Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Besondere Verfahrensarten

Rz. 35 [Autor/Stand] Sonderregelungen gelten für das im Steuerstrafverfahren praktisch sehr bedeutsame Strafbefehlsverfahren (§§ 407–412 StPO; vgl. dazu die Erl. zu § 400) sowie für das Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahmen (§§ 421–443 StPO; s. Rz. 451 ff. sowie § 375 Rz. 32 ff.; § 401 Rz. 11 ff.) und das Verfahren zur Festsetzung von Unternehmensgeldbußen (§ ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verwaltungsansicht

Rz. 963 [Autor/Stand] Für die Steufa scheint sich dieses Problem nicht zu stellen. Sie kann sich insoweit auf die die Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe regelnde Anweisung in Nr. 58 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58), die nur beschlagnahmefähige von beschlagnahmefreien Gegenständen unterscheidet, berufen. Danach unterliegen folgende Gegenstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 176 [Autor/Stand] Bereits im Ermittlungsverfahren können StA oder die selbständig ermittelnde FinB zur Klärung einer steuerlichen Vorfrage von ihrer Aussetzungsbefugnis nach § 396 Abs. 2 AO Gebrauch machen (vgl. dazu eingehend die Erl. zu § 396 AO ). Bei der Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens im Falle einer offenen Rechtslage wird man der Ermittlungsbehörde ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Vorüberlegungen

Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen hat die Anfech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem neu gef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161, NStZ 1982, 230; Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32; Brete/Thomsen, Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wistra 2008, 367; Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19; Cordes/Reichling, Zur "ri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Entschädigung

Rz. 427 [Autor/Stand] Die Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen erfolgt ausschließlich nach Anlage 3 zu § 23 JVEG (s. § 405 Rz. 20). Diese Entschädigungstatbestände sind an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst worden.[2]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Unangemessene Verfahrensdauer eines Strafverfahrens, AO-StB 2014, 102; Böcker, Neuer Rechtsschutz gegen die überlange Dauer finanzgerichtlicher Verfahren, DStR 2011, 2173; Bub, Die "unangemessene Verfahrensdauer" im Sinne von § 198 Abs. 1 GVG, DRiZ 2014, 94; Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschwer

Rz. 773 [Autor/Stand] Für die Zulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels kommt es weiter darauf an, dass die angefochtene Entscheidung eine unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte oder schutzwürdigen Interessen des Beteiligten darstellt.[2] Eine solche Beschwer ist beim Angeklagten nur bei einer Verurteilung gegeben, nicht aber bei einem Freispruch. Für die Beschwer kom...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff.[2] So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die verschiedenen Möglichkeiten des Verfahrensabschlusses

Rz. 551 [Autor/Stand] Sind die Ermittlungen abgeschlossen, muss sich die Ermittlungsbehörde schlüssig werden, was sie zu tun gedenkt. Ist die StA als Ermittlungsbehörde tätig geworden, bestehen folgende Möglichkeiten: Klageerhebung gem. § 170 Abs. 1 StPO durch Einreichung einer Anklageschrift; Antrag auf Erlass eines Strafbefehls in bestimmten Fällen (§ 407 Abs. 1 StPO); Einste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a–100c StPO

Rz. 432 [Autor/Stand] Durch Gesetz vom 17.8.2017[2] wurden die Verfahrensvorschriften und Berichtspflichten (auch betr. § 100g StPO) in jeweils einer Vorschrift zusammengeführt (§§ 100e, 101b StPO). Rz. 433 [Autor/Stand] Zur Anordnungsbefugnis einer (Quellen-)TKÜ (§ 100a StPO) vgl. § 100e Abs. 1 StPO (s. Rz. 413 f.). Die Maßnahmen gem. §§ 100b und 100c StPO dürfen nur auf Ant...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizgewährungsanspruchs zur Entla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Hofmann, Zur Entschädigungslosigkeit von erlittener U-Haft bei Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe, StraFo 2007, 52; Kröner, Zur Entschädigung nach dem StrEG, in FS Baumann 1992, S. 407; Kunz, Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), 4. Aufl. 2010; Meyer, Strafrechtsentschädigung, 11. Aufl. 2020; Meyer-Mews, Zivilrechtliche Entschädigungsansprü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Devolutiv- und Suspensiveffekt

Rz. 790 [Autor/Stand] Von den Rechtsbehelfen unterscheiden sich die Rechtsmittel durch den ihnen zukommenden Devolutiveffekt und (ausgenommen nur die Beschwerde) Suspensiveffekt. Für die Berufung und die Revision (ebenso für das Wiederaufnahmeverfahren) gilt das Verbot der reformatio in peius. Der Devolutivef fekt bewirkt, dass die Entscheidung über das Rechtsmittel von dem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beweisverfahren und Beweisverwertungsverbote

Rz. 683 [Autor/Stand] Als Beweisverfahren sind der Streng- und der Freibeweis bzgl. rechtlich oder prozessual erheblicher Tatsachen zu unterscheiden. Der sog. Strengbeweis ist vorgeschrieben für die Feststellung rechtlich erheblicher Tatsachen, die für den Tatverlauf, die Schuld des Täters und das Strafmaß, also für die Schuld- und Straffrage bedeutsam sind. Demgegenüber dür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Rasterfahndung

Rz. 447 [Autor/Stand] Bei gewerbs- und bandenmäßig begangenen Steuerdelikten (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 373 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3, § 374 Abs. 2 AO) ist auch eine Rasterfahndung, d.h. der maschinell-automatisierte Datenabgleich denkbar (§ 98a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6 StPO).[2] Dieses strafprozessuale Instrument wird aber im Steuerstrafverfahren nicht angewandt, was ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafklageverbrauch

Rz. 47 [Autor/Stand] Der Verbrauch der Strafklage und damit unbeschränkte Rechtskraftverzehrwirkung tritt dabei durch ein in der Sache ergangenes Strafurteil ein[2] (s. Rz. 748 ff.). In gewissem Umfang entfalten aber auch der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 153 Abs. 2 StPO (nicht hingegen Einstellungsverfügungen der StA/FinB nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 398 AO ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein[2] (vgl. Nr. 11 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2025, s. AS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Cordes/Reichling, Zur "richtigen" Bemessung von Geldauflagen nach § 153a I 2 Nr. 2 StPO, NStZ 2024, 5; Felix, Einstellung des Steuerstrafverfahrens nach § 153a StPO, KÖSDI 1983, 5213; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Götz, Strafprozessnahe und aktienrechtliche Anmerkungen zum Mannesmann-Prozess, NJW 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Jahn/Krehl/Löffelmann, Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, 3. Aufl. 2025; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft – Bericht mit Hinweisen zu einige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Überblick

Rz. 691 [Autor/Stand] Als "Beweismittel" im Strafprozess kommen in Betracht: der Beschuldigte bzw. Angeklagte (zu dessen Vernehmung s. Rz. 668 ff.); Zeugen, §§ 48–71 StPO (s. Rz. 692 ff.); Sachverständige, §§ 72–85 StPO (s. Rz. 703 ff.); Augenschein, §§ 86–93 StPO (s. Rz. 712 f.); Urkunden, §§ 249–256 StPO (s. Rz. 714 f.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Zustimmung

Rz. 1267 [Autor/Stand] Die Verständigung kommt zustande, wenn die StA oder der Angeklagte (u.U. sogar gegen den Widerstand des Verteidigers)[2] dem Vorschlag des Gerichts zustimmen (§ 257c Abs. 3 Satz 4 StPO). Eine einseitige Verpflichtungserklärung des Gerichts zum Strafmaß gegenüber dem Angeklagten unter Ausschluss der StA ist nicht zulässig. Sie entfaltet keine Bindungswi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Formerfordernisse

Rz. 133 [Autor/Stand] Zu den formellen Erfordernissen des § 397 Abs. 2 AO (Aktenvermerk) und § 397 Abs. 3 AO (Mitteilung an den Beschuldigten) s. § 397 Rz. 37 und 38 sowie Nr. 28, 29, 30 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 28 ff.). Rz. 134 [Autor/Stand] Die formell fehlerhafte oder verspätete Einleitung führt dazu, dass die unter Hinweis auf die steuerlichen Mitwirkungspflichten un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bernwald, Buchen elektronischer Belege – Mehr Effizienz durch Übernahme und Weiterverarbeitung elektronischer Kontoauszüge, DSWR 2005, 269; Buch, Elektronische Datenübermittlung über die Datendrehscheibe DATEV-Rechenzentrum, DSWR 2005, 372; Cornelius, Das Non-Legal-Outsourcing für Berufsgeheimnisträger, NJW 2017, 3751; Günther, Aufbewahrung und Archivierung von elektronische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Behauptung einer Rechtsverletzung

Rz. 904 [Autor/Stand] Gemäß § 90 Abs. 1 BVerfGG gehört zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde die Behauptung des Beschwerdeführers, "in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein". Der Sachverhalt muss so dargestellt werden, dass das BVerfG anhand der Begründung ohne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einleitungsmaßnahmen

Rz. 132 [Autor/Stand] Nach § 397 Abs. 1 AO gilt das Steuerstrafverfahren als eingeleitet, sobald eines der in der Vorschrift genannten Strafverfolgungsorgane (s. § 397 Rz. 15 f.) eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat vorzugehen. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf § 397 Rz. 17, 25 ff. verwiesen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Urkunden

Rz. 714 [Autor/Stand] Der Urkundenbeweis bedeutet die Möglichkeit, aus allen Arten von Schriftstücken (vgl. § 249 Satz 1 StPO) für den konkreten Rechtsfall relevante tatsächliche Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Erhebung des Urkundenbeweises geschieht durch Verlesung in der Hauptverhandlung (§ 249 Satz 1 StPO). Im Steuerstrafverfahren kommen als Gegenstand des Urkundenbeweis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Vermögensbeschlagnahme zwecks Gestellung

Rz. 490 [Autor/Stand] Vom dinglichen Arrest zur Sicherung der Ansprüche des Verletzten zu unterscheiden ist die Vermögensbeschlagnahme nach §§ 290 ff. StPO , die als Zwangsmittel zur Gestellung eines abwesenden Beschuldigten dient. Diese Art der Beschlagnahme ersetzt quasi den Haftbefehl.[2] Siehe auch § 399 Rz. 581. Rz. 491– 496 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz gegen die Einleitung

Rz. 136 [Autor/Stand] Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind nach ganz überwiegender Ansicht, insb. der Rspr.,[2] als lediglich vorbereitende Prozesshandlungen nicht gerichtlich angreifbar (auch nicht über §§ 23 ff. EGGVG), da der Beschuldigte im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die ihn entlastenden Umstände vorbringen könne. Zumindest ein Teil der h....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Brenner, Außenprüfer, Steuerfahnder, Finanzamt und Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgane, StBp 1980, 221; Henneberg, Weisungsrecht, Übernahme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Rz. 590 [Autor/Stand] Die BuStra kann ferner nach pflichtgemäßem Ermessen den Antrag stellen, die Einziehung (§§ 73–76b StGB, § 29a OWiG) selbständig anzuordnen oder eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung (§ 30 OWiG) selbständig festzusetzen (§ 401 AO). Nähere Einzelheiten hierzu sind bei § 401 AO dargestellt (s. auch Nr. 90 AStBV (St) 2025...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zulässigkeit

Rz. 801 [Autor/Stand] Die Berufung ist das gegen die Urteile des AG gerichtete umfassende Rechtsmittel, das zur nochmaligen Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt. Sie kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, z.B. auf das Strafmaß (§ 318 StPO). Rz. 802 [Autor/Stand] Sie ist nur zulässig gegen Urteile des AG – also gegen alle Urteile des Stra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Bekanntgabe des Tatvorwurfs

Rz. 203 [Autor/Stand] Nach der Feststellung der Identität ist dem Beschuldigten in seiner Vernehmung, die im Steuerstrafverfahren i.d.R. von Beamten der Steufa oder der Strafsachenstelle vorgenommen wird, zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. "Tat" ist dabei im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO zu verstehen (s. Rz. 1315 ff.). Eine Bezeichnung der in Betr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Anm. zu BGH III ZR 3/86, "Entschädigung für Schäden infolge Beschlagnahme", StV 1988, 326; Cremers, Nur Vernichtung oder auch Hinterlegung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 2000, 130; Damrau, Der Ort der Rückgabe beschlagnahmter Sachen, NStZ 2003, 408; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränkung, dass diese steuerlichen Pflichten nicht mehr mit Zwangsmitteln (§§ 328 ff...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Selbständige Befugnisse

Rz. 85 [Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren tritt die FinB grds. als Ermittlungsbehörde an die Stelle der StA (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO). Sie nimmt dabei die Rechte und Pflichten wahr, die der StA im Rahmen des allgemeinen Ermittlungsverfahrens zustehen. Man kann sie daher zu Recht als "Staatsanwaltschaft der Finanzverwaltung"[2] bzw. als "Steuerstaatsanwaltschaft"[3] ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Deutscher, Die Zweier-Besetzung in der Hauptverhandlung als dauerhafter Regelfall – Zur Neuregelung der §§ 76 GVG, 33b JGG, StRR 2012, 10; Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672; Fahl, Der richterlich verfügte Strafbefehl im Zwischenverfahren – ein Reformvorschlag, JR 2019, 319; Koch, Das Zwischenverfahren im Strafprozess – Mau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz

Rz. 1030 [Autor/Stand] Beim Rechtsschutz gegen Bankermittlungen ist zu differenzieren: Bei strafrechtlichen Ermittlungen, insb. gegen Durchsuchung und Beschlagnahme, kann die Bank, auch wenn sie Dritte im Verfahren gegen Kunden ist, die strafprozessualen Rechtsbehelfe der Beschwerde (§§ 304 ff. StPO) in Anspruch nehmen (s. Rz. 372 ff.). Die Erfolgsaussichten sind allerdings ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Vernehmung zur Sache

Rz. 212 [Autor/Stand] An die Belehrung schließt sich die Vernehmung zur Sache an, durch die dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird.[2] Ihm ist Gelegenheit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften und Entlastungstatsachen vorzutragen. Dabei sollte er sich möglichst zusammenhängend äußern dürfen, auch wenn insoweit – anders als bei der Zeugenvernehmun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Statthaftigkeit

Rz. 811 [Autor/Stand] Die Revision führt – im Gegensatz zur Berufung – nur zu einer Überprüfung des Urteils in rechtlicher Hinsicht. Feststellungen zu Tatsachen sind in der Revision ausgeschlossen. Es findet keine erneute Beweisaufnahme statt. Das Revisionsgericht ist an die Feststellungen des Tatrichters gebunden. Es prüft nur, ob das Urteil materiell-rechtlich und verfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021; Börner, Die Verschleppungsabsicht im Grenzbereich von Beweisantragsrecht und Rügepräklusion, NStZ 2020, 460 f.; Bünger, Die tatrichterlichen Möglichkeiten der Reaktion auf einen Missbrauch des Beweisantragsrechts, NStZ 2006, 305; Claus, Zur Modernisierung des Strafverfahrens, NStZ 2020, 57; Hadamitzky, Anträge auf Beweise...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Erklärungsrecht und Rechtsgespräche

Rz. 745 [Autor/Stand] Der Angeklagte sowie der Verteidiger haben gem. § 257 Abs. 2 StPO die Gelegenheit, sich nach jeder einzelnen Beweiserhebung zu erklären. Damit kann der Verteidiger prüfen, ob seitens des Gerichts die Bereitschaft zu einem Rechtsgespräch zwischen allen Verfahrensbeteiligten besteht. Hieraus können sich Hinweise auf zu stellende Beweisanträge ergeben oder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Überblick

Rz. 497 [Autor/Stand] Wegen der Einzelheiten der Untersuchungshaft wird auf § 399 Rz. 590 ff. verwiesen. Zur Auslieferung s. § 399 Rz. 1150 ff. Rz. 498 [Autor/Stand] Als besonders einschneidender Eingriff in die persönliche Freiheit darf die U-Haft nur in gesetzlich eng umgrenzten Ausnahmefällen verhängt werden. Rz. 499 [Autor/Stand] Die sachlichen Voraussetzungen für die Anor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Keine Herausgabepflicht

Rz. 144 [Autor/Stand] Mit der Aussagefreiheit korrespondiert eine Mitwirkungsfreiheit. Der Beschuldigte hat das Recht, nicht aktiv bei der Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen mitzuwirken.[2] Er ist z.B. nicht verpflichtet, auf Aufforderung Beweisgegenstände herauszugeben und darf auch nicht zur Herausgabe gezwungen werden (s. Rz. 315). Der Beschuldigte darf nur zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Fahndungsermittlungen

Rz. 1028 [Autor/Stand] Während der Auswertung von Erkenntnissen aus CpD-Konten in strafprozessualer Hinsicht durch das Erfordernis eines konkreten Anfangsverdachts Beschränkungen auferlegt sind, kann die Steufa im Rahmen sog. Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (s. § 404 Rz. 80 ff.)[2] nach den Grundsätzen der BFH-Rspr. bereits dann tätig werden, wenn aufgr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Polizeiliche Befugnisse

Rz. 88 [Autor/Stand] Führt dagegen die StA das Ermittlungsverfahren durch (§ 386 Abs. 3, 4, § 385 Abs. 2 AO; s. Rz. 66 Tabelle 2 Ziff. 2), so hat die FinB dieselben Rechte und Pflichten, wie sie den Polizeibediensteten als Ermittlungspersonen der StA oder als Polizeibeamten im allgemeinen Strafverfahren zustehen (§§ 402, 399 Abs. 2 AO)[2] (s. Rz. 75). Sie wird bei dieser Sac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ambos, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfahrensrechte, ZStW 2003, 583; Benda, Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, AnwBl. 2005, 602; Bergmann, Diener dreier Herren? – Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR, EuR 2006, 101; Eisele, Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Verbotene Vernehmungsmethoden

Rz. 214 [Autor/Stand] Selbstbelastende Aussagen des Beschuldigten dürfen nicht durch unrechtmäßigen Zwang oder Täuschung erlangt worden sein. Diese "prozessuale Selbstverständlichkeit"[2] hat ihren Ausdruck gefunden in der Vorschrift des § 136a StPO, die als Ergänzung zu § 136 StPO zu sehen ist und dem Schutz der Aussagefreiheit dient.[3] Auf diese Weise erlangte Aussagen un...mehr