Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Form- und fristgerechte Einlegung

Rz. 817 [Autor/Stand] Das Revisionsverfahren setzt ein mit der form- und fristgemäßen Einlegung der Revision bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird (§ 341 Abs. 1 StPO, s. Rz. 774 ff.). Im Gegensatz zur Berufungsbegründung (s. Rz. 778, 805) ist die Revisionsbegründung zwingend vorgeschrieben (s. Rz. 777). Sie besteht aus den Revisionsanträgen und der Begründung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach neuerer Rechtslage[2] liegt ein Fall notwendiger Verteidigung bereits dann vor, wenn der Beschuldigte einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung gem. §§ 115, 115a, 128 Abs. 1, § 129 StPO vorzuführen ist (§ 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO).[3] Nach früherem Recht war der Pflichtverteidiger bei Inha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (7) Form der Aussage

Rz. 216 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen kann es ausreichen, dass sich Beschuldigte (und Zeugen) schriftlich äußern (vgl. § 163a Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn der Beschuldigte oder Zeuge für seine Aussage Akten, Geschäftsbücher oder andere umfangreiche Schriftstücke braucht (vgl. auch Nr. 67 RiStBV). Rz. 216.1 [Autor/Stand] Gemäß § 136 Abs. 4 StPO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Gesetzesverletzung

Rz. 818 [Autor/Stand] Als Revisionsgründe kommen nur Gesetzesverletzungen in Betracht (§ 337 Abs. 1 StPO). Diese können entweder mit der Sachrüge, mit der die Verletzung materiellen Rechts durch das tatrichterliche Urteil geltend gemacht wird (vgl. § 344 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 StPO), oder mit der Verfahrensrüge (vgl. § 344 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 StPO), bei der prozessuale Fehler...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtlichen Rechtspre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Haftbefehl

Rz. 507 [Autor/Stand] Die U-Haft kann gem. § 114 StPO nur durch einen schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet werden, der den Beschuldigten, die Tat, den Haftgrund und die Tatsachen bezeichnet, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergeben. Liegt die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nahe (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO) oder beruft sich d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Aussetzung der U-Haft

Rz. 514 [Autor/Stand] Der Richter muss den Vollzug des Haftbefehls bei Fluchtgefahr aussetzen, wenn mildere Mittel, z.B. Meldepflicht, Aufenthaltsbeschränkung oder Sicherheitsleistung, ausreichen (§ 116 Abs. 1 StPO). Der praktisch wichtigste Fall einer Haftverschonung ist die Freilassung gegen Sicherheitsleistung ("Kaution", s. § 399 Rz. 634), die bei Gericht bar hinterlegt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Antragsrecht

Rz. 89 [Autor/Stand] Als weitere Strafverfolgungsorgane sind im Steuerstrafverfahren neben den vorgenannten FinB kraft Gesetzes die Zollfahndungsämter und die Steufa-Stellen sowie deren Beamte für die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zuständig. Nähere Einzelheiten zu Organisation und Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung sind bei § 404 Rz. 55 ff. dargestellt. Rz. 90 [...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht, bevor es eine Entscheidung fällt, die FinB anhören (s. Rz. 640 f.). Diese Anhörungspflicht besteht nicht nur im Haupt-, sondern auch im Zwischenverfahren[2] (s. § 407 Rz. 11). Als "Entscheidung" i.S.d. § 407 Abs. 1 AO kommen sowohl die Zwischenbeschlüsse gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 und § 202 StPO als auch die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Befugnisse als Ermittlungspersonen der StA

Rz. 94 [Autor/Stand] Die Fahndungsstellen sind gem. § 404 Abs. 2 AO darüber hinaus mit den strafprozessualen Zwangsbefugnissen nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO ausgestattet (s. Rz. 72, 76); daneben steht ihnen das Recht zur Durchsicht der Papiere und elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen zu. § 110 Abs. 3 Satz 2 und 3 und Abs. 4 StPO gelten entsprechen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Terminsanberaumung

Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird durch den Vorsitzenden des Gerichts anberaumt (§ 213 StPO), und zwar nach Ort, Tag und Stunde. Aus dem Grundsatz der Beschleunigung folgt die Pflicht, die Hauptverhandlung möglichst frühzeitig stattfinden zu lassen und dann zügig durchzuführen (s. Rz. 1373 ff., 872 ff.). Dies gilt besonders dann, wenn der Angeklagte ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Außerordentliche Rechtsbehelfe

Rz. 394 [Autor/Stand] Durchsuchungsbefehle und Beschlagnahmebeschlüsse können, auch wenn sie aufgehoben oder prozessual überholt sind, Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein,[2] mit der eine Grundrechtsverletzung geltend gemacht und überprüft werden kann (s. Rz. 900 ff. m.w.N.). Es muss ein berechtigtes Interesse an einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der Maßnahmen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Verfahren

Rz. 850 [Autor/Stand] Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in zwei Abschnitte: Nach der Prüfung der Zulässigkeit (§§ 366–368 StPO) erfolgt die Prüfung der Begründetheit des Antrags (§§ 369 ff. StPO). Rz. 851 [Autor/Stand] Im Falle eines begründeten Wiederaufnahmeantrags findet i.d.R. eine neue Hauptverhandlung (§ 370 Abs. 2 StPO) statt, in der das Verbot der reformatio i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gestaltungsermessen

Rz. 173 [Autor/Stand] Zur Klärung der Frage, ob Anklage zu erheben ist oder nicht, hat die FinB (StA) den Sachverhalt zu erforschen (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO; § 160 Abs. 1 StPO). Die Durchführung des Ermittlungsverfahrens bleibt weitgehend dem Gestaltungsermessen der Ermittlungsbehörden überlassen. Der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und der Grundsatz der Verhält...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zweck und Adressat

Rz. 241 [Autor/Stand] Der Zweck der Durchsuchung kann auf das Ergreifen des Verdächtigen und/oder das Auffinden von Beweismitteln, die der Beschlagnahme unterliegen (§ 94 StPO), also auch von Einziehungsgegenständen, gerichtet sein.[2] Insofern braucht sich die Durchsuchung nur auf irgendwelche beschlagnahmefähigen Gegenstände zu beziehen, nicht auf ein bestimmtes gesuchtes ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zweck

Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen gem. § 153 Abs. 2 StPO gerichtlich d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittelverfahren

Rz. 34 [Autor/Stand] An das erstinstanzliche Verfahren kann sich bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsmittelverfahren (§§ 296–358 StPO) anschlie ßen, in dem über Rechtsbehelfe gegen Urteile (Berufung, §§ 312–332 StPO; Revision, §§ 333–358 StPO) oder Beschlüsse und Verfügungen (Beschwerde, §§ 304 ff. StPO) entschieden wird.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Anordnungsbefugnis

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine (Quellen-)TKÜ nach § 100a StPO darf nur auf Antrag der StA durch das Gericht angeordnet werden (§ 100e Abs. 1 StPO; vormals § 100b Abs. 1 StPO a.F.); im Ermittlungsverfahren ist zuständig der Ermittlungsrichter (§ 162 Abs. 1 Satz 1, § 169 StPO), danach das mit der Sache befasste Gericht (§ 162 Abs. 3 StPO). Rz. 414 [Autor/Stand] Bei Gefahr im Verzug...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Hohmann, Die Gegenvorstellung – "Stiefkind" des Strafverfahrens, JR 1991, 10; Matt, Die Gegenvorstellung im Strafverfahren, MDR 1992, 820; Werner, Strafprozessuale Gegenvorstellung und Rechtsmittelsystem, NJW 1991, 19; Wiedemann, Die Korrektur strafprozessualer Entscheidungen außerhalb des Rechtsmittelverfahrens, 1981; Wölfl, Die Gegenvorstellung im Strafprozess, StraFo 2003...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Absehen und Beschränkung der Strafverfolgung

Rz. 175 [Autor/Stand] Die §§ 154, 154a StPO behandeln Fälle relativer Geringfügigkeit (zu den Fällen absoluter Geringfügigkeit s. Rz. 559 ff.), bei denen die strafbare Handlung, die nicht verfolgt wird, an sich kein Bagatelldelikt darstellt. Im Verhältnis zu einer anderen schwerwiegenderen Straftat fällt sie aber nicht ins Gewicht. Die beiden Bestimmungen unterscheiden sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren

Rz. 31 [Autor/Stand] Aus § 385 Abs. 1 AO ergibt sich, dass das Steuerstrafverfahren – abgesehen von den Sonderregelungen der AO – ein normaler Strafprozess ist. Dieser gliedert sich entsprechend seiner Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch festzustellen und im gegebenen Fall durchzusetzen, in das Erkenntnisverfahren, in dem ermittelt, geprüft und entschieden wird, ob ein bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Europäischer Haftbefehl

Rz. 533 [Autor/Stand] Der "Europäische Haftbefehl" (EuHb) ist nicht als zusätzlicher, neben die §§ 112 ff. StPO tretender Haftbefehlstyp eingeführt worden. Nähere Einzelheiten dazu s. § 399 Rz. 1160 ff. Rz. 534 [Autor/Stand] Auslieferungen wegen Steuerstraftaten kommen vornehmlich im Bereich organisierter Umsatzsteuerhinterziehung und bandenmäßigem Schmuggel vor. Wegen der Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde

Rz. 864 [Autor/Stand] Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich an den die Dienstaufsicht führenden Vorgesetzten und rügt das dienstliche Verhalten des Beamten (Dienstaufsichtsbeschwerde i.e.S.) oder dessen Sachbehandlung (Sachaufsichtsbeschwerde). Im Gegensatz zur Gegenvorstellung ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Richters nicht zulässig, da dessen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Aktivlegitimation

Rz. 771 [Autor/Stand] Aktiv legitimiert zur Einlegung von Rechtsmitteln sind: der Beschuldigte (§ 296 StPO); sein Verteidiger (aber nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, § 297 StPO); sein gesetzlicher Vertreter (dieser auch ohne Rücksicht auf den Willen des Beschuldigten, § 298 StPO); die StA (§ 296 Abs. 1 StPO), die – entsprechend ihrer Stellung als unparteiisches Rechtspfl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rechtsschutz

Rz. 100 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steufa richtet sich wegen ihrer doppelgleisigen Zuständigkeit danach, in welcher Funktion und in welchem Verfahren sie tätig geworden ist bzw. werden wollte (s. § 404 Rz. 420 ff. m.w.N.). Bei Eingriffsmaßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme sind dies die strafprozessualen Rechtsbehelfe (s. Rz. 372 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beulke, Äußerungen des Strafverteidigers in der Hauptverhandlung als Einlassung des Angeklagten?, in FS Strauda, 2006, S. 93; Dencker, Die Form der Vernehmung des Angeklagten, in FS Fezer, 2008, S. 115; Detter, Einlassung mit oder durch den Verteidiger – Ein notwendiges Instrument effektiver Strafverteidigung?, in FS Rissing-van Saan, 2011, S. 97; Eisenberg/Pincus, Sachäußer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beschlagnahmeschutz gem. § 97 StPO

Rz. 962 [Autor/Stand] Äußerst kontrovers wird bis zum heutigen Tag in Rspr. und Literatur die Frage diskutiert, ob Buchführungs- und Geschäftsunterlagen, die der Mandant seinem steuerlichen Berater (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer sowie deren Berufshelfer) zur Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen übergeben ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Generelles Beschlagnahmeverbot

Rz. 973 [Autor/Stand] Demgegenüber erkennt eine dritte Auffassung ein generelles Beschlagnahmeverbot von Mandanten- und Buchführungsunterlagen an[2]. Es könne keinen entscheidenden Unterschied machen, ob der Beschuldigte seinem steuerlichen Berater z.B. einen Vertrag zur Prüfung mündlich oder telefonisch mitteilt und der Berater sich darüber unstreitig geschützte Aufzeichnun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dokumentation

Rz. 1257 [Autor/Stand] Der wesentliche Inhalt der Gespräche – auch außerhalb der Hauptverhandlung – ist zwingend aktenkundig zu machen (§ 160b Satz 2, § 202a Satz 2, §§ 212, 273 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a StPO)[2]. Das gilt nach dem Wortlaut ausnahmslos – auch für ergebnislose Anbahnungsgespräche und Erörterungen – und kann damit die gegenseitige Kontaktaufnahme erschweren[3]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem)

Rz. 46 [Autor/Stand] Als wichtige Prozessvoraussetzung ist die Verfolgbarkeit des bestimmten Lebenssachverhalts hervorzuheben, d.h. die verfolgte Straftat ("Tat" im verfahrensrechtlichen Sinne der § 155 Abs. 1, § 264 StPO verstanden, s. Rz. 1315 ff. und 755 ff.) darf noch nicht anderweitig rechtshängig oder rechtskräftig entschieden sein. Es gilt im Strafverfahren das Verbot...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schutz des Verteidigungsverhältnisses

Rz. 983 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater hingegen im Steuerstrafverfahren seines Mandanten die Verteidigung (§ 392 AO), so wird das Beschlagnahmeprivileg des § 97 StPO mit seinen Einschränkungen durch das in § 148 StPO verbürgte unbeschränkte und unüberwachte Verkehrsrecht zwischen Mandant und Verteidiger überlagert (s. § 392 Rz. 356 ff.). § 148 StPO weitet di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbot bei Allgemeindelikten (§ 393 Abs. 2 Satz 1 AO)

Rz. 52 [Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren statuiert § 393 Abs. 2 Satz 1 AO hinsichtlich nichtsteuerlicher Straftaten ein praktisch wichtiges und von Amts wegen zu beachtendes Verwertungsverbot, das – so die überwiegende Ansicht – lediglich ein Beweisverwendungsverbot mit begrenzter Fernwirkung beinhaltet (streitig, s. § 393 Rz. 226 ff.). Zu sonstigen strafprozessualen Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Fehn, Auskunftsansprüche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei anonymer Werbung in den Medien, AfP 2006, 431; Gehm, Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, ZWH 2016, 393; Meyerhoff, Die Bekämpfung von Schwarzarbeit – Eine systematische Darstellung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes für die Praxis, NWB 2006, 827; Seiler, Steueraufsicht und Chiffreg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei richterlicher Vernehmung – ein erster Schritt, StRR 2018, 4; Kirkpratrick, Zeugenschutz im Steuerstrafverfahren, wistra 2019, 264; Petzsche, Belehrungsflicht vor der ersten V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe das Schrifttum im allgemeinen Schrifttumsverzeichnis zu Beginn von Bd. I (Steuerstrafrechtliche Gesamtdarstellungen und Entscheidungssammlungen). Spezielleres Schrifttum zu einzelnen Themen ist bei den jeweiligen Erläuterungen aufgeführt. Verwaltungsanweisungen: Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2026 v. 23.10.2025, BStBl. I 2025, 1858...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 312 [Autor/Stand] Die Inverwahrnahme (§ 94 Abs. 1 StPO) ist die einfachste Art der Sicherstellung. Sie bezieht sich auf alle Gegenstände, die gewahrsamlos sind oder freiwillig (vgl. § 94 Abs. 2 StPO) herausgegeben werden.[2] Zu ihr sind alle Strafverfolgungsbeamten befugt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erfordernis der Gegenseitigkeit

Rz. 50 [Autor/Stand] Durch das JStG 2010 wurden die Sätze 3 und 4 des § 370 Abs. 6 AO gestrichen, die die Verfolgung der Hinterziehung von Steuern i.S.v. § 370 Abs. 6 Satz 2 AO (Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU- Mitgliedstaaten) von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht hatten (s. § 370 Rz. 557).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Absehen von Strafverfolgung gem. § 398a AO

Rz. 573 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen dieser Verfahrenseinstellung sind bei § 398a AO dargestellt. Nach der Neufassung der Vorschrift aufgrund des AO-ÄndG[2] zum 1.1.2015 ist zum einen der Anwendungsbereich des § 398a AO auf Hinterziehungsbeträge über 25.000 EUR erweitert worden (vgl. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO). Statt des vorherigen Strafzuschlags i.H....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03 (Zulässigk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 900 [Autor/Stand] Die Verfassungsbeschwerde macht den weitaus größten Anteil der beim BVerfG eingehenden Verfahren aus. Ihre Zahl wächst ständig.[2] Dennoch bestehen bei diesem Rechtsbehelf im Ergebnis nur höchst geringe Erfolgsaussichten; allenfalls 1–2 % der Verfahren sind von Erfolg gekrönt.[3] Festzuhalten ist, dass die Verfassungsbeschwerde ein "exklusives" Verfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ellersiek, Die Beschwerde im Strafprozeß, 1981; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme und die Wirksamkeit von Rechtsbehelfen im Wirtschaftsstrafrecht, NZWiSt 2012, 137; Schlicht/Leipold, Zur praktischen Anwendung des § 307 Abs. 2 StPO, StraFo 2005, 90; Schmidt, Zur Bindungswirkung strafprozessualer Beschwerdeentscheidungen für das erkennende Gericht, N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Einnahme des Augenscheins

Rz. 712 [Autor/Stand] Einnahme des Augenscheins bedeutet Wahrnehmung einer Sache oder eines Vorgangs zur Gewinnung eines Beweisergebnisses (z.B. Inspizierung der Schmuggelware oder Schriftvergleichung, § 93 StPO oder Video-Aufzeichnungen). Sie muss durch den Richter erfolgen (vgl. § 86 StPO). Eine Augenscheinseinnahme durch das erkennende Gericht kann jedoch – in Durchbrechun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Der gegenwärtige § 385 AO stimmt in seinem ersten Absatz inhaltlich überein mit der Vorläufervorschrift des § 420 RAO, die diese durch Art. 1 Nr. 1 AOStrafÄndG vom 10.8.1967 erhalten hat. Wegen des im Zuge der Strafrechtsreform geänderten Sprachgebrauchs und entsprechend dem Vorschlag der EAO 1974[2] wurde lediglich der Begriff "Steuervergehen" ersetzt du...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe dazu die Nachw. vor § 399 Rz. 300; ferner, weil zitiert und aktueller: Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Spatscheck/Spilker, Versuchte Steuerhinterziehung – Einziehung wegen vermeintlich o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtswirkungen der Verfahrenseinleitung

Rz. 135 [Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren kommt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens besondere Bedeutung zu, da sich mit ihr – wegen des Nebeneinanders von Besteuerungs- und Strafverfahren – die Rechtsstellung des Stpfl. in einschneidender Weise verändert (vgl. auch Nr. 16, 28 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 16, 28). Siehe dazu näher Rz. 143 ff. sowie die Ausführungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikusanwalts, wistra 1986, 1; Hermanns, Der Syndikus-Anwalt und der Schutz des Anwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einzelne Voraussetzungen

Rz. 901 [Autor/Stand] Aus den §§ 90 ff. i.V.m. § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 1 BVerfGG und den dazu ergangenen Entscheidungen des BVerfG sowie aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen ergibt sich ein umfangreicher Katalog von Zulässigkeitsvoraussetzungen, deren Beachtung unerlässlich ist, andernfalls die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wird. Folgende Punkte bedürfen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Beschwer und Rechtsschutzinteresse

Rz. 905 [Autor/Stand] Nach st. Rspr. des BVerfG setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch den Akt der öffentlichen Gewalt selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist.[2] Ist der Beschwerdeführer durch die angegriffene Entscheidung als "beschwert" anzusehen, wird auch davon auszugehen sein, dass ein Rechtsschutzinteresse vorliegt.[3] Zweifelha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelunxen, Die Berufung in Strafsachen, 1982; El-Ghazi, Auswirkungen einer konsensualen Verfahrensbeendigung auf das Berufungsverfahren, JR 2012, 406; Esser, (Nichts) Neues aus Strafburg – Effektive Verteidigung bei Nichterscheinen des Angeklagten zu Beginn der Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz (§ 329 Abs. 1 S. 1 StPO), StV 2013, 331; Fezer, Zum Übergang von der Beruf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr