Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Strafverfahren ist unzulässig, wenn eine Prozessvoraussetzung – gleichbedeutend mit dem in der StPO verschiedentlich verwendeten Begriff des Verfahrenshindernisses (vgl. §§ 206a, 260 Abs. 3, § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO) – nicht erfüllt ist. Sie müssen so schwer wiegen, dass von ihrem (Nicht-)Vorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundsatz der Spezialität

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Verstoß gegen den in Art. 14 EuAlÜbk normierten auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ist ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis.[2] Der sog. Spezialitätsgrundsatz stellt sicher, dass der Auszuliefernde im ersuchenden Staat ausschließlich wegen der Tat strafrechtlich verfolgt und belangt wird, derentwegen die Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Auskunftsersuchen an die Presse

Rz. 191 [Autor/Stand] Vielfach nehmen FinB und Steufa auch Chiffre-Anzeigen, in denen die Vermittlung von Geldanlagen in Steueroasen oder Luxusgüter zum Verkauf angeboten werden, zum Anlass ihrer Ermittlungen (vgl. Nr. 148 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 148). Die Verlage haben die dahinterstehenden Auftraggeber bekannt zu geben,[2] ohne sich auf ein abgabenrechtliches Auskunf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Wahrung der Frist

Rz. 774 [Autor/Stand] Für die Einlegung der Rechtsmittel ist in formaler Hinsicht dreierlei zu beachten: Frist, Ort und Form. Rz. 775 [Autor/Stand] Berufung und Revision sind nur zulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt werden. Beide Rechtsmittel können nur innerhalb einer Frist von einer Woche seit Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Mitteilungspflicht

Rz. 1258 [Autor/Stand] Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hat der Vorsitzende in der Hauptverhandlung mitzuteilen, ob zwischen dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten Gespräche über eine mögliche Verständigung nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt[2]. Nach inzwischen gefestigter Rspr. muss über den Inhalt hinaus auch noch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 306 Rz. 307 [Autor/Stand] Die Strafprozessordnung regelt unter dem – zu eng gefassten – Titel "Beschlagnahme" (§§ 94 ff. StPO) drei Formen der amtlichen Sicherstellung von Gegenständen: die amtliche Inverwahrnahme (§ 94 Abs. 1 StPO); die Erzwingung der Herausgabe (§ 95 Abs. 2 StPO); die Beschlagnahme (§ 94 Abs. 2 StPO). Rz. 308 [Autor/Stand] Objekt der Sicherstellung sind Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeschutz durch § 160a StPO

Rz. 985 [Autor/Stand] Ob sich der Beschlagnahmeschutz bei Durchsuchungen beim steuerlichen Berater (näher dazu s. Rz. 961 ff.) neben § 97 StPO auch nach § 160a StPO (s. dazu Rz. 935 ff.) richtet, ist umstr. Nach überw. Ansicht tritt § 160a StPO gegenüber § 97 StPO zurück (§ 160a Abs. 5 StPO, s. Rz. 950 m.w.N.)[2], insb. dann, wenn § 97 StPO an den Eingriff höhere Anforderunge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Rz. 995 [Autor/Stand] Richtet sich die Durchsuchung und Beschlagnahme oder Abhörmaßnahmen gegen den Verteidiger oder Rechtsanwalt, so sind insb. durch die Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt (s. ausführlich Rz. 955 ff. m.w.N.). Aus dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss muss klar hervorgehen, ob der Verteidiger oder Rechtsanwalt als Beschuldi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Ermittlungen im Internet

Rz. 193 [Autor/Stand] Zunehmend werden mit Waren im Onlinehandel weltweit über Internet-Plattformen, wie z.B. "Amazon", "ebay", "Zalando" u.a. abgewickelt. Dabei ist die Frage von Bedeutung, wie im Internet erzielte Gewinne zu besteuern sind und wann ggf. steuerstrafrechtlich relevante Gestaltungen vorliegen können.[2] Zwecks Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beschwerde

Rz. 795 [Autor/Stand] Die Beschwerde (§§ 304–311a StPO) richtet sich im Gegensatz zu Berufung und Revision, mit denen Urteile angegriffen werden, gegen gerichtliche Beschlüsse und Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters (vgl. § 304 Abs. 1 StPO). Sie führt zu einer Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten aber zumeist aufgrund amtlicher Wahrnehmung, d.h. aufgrund eigener Beobachtungen der Finanz- und Fahndungsbeamten, z.B. durch Kont...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Erzwingung der Herausgabe

Rz. 313 [Autor/Stand] Gemäß § 95 Abs. 2 StPO kann die Herausgabe der in Rede stehenden Gegenstände, die von dem Herausgabepflichtigen (§ 95 Abs. 1 StPO) nicht freiwillig vorgelegt und ausgeliefert werden, durch Verhängung der in § 70 StPO bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel erzwungen werden,[2] was besonders für die Fälle Bedeutung hat, in denen zwar bekannt ist, dass sich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO, § 398 AO)

Rz. 559 [Autor/Stand] Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, kann die Ermittlungsbehörde das Verfahren in den gesetzlich bestimmten Fällen wegen Geringfügigkeit gem. §§ 153 ff. StPO, § 398 AO einstellen (sog. Opportunitätsprinzip, s. Rz. 63). Vgl. dazu den Überblick bei § 398 Rz. 11. Rz. 560 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO sind die StA und die selbständig ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Sonstige Einstellungsmöglichkeiten

Rz. 575 [Autor/Stand] Gemäß § 153b StPO kommt eine Einstellung durch die StA mit Zustimmung des Gerichts, das für die Hauptverhandlung zuständig wäre, in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen das Gericht von Strafe ab sehen könnte. Zu nennen sind hier z.B. auch die Vorschriften zur Schadenswiedergutmachung der §§ 46a, 46b StGB.[2] Rz. 576 [Autor/Stand] Weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemein: Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Buck, Das Geschäftsgeheimnis und sein neuer eigenständiger Schutz, jM 2020, 59; Christ, Zeugnisverweigerungsrechte und Schweigepflicht der steuerberatenden Berufe, INF 2003, 36; Frank, Der Finanzbeamte als Zeuge vor dem Strafrichter in Steuerstrafsachen, StW 2010, 95; Glashoff/Rohls, Der st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Beweisverwertungsverbot

Rz. 1274 [Autor/Stand] Löst sich das Gericht von der getroffenen Vereinbarung, so besteht für das Geständnis des Angeklagten ein BVV, über das der Angeklagte zu belehren ist (§ 257c Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 StPO)[2]. Dieses generelle Verwertungsverbot ist zu begrüßen und entspricht dem Gebot der Verfahrensfairness (Art. 6 Abs. 1 MRK)[3]. Neben der Unverwertbarkeit führt ein Vers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sicherung der Vermögensabschöpfung

Rz. 451 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017[2] hat zum 1.7.2017 die strafrechtliche Vermögensabschöpfung in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht grundlegend neu konzipiert (s. dazu § 370 Rz. 1130 ff., § 399 Rz. 300 ff. auch zu sonstigen Neuerungen und § 375 Rz. 32 ff.). Auch wenn der Gesetzgeber nun eine einhei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beschwerdebefugnis

Rz. 902 [Autor/Stand] Die Berechtigung, selbständig oder durch einen gesetzlichen Vertreter im eigenen Namen eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, steht jeder Person zu, die Träger der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG genannten Rechte sein kann, die also grundrechtsfähig ist.[2] Rz. 902.1 [Autor/Stand] "Jedermann" i.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG ist zunächst jeder Deutsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Erschöpfung des Rechtswegs

Rz. 906 [Autor/Stand] Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG kann "die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden". In dieser Vorschrift wird ein allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde sichtbar.[2] Die Verfassungsbeschwerde ist somit als "letzter Rechtsbehelf" anzusehen.[3] Rechtsweg im Sinne dieser Vorschrift ist jede gese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 1279 [Autor/Stand] Durch § 257c StPO ist festgestellt, dass außerhalb dieser Regelung getroffene informelle Absprachen unzulässig sind und sie keine Bindungswirkung (s. dazu Rz. 1269) entfalten (zu der Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 19.3.2013 s. Rz. 1238)[2]. Scheitern Verständigungsgespräche, sind vom Gericht eingegangene "einseitige Verpflichtungen" gegenüber dem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verlesungsmöglichkeiten

Rz. 716 [Autor/Stand] Es gilt der Grundsatz der persönlichen Vernehmung (§ 250 StPO), der nur in Ausnahmefällen durch die Verlesung von Protokollen über Vernehmung und die Verlesung anderer schriftlicher Äußerungen ersetzt werden darf (§§ 250–254, 256 StPO). Rz. 717 [Autor/Stand] Protokolle über die Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Mitbeschuldigten und Urkunden, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerlicher Arrest (§ 324 AO)

Rz. 480 [Autor/Stand] Vom strafprozessualen Vermögensarrest zu unterscheiden ist der dingliche Arrest gem. §§ 324 ff. AO, der eine vorläufige Sicherung der Steueransprüche des Fiskus im Besteuerungsverfahren (und dort im Vollstreckungsverfahren) ermöglicht. Er wird vor allem bei rückständigen Steuerschulden, aber auch zusätzlich nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens im R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; Burhoff, Untersuchungshaft des Beschuldigten, PStR 2002, 272; Burhoff, Untersuchungshaft – So optimieren Sie die Verteidi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeitsabgrenzung zwischen StA und FinB

Rz. 65 [Autor/Stand] Tabelle 1: Ermittlungstätigkeit nach der StPO Rz. 66 [Autor/Stand] Tabelle 2: Ermittlungstätigkeit nach der AO Rz. 67 [Autor/Stand] Während bei allgemeinen Straftaten das Ermittlungsverfahren ausschließlich in den Händen der StA liegt, steht bei Steuerstraftaten aus Gründen der Verfahrensökonomie und im Hinblick auf die besondere Sachkunde der Finanzverwal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Anklageerhebung

Rz. 592 [Autor/Stand] Die StA (und nur sie, s. Rz. 61, 71) erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dazu genügenden Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Da die Eröffnung des richterlichen Hauptverfahrens davon abhängig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, hat sie den ermittelten Sachverhalt in dieser Hinsicht zu würdigen (§ 203 StPO). Die gesetzliche For...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungen wegen Beihilfe

Rz. 1015 [Autor/Stand] Eine Bank kann aber auch wegen Teilnahmeverdachts zu Steuerhinterziehungen ihrer Kunden durchsucht werden (s. dazu § 370 Rz. 165 ff., zu aktuellen Ermittlungsanlässen im Zusammenhang mit Offshore-Gesellschaften, Stiftungen, Lebensversicherungen, Nummernkonten und sog. Postabholern s. § 370 Rz. 1986 ff.). Dann gelten für die Mitarbeiter die Beschuldigte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Zum Verfahren

Rz. 908 [Autor/Stand] Die Verfassungsbeschwerde bedarf zunächst der Annahme (§ 93a Abs. 1 BVerfGG). Es findet eine Vorprüfung durch eine aus drei Richtern bestehenden Kammer statt.[2] Sie ist nur anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG) oder wenn es zur Durchseztung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablauf des Berufungsverfahrens

Rz. 805 [Autor/Stand] Der Ablauf des Berufungsverfahrens beginnt mit der form- und fristgemäßen (s. Rz. 774 ff.) Einlegung der Berufung bei dem Gericht erster Instanz (§ 314 StPO). Eine Begründung kann – muss aber nicht! – beigefügt werden (§ 317 StPO; anders für die Revision § 344 StPO). Das Gericht erster Instanz ist nur insoweit zur Entscheidung befugt, als die Berufung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Anspruch auf rechtliches Gehör

Rz. 147 [Autor/Stand] Von besonderer Bedeutung für die Stellung des Beschuldigten ist der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör, der sich auch in Art. 6 MRK findet. Danach dürfen sich richterliche Entscheidungen nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gründen, zu denen die Beteiligten zuvor Stellung nehmen konnten.[2] Obwohl in Art. 103...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. Siehe dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das AG mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des LG nach § 74 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verteidigung

Rz. 617 [Autor/Stand] Die Verteidigung ist in diesem Stadium aufgerufen, durch sorgfältiges Studium der Anklageschrift den Sachverhalt auf seine tatsächliche und rechtliche Richtigkeit hin zu untersuchen.[2] Oft wird ein Verteidiger erst in diesem Verfahrensstadium vom Angeschuldigten eingeschaltet. Zunächst hat der Verteidiger die Akten anzufordern und sie auf ihre Vollstän...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Aussetzung der Hauptverhandlung

Rz. 738 [Autor/Stand] Die Aussetzung der Hauptverhandlung soll erst in Erwägung gezogen werden, wenn eine Unterbrechung nach § 229 StPO nicht genügt. Sie wird vom Gericht, nicht nur vom Vorsitzenden, beschlossen und hat zur Folge, dass die Hauptverhandlung völlig neu durchgeführt wird. Eine Aussetzung ist nötig, wenn sich neue Umstände ergeben, welche die Anwendung eines schw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Plädoyer

Rz. 747 [Autor/Stand] Nach dem Schluss der Beweisaufnahme werden die Schlussvorträge gehalten und der Angeklagte erhält die Gelegenheit zum letzten Wort (§ 258 StPO). Die Verfahrensbeteiligten können damit zum Ergebnis der Hauptverhandlung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung nehmen und Anträge stellen.[2] Nach der StA erhält auch der Verteidiger – obwohl nicht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Haftgründe

Rz. 501 [Autor/Stand] Der Haftgrund der Flucht und Fluchtgefahr liegt vor, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO) oder wenn bei Würdigung aller Umstände die Gefahr besteht, dass er sich dem Strafverfahren entziehen werde (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).[2] Eine zu erwartende hohe Strafe spricht noch nicht unbedingt für eine Fluchtgefa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zulässigkeit und Verfahren

Rz. 914 [Autor/Stand] Nach Art. 34 EMRK kann sich jede natürliche Person und juristische Person mit der Behauptung an den Gerichtshof wenden, ein Vertragsstaat habe ihn/sie in einem in der Konvention oder in den Zusatzprotokollen anerkanntem Recht verletzt. Rz. 915 [Autor/Stand] Gegenstand der Beschwerde ist die Verletzung eines in der EMRK genannten Rechts durch einen Hoheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Mögliche Entscheidungen

Rz. 827 [Autor/Stand] Über die Revision kann wie folgt entschieden werden: Das Revisionsgericht kann – ohne Hauptverhandlung – folgende Beschlussentscheidungen fällen: die Revision als unzulässig verwerfen, wenn die Vorschriften über die Revisionseinlegung verletzt sind (§ 349 Abs. 1 StPO); die Revision einstimmig als offensichtlich unbegründet ("o.u.") verwerfen, sofern die S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Rz. 157 [Autor/Stand] Siehe dazu eingehend § 392 Rz. 391 ff. Das Recht zur Akteneinsicht steht grds. nur dem Verteidiger des Beschuldigten zu (§ 147 Abs. 1 und 3 StPO). Dies bezieht sich auch auf Aufzeichnungen von audiovisuellen Zeugenvernehmungen (vgl. § 58a Abs. 2 StPO i.V.m. § 147 StPO i.d.F. durch Gesetz vom 10.12.2019).[2] Zum Einsichtsrecht in TKÜ-Aufzeichnungen s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Absolute Revisionsgründe

Rz. 822 [Autor/Stand] Bei acht schwerwiegenden Prozessverstößen wird in § 338 StPO das Beruhen des Urteils auf dem Fehler unwiderleglich vermutet (absolute Revisionsgründe), nämlich bei: unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts (Nr. 1); Mitwirkung eines ausgeschlossenen bzw. abgelehnten Richters oder Schöffen (Nr. 2 und 3); Unzuständigkeit des Gerichts (Nr. 4); gesetzwidriger...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Haftprüfung und Haftbeschwerde

Rz. 519 Rz. 520 [Autor/Stand] Über die Möglichkeiten, die Haftfortdauer überprüfen zu lassen, unterrichtet die Tabelle in Rz. 519. Danach kann die Überprüfung der Haftfortdauer entweder auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen eingeleitet werden. Rz. 521 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten stehen zwei Rechtsbehelfe zur Verfügung, wenn er die Aufhebung des Haftbefehls oder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Rz. 952 [Autor/Stand] Auch Kanzleiräume und damit die räumliche Sphäre der Berufsausübung unterfallen nach st. Rspr. des BVerfG dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 853 [Autor/Stand] Mit dem Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 44–47 StPO) will der Antragsteller die Rechtsfolgen vermeiden, die sich aus der Versäumung einer Frist ergeben. Voraussetzung der Wiedereinsetzung ist zunächst, dass es sich bei der versäumten Frist um eine solche handelt, die bei Gericht oder der StA (str.) wahrzunehmen ist (vgl. § 45 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwendungsverbote

Rz. 1061 [Autor/Stand] Von den BVV sind die Verwendungsverbote[2] zu unterscheiden, wie z.B. § 160a Abs. 1 Satz 2 StPO (s. Rz. 940 f.), § 477 Abs. 2 StPO (s. Rz. 413, 419, 448), § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO und § 393 Abs. 2 Satz 1 AO (s. dazu Rz. 1058 f., 1071 f. und § 393 Rz. 228 f.). Sie verbieten i.S.d. BDSG jegliche Form von Nutzung solcher Daten zur Informationserhebung und -...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Besetzungsrüge

Rz. 654 [Autor/Stand] Durch die StPO-Reform 2019[2] wurde für Strafverfahren im ersten Rechtszug vor dem LG oder OLG ein Vorabentscheidungsverfahren für Besetzungsrügen eingeführt.[3] Ob die damit vom Gesetzgeber bezweckte Verfahrensbeschleunigung erreicht wird, erscheint weiterhin zweifelhaft (z.B. bei kurzfristig zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen der Gerichtsbesetz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechsbehelfe im Überblick

Rz. 763 [Autor/Stand] Vorweg sei auf die gesonderte Darstellung des Rechtsschutzes im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwiesen (s. Rz. 372 ff. sowie bei § 399 passim). Bei den Rechtsbehelfen ist danach zu unterscheiden, ob sie sich gegen gerichtliche Entscheidungen oder gegen Anordnungen der StA/Bustra oder ihrer Ermittlungspersonen richten. Rz. 763.1 [Autor/Stan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Akteneinsicht und rechtliches Gehör

Rz. 531 [Autor/Stand] Namentlich in Haftsachen darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind. Danach müssen der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl jedenfalls diejenigen Aktenteile zur Verfügung gestellt werden, die für eine wirksame Stellungnahme zu de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Vorläufige Festnahme

Rz. 535 [Autor/Stand] In Eilfällen kann eine vorläufige Festnahme gem. §§ 127, 163b, 163c StPO erfolgen, ohne dass ein richterlicher Haftbefehl vorliegen muss. Systematisch sind drei Typen der vorläufigen Festnahme zu unterscheiden. Rz. 536 [Autor/Stand] Ein Tatverdächtiger, der auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, kann, sofern er der Flucht verdächtigt oder seine I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Flankenschutz

Rz. 97 [Autor/Stand] Gängige Praxis der Finanzverwaltung ist es mittlerweile, unter Beteiligung der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung "Kombiprüfungen" durchzuführen bzw. die Steuerfahndung als "Flankenschutz" der Betriebsprüfung heranzuziehen[2] (s. auch Rz. 291, 1111, 1112 sowie eingehend § 404 Rz. 700 ff.). Dabei wird auf den Effekt der Überraschung und des Zufalls ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beweisanträge und vorweggenommene Beweiserhebungen

Rz. 656 [Autor/Stand] Oftmals ist es notwendig, bereits vor der Hauptverhandlung Beweisanträge nach § 219 Abs. 1 StPO zu stellen. Dies wird insb. dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte erst nach Abschluss des Zwischenverfahrens einen Verteidiger beauftragt hat. Allerdings gilt auch hier die bereits für das Ermittlungs- und das Zwischenverfahren angeführte Zweckmäßigkei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Durchsuchung bei anderen Personen

Rz. 244 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen einer Durchsuchung gegenüber anderen Personen (§ 103 StPO), also nicht tat- oder teilnahmeverdächtigen Personen, sind enger gefasst als bei der Durchsuchung bei einem Verdächtigen.[2] Wenn bei einer unverdächtigen Person durchsucht werden soll, so gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass dieser Person zunächst grundsätzlich d...mehr