP 2018, 1915; Beckmann/Waßmuth, Die Musterfeststellungsklage, WM 2019, 45 (Teil I), 89 (Teil II); Bruns, Instrumentalisierung des Zivilprozesses im Kollektivinteresse durch Grupp...mehr

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 67 Die Zuständigkeit am Begehungsort einer unerlaubten Handlung hängt nicht vom Inhalt des geltend gemachten Anspruchs oder von der Klageart ab: Es können dort also sämtliche Leistungs- und Feststellungsbegehren verfolgt werden, die sich auf eine unerlaubte Handlung gründen (§§ 249 ff. BGB).[111] Erfasst werden daher auch (vorbeugende) Unterlassungsklagen[112] und negati...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / e) Wirkung/Umfang des Gerichtsstands

Rz. 83 Der am Ort der emittierenden inländischen Anlage begründete Gerichtsstand der Umwelteinwirkung ist – anders als der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) – ausschließlich (§ 32a S. 1 ZPO). Wird das Schadensersatzbegehren von mehreren materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen getragen (Anspruchskonkurrenz, siehe oben Rdn 68), so ergreift die ausschließliche...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 Urteilsinhalt – Bestimmtheit des Tenors des Urteils

Rz. 5 Das Endurteil muss seinem Inhalt nach zur Vollstreckung geeignet sein. Dazu gehört, dass es seiner Art nach vollstreckungsfähig ist und zusätzlich einen vollstreckbaren Anspruch hinreichend bestimmt bezeichnet (Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 703 Rn. 4). Vollstreckbar sind zunächst sämtliche Leistungsurteile, das sind Urteile, die den Beklagten (Schuldner) verpfl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanwalt im Zusammenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Abmahnungsbeschluss vor Eigentumsentziehung nach § 17 WEG

Rz. 170 Vor der Entziehung eines Wohneigentumsanteils wegen schwerer Pflichtverletzungen ist regelmäßig eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage notwendig.[167] Aus Sicht des abgemahnten Wohneigentümers muss die Abmahnung als Vorbereitungshandlung der Entziehung betrachtet werden. Danach würde das Interesse des Abgemahnten, der sich gegen die Abmahnung wehrt, am Verkehrswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXV. Konkurrenzschutz

Rz. 79 Verlangt ein Mieter aus dem Mietvertrag die Durchsetzung der Konkurrenzschutzklausel, so findet § 41 Abs. 5 GKG keine Anwendung. Der Gegenstandswert ist vielmehr nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3 und 9 ZPO zu ermitteln. Der Gegenstandwert ist damit der durch den Wegfall der Konkurrenzsituation entfallenden Reingewinn bis zum nächsten möglichen Kündigungste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 6.2 Verletzung der durch den Arbeitgeber angeordneten Verschwiegenheit

Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht während des Dienstverhältnisses kann Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen von der Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung sein. Erfolgt die Verletzung ohne eigenen Vorteil und ohne nachteilige Konsequenzen für Dritte, so ist bei der erstmaligen Verfehlung eine Ermahnung oder eine Abmahnung angezeigt. Der Wiederholungsfall innerhalb ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; Androhung eines Auskunftsersuchens nach § 93 Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. 2...mehr

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zfs 04/2021, Rückerstattung... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde gegen den Beschl. des VG [VG Göttingen, Beschl. v. 15.9.2020 – 1 A 237/20], mit dem es die Rechtssache nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG an das AG als das für Bußgeldsachen zuständige Gericht verwiesen hat, ist im Ergebnis unbegründet." Der Kl. führt, anders als vom VG offenbar missverstanden, allerdings keinen Rechtsbehelf i.S.v. § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG gegen die str...mehr