Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsklage

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Geltendmachung geht es nich...mehr

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Wohnungseigentümer können bei zweckwidriger Nutzung gegen Mieter vorgehen

Begriff Nutzt der Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit diese entgegen der Zweckbestimmung, können die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch direkt gegen den Mieter geltend machen. (Leitsatz der Redaktion) Das Problem: Mieter betreibt Eisdiele in "Laden" Im Erdgeschoss einer Wohnungseigentumsanlage befindet sich eine Teileigentumseinheit, die in der Teilung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge"

Rz. 44 In Zeiten zunehmenden Wettbewerbs steigender Dienstleistungsorientierung ist es nicht ungewöhnlich, dass der Rechtsanwalt Mandanten auch am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung aufsucht. Darin liegt nicht nur ein Service für den Mandanten. Auch der rechtliche Berater kann davon profitieren, wenn die notwendigen Unterlagen und Belege sogleich verfügbar sind und nicht...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Begriff des Kostenrechts

Rz. 3 Mit dem Begriff Kosten- und Gebührenrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, nach denen sich die Berechnung und Festsetzung der Kosten bestimmt, die bei Inanspruchnahme von Rechtsberatung oder Gerichtstätigkeit anfallen. Dabei teilt sich das Kostenrecht grob in das Recht der Gerichtskosten und das der Rechtsanwaltsvergütung auf. Bei der Rechtsanwaltsvergütung un...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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IX Verbundene Unternehmen –... / 3.2.1 Schädigungsverbot

Rz. 1643 Wie bereits oben dargelegt, legitimiert § 311 AktG die nachteilige Einflussnahme auf eine beherrschte AG/KGaA unter der Bedingung des späteren Ausgleichs. Diese Norm regelt die Zulässigkeit der Benachteiligung der Untergesellschaft, sofern im Gegenzug diese Nachteile ausgeglichen werden. Für den umgekehrten Fall, wenn eine GmbH als Untergesellschaft beherrscht wird, ...mehr

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Unterlassungsklage wegen Verletzung der Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs

Zusammenfassung Klagt ein Aktionär wegen Verletzung seiner Mitgliedschaftsrechte aufgrund pflichtwidrigen Organhandelns, hat er die Klage "ohne unangemessene Verzögerung" zu erheben. Hintergrund Die Beklagte ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft (AG). Der Kläger ist Aktionär der beklagten AG. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand der AG dazu ermächtigt, Wa...mehr

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zfs 08/2019, Unterlassung a... / 1 Aus den Gründen:

"I. Der Kl. begehrt die Verurteilung des Bekl. zur Unterlassung automatisierter Kfz-Kennzeichenkontrollen nach bayerischem Polizeirecht." Der Kl. ist mit seiner vorbeugenden Unterlassungsklage vor dem VG [VG München, Urt. v. 23.9.2009 – VG M 7 K 08.3052] und dem VGH [BayVGH, Urt. v. 17.12.2012 – VGH 10 BV 09.2641] erfolglos geblieben. Der erkennende Senat hat seine Revision g...mehr

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zfs 08/2019, Geschwindigkei... / Sachverhalt

Mit Beschl. v. 12.3.2019 (- 7 B 850/19 –, juris) hat das VG Hannover der damaligen Antragsgegnerin und nunmehrigen Antragstellerin nach § 123 VwGO vorläufig untersagt, zwischen den Anschlussstellen D. und E. auf der B 6 in B-Stadt mittels sog. "Section Control" das amtliche Kennzeichen eines jeden vom damaligen Antragsteller und jetzigen Antragsgegner geführten Fahrzeugs zu ...mehr

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zfs 08/2019, Geschwindigkei... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Änderungsantrag der Antragstellerin hat Erfolg." Auch wenn in die Verweisung des § 123 Abs. 3 VwGO der § 927 ZPO nicht eingeschlossen ist, der im Zivilprozess “die Aufhebung des Arrestes wegen veränderter Umstände‘ regelt, ist in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt, dass eine solche Änderung auch bezogen auf eine (erlassene) einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[3] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: Die ausführliche Auseinandersetzung des Bundesgerichtshofs in einer Streitsache führte zur Bejahung der familiengerichtlichen Zuständigkeit und dennoch – zwar aus ebendiesem Grund – zum Unterliegen des Rechtsmittelführers. Diesem spannenden Hinweisbeschluss vo...mehr

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AGS 04/2019, Streitwert meh... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 567 ff. ZPO, § 68 GKG zulässige Beschwerde ist zum überwiegenden Teil begründet. Der Streitwert für die begehrte Unterlassung der unstreitig unwahren Tatsachenbehauptung ist mit 24.000,00 EUR anzusetzen, § 3 ZPO. Nach § 48 Abs. 2 GKG ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und d...mehr

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zfs 04/2019, Mietwagen nich... / 2. Wettbewerbsrechtlicher Verstoß

Durch die verwaltungsrechtswidrige "einfache" Zulassung des vermieteten Fahrzeugs kann sich derjenige, der zur Vermeidung von Kosten und aus anderen Gründen seine Mietfahrzeuge nicht als Mietwagen zulässt, im Verhältnis zu insoweit rechtstreuen Anbietern wettbewerbswidrig verhalten.[29] Das Autohaus verschaffe sich unlautere Wettbewerbsvorteile, weil die verkürzte Hauptunter...mehr

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zfs 03/2019, Baden-württemb... / Aus den Gründen

"… Die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kfz-Kennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Dies hat der Erste Senat des BVerfG (…) unter Zugrundelegung der Maßstäbe aus dem Beschl. vom selben Tag (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 8/2019) entschieden." Beide Länder können ihre Regelungen der Kennzeichenkontrollen im Wesentlichen auf ihr...mehr

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zfs 03/2019, Automatisierte... / 1 Entscheidung

"… Mit (…) Beschl. hat der Erste Senat des BVerfG die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle nach dem BayPAG als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kfz-Kennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontro...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 2. Erzwingbarkeit eines Transfersozialplans durch Streik

Rz. 82 Die Gewerkschaften können mit dem Streik auch sehr weitgehende Tarifforderungen verfolgen. Der Umfang einer Streikforderung, die auf ein tariflich regelbares Ziel gerichtet ist, unterliegt wegen der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit einer Gewerkschaft und im Interesse der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie keiner gerichtlichen Kon...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3.2 Unterlassungsanspruch

Ein über den Beseitigungsanspruch, der die Rechtsverletzung für die Vergangenheit beseitigt, hinausgehender auf die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch besteht, wenn zu vermuten ist, dass sich die Beeinträchtigung wiederholen wird. Der Unterlassungsanspruch ist auf ein Verbot für die Zukunft gerichtet. Steht ein Eingriff in das Namensrecht drohend bevor, kann sog. vorb...mehr

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Due Diligence verstehen und... / 4.3 Legal Due Diligence

Die Legal Due Diligence analysiert die rechtlichen Verhältnisse des zu erwerbenden Unternehmens.[1] Ihren Stellenwert in der Beurteilung eines Unternehmens erfährt die Legal Due Diligence bei den Fragen, ob die Unternehmertätigkeit einwandfrei begründet ist und ausgeübt wird, welchen offenen oder verdeckten Bestands- oder Haftungsrisiken sie ausgesetzt ist und inwieweit die ...mehr

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AGS 02/2019, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV

Von RiOLG a.D. Prof. Dr. Helmut Köhler, VRiBGH a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, RiBGH Jörn Feddersen. 37. neu bearb. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXIX, 2273 S., Hardcover (in Leinen), 185,00 EUR Die Neuauflage des führenden Standard-Kommentars von Köhler/Bornkamm/Feddersen berücksichtigt insbesondere die seit dem 25.5.2018 anwendbare DSGVO und deren Verhäl...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / Literaturtipps

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Bedeutung

Rz. 134 Die Abmahnung spielt keine Rolle im Zusammenhang mit dem Arrestverfahren. Dafür ist sie umso bedeutsamer im Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung – die Abmahnung ist in der Praxis des Wettbewerbsprozesses entwickelt worden.[230] Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UWG sollen die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten den Schuldner vor der Einleitung ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtsschutz im Besteuerungsverfahren

Rz. 290 [Autor/Stand] Wird unter Verstoß gegen das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 2 AO ein Zwangsmittel i.S.d. § 328 AO angedroht, ist dagegen der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft sowie ggf. die Klage beim FG nach § 40 Abs. 1 FGO [2]. Begleitend empfiehlt sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), da der Einspruch nach § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fertigung von Kontrollmitteilungen ist kein Verwaltungsakt und kann deshalb nicht angefochten werden. Gegen die Fertigung von Kontrollmitteilungen kann sich der Stpfl. mit der allgemeinen Leistungs- oder Unterlassungsklage und ggf. im vorläufigen Rechtsschutz mit der einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO wenden (BFH v. 12.09.2017, I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 123 VwGO; ihre Übernahme in das Abgabenverfahren macht das Bestreben des Gesetzgebers deutlich, den Steuerpflichtigen jede nur denkbare Form des Rechtsschutzes zugänglich zu machen. Zudem ergibt sich die Notwendigkeit des vorläufigen Rechtsschutzes aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Gleichwohl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fürchtet jemand, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses sei gefährdet, kann er die vorbeugende Unterlassungsklage vor dem FG erheben (BFH v. 04.09.2000, I B 17/00, BStBl II 2000, 649; s. § 40 FGO Rz. 8). Vorläufiger Rechtsschutz wird ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO gewährt, die aller...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 114 Durchführung der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht in Abs. 1 die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Verwaltungsverfahren, in dem die Hilfe einer anderen Behörde in Anspruch genommen wird, von der ersuchenden Behörde durchgeführt, beherrscht und verantwortet wird. Deshalb ist für die Zulässigkeit der Maßnahmen, zu deren Verwirklichung Amtshilfe in Anspruch genommen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die für die Besteuerung für die in § 1 genannten Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sofern die Behörde nicht selbst über die erforderlichen Informationen verfügt, ist sie verpflichtet, nach pflichtgem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Allgemeine Leistungsklage

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die sonstige (allgemeine) Leistungsklage nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf ein sonstiges Tun, Dulden oder Unterlassen (BFH v. 07.11.1990, II R 56/85, BStBl II 1991, 183). Auch eine auf ermessensfehlerfreie Bescheidung gerichtete Leistungsklage ist zulässig, wenn d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inanspruchnahme von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 1 AO regelt ausschließlich die Inanspruchnahme von zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe durch die inländischen Finanzbehörden. Die Regelung bedeutet eine Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden, deren Tätigkeit ansonsten nur Auswirkungen innerhalb des Geltungsbereichs der AO haben kann. Für die Inanspruchnahme der zw...mehr

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AGS 4/2018, Gebührenstreitw... / 2 Aus den Gründen

Die fristgerecht eingelegte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Kostenentscheidung in Nr. 3 des Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteils des LG ist teilweise begründet. Die Kostenentscheidung des LG war im tenorierten Umfang abzuändern und beruht auf § 91 Abs. 1 S. 1, § 92 Abs. 1 S. 1, § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO. I.Ü. war die sofortige Beschwerde zurück...mehr

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Teileigentum: Gebrauch

Leitsatz Der Gebrauch eines Teileigentums zu Wohnzwecken ist in einem ausschließlich beruflichen und gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude bei typisierender Betrachtung regelmäßig schon deshalb störender als die vorgesehene Nutzung, weil eine Wohnnutzung mit typischen Wohnimmissionen sowie einem anderen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums einhergeht und zu anderen Zei...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Historie

Rz. 13 Drei europarechtliche Richtlinien (zum Kaufrecht,[16] zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[17] sowie zum elektronischen Geschäftsverkehr[18]) zwangen den deutschen Gesetzgeber, bis zum 31.12.2001 Teile des Schuldrechtes zu ändern. Diese europarechtlichen Vorgaben wurden zum Anlass genommen, auch noch weitere Teile des Schuldrechts zu überarbeiten und ...mehr

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Klage auf Unterlassung: Streitwert

Leitsatz Geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer auf Unterlassung einer Störung vor, bestimmt sich der Streitwert nach der Wertminderung, den das Sondereigentum der Wohnungseigentümer durch das Verhalten erfährt. Normenkette GKG § 49a Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen Teileigentümer B, gegen einen Nießbrauchsb...mehr

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Gebrauch: Verwirkung des Unterlassungsanspruches

Leitsatz Wird durch eine Störung ein neuer Unterlassungsanspruch ausgelöst, ist für den Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne in der Regel auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen. Eine Verwirkung eines Rechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Verpflichtete aufgrund eines Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und ...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / VII. Die zusätzliche Hürde der dinglich wirkenden Verfügungs- und Kompetenzbeschränkung des § 2208 Abs. 1 BGB neben § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB

Sofern die letztwillige Verfügung die Verwaltungsvorgabe klar als Anordnung im Sinne von § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB einordnet, kann der Testamentsvollstrecker über § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB flexibel handeln und die ordnungsgemäße Nachverwaltung gewährleisten (wenn ihm das Gericht folgt). Oft jedoch ist die rechtliche Qualität einer Verwaltungsvorgabe nicht benannt und der Testaments...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / 1. Zielsetzung des UKlaG

Rz. 20 Das UKlaG zielt darauf ab, den Verbraucher vor einer Einbeziehung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen und verbraucherschutzgesetzwidriger Praktiken des Verwenders zu schützen.[42] Zur Durchsetzung dieses Zieles wird die (Individual-)Klageberechtigung durch § 3 UKlaG auch auf Verbände ausgedehnt, bei denen einerseits die Klagebereitschaft nicht schon bereits a...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / III. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften des alten AGB-Gesetzes

Rz. 19 Die verfahrensrechtlichen Vorschriften des AGB-Gesetzes (alt) wurden im Zuge der Schuldrechtsreform in einem neuen Verfahrensgesetz – dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UKlaG) – zusammengefasst.[41] Das UKlaG gliedert sich in sechs Abschnitte:mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / A. Einleitung

Rz. 1 Während der materiell-rechtliche Teil des alten AGB-Gesetzes sich nach der Schuldrechtsreform 2002 durch eine Eingliederung in das BGB weitgehend unverändert in den §§ 305 bis 310 BGB wiederfindet (siehe Rdn 2 ff.), ist der verfahrensrechtliche Teil auch weiterhin infolge Art. 3 des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in einem Sondergesetz, nämlich dem Gesetz über Unte...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / D. Verbraucherverträge

Rz. 20 Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) (Verbraucherverträgen – neudeutsch: B2C-Verträge)[61] finden gemäß § 310 Abs. 3 BGB die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB mit folgenden Maßgaben Anwendung:mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / 3. Das Unterlassungsklageverfahren

Rz. 31 Der Unterabschnitt 1 (§§ 5–7 UKlaG) trifft allgemeine Vorschriften, die sowohl für Klagen nach § 1 als auch nach § 2 UKlaG gelten. Auf das Unterlassungsklageverfahren sind nach § 5 UKlaG die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Abs. 1 (Abmahnung), Abs. 2 (Verfügungsgrund), Abs. 4 und 5 UWG (Vergünstigung nach UWG) anzuwenden, soweit sich aus dem Unterlassungs...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / 2. Unterlassungs- und Widerrufsanspruch

Rz. 21 Das Unterlassungsklagengesetz gewährt in seinem § 1 einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in seinem § 2 einen Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (sowie – außerhalb des hier interessierenden AGB-Bereichs – in § 2 lit. a einen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen § 95 lit. b Abs. 1 UrhG)...mehr

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Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Leitsatz Verlangt ein Wohnungseigentümer vom anderen die Unterlassung der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, muss er in Nordrhein-Westfalen vorher gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchführen. Normenkette EGZPO § 15...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / ff) Gerichtliche Möglichkeiten gegen Mehrheitsbeschlüsse

Ist ein Miterbe überstimmt worden und ist er mit dem Mehrheitsbeschluss nicht einverstanden, kann er nach § 745 BGB vorgehen. Der Übertragungsbeschluss muss nämlich der ordnungsmäßigen Verwaltung nach den §§ 2038, 745 Abs. 1 und 3 BGB genügen. Entspricht die Übertragung der Verwaltung auf eine Person nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung, weil die Person ungeeignet ist, ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts[1] keinen Einspruch und kein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / 2. Unterlassungsklage

a) Klage ist gegen gegenwärtiges schlichtes Verwaltungshandeln gerichtet Rz. 78 Siehe dazu sogleich die folgenden Beispiele. b) Klage gegen drohendes schlichtes Verwaltungshandeln Rz. 79 Beispiele für beide Fällemehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / VII. Vorbeugende Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage

Rz. 96 Vorbeugender Rechtsschutz in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage oder in Form der vorbeugenden Feststellungsklage[154] kommt nur dann in Betracht, wenn ein besonderes qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse vorhanden ist. Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und s...mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / XV. Besonderes Rechtsschutzbedürfnis bei vorbeugenden Unterlassungsklagen

Rz. 50 Dem Kläger muss es unzumutbar sein, abzuwarten, bis es zur Rechtsverletzung kommt.[75]mehr