Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerstraftaten in Zusammenhang mit Allgemeinstraftaten

Rz. 149 [Autor/Stand] Bei der vorstehend umrissenen sachlichen Zuständigkeit verbleibt es grds. auch, wenn neben der in Rede stehenden Steuerstraftat bzw. -ordnungswidrigkeit eine andere Straftat nicht-steuerlicher Art zu erforschen ist. Es findet keine Zuständigkeitserweiterung "durch die Hintertür" statt (s. dazu eingehend § 386 Rz. 89 ff.)[2]. Demnach geht in Fällen der K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das sog. Bankgeheimnis im Steuer- und Steuerstrafverfahren

a) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a.F.) Rz. 604 [Autor/Stand] Spiegelbildlich zum Gehalt der bei Kreditinstituten vorhandenen Informationen bestand jedenfalls in früheren Zeiten die Erwartungshaltung der Bankkunden, dass besonders vertraulich mit den Daten, die sie bei der Inanspruchnahme der Dienste der Kreditinstitute und Nutzung der angebotenen Fin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Anzeigepflichten

Rz. 660 [Autor/Stand] Kreditinstitute müssen darüber hinaus originäre gesetzliche Mitteilungs- bzw. Anzeigepflichten erfüllen. Eine praktisch sehr bedeutsame Anzeigepflicht regelt § 33 Abs. 1 ErbStG [2], wonach Vermögensverwahrung und Vermögensverwalter, mithin insb. Banken, für jeden Erbfall die Vermögensgegenstände dem Erbschaftsteuer-FA mitzuteilen haben. Rz. 661 [Autor/Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Kombiprüfungen von Betriebsprüfern und Steuerfahndern

Rz. 737 [Autor/Stand] Der Begriff "Kombiprüfung" wird nicht einheitlich verwandt. Er wird beispielsweise benutzt, wenn die Finanzbehörden mittels einer Außenprüfung die steuerlichen Verhältnisse klären, während zugleich strafrechtliche Ermittlungen der Fahndung vorgenommen werden[2]. Der Begriff Kombiprüfung wird auch zitiert, wenn bei einer Durchsuchungsmaßnahme der Steuerf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 17.6.2016[2] eingefügt. Die zunächst im Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[3] bestehende Fassung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fast vollständig überarbeitet. Die Ursprungsversion lautete wie folgt: § 383b Bußgeldvorschriften b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Flankenschutz durch Fahnder im Strafverfahren

a) Steuerliche Ermittlungen neben strafrechtlichen Ermittlungen Rz. 744 [Autor/Stand] Das gemeinsame Vorgehen von Polizei, Steuerfahndung und Zollfahndung im Strafverfahren, so bei Durchsuchungsmaßnahmen, ist Alltag bei der Verfolgung entsprechender Delikte (s. § 385 Rz. 110). Der Einsatz von Flankenschutzfahndern in strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen betrifft Fälle, dass ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorfeldermittlungen sind Teil des Besteuerungsverfahrens

Rz. 198 [Autor/Stand] Trotz der Anknüpfung an einen "Vorverdacht" werden die Vorfeldermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO von der Rspr. und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur und im Anschluss an die Begründung des Finanzausschusses[2] als Teil der allgemeinen Steueraufsicht nach § 85 AO angesehen, mithin dem Besteuerungsverfahren und nicht dem Strafv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Organ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einführung von (in Deutschland unzulässigen) Vorfeldermittlungen aus Nachbarländern (Frankreich) in den deutschen Strafprozess ("EncroChat")

Rz. 208 [Autor/Stand] In europäischen Nachbarländern sind Vorfeldermittlungen nicht gleichartig geregelt. So lässt das französische Strafverfahrensrecht spezielle Vorfeldermittlungen bei Straftaten der organisierten Kriminalität [2] zu. In einem französischen Vorfeldermittlungsverfahren gegen den KryptoMessengerdienst "EncroChat [3]" wurden ca. 32.000 Telefone in 120 Ländern (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Abgrenzung zwischen zulässigen Vorfeldermittlungen und unzulässiger Rasterfahndung

Rz. 217 [Autor/Stand] Nur eine grobe Orientierung bietet es daher, wenn insb. der BFH in st. Rspr. zu Recht betont, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsermittlungen oder sog. "Rasterfahndungen" unzulässig sind[2]. Der Begriff "Rasterfahndung" entstammt dem Polizeirecht. Er beschreibt die Methode, welche darin besteht, durch Anlegung bestimmter Merkmalraster Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beispiele für zulässige Vorfeldermittlungen

Rz. 233 [Autor/Stand] Als typische Beispielsfälle für Vorfeldermittlungen sind zu nennen: Rz. 234 [Autor/Stand] Auswertung von Chiffre-Anzeigen in Zeitungen, in denen wertvolle Immobilien im Ausland zum Verkauf angeboten werden: Es besteht – so der BFH – die allgemeine Erfahrung, dass wegen der steuerlichen Erfassung inländischer Grundstücksgeschäfte ein Anreiz bestehe, unver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 410 [Autor/Stand] Sofern die Fahndung im Rahmen eines laufenden Steuerstrafverfahrens die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, hat sie insoweit die Befugnisse, die den FÄ (HZÄ) im Besteuerungsverfahren zustehen (s. Rz. 346 f.). Besteuerungs- und Strafverfahren laufen gleichrangig nebeneinander her, wobei sich Rechte und Pflichten sowohl der Fahndung wie auch des Stpfl. (Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ll) Unzulässig von Vorfeldermittlungen im Nachgang zu einem eingestellten Strafverfahren

Rz. 249 [Autor/Stand] Andererseits können Ermittlungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, wenn die Steufa auf rein steuerrechtlicher Ebene tätig wird, sich dies nach den Gesamtumständen jedoch als Fortsetzung eines formal eingestellten Steuerstrafverfahrens darstellt. Beispiel 181 Die Steufa führte gegen den Stpfl. S ein strafrechtliches Ermittlungsverfahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tätigwerden aufgrund Ersuchens (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 258 [Autor/Stand] Auf Ersuchen der zuständigen FinB kann die Fahndung sonstige steuerliche Ermittlungen einschließlich Außenprüfungen durchführen. Es handelt sich nicht um eine Fahndungsprüfung, sondern um eine "normale" Außenprüfung[2]. Die für die Außenprüfung geltenden Vorschriften der §§ 193 ff. AO und die behördeninterne Betriebsprüferordnung (BpO)[3] finden uneinge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 540 [Autor/Stand] Um die Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen (auch der Steufa im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO) überprüfen zu lassen, ist der Finanzrechtsweg eröffnet[2]. Das Auskunftsersuchen ist als Verwaltungsakt[3] (vgl. § 118 Abs. 1 AO) mit dem Einspruch gem. § 347 AO und sodann mit der Anfechtungsklage gem. §§ 33, 40 Abs. 1, § 44 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 569 [Autor/Stand] Der Fertigung von Kontrollmitteilungen fehlt es an einer Verwaltungsaktsqualität[2]. Rechtsschutz gegen die Weiterleitung der Kontrollmitteilung kann der Stpfl. mit der allgemeinen Leistungsklage, so in Form der Unterlassungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO, erlangen, wofür jedoch hohe Begründungserfordernisse bestehen[3]; einstweiliger Rechtsschutz besteht n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung und Absprachen

Rz. 396 [Autor/Stand] Die Verständigung (= Absprache [2]) gem. § 160b StPO dient der Erledigung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens[3] (s. § 385 Rz. 1285 ff.). Die tatsächliche Verständigung [4] im Besteuerungsverfahren erfolgt zwecks Einigung über tatsächliche Umstände und den Sachverhalt[5] (s. § 385 Rz. 1296 ff.). Der Abschluss einer tatsächlichen Verständigung im S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

a) Rechtsschutz gegen Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 670 [Autor/Stand] Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Banken und Bankkunden gegen Auskunftsersuchen und Herausgabeverlangen der Steufa im steuerlichen Ermittlungsverfahren (§§ 93, 97 AO) s. Rz. 540 ff. Gegen Auskunftsverlangen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 93 AO kann Einspruch eingelegt und anschließend das FG im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einsatz von Flankenschutzfahndern

Schrifttum: 1. Monographien: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019. 2. Einzelbeiträge: Anders, Kontrollbesuche durch Flankenschutzfahnder, DStR 2012, 1779; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Beyer, Grenzen für den Einsatz von Flankenschutzfahndern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz und Verwertungsverbote

Rz. 732 [Autor/Stand] Das Betreten des Grundstücks ist ein Realakt, gegen den ein Einspruch unzulässig ist[2]. In Betracht kommt nur eine Feststellungklage gem. § 41 FGO [3]. Dabei ist das Vorliegen des insoweit notwendigen Feststellungsinteresses gem. § 41 Abs. 1 Halbs. 2 FGO umstritten. Nach Ansicht des FG Münster[4] liegt es auch bei einer Überrumpelungssituation (s. Rz. 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Rz. 175 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO hat die Steufa in den Fällen des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 145 ff.) auch die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Bereits die Norm des § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO (Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) setzt die Ermittlung der diesbezüglichen Besteuerungsgrundlagen zwingend voraus. Die st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Abgrenzung Steuer- zum Strafverfahren

Rz. 741 [Autor/Stand] Die Flankenschutzfahnder unterliegen dem Legalitätsprinzip. Sie haben gem. § 152 Abs. 2 StPO die Pflicht, zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten einzuschreiten[2]. Bei bestehendem Anfangsverdacht (zu den Folgen von Durchsuchungen ohne Anfangsverdacht s. § 385 Rz. 1109) dürfen die Fahnder ohne Belehrung nach § 393 Abs. 1 Satz 4, § 397 Abs. 3 AO den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen der Vorfeldermittlungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Da die Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO des Weiteren für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle zuständig ist, wird sie bereits in einer der Aufklärung von Steuerzuwiderhandlungen vorgelagerten Phase tätig. Man spricht von sog. Vorfeldermittlungen (Nr. 12 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 12). Damit soll sichergestellt werden, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: 1. Monographien: Artzt, Die verfahrensrechtliche Bedeutung polizeilicher Vorfeldermittlungen, Diss. Tübingen 2000; Lange, Vorermittlungen, Diss. Göttingen 1999; Leist, Verfassungsrechtliche Schranken des steuerlichen Auskunfts- und Informationsverkehrs, Diss. Mannheim 1999; Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006; Rüping, Steuerfahndun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Steuer- bzw. Zollfahndung darf nicht nur § 404 AO betrachtet werden. Vielmehr müssen auch die in § 208 AO (und für das BZSt ergänzend § 208a AO) getroffenen Regelungen beachtet werden. Zudem sind von den Fahndungsbörden die Verwaltungsvorschriften, so besonders die auf die Fahndung abgestimmte AStBV (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgrenzung zwischen Vorfeldermittlungen und dem Strafverfahren

Rz. 201 [Autor/Stand] Tatsächlich sind die Vorfeldermittlungen der Steufa als gesetzliche normierte Verdachtsprüfung einem konkreten Steuerstrafverfahren vorgelagert. Mithin hat die Aufgabe nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO eine Doppelfunktion im steuerlichen Bereich und im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens[2]. Die Aufgabe ist, so Tormöhlen [3], "steuerlich etikettiert und in der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) "Hinreichender Anlass" für die Aufnahme der Vorfeldermittlungen

Rz. 210 [Autor/Stand] Der in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO bezeichnete besondere Ermittlungsauftrag zur Aufdeckung und Ermittlung "unbekannter Steuerfälle" betrifft die Nachforschung (bei bekannten[2] und unbekannten Stpfl.) nach unbekannten Sachverhalten, die sich steuerlich auswirken können, und[3]/oder die Nachforschung nach unbekannten Stpfl. Rz. 211 [Autor/Stand] Bereits di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Selbstbelastungsverbot

Rz. 371 [Autor/Stand] Die Steuerfahndung spart sich bei Angaben des Beschuldigten "Arbeit", so dass ein Interesse an Angaben des Beschuldigten (nachdrücklich) besteht. In dieser Situation ist sehr häufig zu beobachten, dass Beschuldigte geneigt sind, von dem fundamentalen Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen und speziell ihrem Recht auf Aussageverweigerung (grundlegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Akteneinsicht

Rz. 386 [Autor/Stand] Im Strafverfahren steht ein Recht auf Akteneinsicht dem Verteidiger gem. § 147 Abs. 1 StPO zu (vgl. Nr. 35 Abs. 1–6 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 35; § 392 Rz. 392 ff.). Seit dem 1.1.2018[2] hat auch der unverteidigte Beschuldigte [3] nach § 147 Abs. 4 StPO ein Akteneinsichtsrecht (vgl. Nr. 35 Abs. 7 AStBV (St) 2022; s. § 392 Rz. 394). Bis zum Abschluss d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Übergang von Vorfeldermittlungen zum Strafverfahren

Rz. 244 [Autor/Stand] Verdichten sich die im Rahmen der Vorfeldermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu einem hinreichenden strafprozessualen Anfangsverdacht, bestimmt sich die weitere sachliche Zuständigkeit nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AO. Die Steufa hat gem. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO von Amts wegen unverzüglich das Strafverfahren einzuleiten. Dabei ist die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Vorfeldermittlungen des BZSt nach § 208a AO

Rz. 251 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2020[2] hat zum 29.12.2020 die Norm des § 208a AO eingefügt. Das BZSt hat Verwaltungskompetenzen für Teilbereiche bei Gemeinschaftssteuern sowie die ausschließliche Kompetenz für die Versicherungs- und Feuerschutzsteuer. Die Verwaltungskompetenz beinhaltet jeweils auch die Aufgabe zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Kosten

Rz. 452 [Autor/Stand] Die Fahndungskosten zählen zu den Verfahrenskosten, die im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt werden (§§ 464a, 465 Abs. 1 StPO; s. auch § 408 Rz. 10)[2]. Gemäß § 465 Abs. 2 StPO können die Kosten jedoch aus Billigkeitsgründen ganz oder zum Teil der Staatskasse auferlegt werden (s. § 408 Rz. 16). In Ausnahmefällen, so auch bei sehr hohen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einzelfälle

a) Anzeigen unter Chiffre Rz. 496 [Autor/Stand] Klassischerweise bieten Chiffre-Anzeigen Anlass dafür, dass die Fahndung im Wege von Vorfeldermittlungen prüft, ob die damit anonym angebotenen Geschäfte (Verkäufe, Dienstleistungen) auch steuerrechtlich deklariert wurden (allgemein dazu bereits s. Rz. 226, 233 ff.), und mit einem (Sammel-)Auskunftsersuchen an den Verlag des Anz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Kontrollmitteilungen bei Fahndungsprüfungen

Rz. 558 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob die Kontrollmitteilungsbefugnis auch für die Steufa bei steuerrechtlichen Ermittlungen gilt. Bei Außenprüfungen der Steufa nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO, Tätigwerden aufgrund Ersuchens (s. dazu Rz. 258 ff.), gelten die §§ 193 ff. AO entsprechend, d.h. es können Kontrollmitteilungen unter den dargestellten Voraussetzungen gefertigt werden....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsgrundlagen (Befugnisnorm), § 99 AO

a) Rechtliche Grundlagen für das Verständnis der Norm des § 99 AO Rz. 717 [Autor/Stand] Die Befugnis zum Betreten des Grundstückes (Wohn-/Geschäftsraum) des Stpfl. ergibt sich aus § 99 AO: § 99 AO Betreten von Grundstücken und Räumen (1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbote

a) Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 681 [Autor/Stand] Im Strafverfahren ist ein gezieltes Suchen nicht zufällig i.S.d. § 108 StPO und damit unzulässig, so dass dabei aufgefundene Beweismittel einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (s. § 385 Rz. 1022 und 1109; § 399 Rz. 186 m.w.N.). Das BVerfG hat die Sichtung und Verwertung von Kundenunterlagen als strafpr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehung der Steuerfahndung geht zurück auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen (RdF) vom 1.3.1922, in dem die Schaffung eines "steuerlichen Außendienstes" (Staudi) vorgesehen war[2]. Durch Erlass vom 8.6.1923 wurde den Beamten der Landesfinanzämter die Aufgabe zugewiesen, "größere und überörtliche Fahndungsfälle selbständig zu bearbeiten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zollfahndung

Rz. 75 [Autor/Stand] Anders als bei der Steufa ist für die Zollfahndungsämter nicht zweifelhaft, dass sie neben den HZÄ selbständige Behörden sind, wie sich dies aus § 1 Nr. 3 FVG und § 12 FVG ergibt. Rz. 76 [Autor/Stand] Organisation und Befugnisse der Zollfahndung sind im Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) geregelt (s. Rz. 11 ff.). Das ZdFG wurde im Jahre 2021 durch das Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers

Rz. 376 [Autor/Stand] Vgl. zunächst § 385 Rz. 152 ff. sowie § 392 Rz. 251 ff. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO hat der Beschuldigte das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des "Beistandes eines Verteidigers" zu bedienen. Die Praxis zeigt, dass von dieser gesetzlich verbrieften Möglichkeit im Ermittlungsverfahren nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Auch hier spie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 544 [Autor/Stand] Steuerstrafrechtliche Ermittlungen werden vielfach durch Zufallserkenntnisse ausgelöst, die in Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren andere Stpfl. betreffend gewonnen werden. Vor allem die Prüfungsdienste (einschließlich der Steufa), aber auch schon die Veranlagungsstellen sollen bei ihrer Tätigkeit die Augen nicht vor Unterlagen verschließen müssen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen

a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach den einschlägigen Vorschriften der AO und den sie ergänzenden Vorschriften der StPO, des GVG und des JGG zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen (Aufgabennorm)

a) § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) Rz. 704 [Autor/Stand] Beim Einsatz eines Flankenschutzfahnders zu unangekündigten Kontrollbesuchen beim Stpfl. ist die Aufgabenzuweisung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) oder in § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO (Tätigwerden aufgrund Ersuchen) zu sehen. Rz. 705 [Autor/Stand] Nach dem BFH können Kontrollbesuche aufgrund vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Rechtsfragen beim Anfangsverdacht und das Legalitätsprinzip beim Verdacht einer Steuerstraftat

Rz. 152 [Autor/Stand] Zu einer auf Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten gerichteten Tätigkeit darf es nur kommen, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (vgl. § 152 Abs. 2 StPO) für das Vorliegen einer Steuerstraftat i.S.v. § 369 Abs. 1 AO gegeben sind, mithin ein sog. Anfangsverdacht besteht (s. ausf. § 397 Rz. 5). Rz. 153 [Autor/Stand] Bloße Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr