Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff der "Vorspiegelungsstraftat"

Rz. 18 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO finden die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 385–408 AO bei dem "Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinB oder einer anderen Behörde auf die Erlangung von Vermögensvorteilen gerichtet ist und kein Steuerstrafgesetz verletzt", größtenteils entsprechende Anwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Der unmittelbare Anwendungsbereich des in den §§ 385–408 AO geregelten formellen Steuerstrafrechts ergibt sich aus § 385 Abs. 1 AO. Er erstreckt sich auf das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Der Begriff der "Steuerstraftat" wird in § 369 Abs. 1 Nr. 1–4 AO legal definiert (s. § 369 Rz. 15 ff.) und erlangt im Steuerstrafverfahrensrecht seine größte B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), insb. aber durch Stellung von Beweisanträgen (s. Rz. 725 ff.) und durch Einschaltung eines Verteidigers bzw. Steuerberate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Durchsuchungsobjekte

Rz. 250 [Autor/Stand] Durchsuchungsgegenstände können sowohl beim Verdächtigen als auch beim Unverdächtigen sein: die Wohnung oder andere Räume, Sachen, die ihm gehören, die Person. Rz. 251 [Autor/Stand] Die Hausdurchsuchung erstreckt sich auf Wohnung und Räume sowie jedes andere befriedete Besitztum (vgl. § 104 Abs. 1, § 105 Abs. 2 StPO). In aller Regel werden von der FinB und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Sonstige Überwachungsmaßnahmen

Rz. 436 [Autor/Stand] § 100g StPO enthält eine allgemeine Befugnis zur Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zur Erfassung der Standortdaten von Mobilfunkgeräten bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, insb. i.S.v. § 100a Abs. 2 StPO (also im Bereich der Steuerdelikte auf solche i.S.v. bandenmäßig begangenem § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 5, § 373 und § 374 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Form und Inhalt der Durchsuchungsanordnung

Rz. 274 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse ergeben sich aus §§ 102, 103, 34 StPO. Rz. 275 [Autor/Stand] In formaler Hinsicht muss die Anordnung von einem Richter getroffen und von diesem unterzeichnet werden.[3] Bis zur Anklageerhebung ist der Ermittlungsrichter zuständig, danach das mit der Sache befasste Gericht. Grundsätzlich muss die r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Sachverständige

Rz. 703 [Autor/Stand] Sachverständiger ist, "wer kraft prozessualen Auftrags dem Gericht bei der Beurteilung des Sachverhalts dadurch hilft, dass er ihm aus seiner besonderen Sachkunde Erfahrungssätze übermittelt oder mithilfe seiner besonderen Sachkunde an ein vom Gericht dargebotenes oder an ein im Auftrag des Gerichts ermitteltes Tatsachenmaterial Schlussfolgerungen auf r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Verbot des Rechtsmittelverzichts

Rz. 1277 [Autor/Stand] Ausgewiesenes Ziel des Verständigungsgesetzes war es, das Verständigungsverfahren der Kontrolle der Rechtsmittelgerichte zu unterwerfen[2]. Belegt wird dies insb. durch das Verbot des Rechtsmittelverzichts in § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist. Ein Rechtsmittelverzicht kann daher nach einer Verständigung – i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vermögensarrest (§ 111e StPO)

Rz. 460 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden (§ 111e Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73, 73c StGB). Es gelten aus verfassungsrechtlichen Gründen und wegen des Eigentumsrechts (Art...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff und Anordnung

Rz. 317 [Autor/Stand] Wird ein Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben, so kommt neben der Erzwingung der Herausgabe (s. Rz. 313) seine Beschlagnahme in Betracht (§ 94 Abs. 2 StPO). Rz. 318 [Autor/Stand] Beschlagnahme i.e.S. ist die amtliche Inverwahrnahme oder sonstige Sicherstellung eines Gegenstands aufgrund ausdrücklicher, regelmäßig nur dem Richter zustehender Anordnun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Die StA ist als selbständige Justizbehörde ein Organ der Strafrechtspflege.[2] Ihr kommt im Strafverfahren die Funktion der Strafverfolgung zu. Nach den Bestimmungen der StPO (§§ 158, 160, 161, 163 StPO) ist die StA Herrin des Ermittlungsverfahrens. Ihre Aufgabe als Ermittlungsbehörde besteht darin, die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung über ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungen gegen Kunden

Rz. 1013 [Autor/Stand] Beschlagnahme- und Durchsuchungshandlungen bei Banken in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden sind zulässig. Das sog. Bankgeheimnis (vgl. § 30a AO) ist seit dem 25.7.2017[2] aufgehoben (s. Rz. 189 m.w.N.) und war im Strafverfahren sowieso unbeachtlich (s. dazu § 404 Rz. 242 ff.). Zu den steuerlichen Möglichkeiten von Sammelausku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff

Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Steuer übertr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gegenstand der Verfassungsbeschwerde

Rz. 903 [Autor/Stand] Eine Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig gegen eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt.[2] Dabei umfasst der Begriff der öffentlichen Gewalt Legislative, Exekutive und Rspr. Deren Akte (z.B. Gesetze, Verwaltungsakte, Urteile;[3] str. bei Verwaltungsvorschriften)[4] können Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein. Im hier interessierenden Zusammenhang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Einlegung und Begründung

Rz. 907 [Autor/Stand] Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hängt schließlich von der Beachtung einiger formeller Vorschriften bei der Einlegung ab. Der Antrag auf Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde muss bei dem BVerfG in schriftlicher Form, durch Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts als elektronisches Dokument gem. § 23c Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Belehrung

Rz. 204 [Autor/Stand] Im Anschluss daran ist der Beschuldigte bei jeder – auch einer erneuten – Vernehmung darüber zu belehren, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, ob er zur Sache aussagen wolle oder nicht; dass er auch schon vorher einen von ihm gewählten Verteidiger befragen kann, wobei ihm Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die ihm die Kontaktaufnahme zu einem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Postbeschlagnahme

Rz. 364 [Autor/Stand] Für die Beschlagnahme von Briefen, Sendungen und Telegrammen im Gewahrsam von Post- oder Telekommunikationsunternehmen enthalten die §§ 99, 100 und 101 StPO eine Sonderregelung. Zur Anordnung der Postbeschlagnahme sind außer dem Richter bei Gefahr im Verzug lediglich die StA (BuStra), nicht jedoch Ermittlungspersonen der StA (also auch nicht die Beamten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet.[2] Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zufallsfunde

Rz. 1022 [Autor/Stand] Im Strafverfahren können gelegentlich der Durchsuchung gefundene weitere CpD-Kontenbelege, die in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, einstweilen gem. § 108 StPO als sog. Zufallsfunde (s. Rz. 264, 1022, 1023) sichergestellt werden. Daraus muss sich aber ein strafprozessualer Anfangsverdac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Unterbrechung der Hauptverhandlung

Rz. 733 [Autor/Stand] Wird die Hauptverhandlung für einen Zeitraum unterbrochen, der sich diesseits dieser zeitlichen Grenze befindet, so kann sie ohne weiteres fortgesetzt werden (Unterbrechung, § 228 Abs. 1 Satz 1, § 229 StPO). Überschreitet die Dauer der Unterbrechung jedoch diese Grenze, so muss mit der Hauptverhandlung von Neuem begonnen und der gesamte Prozessstoff ern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, StRR 2010, 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Rz. 145 [Autor/Stand] Schweigerecht und Mitwirkungsfreiheit sind einzelne Ausprägungen des allgemeinen und umfassenden Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen. Der Grundsatz des nemo tenetur se ipsum accusare findet seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG und in Art. 14 Abs. 3g des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966.[2] Grundlegend hierz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ablauf des Zwischenverfahrens

Rz. 619 [Autor/Stand] Das Zwischenverfahren wird eingeleitet, indem die StA die öffentliche Klage durch Einreichung der Anklageschrift unter Vorlage der Akten (vgl. zu deren Inhalt § 200 StPO) bei dem zuständigen Gericht erhebt (§ 170 Abs. 1, § 199 Abs. 2 StPO). Rz. 620 [Autor/Stand] Das Gericht muss selbst seine Zuständigkeit überprüfen. Das kann zu einer Eröffnung des Haupt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittlungen, arbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Ausschluss der Öffentlichkeit

Rz. 741 [Autor/Stand] Zu den tragenden Pfeilern der Hauptverhandlung gehört weiterhin, dass diese öffentlich stattzufinden hat (§ 169 GVG). Daraus ist umgekehrt zu schließen, dass die Beratung und das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sowie das Zwischenverfahren nicht öffentlich sind. Nach § 169 GVG wird auch die sog. mittelbare Öffentlichkeit garantiert. Dies bed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als Beispiele führt die Vorschrift die StPO , das GVG und das JGG an. Zu Recht kritisiert Peters [2] gerade im Hinblick auf das erw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Ausgangslage

Rz. 372 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegenüber Durchsuchungen und Beschlagnahmen ist äußerst kompliziert und unübersichtlich, teils auch unvollkommen geraten.[2] Angesichts dessen hat das BVerfG den Fachgerichten bei der Kontrolle strafprozessualer Eingriffe eine besondere Verpflichtung aus Art. 19 Abs. 4 GG auferlegt, die unübersichtliche Rechtslage zu klären; ein Rechtsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Rz. 647.1 [Autor/Stand] Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist Aufgabe des Vorsitzenden des Gerichts. Sie ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. Rz. 647.2 [A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Bindungswirkung der Entscheidungen des EGMR

Rz. 919 [Autor/Stand] Anders als bei der Verfassungsbeschwerde haben die Entscheidungen keine kassatorische Wirkung (Art. 41 EMRK), sondern nur deklaratorischen Charakter.[2] Der Gerichtshof kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zusprechen. Daraus folgt eine entsprechende staatliche Leistungspflicht.[3] Rz. 920 [Autor/Stand] Der EMRK kommt in der deu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Revisionserstreckung auf Mitverurteilte

Rz. 832 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen mehrere Angeklagte verurteilt worden sind, aber nicht alle Revision eingelegt haben, werden – falls das Rechtsmittel begründet ist – auch die Verurteilungen der anderen aufgehoben (sog. Revisionserstreckung, § 357 StPO).[2] Aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit führt diese Vorschrift zu einer Durchbrechung der Rechtskraft bzg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Durchführung der Verhaftung

Rz. 508 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch Verhaftung vollstreckt. Für sie ist die StA zuständig (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO), die ihre Ermittlungspersonen oder die Polizei einschaltet. Die Verhaftung erfolgt durch Ergreifung. Ein flüchtiger Verdächtiger kann auch im Wege der Ausschreibung im polizeilichen Informationssystem INPOL und im Schengener Informationssystem SIS g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Gegen Art und Weise des Vollzugs

Rz. 390 [Autor/Stand] Nach h.M. kann der von einer Durchsuchung betroffene Verdächtige oder Dritte für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs nicht richterlich angeordneter abgeschlossener Durchsuchung die Entscheidung des Amtsrichters analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen.[2] Dasselbe gilt für die Überprüfung der Art und Weise einer richterlichen Durchsuchungsan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Telefonüberwachung und Quellen-TKÜ (§ 100a StPO)

Rz. 402 [Autor/Stand] Die Überwachung und Aufnahme der Telekommunikation ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 100a StPO zugelassen. Rz. 403 [Autor/Stand] Neben der klassischen TKÜ (§ 100a Abs. 1 Nr. 1–3 StPO) wurde durch die StPO-Reform 2017[3] zum 24.8.2017 die sog. Quellen-TKÜ in § 100a Abs. 1 Satz 2, 3 StPO und die Online-Durchsuchung in § 100b StPO (s. Rz. 428 ff...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ladungen

Rz. 649 [Autor/Stand] Die zur Hauptverhandlung erforderlichen Ladungen werden vom Vorsitzenden des Gerichts angeordnet und von der Geschäftsstelle ausgeführt (§ 214 Abs. 1 StPO). Unbenommen bleibt es jedoch der StA, weitere Personen unmittelbar zu laden (§ 214 Abs. 3 StPO). Auch die Herbeischaffung der Beweisgegenstände wird i.d.R. von der StA bewirkt (§ 214 Abs. 4 StPO). Sch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Beschleunigungsgebot

Rz. 528 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörden und Gerichte haben nach st. Rspr. des BVerfG [2] und des EGMR [3] gerade in Haftsachen das Beschleunigungsgebot zu beachten (grundlegend zu den Rechtsfolgen einer rechtsstaats- und konventionswidrigen Verfahrensverzögerung s. Rz. 1373 ff., 872 ff.). Danach kann bei vermeidbaren Verfahrensverzögerungen allein die Schwere der Tat nach lä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstufung der Erg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zugriff auf E-Mails und Internet

Rz. 409 [Autor/Stand] Auch die Überwachung des E-Mail-Verkehrs unterliegt grds. den einschränkenden Voraussetzungen der §§ 100a, 100b StPO. Aufgrund des technisch differenzierten Ablaufs gilt dies jedoch nur für den Übertragungsvorgang [2] (s. Rz. 257 f.). In der lange ungeklärten Frage nach dem Zugriff auf E-Mails, die auf dem Mailserver des Providers zwischengespeichert sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geltendmachung

Rz. 1063 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat während des gesamten Strafverfahrens darauf zu achten, ob ggf. BVV der Heranziehung von Beweismitteln entgegenstehen. BVV können bereits gegen einen Anfangsverdacht (s. Rz. 124) sprechen. Im Ermittlungsverfahren sind sie zudem im Zusammenhang mit dem erforderlichen Tatverdacht bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen von Bedeutung. BVV...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeindelikte

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechte und Pflichten der Steuer- und Zollfahndung bestehen aber nur "im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" (§ 404 AO; vgl. zum Begriff der Steuerstraftat § 369 Abs. 1 AO). Sachlich unzuständig ist sie mithin für die Ermittlung nichtsteuerlicher Delikte, es sei denn, sie sind von Gesetzes wegen ausdrücklich hierzu befugt. So weisen z.B. § 21 Abs. 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Befangenheitseinwand

Rz. 655 [Autor/Stand] § 29 Abs. 1 StPO wurde bereits mit der StPO-Reform 2017[2] dahin erweitert, dass über vor Beginn der Hauptverhandlung gestellte Befangenheitsanträge erst nach der Verlesung des Anklagesatzes zu entscheiden ist (§ 29 Abs. 1 Satz 2 StPO a.F.). Durch Ergänzung des § 26 Abs. 1 StPO sollte einem diesbezüglichen Missbrauch entgegengewirkt werden, indem ein mü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Durchsuchung beim Verdächtigen

Rz. 242 [Autor/Stand] Die Durchsuchung gem. § 102 StPO setzt einen Verdächtigen voraus.[2] Der Betroffene muss einer strafbaren Handlung oder der Beteiligung an ihr verdächtig sein. Ermittelt die FinB in originärer Zuständigkeit gem. §§ 386, 399 Abs. 1 AO, so muss sich der Verdacht auf eine Steuerstraftat i.S.d. § 369 Abs. 1 AO oder eine sog. Analogtat beziehen. Dieser Verda...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gegenvorstellung

Rz. 862 [Autor/Stand] In der StPO nicht ausdrücklich vorgesehen, aber dennoch für das Strafverfahren von praktischer Bedeutung sind die formlosen, d.h. nicht an Fristen oder Formen gebundenen Rechtsbehelfe der Gegenvorstellung und der Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie sind Erscheinungsformen des Petitionsrechtes nach Art. 17 GG. Rz. 863 [Autor/Stand] Eine Gegenvorstellung ist st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vernehmung des Angeklagten

Rz. 668 [Autor/Stand] Grundlegendes zum Ablauf und Inhalt der Vernehmung s. Rz. 668 ff. und 201 ff. Bezüglich der Einzelheiten zum Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten, das für den Angeklagten auch für die Hauptverhandlung in § 243 Abs. 4 StPO gewährleistet ist, s. Rz. 198 ff. Rz. 669 [Autor/Stand] Ist der Angeklagte aussagebereit, ist ihm Gelegenheit zu geben, sich zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Vermittelnde Ansicht

Rz. 970 [Autor/Stand] Nach einer vermittelnden Auffassung sollen die Bilanz- und Buchführungsunterlagen zumindest so lange unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO fallen, als sie noch zur Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Steuererklärungen benötigt werden[2]; beschlagnahmefrei sollen z.B. die dem Steuerberater zur Durchführung einer Außenprüfung in dessen Praxi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ermittlungen im Bankenbereich

Rz. 189 [Autor/Stand] Eine zentrale Rolle im Rahmen steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungen der FinB und der Steufa spielen sehr oft die Banken, da sie naturgemäß mit (steuer-)strafrechtlichen Sachverhalten wie der Anlage von Schwarzgeld, der Nichtdeklarierung von Zinseinkünften und Dividenden, der Depotverwaltung von Lebensversicherungsverträgen (s. § 370 AO Rz. 1650...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 665 [Autor/Stand] Das Gericht gibt der FinB gem. § 407 Abs. 1 Satz 1 AO Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzutragen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. Der Vorsitzende ist verpflichtet, auf Verlangen dem Vertreter der FinB (als solche treten die Beamten der BuStra auf) in der Hauptverhandlung das Wort zu erteilen (§ 407 Abs. 1 Satz 4 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 1233 [Autor/Stand] In der Verfahrenswirklichkeit – speziell im Bereich der Wirtschafts- und Steuerstrafsachen – hat sich seit Jahren ein Erledigungstyp durchgesetzt, der gekennzeichnet ist durch eine vorherige Verständigung der Prozessbeteiligten über das Ergebnis des Strafverfahrens. Man spricht gemeinhin von Absprachen, umgangssprachlich auch deals genannt. Diese an de...mehr