Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Voraussetzungen

(1) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Rz. 358 Den Anspruch aus § 9 TzBfG haben nur teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Es ist nicht erforderlich, dass sie erst durch Geltendmachung des Anspruchs aus § 8 TzBfG in Teilzeit arbeiten.[733] Nach § 9a Abs. 4 TzBfG können Arbeitnehmer während der "Brückenteilzeit" keine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG verlangen.[734] Voll...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Keine entgegenstehenden Gründe

(1) Dringende betriebliche Gründe Rz. 363 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 341 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeit­nehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gek...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Urlaub

aa) Grundlagen Rz. 274 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 275 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Urlaubsanspruch

Rz. 377 Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann er diesen nach der Elternzeit oder im Folgejahr nehmen, § 17 Abs. 2 BEEG.[784] Auch wenn die Hauptleitungspflichten während der Elternzeit suspendiert sind, entstehen während dieser Zeit Urlaubsansprüche.[785] Sofern der Arbeitnehmer nicht Teilzeit arbeitet, kan...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Diskriminierungsabsicht

Rz. 251 Wie überall im Diskriminierungsrecht kommt es nicht darauf an, dass der Arbeitgeber den Teilzeitarbeitnehmer schlechter behandeln wollte. Entscheidend ist allein, dass objektiv diskriminierende Auswirkungen einer Vereinbarung oder einer Maßnahme vorliegen.[563]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vergütung

Rz. 266 Bei der vertraglichen Festlegung der laufenden Vergütung ist das pro-rata-temporis-Prinzip des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG (siehe oben Rdn 241) zu beachten. Das ist auch bei der Gewährung von Sonderzahlungen der Fall, soweit sie Entgelt im eigentlichen Sinne darstellen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Sonderzahlung einen anderen Zweck verfolgt, z.B. allein die Betr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 6. Muster

a) Teilzeitarbeitsvertrag Rz. 367 Es kann unter Beachtung folgenden Besonderheiten das Formular zum Vollzeitarbeitsvertrag zugrunde gelegt werden: b) Arbeit auf Abruf Rz. 368 Neben den vorgenannt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 58. Geringfügig Beschäftigte

Rz. 931 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 223 ff., 319 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 68. Job-Sharing

Rz. 1008 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Teilzeit (siehe unten § 1b Rdn 223 ff., 310 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

(1) Wartezeit Rz. 331 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 348 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die War...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Abrufarbeit

Rz. 218 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 223 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Einzelne arbeitsvertragliche Regelungen für Teilzeitbeschäftigte

a) Grundsätze Rz. 259 Bei der Gestaltung eines Teilzeitarbeitsvertrages kann grundsätzlich auf die Ausführungen zum Vollzeitarbeitsvertrag verwiesen werden (siehe hierzu § 1a Rdn 216). Es sollen im Folgenden nur die Besonderheiten aufgezeigt werden, die aufgrund der Teilzeitbeschäftigung bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind. b) Arbeitszeit Rz. 260 Die wöchentliche Arbeit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / hh) Sonstige Ansprüche auf Arbeitszeitverkürzung

(1) § 15 Abs. 7 BEEG Rz. 353 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[719] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisieru...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vollzeitbeschäftigter

Rz. 224 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Betriebsübliche Arbeitsz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Entsprechender freier Arbeitsplatz

Rz. 362 Nach § 9 S. 2 TzBfG liegt ein freier zu besetzender Arbeitsplatz vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen. Bei dem Arbeitgeber muss somit ein entsprechender Arbeitsplatz frei werden. Dies kann ein neu geschaffener Arbeitsplatz sein. Der Anspruch besteht aber auch, wenn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Sachlicher Grund

Rz. 254 Liegt objektiv eine Schlechterbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gegenüber vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern vor, stellt dies keine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 1 TzBfG dar, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aufgrund eines sachlichen Grundes im...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 319 Geringfügige Beschäftigung ist auf den ersten Blick eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Thematik. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV begründet, werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer pauschal abgeführt. Eine geringfügige Beschäftigung kann in zwei Erscheinungsformen vorliegen:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) § 15 Abs. 7 BEEG

Rz. 353 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[719] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisierung zu § 8 TzBfG nich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 298 Es muss – wie in jedem Arbeitsvertrag – eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG – zumindest konkludent – vertraglich geregelt sein.[624] Geschieht dies nicht, gilt nach Satz 3 eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche als vereinbart.[625] Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Fiktion. Zulässig ist auch die Vere...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebliche Gründe für die Ablehnung des Anspruchs

Rz. 341 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu seinem Änderungsangebot, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Umstritten ist, wie gewichtig die Gründe sein müssen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass an anderer Stelle – z.B. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 7 Abs. 1 und 2 B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 260 Die wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers muss im Arbeitsvertrag präzise angegeben werden. Nicht notwendig ist es, die Arbeitszeit des vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers aufzuführen. Die Verteilung der Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Dabei kommen unterschiedliche Verteilungszeiträume – Woche, Monat oder Jahr – in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Urlaubsanspruch

Rz. 387 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 377) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit während der Elternzeit arbeitet, siehe § 1b...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Prozessuales

Rz. 356 Der Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit kann ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.[728] Dies gilt für den Anspruch aus § 8 TzBfG, § 9a TzBfG und für den Anspruch aus § 15 BEEG [729] und erst Recht für den Anspruch aus § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Gewährung pro-rata-temporis

Rz. 241 Liegt Arbeitsentgelt oder eine sonstige teilbare geldwerte Leistung vor, ist diese den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern pro-rata-temporis, d.h., in dem Umfang zu gewähren, in dem ihre individuelle Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers im Verhältnis steht.[552] Rz. 242 Beispielmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 357 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche andere...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Dringende betriebliche Gründe

Rz. 363 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 341 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeit­nehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gekündigt würde, zu diesen Gründen. ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 274 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 275 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als geringfügig B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Inhaber des Schulungsanspruchs

Rz. 313 Inhaber des Schulungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich der Betriebsrat als Kollek­tivorgan. Erst wenn der Betriebsrat im Rahmen des Entsendebeschlusses ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen abgeleiteten Individualanspruch auf die Schulungsteilnahme.[734] Schulungsberechtigt sind grundsätzlich die orde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Prozessuales

Rz. 365 Der Arbeitnehmer kann die endgültige Besetzung des Arbeitsplatzes durch einen anderen Arbeitnehmer ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verhindern.[752] Besetzt der Arbeitgeber trotz des geltend gemachten Anspruchs die Stelle anderweitig, so kann der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch haben.[753] Dieser kann die Gehaltsdifferenz zwischen der Teilzeitv...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Vertretung (Doppelbefristung)

Rz. 82 Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis wird befristet ab dem (…) für die Dauer der (krankheitsbedingten Abwesenheit) von Herrn/Frau (…) geschlossen, längstens jedoch für ein Jahr. oder: Der Arbeitnehmer wird befristet ab dem (…) als (…) zur Vertretung während der (Elternzeit) von Herrn/Frau (…) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Erörterung des Reduzierungswunsches

Rz. 337 Einer Erörterung des Reduzierungsverlangens und der Neuverteilung der Arbeit bedarf es dann nicht, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Dann kommt mit seiner Zustimmung eine Änderungsvereinbarung zustande. Die Änderungsvereinbarung ist dem Arbeitnehmer gemäß § 3 NachwG spätestens ein Monat nach Änderung schriftlich mitzuteilen. In der Praxis wird regelmäßig ein Än...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 331 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 348 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Job-Sharing

Rz. 370 Neben den Besonderheiten des Teilzeitarbeitsvertrages (siehe oben Rdn 259 ff.) sind folgende weitere Besonderheiten zu beachten: Beispiel "Der Arbeitnehmer und die/der an dem Job-Sharing-Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) § 3 Abs. 1 PflegeZG/FPfZG

Rz. 355 Für den Fall der Pflege naher Angehöriger sehen § 3 Abs. 1 PflegeZG [726] und § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) [727] Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit vor.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Anzeige des Verlängerungswunsches

Rz. 359 Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber zuvor den Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 7 Abs. 2 TzBfG angezeigt haben. Die Anzeige kann formfrei erfolgen. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in Textform i.S.d. § 126b BGB geltend machen. Rz. 360 Es soll jedoch nicht notwendig sein, einen präzisen Verlänger...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 364 Haben mehrere teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eine Verlängerung der Arbeitszeit beantragt, für die der freie Platz in Betracht käme, so muss der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen.[750] Er muss keine Sozialauswahl durchführen, aber ggf. besondere soziale Aspekte berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Mehrarbeitsvolume...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen

Rz. 236 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 330 § 8 TzBfG regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner individuellen Arbeitszeit. Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind (siehe unten Rdn 331) in Unternehmen, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe unten Rdn 332). Der Anspruch steht sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitnehmern[661]...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Kleinbetriebsklausel

Rz. 332 Nach § 8 Abs. 7 TzBfG besteht der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nur dann, wenn der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (zum Schwellenwert bei sog. "Brückenteilzeit" Rdn 348). Abgestellt wird auf den "Arbeitgeber", somit auf die Unternehmensebene, nicht den Betrieb. Eine Quo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Frist

Rz. 333 Nach § 8 Abs. 2 TzBfG muss der Arbeitnehmer den Anspruch drei Monate vor Beginn der gewünschten Reduzierung beim Arbeitgeber geltend machen. Die Drei-Monats-Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. § 193 BGB ist nicht anzuwenden.[666] Die Frist ist eine Mindestfrist. Der Arbeitnehmer kann den Anspruch somit schon früher geltend machen, sofern das Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Verlängerungsverlangen

Rz. 373 Muster 1b.9: Verlängerungsverlangen Muster 1b.9: Verlängerungsverlangen An die X-GmbH Geschäftsleitung _________________________ (Datum) Betreff: Verlängerung meiner Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden beschäftigt. Wenn ein geeigneter freier Arbeitsplatz frei wird, möchte ich länger, soweit möglich m...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 69 Die Vertretung ist ein anerkannter Befristungsgrund.[190] Vertretung ist der vorübergehende Ersatz für den zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers (z.B. wegen Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, Abordnung ins Ausland, Freistellung von BR-/PR-Mitgliedern).[191] Ein "anderer Arbeitnehmer" kann auch ein Beamter sein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Veränderung der verkürzten Arbeitszeit

Rz. 347 Nach § 8 Abs. 5 S. 4 TzBfG kann der Arbeitgeber im Falle einer Vereinbarung über die Verkürzung der Arbeitszeit die festgelegte Verteilung wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.[712] Nach § 8 Abs. 6 TzBfG...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 295 Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch für Teilzeitbeschäftigte die tariflichen oder – sofern diese nicht bestehen – die gesetzlichen Regelungen. Auch für Teilzeitbeschäftigte, die an weniger ­Tagen in der Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, beträgt der Entgeltfortzahlungszeitraum 42 Tage, berechnet ab dem ersten Tag der Erkrankung. Zu beachten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 651 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1475...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Bezugsberechtigten

Rz. 262 Bei der Einführung und Ausgestaltung von Aktienoptionsmodellen ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. Dieser untersagt die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem generalisierten Prinzip gewährt.[656] Die Gewährung von Optionsrechten in unterschiedlichem Umfang oder der gänzliche Ausschluss ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1459 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3275] treffen die Mitgliedstaaten die erforde...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 205 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 201).[634] Hierbei ist aber zu beachten, da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Formale Anforderungen

Rz. 624 Aus der Befristungsabrede muss eindeutig erkennbar sein, dass die konkrete Vertragsbedingung nicht auf Dauer gelten, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder entfallen soll. Dies verlangt das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Der die Befristung rechtfertigende Sachgrund muss – im Gegensatz zum Widerrufsvorbehalt – bei einer kalendermäßigen Befristung im...mehr