Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Taterträgen (§§ 73–73e StGB)

Schrifttum: Bach, Das erlangte Etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB bei einer Steuerhinterziehung, NZWiSt 2019, 62; Becker/Heuer, Die Rechtsnatur der Regelungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NZWiSt 2019, 411; Binnewies/Peters, Mord und Steuerhinterziehung verjähren nicht, GmbHR 2021, R64; Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, N... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, Umsatzsteuern und harmonisierten Verbrauchsteuern (§ 370 Abs. 6 AO)

Schrifttum: Ambos, Europarechtliche Vorgaben für das (deutsche) Strafverfahren Teil II, NStZ 2003, 14; Anton, Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, ZfZ 1995, 2; Bender, Rechtsfragen um den Transitschmuggel mit Zigaretten, wistra 2001, 161; Bender, Neuigkeiten im Steuerstrafrecht 2002 für die Zollverwaltung, ZfZ 2002, 146; Bender, Gestellung, Zollanmeld... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

a) Tatbegehung "durch einen anderen" Rz. 110 [Autor/Stand] Sind die steuerlich erheblichen Erklärungen einer Person nicht nach den gerade genannten Grundsätzen (s. Rz. 105 ff.) als eigene Erklärung zuzurechnen, kommt eine Zurechnung fremder Erklärungen infrage, wenn die Tat durch einen anderen begangen wird[2]. Die fremde Erklärung wird dann nach § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB wie e... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs aa) Allgemeines Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Baur in LK[13], Vorbem. §§ 68 ff. StGB; Fischer/Lutz in Fischer[73], Vorbem. § 68 StGB Rz. 1a; Kreß, Motive für die Begehung von Steuerhinterziehung, Diss. Köln 1983; Parigger, Urteilsfolgen neben der Strafe, StraFo 2011, 447. mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Insbesondere: Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft

aa) Herrschaft über das Verhalten Untergebener Rz. 112 [Autor/Stand] Besonders umstritten ist die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft bei Taten, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate begangen werden (mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft). Die Rspr. hat diese Rechtsfigur zunächst zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des nationalen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Faktische Geschäftsführer und Strohleute als Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insb. die Rspr. Personen, die faktisch die Aufg... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

a) Allgemeines Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit w... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bode/Winkler, Fahrerlaubnis, Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Aufl. 2006; Ebner, Grundfragen zum Fahrverbot und zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Steuerstraftaten, NZV 2014, 391; Kubiciel, Fahrverbot oder gemeinnützige Arbeit für Steuersünder?, Recht und Politik 2014, 159; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl. 2024, Rz. 545 ff. mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gemeinschaftliche Tatbegehung

aa) Allgemeines Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die andere (Werkzeug) beherrscht, a... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Umsatzsteuerkarusselle und Hinterziehung in Lieferketten

Schrifttum: Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Kamps/Talaska, Selbstanzeige eines Jägers und Waffenträgers, AO-StB 2013, 61; Pfefferl/Halfmann, Außerstrafrechtliche Folgen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – Was in der strafrechtlichen Beratung berücksichtigt werden sollte, WiJ 2024, 183; Talaska/Görlich, Mitteilungspflichten bei Steuerstraftaten, Stbg 2022, 418; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

a) Allgemeines Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Zollhinterziehung im Importhandel

Rz. 1536 [Autor/Stand] Der Täter gestellt zwar die Ware, macht aber unrichtige Angaben über Menge, Stückzahl, Beschaffenheit oder Zollwert[2]. mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

a) Falsche oder unvollständige Erklärungen gegenüber Behörden Rz. 211 [Autor/Stand] Die Tathandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht darin, dass der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den FinB oder anderen Behörden macht. Dazu gehört etwa die falsche Behauptung, Computerteile würden exportiert (s. Rz. 110), die unvolls... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Auswirkungen für die Rechts- und Steuerberatung

(1) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche Rz. 1196 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO als taugliche Vortat zur Geldwäsche hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuer strafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 4.7.2001[2... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerlich erhebliche Tatsachen

aa) Tatsachen Rz. 228 [Autor/Stand] Die Angaben müssen Tatsachen betreffen, die steuerlich erheblich sind. Es ist also nicht jede unrichtige oder unvollständige Angabe, die eine Person gegenüber den in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Behörden macht, geeignet, eine Steuerhinterziehung zu begründen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände der Vergangenheit oder Gegen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Einzelfälle der Verletzung steuerlicher Offenbarungspflichten

aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr di... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen.[3] Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Die Vorschrift d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Nichterfüllung der Anzeigepflichten nach § 153 Abs. 2 und 3 AO

aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu die... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Weitere Strafzumessungskriterien

aa) Allgemeines Rz. 1029.18 [Autor/Stand] Zwar hat der BGH die Höhe der hinterzogenen Steuern als Hauptkriterium der Strafzumessung angesehen, jedoch bedeutet dies auch nach der Entschei dung vom 2.12.2008 nicht, dass die Strafzumessung sich allein an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren dürfte (s. Rz. 1029.4).[2] Dem würde schon die gesetzgeberische Wertung des § 4... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nichtzahlung der Umsatzsteuer

Schrifttum: Grune, Brennpunkt Umsatzsteuer 2020/2021, Stbg 2021, 185; Kemper, Ordnungswidrigkeitstatbestände des Umsatzsteuergesetzes – Kritische Würdigung der Bußgeldtatbestände des Umsatzsteuergesetzes, UR 2014, 673; Kemper, Der neue Bußgeldtatbestand der Nichtzahlung der Umsatzsteuer in § 26a Abs. 1 UStG – Ein kritischer Blick auf eine vermeintlich verbesserte Vorschrift, ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch Abgabe unrichtiger Erstattungsanträge

(1) Steuerstrafrechtlicher Vorwurf Rz. 1771 [Autor/Stand] In den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren lautet der Vorwurf regelmäßig, die Verantwortlichen aufseiten des Erwerbers (Leerkäufers) hätten den Tatbestand einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht, indem sie beim FA Erstattungsanträge eingereicht hätten, die unrichtig b... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung im Betriebsvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abschluss der Lebensversicherung zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009

(1) Steuerliche Voraussetzungen Rz. 1673 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009[2] geschlossen wurden, gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG [3] Folgendes: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört "der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder b... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gegenstand der Verkürzung

aa) Steuern Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen au... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Formelle Voraussetzungen des steuerlichen Vorteils

aa) Überblick Rz. 444 [Autor/Stand] Die Gewährung von Steuervergünstigungen wird gesetzlich teilweise an die Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen geknüpft. So müssen nach dem Verbrauchsteuerrecht besondere Aufzeichnungs-, Kennzeichnungs- oder Verpackungspflichten erfüllt werden (s. näher § 381 Rz. 23 ff.). Aufzeichnungen oder Verzeichnisse sind z.B. nach § 6c Abs. 2... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

a) Allgemeines Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Das gilt damit auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird.[2] Nach § 42 Abs. 2 AO liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemesse... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Geldwäsche (§ 261 StGB)

a) Allgemeines Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), we... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzesänderung vor der strafgerichtlichen Entscheidung und Zeitgesetz (§ 2 Abs. 3 und 4 StGB)

a) Allgemeines Rz. 64 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 3 StGB ist das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert wird. Bestraft wird also nach dem Gesetz, das die geringere Strafe androht. Täterbegünstigende Gesetzesänderungen sind folglich rückwirkend zu berücksichtigen. Nach Auffassung des EGMR garantiert Art. 7 EM... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verkürzung von Umsatz- oder Verbrauchsteuern als Mitglied einer Bande (§ 370 Abs. 3 Nr. 5 AO)

(1) Allgemeines Rz. 1122 [Autor/Stand] Die Umsatz- oder Verbrauchsteuerverkürzung als Mitglied einer Bande wurde zum 1.1.2008 in § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO als neues Regelbeispiel eingeführt und ersetzt damit den entsprechenden Verbrechenstatbestand des zu diesem Zeitpunkt aufgehobenen § 370a AO a.F. Ziel der Vorschrift ist es vornehmlich, Umsatzsteuerkarusselle und organisierte V... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Maßregeln der Besserung und Sicherung

Schrifttum: Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Radtke in LK[13], Vorbem. §§ 61 ff. StGB; Fischer/Lutz in Fischer[73], Vorbem. § 61 StGB Rz. 3a, 4a. aa) Allgemeines Rz. 1128.11 [Autor/Stand] Die Strafe ist nicht die einzige Rechtsfolge des allgemeinen Strafrechts und damit (§ 369 Abs. 2 AO) des Steuerstrafrechts. Neben ihr stehen die Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61–72... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Grundlagen

1. Allgemeines Rz. 80 [Autor/Stand] Bei § 370 AO folgt die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme nach § 369 Abs. 2 AO (s. § 369 Rz. 80 f.) den allgemeinen Regeln des StGB . Täter ist nach § 25 StGB damit der unmittelbare Täter, der die Tat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB), der mittelbare Täter, der die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), und de... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Die einzelnen Täterschaftsformen bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

1. Unmittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB a) Allgemeines Rz. 105 [Autor/Stand] Täter ist derjenige, der die Tat selbst begeht (s. Rz. 96). Bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das derjenige, der die Tathandlung vornimmt und deshalb (jedenfalls in aller Regel) das Geschehen zum Erfolg beherrscht. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn der Täter zwar falsche Angaben macht, der... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Objektiver Tatbestand

Rz. 1712 [Autor/Stand] Sofern die Versicherung steuerlich anzuerkennen ist, liegt bereits der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung nicht vor. mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Straf- und bußgeldrechtliche Nebenfolgen

a) Nebenfolgen der Verurteilung aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem.... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Einziehung, Unbrauchbarmachung

aa) Allgemeines Rz. 1129 [Autor/Stand] § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB ordnet die Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und die Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB) den sog. Maßnahmen zu. Unter dieser Sammelbezeichnung werden bestimmte Rechtsfolgen der Straftat zusammengefasst, die trotz unterschiedlicher Rechtsnatur teilweise nach gleichen Grundsätzen behandelt werden.[2] Durch die Zusammenfassung ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem SchwarzArbG

aa) Bußgeldtatbestände (§ 8 SchwarzArbG) Rz. 1273 [Autor/Stand] Eine Vielzahl von Verstößen ist nach § 8 SchwarzArbG als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, die mit Geldbuße geahndet werden können.[2] Inzwischen wurden die Bußgeldnormen in § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a-c SchwarzArbG gestrichen, da sie in der Praxis nahezu bedeutungslos waren. Sie setzten eine vorsätzliche Begehung ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Kriterien zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

1. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO a) Allgemeines Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Unmittelbare Täterschaft nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Erklärungsherrschaft

aa) Grundsatz Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht da... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Kramer, Zur Zulässigkeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen des Polizeivollzugsdienstes und des Zollfahndungsdienstes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, wistra 1990, 170; Lenz/Mölls, Die Falschgeldentscheidung des EuGH, ZfZ 1992, 210; Olbertz, Keine Abgabenentstehung für verbotswidrig eingeführte oder vertriebene Erzeugnisse?, ZfZ 1992, 195; Wit... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) § 42 AO und die analoge Anwendung von Steuergesetzen im Steuerstrafrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Von der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG gehen BVerfG und BGH auch für die Fälle aus, in denen sich der Steuerverkürzungserfolg aus einer Anwendung des § 42 AO bzw. seiner im Kern identischen ähnlichen Vorgängerregelungen ergibt, nach denen durch eine missbräuchliche Gestaltung eine Umgehung des Steuergesetzes nicht möglich ist und steuerrechtlich ni... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Fallgruppen der mittelbaren Täterschaft

aa) Nicht tatbestandsmäßig handelndes Werkzeug Rz. 111 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt nicht tatbestandsmäßig, was der Hintermann vorsätzlich ausnutzt. Denkbar ist das bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nur, wenn derjenige, der die eigene Erklärung abgibt, nicht vorsätzlich handelt, insb. nicht weiß, dass die von ihm gemachten Angaben falsch sind. Prax... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beweisgrundsätze

Rz. 456 [Autor/Stand] Der Strafrichter ermittelt die verkürzte Steuer nach dem Beweisrecht des Strafprozessrechts.[2] Bei der Feststellung, in welcher Höhe Steuerbeträge verkürzt wurden, entscheidet er eigenständig. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) besteht keine Bindung an (rechtskräftige) Entscheidungen der FinB oder des FG[3] (s. § 396 Rz. 10 ff. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss.[2] Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatgesinnung und der bei der Tat aufgewendete Wille

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zu berücksichtigen sind des Weiteren die Gesinnung des Täters sowie der bei der Tat aufgewendete Wille. Unter Gesinnung i.S.d. § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ist nicht die allgemeine Gesinnung des Täters, sondern die Einzeltatgesinnung zu verstehen.[2] Im Steuerstrafrecht sind besondere Gesinnungen jedoch selten. Lediglich in Ausnahmefällen handelt der Täter ... mehr