Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die EU (Außengrenzen)

Rz. 1907 [Autor/Stand] Wenn eine Person in die EU einreist, z.B. von der Schweiz nach Deutschland, so ist sie nach § 12a Abs. 1 ZollVG verpflichtet, "Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel", die sie bei der Einreise (oder bei der Ausreise aus der Union) mitführt, auch ungefragt den zuständigen Behörden schriftlich anzuzeigen. Diese Pflicht gilt jedoch nur, wenn ein Bet... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Sonstige Erscheinungsformen

Rz. 1331 [Autor/Stand] Eine weitere Erscheinungsform systematischer Steuerhinterziehung bildet in diesem Zusammenhang z.B. die Beschäftigung ausländischer IT-Ingenieure durch Zwischenschaltung ausländischer Managementgesellschaften [2]. Zur Lohnsteuerhinterziehung durch Zurverfügungstellung von Arbeitskräften an Drittfirmen vgl. BGH vom 2.12.1997[3]. Zur Lohnsteuerhinterziehu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Exkurs: Einziehung des Wertes von Taterträgen gem. § 29a OWiG

Rz. 1130.19 [Autor/Stand] Ursprünglich hatte der Gesetzgeber im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Geldstrafe und Geldbuße und auf die Beschränkung des Tagessatzsystems auf die Geldstrafe eine Regelung über den Verfall von Vermögensvorteilen nicht in das OWiG aufgenommen.[2] Die Gewinnabschöpfungsfunktion fiel gem. § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG der Geldbuße selbst zu. Da... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Zollwertverkürzung

Rz. 1537 [Autor/Stand] Unrichtige Angaben über den Zollwert (vgl. Art. 70–74 UZK) macht der Täter bspw. durch sog. Unterfakturierung, d.h. durch unrichtige Zollanmeldung unter Vorlage fingierter Rechnungen, in denen der Preis niedriger ausgewiesen wird als in Wirklichkeit vereinbart[2]; durch Aufteilung des Rechnungspreises, in Form des Vortäuschens von bereits in Abzug gebrac... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bielefeld/Prinz, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland?, DStR 2008, 1122; Keßeböhmer/Schmitz, Hinterziehung ausländischer Steuern und Steuerhinterziehung im Ausland, § 370 Abs. 6 und 7 AO, wistra 1995, 1; Kohlmann, Zur Ahndung grenzüberschreitender Steuerhinterziehungen, in FS H.-J. Hirsch, 1999, S. 577; Schmitz/Wulf, Erneut: Hinterziehung auslän... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Pflichtgemäßes Alternativverhalten und hypothetisches Verhalten Dritter

Rz. 590 [Autor/Stand] Zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs in den Fällen, in denen die Steuerfestsetzung bei richtigen oder vollständigen Angaben unter Umständen genauso erfolgt wäre, s. Rz. 236 und 573 a.E. Es reicht nicht aus, dass durch die unrichtigen Angaben das Risiko einer zu niedrigen Steuerfestsetzung gesteigert wird (s. Rz. 236). Die Rspr. geht bei einer ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Strafbarkeit des Leerverkäufers

Rz. 1788 [Autor/Stand] Bei volldeliktisch handelndem Täter aufseiten des Erwerbers kommt eine Strafbarkeit des Leerverkäufers zunächst insbesondere wegen Anstiftung (§ 26 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGB) in Betracht[2]. Rz. 1789 [Autor/Stand] Denkbar ist ferner eine gemeinschaftliche Tatbegehung auf Grundlage eines gemeinsamen Tatplans gem. § 25 Abs. 2 StGB. Die Ermittlungsbeh... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Wissentliche Tatbestandsverwirklichung

Rz. 609 [Autor/Stand] Der Täter verwirklicht den Tatbestand mit direktem Vorsatz zweiten Grades, wenn er weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Verhalten die Tatbestandsmerkmale des § 370 Abs. 1 AO verwirklicht. Weiß der Täter, dass sein Verhalten den Tatbestand erfüllt, liegt das voluntative Element des Vorsatzes auch dann vor, wenn dem Täter der Erfolgseintritt unlieb... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Prüfungen

Rz. 1282 [Autor/Stand] Insoweit können die Nichtvorlage von Ausweispapieren oder des sog. schriftlichen Hinweises (vgl. § 2a Abs. 2 SchwarzArbG) bei Prüfungen der Zollverwaltung oder die Verletzung der Mitwirkungs- und Duldungspflichten anlässlich einer solchen Prüfung (s. dazu §§ 3, 4, 5 Abs. 3 SchwarzArbG sowie § 17 Satz 1 AEntG in Rz. 1288 ff.) als Ordnungswidrigkeiten ge... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und das Gesetz keine steuerliche Privilegierung ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesellschaftsebene

Rz. 1425 [Autor/Stand] Auf der Ebene der Gesellschaft werden die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA durch die Zentralnorm des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG geregelt: Die vGA ist dem zu niedrigen Jahresabschluss außerhalb der Steuerbilanz wieder hinzuzurechnen[2]. Auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt neben der Körperschaftsteuer i.H.v. derzeit 15 % der Solidaritätszuschlag und die G... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Berufstypisierte Verhaltensweise?

Rz. 1986 [Autor/Stand] Die Frage, inwieweit einzelnen Bankmitarbeitern (bekannt oder unbekannt) eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kunden vorgeworfen werden kann, nahm in den Bankenverfahren die zentrale Rolle ein. Relevant war dabei insbesondere die Prüfung der Beihilfetauglichkeit einer berufstypischen oder alltäglichen Handlung (s. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Rz. 1791 [Autor/Stand] Als Gehilfenhandlung (oder ggf. Anstifterhandlung) kommt zunächst die Mitwirkung an der Gestaltung eines Cum-Ex-Konzepts in Betracht. Ein objektives Fördern der – unterstellten – Haupttat ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings dürfte regelmäßig sehr fraglich sein, ob der Berater Kenntnis von dem vollständigen tatsächlich verwirklichten oder ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Haupttat

Rz. 163 [Autor/Stand] Vgl. die Ausführungen zur Anstiftung, die entsprechend gelten (s. Rz. 147 f.). Auch für die Haftung nach § 71 AO muss feststehen, dass eine bestimmte Haupttat begangen wurde[2]. mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Einziehung ersparter Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben

Rz. 1340.5 [Autor/Stand] Wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht deren Gesellschafter ist, zugunsten der Gesellschaft Steuern hinterzieht, indem er die Arbeitnehmer in bar entlohnt, keine Lohnsteuer anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, erlangt er allein hierdurch nichts "für die Tat" i.S.v. § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB und auch nichts "du... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Stiftungen

Rz. 1988 [Autor/Stand] Für Stiftungen wurde in der Ermittlungspraxis ein ähnlicher Maßstab wie für Offshore-Gesellschaften angenommen. Auch Stiftungen wurden in der Vergangenheit zur Anonymisierung und Verschleierung der wirtschaftlichen Berechtigung eingesetzt. Hier haben die Ermittlungsbehörden grundsätzlich ebenfalls einen erkennbar tatgeneigten Täter unterstellt. Im Unte... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Rechtsfolgen der Einziehung

Rz. 1131.23 [Autor/Stand] Die rechtliche Wirkung der Einziehung ist seit dem 1.7.2017 für die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 f. StGB) sowie für die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB) einheitlich in § 75 StGB geregelt. Aus § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das e... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kaffeesteuer

Rz. 1548.11 [Autor/Stand] Die deutsche Kaffeesteuer ist nicht europäisch harmonisiert[2]. Hinterziehungen finden vor allem im Versandhandel mit Kaffee aus dem EU-Ausland an Privatpersonen in Deutschland statt. Der Versandhändler hat einen Beauftragten in Deutschland zu benennen. Bei der Auslieferung des Kaffees an den Empfänger entsteht die Kaffeesteuer (§ 18 Abs. 2 KaffeeSt... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe an. Aus dem Wortlaut der §§ 25 ff. StGB ergeben sich zumindest Eckpunkte, die den ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verhalten im Rahmen der Aufarbeitung

Rz. 1793 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Geschäfte liegen nun mehrere Jahre zurück, in denen sich sowohl die Behörden als auch die Unternehmen mit der Aufarbeitung der Sachverhalte befasst haben. Grundsätzlich können auch im Rahmen dessen falsche Angaben, beispielsweise in einer Außenprüfung, gemacht werden, die tatbestandlich sein können (vgl. Ransiek oben Rz. 211). Jedoch wird da... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Mindesttodesfallschutz

Rz. 1694 [Autor/Stand] In einem Kapitallebensversicherungsvertrag mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe muss die vereinbarte Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos bis zum Zeitpunkt des Erlebensfalls mehr als 50 % der Summe der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge betragen[2]. Rz. 1695 [Autor/Stand] Bei einem Kap... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beispiele für eine Körperschaftsteuerverkürzung

Rz. 1439.1 [Autor/Stand] Neben der verdeckten Gewinnausschüttung (s. Rz. 1420 ff.) liegt eine Körperschaftsteuerhinterziehung insbesondere auch dann vor, wenn z.B. bei der Gewinnermittlung falsche Angaben gemacht und/oder Einnahmen verschwiegen wurden. Aufgrund der in den letzten Jahren immer weiter zunehmenden internationalen Betätigung von Unternehmen sind darüber hinaus a... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 200 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 AO benennt die drei Begehungsformen (Nr. 1–3) der Steuerhinterziehung sowie die beiden möglichen Arten des Erfolgseintritts. Der strafrechtlich relevante Erfolg besteht darin, dass entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, was nach § 3 Abs. 3 AO Ein- und Ausfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erlebensfallleistung an einen Dritten

Rz. 1704 [Autor/Stand] Neben der Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherungsleistung als Erlebensfallleistung an einen Dritten ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten steuerlich gem. § 7 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG bei de... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Persönliche Ausführung der Tathandlung

Rz. 97 [Autor/Stand] Eine zweite Grenze für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB: Täter ist danach auch derjenige, der die Straftat durch einen anderen begeht. Damit ist auch einer rein formal-objektiven Tätertheorie der Boden entzogen [2], die voraussetzt, dass der Täter die tatbestandliche Ausführungshandlung in eigener Person... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tausch gegen andere Kryptowährungen

Rz. 1860 [Autor/Stand] Beim Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z.B. Bitcoins gegen IOTA) innerhalb eines Jahres nach Anschaffung handelt es sich ebenfalls um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, da der Erhalt der Coins der anderen Währung den entgeltlichen Erwerb eines anderen Wirtschaftsguts darstellt.[2] Es hande... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Grune, Brennpunkt Umsatzsteuer 2020/2021, Stbg 2021, 185; Kemper, Ordnungswidrigkeitstatbestände des Umsatzsteuergesetzes – Kritische Würdigung der Bußgeldtatbestände des Umsatzsteuergesetzes, UR 2014, 673; Kemper, Der neue Bußgeldtatbestand der Nichtzahlung der Umsatzsteuer in § 26a Abs. 1 UStG – Ein kritischer Blick auf eine vermeintlich verbesserte Vorschrift, UR 2021, 14... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer

Rz. 1702 [Autor/Stand] Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Erfassung von Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstigen Übertragungen ist zwischen dem Erlebensfall und dem Todesfall zu unterscheiden[2] (allgemein zur Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer s. Rz. 1515). Rz. 1703 [Autor/Stand] Die Versicherungsleistung wird im Erlebensfall an den Versicherungsnehme... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Lohnsteuer

Rz. 1458 [Autor/Stand] Zudem kann es zur Hinterziehung von Lohnsteuer und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für im Zusammenhang mit der Erzielung von Schwarzeinnahmen gezahlten Schwarzlöhnen kommen[2]. Rz. 1459 [Autor/Stand] Bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht das Risiko, ob nicht das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO der schuldm... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 329; Gribbohm, Zur Strafbarkeit der Verkürzung von steuerlichen Nebenleistungen im Beitreibungsverfahren, NStZ 1998, 572; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens und im Mineralölsteuerverfahren, 1989; Günther, Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners ab 1.1.2013, AO-StB 2013, 3... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Abgrenzung zur Gewerblichkeit beim Händler

Rz. 1862 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Tätigkeit vertritt das BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022[2] richtigerweise die Auffassung, dass hierzu die Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden können (vgl. H 15.7 (9) (An- und Verkauf von Wertpapieren) EStH 2021).[3] mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über tatsächliche Umstände

Rz. 657 [Autor/Stand] Irrtümer über tatsächliche Umstände fallen unproblematisch unter § 16 Abs. 1 StGB.[2] Praxis-Beispiel Beispiel (s. auch Rz. 614): Der Stpfl. gibt in seiner Einkommensteuererklärung seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit 50.000 EUR zutreffend an. Versehentlich hat er aber eine Bareinnahme von 5.000 EUR in seiner Buchhaltung nicht erfasst und dies im ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbesteuer

Rz. 1456 [Autor/Stand] Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen ferner die Gewerbesteuer. Die Berechnung war nach der bis zum VZ 2007 geltenden Rechtslage schwierig, da die Gewerbesteuer gem. § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG a.F. als Betriebsausgabe abziehbar war und somit ihre eigene Bemessungsgrundlage minderte[2]. Durch die seit dem VZ 2008 geltende Neuregelung in § 4... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versicherungsbeding... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundsatz

Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht dann in eigener... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstanzeige

Rz. 1354 [Autor/Stand] Eine wirksame Teilselbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung, wie sie im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen bei korrigierten oder verspätet abgegebenen Erklärungen in Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 und des Sperrgrundes der Tatentdeckung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO vorgesehen ist (vgl. § 371 Abs. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Abdeckrechnungen

Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steuerverkürzungen werde... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Rahmen von Nache... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Tatsachen

Rz. 228 [Autor/Stand] Die Angaben müssen Tatsachen betreffen, die steuerlich erheblich sind. Es ist also nicht jede unrichtige oder unvollständige Angabe, die eine Person gegenüber den in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Behörden macht, geeignet, eine Steuerhinterziehung zu begründen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Praktische Herausforderungen

Rz. 1888.2 [Autor/Stand] Eine Herausforderung, die sich bei der Erklärung und insbesondere im Rahmen von Nacherklärungen (§ 153 AO vgl. auch § 371 Rz. 812 ff.) und Selbstanzeigen (§§ 371, 378 Abs. 3 AO) stellt, ist die Ermittlung der richtigen und vollständigen Transaktionshistorie des Mandanten. Das vielfältige Angebot an Börsen und Projekten, deren teilweise Schnelllebigke... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Verjährung

Rz. 1469 [Autor/Stand] Näheres zur Verjährung der Körperschaftsteuerhinterziehung ist bei § 376 sowie bei Hardtke/Leip [2] und Muhler [3] dargestellt. Allgemein gilt das zur Verjährung der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Gesagte. Bei Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung ist maßgeblicher Zeitpunkt die Bekanntgabe des daraufhin ergehenden Steuerbescheids. W... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Täuschung bzw. Unkenntnis der Behörde

Rz. 261 [Autor/Stand] Problematisch ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO eine (gelungene) Täuschung der FinB voraussetzt oder zumindest die Behörde wie bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis der steuerlich erheblichen Tatsachen sein muss. Diese Frage betrifft die Verknüpfung zwischen Tathandlung und Erfolg und somit die Zurechnung des Steuerhinterziehungserfolgs (s. Rz. 570 ff., 1... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Scheinhandlungen

Rz. 1233a [Autor/Stand] Scheinhandlungen, also tatsächlich gar nicht ausgeführte Handlungen, sind nach § 41 Abs. 2 AO unbeachtlich. Im Steuerrecht kommen hier namentlich die Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes in Betracht.[2] Auch Besitzerwerb, Besitzaufgabe, Aneignung und Eigentumsaufgabe können Scheinhandlungen sein, insbesondere im Rahmen von Karussellge... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Voraussetzungen der Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Rz. 1715 [Autor/Stand] Gesehen werden muss, dass Mandanten, die sich zunächst nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, weil sie z.B. nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, nachträglich in eine Strafbarkeit wegen Verletzung von § 153 AO "hineinwachsen" können (s. Rz. 334 sowie 1517.4)[2]. Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO entsteht eine Korrekturpflicht, wenn (vereinfach... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (b) Zweites Gesetz zur Reform des Strafrechts

Rz. 1129.2 [Autor/Stand] Die §§ 73 ff. StGB wurden ursprünglich mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts eingefügt, da die Einführung des Tagessatzsystems bei der Geldstrafe für die Gewinnabschöpfung keinen Raum mehr ließ. Die ursprüngliche Regelung, insbesondere die Terminologie des "Vermögensvorteils", hatte sich aufgrund der mit der Sald... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Bärsch/Engelen, Neue Pflichten zur Dokumentation von Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz v. 25.6.2021, ISR 2022, 33; Benz/Böhmer, Das Steueroasen-Abwehrgesetz, DB 2021, 1630; Bliort/Kley, Ein "Gesetz zur A... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1305 [Autor/Stand] Durch die Fiktion gem. §§ 9, 10 AÜG können Verleiher und Entleiher taugliche Täter des § 266a StGB sein, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht bezahlt werden[2]. Das gilt unmittelbar für den Entleiher als neuen Arbeitgeber. Rz. 1305.1 [Autor/Stand] Wenn der Verleiher Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, so haftet er... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beichel-Benedetti, Die Neuregelung der Abschiebungshaft im Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, NJW 2015, 2541; Huber, Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, NVwZ 2015, 1178; Karl, Die Strafbarkeit des Arbeitgebers bei illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, StV 2003, 696; Mosbacher, Illega... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtss... mehr