Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Die einzelnen Täterschaftsformen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

1. Grundsatz Rz. 116 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO sind Sonderdelikte (s. Rz. 87)[2]. Täter ist jeder, der seine Pflicht verletzt, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen bzw. Steuerzeichen oder -stempler zu verwenden, und dadurch den Verkürzungserfolg bzw. den ungerechtfertigten Steuervorteil herbeiführt[3]. Entscheidend sind damit die Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Angaben machen

aa) Erklärung gegenüber der Behörde Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

1. Geltung der allgemeinen Regeln (§§ 16, 17 StGB) Rz. 645 [Autor/Stand] Früher traf § 395 RAO für das Steuerstrafrecht eine eigenständige Irrtumsregelung, die aber schon vor ihrer Abschaffung durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968 als irreführend angesehen wurde[2]. Der Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften wurde vom RG als Tatbestan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Ausgangsproblem: doppelte Erstattung nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer

aa) Grundstruktur Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverkäufer ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer der Aktie. Er selbst deckt sic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 1029 [Autor/Stand] § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB enthält einen nicht abschließenden Katalog von Strafzumessungstatsachen, der auch im Steuerstrafrecht anzuwenden ist (§ 369 Abs. 2 AO). Diese führen im Rahmen einer Gesamtabwägung zur Erhöhung oder Minderung der festzusetzenden Strafe.[2] Strafmildernd wirkt sich beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung bspw. aus: überwiegend ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 391 Zuständiges Gericht

Schrifttum: 1. Zur gerichtlichen Zuständigkeit nach der AO: Bode, Die Zuständigkeit der Steuer-Amtsgerichte, NJW 1958, 1910; Bode, Die Zuständigkeitsabgrenzung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren, NJW 1960, 1990; Buschmann, Die Zuständigkeitsabgrenzung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren, NJW 1960, 326, NJW 1960, 1991; Henneberg, Zur Reform des Steuerstraf- und Ordnungswi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 388 Örtlich zuständige Finanzbehörde

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Bielefeld, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland, DStR 2008, 1122; Birkholz, Der Wohnsitz, seine Begründung, seine Aufgabe und deren Bedeutung im Steuerrecht, DStZ 1979, 247; Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gerechtfertigt handelndes Werkzeug

Rz. 111.3 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt zwar objektiv und subjektiv tatbestandsmäßig, ist aber gerechtfertigt, was durch den Hintermann ausgenutzt wird. Eine solche Konstellation ist im Steuerstrafrecht kaum vorstellbar, da die herkömmlichen Rechtfertigungsgründe hier keine Rolle spielen. In einer Notstandslage nach § 34 StGB kann die Erfül...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung

Rz. 1132 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 74d StGB, die die Einziehung von Schriften und deren Unbrauchbarmachung regelt, hat im Steuerstrafrecht keine praktische Bedeutung. Auf eine Erörterung kann daher hier verzichtet werden. Rz. 1133– 1134 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Keine Bekanntmachung des Urteils

Rz. 1128.10 [Autor/Stand] Das allgemeine Strafrecht kennt eine Bekanntgabe der Verurteilung in den Fällen der §§ 165, 200 StGB. Sinn und Zweck dieser Regelungen sind in erster Linie darin zu sehen, dem Verletzten eine Genugtuung zu verschaffen. Da diese Zielsetzung im Steuerstrafrecht keine Berechtigung hat – verletzt ist letztlich die Allgemeinheit –, kennt dieses mit Recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1029.18 [Autor/Stand] Zwar hat der BGH die Höhe der hinterzogenen Steuern als Hauptkriterium der Strafzumessung angesehen, jedoch bedeutet dies auch nach der Entscheidung vom 2.12.2008 nicht, dass die Strafzumessung sich allein an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren dürfte (s. Rz. 1029.4)[2]. Dem würde schon die gesetzgeberische Wertung des § 46 StGB widerspre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Freiheitsentziehende Maßregeln

Rz. 1128.13 [Autor/Stand] Freiheitsentziehende Maßregeln sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB); die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (§ 64 StGB); die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB). Da die freiheitsentziehenden Maßregeln im Steuerstrafrecht nur sehr geringe praktische Bedeutung haben, soll auf eine Erörterung verzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Führungsaufsicht (§ 68 StGB)

Schrifttum: Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Hanack in LK[12], Vor § 68 StGB; Fischer [61], Vor § 68 StGB Rz. 1a; Kreß, Motive für die Begehung von Steuerhinterziehung, Diss. Köln 1983; Parigger, Urteilsfolgen neben der Strafe, StraFo 2011, 447. Rz. 1128.14 [Autor/Stand] Aufgabe der Führungsaufsicht ist es – im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB, die nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tatentschluss

Rz. 697 [Autor/Stand] Der Entschluss, die Tat zu begehen, entspricht dem subjektiven Tatbestand des vollendeten Delikts und ist daher der Vorsatz, die objektiven Tatbestandsmerkmalen des § 370 Abs. 1 AO zu erfüllen (s. Rz. 600 ff.)[2]. Dabei genügt nach ganz h.M. dolus eventualis (s. Rz. 610 ff.)[3]. Zum Irrtum s. Rz. 645. Es reicht nicht aus, wenn der Täter die Vollendung n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung wegen Zwangs zur Selbstbelastung

Schrifttum: Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Böse, Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Nemo-tenetur-Grundsatz, wistra 2003, 47; v. Briel, Steuerrechtliche Erklärungspflichten und das nemo-tenetur-Prinzip, StraFo 1998, 336; Eidam, Die strafprozessuale Selbstbelastu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74–75 StGB, § 375 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Julius, Einziehung, Verfall und Art. 14 GG, ZStW 109 (1997), 58; Minoggio, Das Schweigerecht der juristischen Person als Nebenbeteiligte im Strafverfahren, wistra 2003, 121. Zu den Besonderheiten der Einziehung im Steuerstrafrecht vgl. die eing. Darstellung § 375 Rz. 32 ff. sowie die Schrifttumsnachweise hierzu § 375 vor Rz. 1.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zeitliche Geltung

Schrifttum: Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998, 161; Kunert, Zur R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1586 [Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzesänderung bei Begehung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB)

Rz. 63 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 StGB ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt, wenn die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert wird. Diese Vorschrift ist nur für die sog. Dauerdelikte (bspw. die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB) von Bedeutung, da ansonsten praktisch nicht vorstellbar ist, dass sich die Gesetzeslage ändert, während der Tät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem. § 45 Abs. 1 StGB ist i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB zu verstehen, d.h. unter Verbrechen sind hier recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Täterschaft und Teilnahme

Schrifttum: Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fehlende Empfängerbenennung

Schrifttum: Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Dannecker, Die Bedeutung der Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AO, wistra 2001, 241; Gehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfäng...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Körperschaftsteuer und Verdeckte Gewinnausschüttung

Schrifttum: Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Fol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Beker, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Steuerstrafrecht, DB 1985, 1868; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4.3.2004 straffrei?, wistra 2004, 368; Berndt, Strafrechtliche Garantenpflicht eines Compliance-Officers – Anm. zu BGH, Urteil vom 17.7.2009 – 5 StR 394/08, StV 2009, 689; Blank, Zum objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO beim Kleinunte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umfang und Feststellung des Hinterziehungserfolgs

Schrifttum: Barkmann, Übertragbarkeit der steuerlichen Schätzungsmethoden in das Steuerstrafverfahren, Diss. Kiel 1991; Becker, Außenprüfung digital – Prüfungsmethoden im Fokus, DStR 2016, 1386; 1430; Bernsmann, Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – missverstanden oder überflüssig: Eine Skizze, in FS Kohlmann, 2003, S. 377; Blenkers/Maier-Siegert, Neue Methoden d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geltung der allgemeinen Regeln (§§ 16, 17 StGB)

Rz. 645 [Autor/Stand] Früher traf § 395 RAO für das Steuerstrafrecht eine eigenständige Irrtumsregelung, die aber schon vor ihrer Abschaffung durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968 als irreführend angesehen wurde[2]. Der Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften wurde vom RG als Tatbestandsirrtum betrachtet (s. Rz. 658 ff.)[3]. Heute gel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum: Alexander/Winkelbauer, Die AWG-Novelle 2013 aus straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht, ZWH 2013, 341; Beckemper, Der Bannbruch, HRRS 2013, 443; Bender, BTM-Schmuggel als Steuerstraftat, ZfZ 1984, 322; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Verbote und Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beweisgrundsätze

Rz. 456 [Autor/Stand] Der Strafrichter ermittelt die verkürzte Steuer nach den Beweisgrundsätzen des Strafprozessrechts[2]. Bei der Feststellung, in welcher Höhe Steuerbeträge verkürzt wurden, entscheidet er eigenständig. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) besteht keine Bindung an (rechtskräftige) Entscheidungen der FinB oder des FG (s. § 396 Rz. 10 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Schrifttum: Buschmann, Steuerunehrlichkeit als Tatbestandsmerkmal?, NJW 1964, 2140; Henke, Kritische Bemerkungen zur Auslegung des § 396 AO (Steuerhinterziehung), FR 1966, 188; Hübner, Reform des Steuerstrafrechts, JR 1977, 58; Kohlmann, Zur Frage der Vorteilsabsicht bei der Steuerhinterziehung (§ 392 AO), FS Richard Lange, 1976, S. 439; Kohlmann, Strafverfolgung und Strafver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut des § 370 AO

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Bestimmung des durch § 370 AO geschützten Rechtsguts wirkt sich im Wesentlichen für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale, die Konkurrenzen und den Beginn der Verfolgungsverjährung aus. Die Frage ist nach wie vor umstritten. Weder die Begr. zum Regierungsentwurf (§ 353 RegE[2]) noch die Stellungnahme des BR[3] und der Bericht des Finanzausschusses[4]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Faktische Geschäftsführer und Strohleute als Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insb. die Rspr. Personen, die faktisch die Aufg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Die Steuerverkürzung im Einzelnen

Rz. 398 [Autor/Stand] Der Eintritt der Steuerverkürzung bei § 370 AO hängt davon ab, wie der Gesetzgeber im Einzelfall die Erhebung der Steuer ausgestaltet hat. Die Voraussetzungen einer Steuerverkürzung können daher je nach Steuerart verschieden sein. Die Steuerverkürzung setzt aber notwendig das Bestehen eines Steueranspruchs voraus[2]. Der Stpfl. muss also nach § 38 AO ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXII. Bankenverfahren

Schrifttum: Kelterborn/Breyer, Praxisfall: Ermittlungsverfahren gegen Banken im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften, AO-StB 2017, 244; Knauer/Schomburg, Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?, NStZ 2019, 305; Mühlhoff, Lieber der Spatz in der Hand ... oder: Nach der Novelle ist vor der Novelle! Zu den wesentlichen Änderungen des al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1128.11 [Autor/Stand] Die Strafe ist nicht die einzige Rechtsfolge des allgemeinen Strafrechts und damit (§ 369 Abs. 2 AO) des Steuerstrafrechts. Neben ihr stehen die Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61–72 StGB). Zusammen mit der Einziehung und der Unbrauchbarmachung gehören sie zu den sog. Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 370 Abs. 1 AO als Blankettvorschrift?

Rz. 20 [Autor/Stand] Als Tathandlung setzt § 370 AO voraus, dass der Täter der FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), sie pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder aber pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt (Abs. 1 Nr. 3). Als Taterfolg m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Zollhinterziehung im Importhandel

Rz. 1536 [Autor/Stand] Der Täter gestellt zwar die Ware, macht aber unrichtige Angaben über Menge, Stückzahl, Beschaffenheit oder Zollwert[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Unmittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB

a) Allgemeines Rz. 105 [Autor/Stand] Täter ist derjenige, der die Tat selbst begeht (s. Rz. 96). Bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das derjenige, der die Tathandlung vornimmt und deshalb (jedenfalls in aller Regel) das Geschehen zum Erfolg beherrscht. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn der Täter zwar falsche Angaben macht, der FinB aber entweder die für eine korrekte Besteuerun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Unmittelbare Täterschaft nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Erklärungsherrschaft

aa) Grundsatz Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Anknüpfungspunkte für die örtliche Zuständigkeit der FinB

I. Übersicht Rz. 13 [Autor/Stand] Siehe zunächst auch die Erläuterungen bei § 370 Rz. 79 ff. Im Gegensatz zu der örtlichen Zuständigkeit der StA (§ 143 Abs. 1 GVG, s. § 391 Rz. 78) ist die der FinB nicht an die Zuständigkeit eines Gerichts geknüpft und gebunden. In § 388 Abs. 1 AO werden vier verschiedene Anknüpfungspunkte für die örtliche Zuständigkeit angeführt, die gleichb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Örtlich zuständiges AG für Steuerstrafsachen

1. Allgemeine örtliche Zuständigkeitsregelungen Rz. 30 [Autor/Stand] Bevor die örtliche Zuständigkeit des sachlich i.S.d. Rz. 16 ff. zuständigen AG gem. der in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Sonderregelung festgestellt wird, muss zunächst ermittelt werden, welches AG nach den allgemeinen örtlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 7 ff. StPO zuständig wäre. Soweit das hiern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Die Zuständigkeitsübertragungen im Einzelnen

1. Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung des BMF Rz. 50 [Autor/Stand] Buß- und Strafsachenstellen für den Bereich mehrerer FÄ bzw. HZÄ sind im Verwaltungswege bereits seit langem eingerichtet. Rz. 51 [Autor/Stand] Das BMF hat die sachliche Zuständigkeit zur Verfolgung von (Zoll-)Steuerstraftaten und -bußgeldsachen aufgrund § 12 Abs. 3 FVG, § 387 Abs. 2 und § 409 Satz 2 AO i.V....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Örtliche Zuständigkeit bei Zusammenhangstaten (§ 391 Abs. 4 AO)

I. Erweiterung auf Nichtsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO) Rz. 82 [Autor/Stand] Wie einleitend bemerkt (s. Rz. 1), ergeben sich aus § 391 Abs. 4 AO Erweiterungen und Einschränkungen der örtlichen Zuständigkeit der AG in Steuerstrafverfahren. Rz. 83 [Autor/Stand] Ohne die Regelung des § 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO stellte sich das Problem, ob die spezialgesetzliche Regelung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerverkürzung

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. a) Gegenstand der Verkürzung aa) Steuern Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verkürzung von Umsatz- oder Verbrauchsteuern als Mitglied einer Bande (§ 370 Abs. 3 Nr. 5 AO)

(1) Allgemeines Rz. 1122 [Autor/Stand] Die Umsatz- oder Verbrauchsteuerverkürzung als Mitglied einer Bande wurde zum 1.1.2008 in § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO als neues Regelbeispiel eingeführt und ersetzt damit den entsprechenden Verbrechenstatbestand des zu diesem Zeitpunkt aufgehobenen § 370a AO a.F. Ziel der Vorschrift ist es vornehmlich, Umsatzsteuerkarusselle und organisierte V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

a) Tatbegehung "durch einen anderen" Rz. 110 [Autor/Stand] Sind die steuerlich erheblichen Erklärungen einer Person nicht nach den gerade genannten Grundsätzen (s. Rz. 105 ff.) als eigene Erklärung zuzurechnen, kommt eine Zurechnung fremder Erklärungen infrage, wenn die Tat durch einen anderen begangen wird[2]. Die fremde Erklärung wird dann nach § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB wie e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Zuständigkeitsregelung des § 390 Abs. 1 AO

I. Mehrfache sachliche Zuständigkeit Rz. 7 [Autor/Stand] Eine mehrfache sachliche Zuständigkeit (§ 387 AO) kann bspw. eintreten, wenn die zu verfolgende Straftat im prozessualen Sinne des § 264 StPO (s. Rz. 17) mehrere Steuerarten betrifft, die von verschiedenen FÄ oder HZÄ verwaltet werden (vgl. Nr. 25 Abs. 1 Satz 2 AStBV (St) 2023, s. AStBV Rz. 25), wie es aus einer Zuständ...mehr