Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ll) Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen (§ 46 Abs. 3 StGB)

Rz. 1067 [Autor/Stand] § 46 Abs. 3 StGB normiert das Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen, das über § 369 Abs. 2 AO auch für das Steuerstrafrecht gilt. Dieses Verbot bedeutet, dass die Merkmale des gesetzlichen Tatbestands, die schon bei der Bestimmung des gesetzlichen Strafrahmens als maßgeblich verwertet wurden, nicht nochmals bei der Strafzumessung ber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters, Stbg 1996, 299; Beermann, Das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, DStZ 1993, 258; Beneke, Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO vom 23.5.2016, BB 2016, 2327; Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Natürliche Handlungseinheit und Verklammerung

Rz. 907 [Autor/Stand] Auch dann, wenn mehrere Willensbetätigungen und Handlungen bei natürlicher Betrachtungsweise als Einheit anzusehen sind (natürliche Handlungseinheit),[2] kann nach Auffassung der Rspr. eine Handlung i.S.d. § 52 StGB vorliegen (s. aber Beispiel Rz. 905). Das ist dann der Fall, "wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhalt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, StB 1993, 189; Aulinger/Weinreich/Park, Die anwaltliche Betreuung von Kreditinstituten vor, bei und nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen, 1999, S. 645 ff.; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Schuld

Rz. 639 [Autor/Stand] Die Verhängung von Strafe setzt zwingend Schuld voraus.[2] Über das Vorliegen des subjektiven Tatbestands hinaus muss dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden können, dass er die Tat begangen hat. "Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG. [...] Das Schuldprinzip gehö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz

Rz. 1464 [Autor/Stand] Wie allgemein im Steuerstrafrecht auch muss der Täter bei der Verkürzung von Körperschaftsteuer den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennen bzw. ihn von der Höhe her für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (Eventualvorsatz)[2]. Dies erfordert aber nicht, dass dem Täter die Berechnung des Hinterziehungsbetrags oder gar d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch und Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Brunckhorst, Ertragsteuerliche Beurteilung des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken, DStR 2022, 1750; Dziadkowski, EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung "anrüchiger" Tätigkeiten, UVR 1998, 289; Farruggia-Weber, Illegale Tätigkeiten als umsatzsteuerliches Besteuerungsobjekt, MwStR 2023, 838; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen

Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der zuständigen FinB abgegeben wird.[2] Es muss sich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss.[2] Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatgesinnung und der bei der Tat aufgewendete Wille

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zu berücksichtigen sind des Weiteren die Gesinnung des Täters sowie der bei der Tat aufgewendete Wille. Unter Gesinnung i.S.d. § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ist nicht die allgemeine Gesinnung des Täters, sondern die Einzeltatgesinnung zu verstehen[2]. Im Steuerstrafrecht sind besondere Gesinnungen jedoch selten. Lediglich in Ausnahmefällen handelt der Täter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zurechnungszusammenhang bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 576 [Autor/Stand] Das Erfordernis eines solchen über die Kausalität hinausgehenden Zurechnungszusammenhangs macht für das Steuerstrafrecht der Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO selbst deutlich. Denn danach ist vorausgesetzt, dass die Behörde in Unkenntnis über die steuerlich erheblichen Tatsachen gelassen wird. Daraus ist zu folgern, dass sich nur dann, wenn eine solche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Verwendungsverbot

Rz. 308 [Autor/Stand] Auch dann, wenn in der Erfüllung der steuerlichen Offenbarungspflichten keine wirksame Selbstanzeige einer schon begangenen Steuerstraftat nach § 371 AO liegt, folgt daraus nicht, dass bei Zwang zur Selbstbelastung für § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO Straffreiheit anzunehmen wäre. Denn das Dilemma, sich entweder selbst belasten und strafrechtlicher Verfolgung aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft und Teilnahme durch Unterlassen

Rz. 84 [Autor/Stand] Sowohl die täterschaftliche Begehung einer Straftat als auch die Teilnahme können nicht nur durch aktive Handlungen, sondern auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Selbstverständlich ist das für die Tatbestände, die bereits vom Wortlaut ausdrücklich an ein Unterlassen anknüpfen und deshalb als echte Unterlassungsdelikte bezeichnet werden. Im Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerkungen zur R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufernorm des § 370 AO war § 359 RAO von 1919 [2]. Dort wurde erstmals der Versuch unternommen, die in verschiedenen Einzelgesetzen enthaltenen steuerstrafrechtlichen Bestimmungen zusammenzufassen. Wesentliche Tatbestandselemente der heutigen Vorschrift waren schon damals – zumindest im Ansatz – vorhanden. In der Folgezeit wurde der Straftatbestand – a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1026 [Autor/Stand] Die Strafzumessung im Steuerstrafrecht folgt den gleichen Regeln und Grundsätzen wie im allgemeinen Strafrecht. Im Rahmen der Strafzumessung sind daher folgende drei Schritte durchzuführen: Bestimmung des Strafrahmens; Bestimmung des "Spielraums" (Spielraumtheorie, s. Rz. 1005) innerhalb der äußeren Grenzen des Strafrahmens, der für die Festsetzung der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens spielt bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO dann eine Rolle, wenn sich der Unterlassungstäter bei pflichtgemäßer Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen der Gefahr der Selbstbezichtigung und Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung oder anderer Delikte aussetzen würde[2]. Denn es ist allgemein anerkannt, dass nie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Zurechnungszusammenhang bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 577 [Autor/Stand] Im Ergebnis herrscht über das Erfordernis eines über die bloße Kausalität hinausgehenden Zurechnungszusammenhangs auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO im Schrifttum Einigkeit, wenngleich die Begründungen variieren. Teils wird die fehlende Beziehung zwischen Tathandlung und Taterfolg wie hier unter dem Gesichtspunkt der objektiven Zurechnung,[2] aus dem Prinzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 860 [Autor/Stand] §§ 52, 53 StGB regeln, wie die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen vorzunehmen ist. Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals (§ 52 Abs. 1 StGB), ist nur auf eine Strafe zu erkennen. Diese Strafe wird bei unterschiedlichen Strafgesetzen nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht (§ 52...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tausch gegen andere Kryptowährungen

Rz. 1860 [Autor/Stand] Beim Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z.B. Bitcoins gegen IOTA) innerhalb eines Jahres nach Anschaffung handelt es sich ebenfalls um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, da der Erhalt der Coins der anderen Währung den entgeltlichen Erwerb eines anderen Wirtschaftsguts darstellt.[2] Es hande...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer

Rz. 1702 [Autor/Stand] Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Erfassung von Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstigen Übertragungen ist zwischen dem Erlebensfall und dem Todesfall zu unterscheiden[2] (allgemein zur Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer s. Rz. 1515). Rz. 1703 [Autor/Stand] Die Versicherungsleistung wird im Erlebensfall an den Versicherungsnehme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Lohnsteuer

Rz. 1458 [Autor/Stand] Zudem kann es zur Hinterziehung von Lohnsteuer und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für im Zusammenhang mit der Erzielung von Schwarzeinnahmen gezahlten Schwarzlöhnen kommen[2]. Rz. 1459 [Autor/Stand] Bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht das Risiko, ob nicht das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO der schuldm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zeitliche Geltung

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz trat am 3.5.2011 in Kraft, so dass § 398a AO a.F. erstmals Anwendung auf Selbstanzeigen fand, die nach dem 2.5.2011 bei der Finanzverwaltung eingegangen sind. Die aktuell geltende Fassung des § 398a AO findet in zeitlicher Hinsicht auf Selbstanzeigen Anwendung, die nach dem 31.12.2014 bei der Finanzverwaltung eingegangen si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beratungsempfehlung

Rz. 1199.6 [Autor/Stand] Ein Steuerberater, der von Berufs wegen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mandanten Bescheid weiß, kann allzu leicht in den Verdacht eines leichtfertigen oder bedingt vorsätzlichen Verhaltens geraten. Die notwendige Einschränkung kann deshalb nur auf der objektiven Tatbestandsebene ansetzen. Zunächst einmal gilt m.E. nicht das gesa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 329; Gribbohm, Zur Strafbarkeit der Verkürzung von steuerlichen Nebenleistungen im Beitreibungsverfahren, NStZ 1998, 572; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens und im Mineralölsteuerverfahren, 1989; Günther, Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners ab 1.1.2013, AO-StB 2013, 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrschaft über die Abgabe der Erklärung

Rz. 107.6 [Autor/Stand] Es geht aber nicht nur um die Herrschaft über den Inhalt der Erklärung, sondern Angaben werden nur dann gemacht, wenn sie dem Empfänger zugehen. Der Tatbestandserfolg des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO kann zumeist (Ausnahme: § 168 Satz 1 AO) nur eintreten, wenn die falschen Angaben verarbeitet und dann kausal für den Hinterziehungserfolg werden. Unmittelbare ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Abgrenzung zur Gewerblichkeit beim Händler

Rz. 1862 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Tätigkeit vertritt das BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022[2] richtigerweise die Auffassung, dass hierzu die Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden können (vgl. H 15.7 (9) (An- und Verkauf von Wertpapieren) EStH 2021).[3]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über tatsächliche Umstände

Rz. 657 [Autor/Stand] Irrtümer über tatsächliche Umstände fallen unproblematisch unter § 16 Abs. 1 StGB.[2] Praxis-Beispiel Beispiel (s. auch Rz. 614): Der Stpfl. gibt in seiner Einkommensteuererklärung seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit 50.000 EUR zutreffend an. Versehentlich hat er aber eine Bareinnahme von 5.000 EUR in seiner Buchhaltung nicht erfasst und dies im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbesteuer

Rz. 1456 [Autor/Stand] Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen ferner die Gewerbesteuer. Die Berechnung war nach der bis zum VZ 2007 geltenden Rechtslage schwierig, da die Gewerbesteuer gem. § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG a.F. als Betriebsausgabe abziehbar war und somit ihre eigene Bemessungsgrundlage minderte[2]. Durch die seit dem VZ 2008 geltende Neuregelung in § 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leistender

Rz. 1350 [Autor/Stand] Eine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) ist möglich, wenn der Leistende durch unrichtige Angaben eine Freistellungsbescheinigung erwirkt hat, so dass der Leistungsempfänger in der Folge in gutem Glauben keinen Steuerabzug vornimmt. Kindshofer [2] sieht in dem Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung durch unric...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] § 398a AO hat drei Tatbestandsvoraussetzungen. Zunächst muss eine Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegen, deren Wirksamkeit allein an der Verwirk lichung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO gescheitert ist. Zweitens muss der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist die aus der Tat zu seinen Gunsten hi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundsatz

Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht dann in eigener...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstanzeige

Rz. 1354 [Autor/Stand] Eine wirksame Teilselbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung, wie sie im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen bei korrigierten oder verspätet abgegebenen Erklärungen in Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 und des Sperrgrundes der Tatentdeckung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO vorgesehen ist (vgl. § 371 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Abdeckrechnungen

Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steuerverkürzungen werde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Rahmen von Nache...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Tatsachen

Rz. 228 [Autor/Stand] Die Angaben müssen Tatsachen betreffen, die steuerlich erheblich sind. Es ist also nicht jede unrichtige oder unvollständige Angabe, die eine Person gegenüber den in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Behörden macht, geeignet, eine Steuerhinterziehung zu begründen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Praktische Herausforderungen

Rz. 1888.2 [Autor/Stand] Eine Herausforderung, die sich bei der Erklärung und insbesondere im Rahmen von Nacherklärungen (§ 153 AO vgl. auch § 371 Rz. 812 ff.) und Selbstanzeigen (§§ 371, 378 Abs. 3 AO) stellt, ist die Ermittlung der richtigen und vollständigen Transaktionshistorie des Mandanten. Das vielfältige Angebot an Börsen und Projekten, deren teilweise Schnelllebigke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Verjährung

Rz. 1469 [Autor/Stand] Näheres zur Verjährung der Körperschaftsteuerhinterziehung ist bei § 376 sowie bei Hardtke/Leip [2] und Muhler [3] dargestellt. Allgemein gilt das zur Verjährung der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Gesagte. Bei Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung ist maßgeblicher Zeitpunkt die Bekanntgabe des daraufhin ergehenden Steuerbescheids. W...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Täuschung bzw. Unkenntnis der Behörde

Rz. 261 [Autor/Stand] Problematisch ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO eine (gelungene) Täuschung der FinB voraussetzt oder zumindest die Behörde wie bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis der steuerlich erheblichen Tatsachen sein muss. Diese Frage betrifft die Verknüpfung zwischen Tathandlung und Erfolg und somit die Zurechnung des Steuerhinterziehungserfolgs (s. Rz. 570 ff., 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Scheinhandlungen

Rz. 1233a [Autor/Stand] Scheinhandlungen, also tatsächlich gar nicht ausgeführte Handlungen, sind nach § 41 Abs. 2 AO unbeachtlich. Im Steuerrecht kommen hier namentlich die Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes in Betracht.[2] Auch Besitzerwerb, Besitzaufgabe, Aneignung und Eigentumsaufgabe können Scheinhandlungen sein, insbesondere im Rahmen von Karussellge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Voraussetzungen der Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Rz. 1715 [Autor/Stand] Gesehen werden muss, dass Mandanten, die sich zunächst nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, weil sie z.B. nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, nachträglich in eine Strafbarkeit wegen Verletzung von § 153 AO "hineinwachsen" können (s. Rz. 334 sowie 1517.4)[2]. Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO entsteht eine Korrekturpflicht, wenn (vereinfach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Bärsch/Engelen, Neue Pflichten zur Dokumentation von Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz v. 25.6.2021, ISR 2022, 33; Benz/Böhmer, Das Steueroasen-Abwehrgesetz, DB 2021, 1630; Bliort/Kley, Ein "Gesetz zur A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1305 [Autor/Stand] Durch die Fiktion gem. §§ 9, 10 AÜG können Verleiher und Entleiher taugliche Täter des § 266a StGB sein, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht bezahlt werden[2]. Das gilt unmittelbar für den Entleiher als neuen Arbeitgeber. Rz. 1305.1 [Autor/Stand] Wenn der Verleiher Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, so haftet er...mehr