Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Gewährung pro-rata-temporis

Rz. 233 Liegt Arbeitsentgelt oder eine sonstige teilbare geldwerte Leistung vor, ist diese den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern pro-rata-temporis, d.h., in dem Umfang zu gewähren, in dem ihre individuelle Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers im Verhältnis steht.[699] § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG beruht auf dem allgemeinen Prinzip, d... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Sachlicher Grund

Rz. 245 Liegt objektiv eine Schlechterbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gegenüber vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern vor, stellt dies keine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 1 TzBfG dar, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aufgrund eines sachlichen Grundes im... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 251 Die wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers muss im Arbeitsvertrag präzise angegeben werden. Nicht notwendig ist es, die Arbeitszeit des vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers aufzuführen. Die Verteilung der Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Dabei kommen unterschiedliche Verteilungszeiträume – Woche, Monat oder Jahr – in... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebliche Gründe für die Ablehnung des Anspruchs

Rz. 333 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu seinem Änderungsangebot, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Umstritten ist, wie gewichtig die Gründe sein müssen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass an anderer Stelle – z.B. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 7 Abs. 1 und 2 B... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) § 15 Abs. 7 BEEG

Rz. 345 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[882] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisierung zu § 8 TzBfG nich... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vollzeitbeschäftigter

Rz. 216 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Betriebsübliche Arbeitsz... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 311 Geringfügige Beschäftigung ist auf den ersten Blick eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Thematik. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV begründet, werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer pauschal abgeführt. Eine geringfügige Beschäftigung kann in zwei Erscheinungsformen vorliegen: mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / e) Interessenabwägung

Rz. 183 Dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG können betriebliche Gründe entgegenstehen. Die betrieblichen Gründe sind nicht an den persönlichen Belangen, wegen derer Teilzeit beantragt wird, und deren Gewicht zu messen. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers sieht das Gesetz nicht vor. Persön... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 289 Es muss – wie in jedem Arbeitsvertrag – eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG – zumindest konkludent – vertraglich geregelt sein.[777] Geschieht dies nicht, gilt nach Satz 3 eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche als vereinbart.[778] Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Fiktion.[779] Eine Abweichung davon... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vergleichsmaßstab

Rz. 225 Es muss eine Ungleichbehandlung gegenüber einem vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb vorliegen.[655] Es kann insofern auf die Ausführung zur Definition von Teilzeitarbeit verwiesen werden (siehe oben Rdn 215). Rz. 226 Hinweis Eine Ungleichbehandlung zu vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Entsprechender freier Arbeitsplatz

Rz. 354 Nach § 9 S. 2 TzBfG liegt ein freier zu besetzender Arbeitsplatz vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen. Bei dem Arbeitgeber muss somit ein entsprechender Arbeitsplatz frei werden. Dies kann ein neu geschaffener Arbeitsplatz sein. Der Anspruch besteht aber auch, wenn... mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / A. Allgemeines, Gesetzeshistorie

Rz. 1 Im Zuge der sog. Hartz-Gesetze wurde mit Wirkung zum 1.4.2003 eine sozialversicherungsrechtliche Gleitzone (heute: Übergangsbereich) geschaffen und in § 20 Abs. 2 SGB IV definiert. Die Einführung dieser Gleitzone ging auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission zurück.[1] Im Hinblick auf die Beitragslast sollte sie den Übergang von der sozialversicherungsfreien entgeltger... mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / a) Organisationskonzept

Rz. 153 Die Aspekte der Organisation und des Arbeitsablaufes werden sinnvollerweise gemeinsam behandelt, da der Arbeitsablauf eine unmittelbare Folge der Organisation ist. Auszugehen ist davon, dass der Arbeitgeber eine grundsätzliche und verfassungsrechtlich garantierte Organisationsfreiheit in seinem eigenen Unternehmen hat. Unter Organisationskonzept ist das tatsächlich d... mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / D. Anspruch auf Zustimmung oder Genehmigung

Rz. 7 Insoweit ein Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis besteht, sei es, dass dies vertraglich vereinbart ist, oder, dass ein Tarifvertrag eine entsprechende Regelung enthält, hat der (Teilzeit-)Beschäftigte einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung/Genehmigung, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt.[6] Die... mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 3. Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 67 Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten bei der Stellenbesetzung nicht bevorzugen, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, § 9 S. 1 Nr. 3 TzBfG. Rz. 68 Haben also zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit und sind beide für denselben freien Arbeitsplatz geeignet, kann der Arbe... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen

Rz. 228 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein: mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Dringende betriebliche Gründe

Rz. 355 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 333 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gekündigt würde, zu diesen Gründen. G... mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / E. Beitragsentlastung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 14 Seit dem 1.1.2003 wurde der Arbeitgeber von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entlastet, soweit er ältere Arbeitnehmer einstellte, die zuvor arbeitslos gewesen waren. Die Altersgrenze lag bei 55 Jahren. Mit der Regelung war ein Anreiz zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer beabsichtigt.[1] Rz. 15 Die Anwendbarkeit der von Beginn an kritisierten[2] Regelung wur... mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 3. Auffangkriterium

Rz. 10 Lässt sich auch unter Zugrundelegung dieses Kriteriums keine vergleichbare Arbeitszeit ermitteln, so ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist (§ 2 Abs. 1 S. 4 Hs. 2 TzBfG). Rz. 11 Hinweis Muss durch dieses "Auffangkriterium" festgestellt werden, ob ein Arbeitnehmer teilz... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Job-Sharing

Rz. 362 Neben den Besonderheiten des Teilzeitarbeitsvertrages (siehe oben Rdn 250 ff.) sind folgende weitere Besonderheiten zu beachten: Beispiel "Der Arbeitnehmer und die/der an dem Job-Sharing-Arbei... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 322 § 8 TzBfG regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner individuellen Arbeitszeit. Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind (siehe unten Rdn 323) in Unternehmen, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe unten Rdn 324). Der Anspruch steht sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitnehmern[819]... mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 1. Rechtsquellen

Rz. 3 Die maßgebliche Wochenarbeitszeit ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, da dies der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG entspricht. Möglich ist jedoch auch, dass sich die Arbeitszeit aus einem Tarifvertrag ergibt. Die tatsächliche Handhabung zwischen den Parteien ist dabei maßgeblich. Rz. 4 Hinweis Möchte der Rechtsanwalt feststellen, zu welcher üblichen Arb... mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / IV. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 56 Die Vereinbarung und der Einsatz von Beschäftigten in Teilzeit während der Elternzeit, die vor der Elternzeit vollzeitbeschäftigt waren, ist gemäß §§ 99, 100 BetrVG mitbestimmungspflichtig.[82] Das hat das BAG für die früher geltende Rechtslage zum BErzGG bereits entschieden und hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG gesehen.[83] Bez... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Kleinbetriebsklausel

Rz. 324 Nach § 8 Abs. 7 TzBfG besteht der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nur dann, wenn der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (zum Schwellenwert bei sog. "Brückenteilzeit" Rdn 340). Abgestellt wird auf den "Arbeitgeber", somit auf die Unternehmensebene, nicht den Betrieb. Eine Quo... mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Inhaber des Schulungsanspruchs

Rz. 313 Inhaber des Schulungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich der Betriebsrat als Kollektivorgan. Erst wenn der Betriebsrat im Rahmen des Entsendebeschlusses ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen abgeleiteten Individualanspruch auf die Schulungsteilnahme.[761] Schulungsberechtigt sind grundsätzlich die orden... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Erörterung des Reduzierungswunschs

Rz. 329 Einer Erörterung des Reduzierungsverlangens und der Neuverteilung der Arbeit bedarf es dann nicht, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Dann kommt mit seiner Zustimmung eine Änderungsvereinbarung zustande. Die Änderungsvereinbarung ist dem Arbeitnehmer gemäß § 3 NachwG spätestens ein Monat nach Änderung schriftlich mitzuteilen. In der Praxis wird regelmäßig ein Än... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 265 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 266 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als geringfügig B... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 286 Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch für Teilzeitbeschäftigte die tariflichen oder – sofern diese nicht bestehen – die gesetzlichen Regelungen. Auch für Teilzeitbeschäftigte, die an weniger Tagen in der Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, beträgt der Entgeltfortzahlungszeitraum 42 Tage, berechnet ab dem ersten Tag der Erkrankung. Zu beachten ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) § 3 Abs. 1 PflegeZG/FPfZG

Rz. 347 Für den Fall der Pflege naher Angehöriger sehen § 3 Abs. 1 PflegeZG [894] und § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) [895] Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit vor. mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Urlaubsanspruch

Rz. 380 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 369) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit arbeitet, siehe Rdn 265 ff. mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / D. Auskunftsanspruch

Rz. 19 Möchte der Arbeitnehmer zunächst außergerichtlich feststellen, ob ein Sachgrund für eine von ihm festgestellte Differenzierung vorliegt, so steht ihm nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch zu.[23] Dieser richtet sich auf Auskunft darüber, welche Kriterien einer unterschiedlichen Behandlung zugrunde gelegt worden sind. Dies soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, zu beurteile... mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Beteiligung des Arbeitgebers, gerichtliche Durchsetzung

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwünschen des Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, § 3 Abs. 4 S. 2 PflegeZG. Abgesehen davon, dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf die Belange eines Elternteils, sondern auf das Interesse des Beschäftigten an der Pflege seines Angehörigen abzustellen ist, kann für das Ve... mehr

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§ 3 Entlohnung / II. Pro-rata-temporis-Grundsatz

Rz. 11 § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG konkretisiert das Gleichbehandlungsgebot auf das Pro-rata-temporis-Prinzip. Hiernach ist gerade keine willkürliche, sondern eine anteilige Gleichbehandlung herbeizuführen. § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG konkretisiert das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG in notwendiger Weise, denn eine pauschale Gleichbehandlung (z.B. Kürzung ein... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 351 Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber zuvor den Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 7 Abs. 3 TzBfG angezeigt haben. Die Anzeige kann formfrei erfolgen. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in Textform i.S.d. § 126b BGB geltend machen, um den Anspruch zu begründen. Rz. 352 Es soll jedoch nicht notwendig ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 69 Die Vertretung ist ein anerkannter Befristungsgrund.[231] Vertretung ist der vorübergehende Ersatz für den zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers (z.B. wegen Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, Abordnung ins Ausland, Freistellung von BR-/PR-Mitgliedern).[232] Ein "anderer Arbeitnehmer" kann auch ein Beamter sein... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 356 Haben mehrere teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eine Verlängerung der Arbeitszeit beantragt, für die der freie Platz in Betracht käme, so muss der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen.[919] Er muss keine Sozialauswahl durchführen, aber ggf. besondere soziale Aspekte berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Mehrarbeitsvolume... mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / V. Formalia

Rz. 26 Der Beschäftigte kann den Antrag nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L jederzeit und formlos stellen. Insbesondere ist auch keine Frist zu wahren. Auch die Antwort des Arbeitgebers und sogar die Vereinbarung über die Teilzeit sind formfrei möglich. Zu empfehlen ist aber selbstverständlich zumindest das textliche Festhalten der Vereinbarung. Rz. 27 Ebenso formlos kann der Arbeitge... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Muster: Vertretung (Doppelbefristung)

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.12: Vertretung (Doppelbefristung) Das Arbeitsverhältnis wird befristet ab dem _________________________ für die Dauer der (z.B. krankheitsbedingten Abwesenheit) von Herrn/Frau _________________________ geschlossen, längstens jedoch für ein Jahr. Bei Rückkehr von Herrn/Frau _________________________ vor Ablauf... mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / E. Rechtsweg und Prozessuales

Rz. 37 Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die den Anspruch auf Teilzeit nach § 11 TVöD/TV-L geltend machen wollen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz. 38 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Hinsichtlich der anspruchsbegründenden Tatsachen liegt die Vortrags- und Beweislast beim antragstellenden Beschäftige... mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 2. Vergleichbarkeit

Rz. 6 Für die Vergleichbarkeit ist auf den konkreten Betrieb abzustellen. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 S. 3 TzBfG ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer desselben Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Rz. 7 Zur Ermittlung des Vergleichsmaßstabes, also derselben Art von Arbeitsverhältnissen ist abgestuft vorzugeh... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Verlängerungsverlangen

Rz. 365 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.32: Verlängerungsverlangen An die X-GmbH Geschäftsleitung _________________________ (Datum) Betreff: Verlängerung meiner Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden beschäftigt. Wenn ein geeigneter freier Arbeitsplatz frei wird, möchte ich länger, ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 323 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 340 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Veränderung der verkürzten Arbeitszeit

Rz. 339 Nach § 8 Abs. 5 S. 4 TzBfG kann der Arbeitgeber im Falle einer Vereinbarung über die Verkürzung der Arbeitszeit die festgelegte Verteilung wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.[872] Nach § 8 Abs. 6 TzBfG... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Prozessuales

Rz. 348 Der Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit kann ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.[896] Dies gilt für den Anspruch aus § 8 TzBfG, § 9a TzBfG und für den Anspruch aus § 15 BEEG [897] und erst recht für den Anspruch aus § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX. mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 349 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche andere... mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / II. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 10 Ein Arbeitsverhältnis wird ohne Weiteres im Übergangsbereich abgerechnet, wenn das Arbeitsentgelt aus einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV regelmäßig 2.000 EUR im Monat nicht übersteigt, § 20 Abs. 2 Hs. 1 SGB IV n.F. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt muss zurzeit (Mai 2024) also zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR liegen. Einer... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Prozessuales

Rz. 357 Der Arbeitnehmer kann die endgültige Besetzung des Arbeitsplatzes durch einen anderen Arbeitnehmer ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verhindern.[921] Besetzt der Arbeitgeber trotz des geltend gemachten Anspruchs die Stelle anderweitig, so kann der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch haben.[922] Dieser kann die Gehaltsdifferenz zwischen der Teilzeitv... mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bestehen schon im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Aspekte keine wirklichen Unterschiede zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung, so gilt dies erst recht für das Sozialversicherungsrecht, das keinerlei grundsätzlichen Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbeschäftigung kennt. Rz. 2 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsic... mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Finanzielle Absicherung

Rz. 21 Hinsichtlich der finanziellen Absicherung von werdenden und gewordenen Müttern ist danach zu unterscheiden, woraus sich das Beschäftigungsverbot ergibt. Rz. 22 Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutt... mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / III. Möglichkeit der Befristung

Rz. 32 Die Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 TVöD/TV-L ist auf Wunsch des Beschäftigten auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu befristen, sodass vorbehaltlich neuer Regelungen anschließend ohne Weiteres wieder die zuvor geltende Vereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft tritt. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber für den allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit e... mehr