Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Altenburg, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH – Zur Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß", NJW 2016, 967; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 1; El Mourabit, Entwurf zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Unverhältnismäßiger Aktionismus aus Anlass der sog....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Straf- und bußgeldrechtliche Nebenfolgen

a) Nebenfolgen der Verurteilung aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Ra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXII. Bankenverfahren

Schrifttum: Kelterborn/Breyer, Praxisfall: Ermittlungsverfahren gegen Banken im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften, AO-StB 2017, 244; Knauer/Schomburg, Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?, NStZ 2019, 305; Mühlhoff, Lieber der Spatz in der Hand ... oder: Nach der Novelle ist vor der Novelle! Zu den wesentlichen Änderungen des al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Steuervorteil

aa) Begriff des Steuervorteils Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) EuGH-Urteil vom 18.12.2014 – C-131/13 – Italmoda

aa) Die Entscheidung des EuGH Rz. 1411 [Autor/Stand] Von erheblicher Bedeutung für Karussellfälle und EU-grenzüberschreitende Hinterziehungsketten ist die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Italmoda[2]. Zwar hat der EuGH darin nach seiner Diktion lediglich das bestätigt, was sich ohnehin schon aus der bis dahin ergangen "Missbrauchsrechtsprechung" ergab. Nach ganz überw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. § 370 Abs. 1 AO als Sonderdelikt

1. § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO als Sonderdelikt Rz. 87 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die unterschiedlichen Tatbestandsalternativen des § 370 AO sind die allgemeinen Regeln (s. Rz. 80 ff.) zu ergänzen. Denn bei den Unterlassungsvarianten (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO ) kann nur derjenige täterschaftlich verantwortlich sein, der durch pflichtwidriges Verschweigen steuerlich erheblic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beihilfe zur Steuerhinterziehung

aa) Berufstypisierte Verhaltensweise? Rz. 1986 [Autor/Stand] Die Frage, inwieweit einzelnen Bankmitarbeitern (bekannt oder unbekannt) eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kunden vorgeworfen werden kann, nahm in den Bankenverfahren die zentrale Rolle ein. Relevant war dabei insbesondere die Prüfung der Beihilfetauglichkeit einer berufstypi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Umfang und Feststellung des Hinterziehungserfolgs

Schrifttum: Barkmann, Übertragbarkeit der steuerlichen Schätzungsmethoden in das Steuerstrafverfahren, Diss. Kiel 1991; Becker, Außenprüfung digital – Prüfungsmethoden im Fokus, DStR 2016, 1386, 1430; Bernsmann, Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – missverstanden oder überflüssig: Eine Skizze, in FS Kohlmann, 2003, S. 377; Blenkers/Maier-Siegert, Neue Methoden d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, Umsatzsteuern und harmonisierten Verbrauchsteuern (§ 370 Abs. 6 AO)

Schrifttum: Ambos, Europarechtliche Vorgaben für das (deutsche) Strafverfahren Teil II, NStZ 2003, 14; Anton, Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, ZfZ 1995, 2; Bender, Rechtsfragen um den Transitschmuggel mit Zigaretten, wistra 2001, 161; Bender, Neuigkeiten im Steuerstrafrecht 2002 für die Zollverwaltung, ZfZ 2002, 146; Bender, Gestellung, Zollanmeld...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einfuhrabgabenverkürzung

a) Rechtsgrundlagen Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaks...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Verkürzungen

a) Umsatzsteuer Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbrauchsteuerhinterziehung

a) Überblick Rz. 1547 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuerhinterziehung umfasst die Hinterziehung von Verbrauchsteuern mit Ausnahme derjenigen, die als Einfuhrabgaben geschuldet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG). Verbrauchsteuern – soweit sie nicht bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU anfallen (s. Rz. 1530 f.) – werden als Binnenabgaben – auch im Verkehr zwischen den Mitglied...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Geldwäsche

aa) Allgemeines Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung als Vortat ist vor allem angesichts der weitreichenden Meldepflichten für Kreditinstitute nach dem GwG von erheblicher praktischer Bedeutung. BMF[2] und BaFin[3] haben 2014 Rundschreiben veröffentlicht, in denen weitreic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Subjektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung

Schrifttum: Adick, Bedingter Vorsatz und Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2011, 245; Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, Diss. Kiel 1993; Bechtel, Grundzüge des Steuerstrafrechts Teil 2, JuS 2024, 1115; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVII. Steueroasen-Abwehrgesetz

Schrifttum: Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Bärsch/Engelen, Neue Pflichten zur Dokumentation von Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz v. 25.6.2021, ISR 2022, 33; Benz/Böhmer, Das Steueroasen-Abwehrgesetz, DB 2021, 1630; Bliort/Kley, Ein "G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwaltungsrechtliche Folgen

a) Untersagung der Gewerbeausübung Rz. 1165 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Die Untersagung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gemeinschaftliche Tatbegehung

aa) Allgemeines Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die andere (Werkzeug) beherrscht, a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formen des Vorsatzes

a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatumstandsirrtum (§ 16 Abs. 1 StGB)

1. Allgemeines Rz. 656 [Autor/Stand] Wer bei der Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). Es reicht, dass das Wissenselement des Vorsatzes im Hinblick auf nur einen Tatumstand fehlt. Bei leichtfertiger Unkenntnis greift der Bußgeldtatbestand des § 378 AO. Für die Merkmale der Regel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Objektiver Tatbestand

Rz. 1712 [Autor/Stand] Sofern die Versicherung steuerlich anzuerkennen ist, liegt bereits der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung nicht vor.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIX. Ausländische Lebensversicherungen

Schrifttum: Brüggemann, Lebensversicherungen im Blickpunkt, ErbBstg 2012, 138; Brüggemann, Besteuerung einer Lebensversicherung mit Termfix-Klausel, ErbBStG 2/20, 35; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Versicherungsverträge in der Nachdeklarationsberatung, DStR 2016, 280; Geck, Die Lebensversicherung im Zivil- und Erbschaftsteuerrecht, KÖSDI 2007, 155...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fehlende Empfängerbenennung

Schrifttum: Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Arconada Valbuena/Rennar, EStB 2023, 194; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Caspari, Hinterziehung im gordischen Knoten der Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG – Von finanziellen Risiken, Ordnungswidrigkeite...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Insbesondere: Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft

aa) Herrschaft über das Verhalten Untergebener Rz. 112 [Autor/Stand] Besonders umstritten ist die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft bei Taten, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate begangen werden (mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft). Die Rspr. hat diese Rechtsfigur zunächst zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des nationalen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Faktische Geschäftsführer und Strohleute als Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insb. die Rspr. Personen, die faktisch die Aufg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XII. Einstweilen frei

Rz. 1508– 1510 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Irrtum

Schrifttum: Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, 1993; Backes, Zur Problematik der Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, Diss. Köln 1981; Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum in Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bollacher, Die neue "Beitraganspruchstheorie" zu § 266a StGB – ein ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Voraussetzungen der Versuchsstrafbarkeit

1. Überblick Rz. 695 [Autor/Stand] Das unmittelbare Ansetzen zur Tat markiert den Übergang zur Strafbarkeit; Absichten, Planungen, der bloße Tatentschluss[2] oder die Vorbereitung einer (Steuer-)Straftat im Vorfeld des Versuchs sind nicht mit Strafe bedroht (für Verbrechen vgl. aber auch § 30 StGB). Handlungen im Vorfeld der Steuerhinterziehung können jedoch ggf. nach §§ 379–...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einkommensteuer

aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Tatbestandsvoraussetzungen

I. Überblick Rz. 6 [Autor/Stand] § 398a AO hat drei Tatbestandsvoraussetzungen. Zunächst muss eine Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegen, deren Wirksamkeit allein an der Verwirk lichung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO gescheitert ist. Zweitens muss der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist die aus der Tat zu seine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Erbschafts- und Schenkungsteuer

aa) Erlebensfall (1) Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer Rz. 1702 [Autor/Stand] Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Erfassung von Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstigen Übertragungen ist zwischen dem Erlebensfall und dem Todesfall zu unterscheiden[2] (allgemein zur Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer s. Rz. 1515). Rz. 1703 [Autor/Stand] Die V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen

a) Scheingeschäfte Rz. 1231 [Autor/Stand] Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind nach § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unerheblich. Gegenstand der Besteuerung ist vielmehr der Sachverhalt, der in Wirklichkeit vorliegt. Nach dem Grundgedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise knüpft die Besteuerung an die tatsächlichen und nicht an die vorgetäuschten Gegebenheiten an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Hanack in LK12, Vor §§ 61 ff. StGB; Fischer 61, Vor § 61 StGB Rz. 3a, 4a.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsfolgen

I. Absehen von Strafverfolgung Rz. 32 [Autor/Stand] § 398a AO enthält eine gebundene Entscheidung. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 398a AO vor, so ist das Ermittlungsverfahren für die unter § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 AO fallenden materiell-rechtlichen Taten zwingend einzustellen. Ein Ermessen steht den Behörden nicht zu. Das Vorliegen der Voraussetzungen des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerstrafrechtliche Würdigung

a) Allgemeines Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Schrifttum: Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden.[2] Nach der Ums...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Objektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung

Schrifttum: Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / K. Konkurrenzen

Schrifttum: Arzt, Die fortgesetzte Handlung geht – die Probleme bleiben, JZ 1994, 1000; Bilsdorfer/Kaufmann, Amuse-Bouche oder schon Teil des Essens – Zum Verhältnis der Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Steuerhinterziehung, DStR 2025, 346; Geppert, Zur straf- und verfahrensrechtlichen Bewältigung von Serienstraftaten nach Wegfall der "fortgesetzten Handlung", NStZ 199...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XX. Cum-Ex-Geschäfte

Schrifttum: Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafrechtliche Relevanz

a) Ansichten Literatur und Rechtsprechung Rz. 1768 [Autor/Stand] In der Literatur war umstritten, ob den an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Akteuren überhaupt grds. ein Strafvorwurf gemacht werden kann. Nach Auffassung von Krumm/Seer [2] ist eine strafrechtliche Relevanz aufgrund des Ultima-ratio-Charakters des Strafrechts grds. abzulehnen. Vonseiten der Finanz- und Ermittlungsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung

a) Abdeckrechnungen Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung wegen Zwangs zur Selbstbelastung

Schrifttum: Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Böse, Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Nemo-tenetur-Grundsatz, wistra 2003, 47; v. Briel, Steuerrechtliche Erklärungspflichten und das nemo-tenetur-Prinzip, StraFo 1998, 336; Eidam, Die strafprozessuale Selbstbelastu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Scheinkonkurrenzen

1. Überblick Rz. 879 [Autor/Stand] Im Fall der Scheinkonkurrenz verdrängt einer der verwirklichten Straftatbestände einen gleichfalls verwirklichten anderen Straftatbestand. Ihr Kennzeichen ist, dass der Unrechtsgehalt des nur scheinbar anwendbaren Straftatbestands durch die Verurteilung wegen des verdrängenden Tatbestands bereits erfasst wird[2] (s. Rz. 861). Wegen dieses ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafen

Schrifttum: Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskommt!, ZAP 20...mehr