Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsschutz gegen Fahndungsmaßnahmen

1. Doppelzuständigkeit der Fahndung und Wahl des zutreffenden Rechtswegs Rz. 420 [Autor/Stand] Die Doppelzuständigkeit der Fahndung wirkt sich insb. auf die Wahl des richtigen Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs aus. Maßgebend ist (so der BFH[2]), in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Fahndungsbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind od...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehung der Steuerfahndung geht zurück auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen (RdF) vom 1.3.1922, in dem die Schaffung eines "steuerlichen Außendienstes" (Staudi) vorgesehen war[2]. Durch Erlass vom 8.6.1923 wurde den Beamten der Landesfinanzämter die Aufgabe zugewiesen, "größere und überörtliche Fahndungsfälle se...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Zur Rechtsstellung des Beschuldigten/Steuerpflichtigen im Fahndungsverfahren

I. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren 1. Überblick über Ansprüche und Rechte Rz. 370 [Autor/Stand] Zur Vermeidung von Wiederholungen ist zunächst auf die an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 143 ff.) gemachten Ausführungen zur Rechtsstellung des Beschuldigten zu verweisen. Im Ermittlungsverfahren (aber auch in den sich anschließenden Verfahrensabschnitten) hat der Beschuldigte v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Organisation und Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung

I. Organisation 1. Allgemeines Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine ges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Sachliche Zuständigkeit

1. Überblick Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Zuständigkeit

1. Steuerfahndung Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Die sachliche Zuständigkeit im Einzelnen

a) Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Objektiver Tatbestand

1. Überblick Rz. 7 [Autor/Stand] Mit einer Geldbuße bewährt ist die unzutreffende Übermittlung von Vollmachtsdaten (§ 80a AO) entgegen § 80a Abs. 1 Satz 3 AO (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO) und die Unterlassung, entgegen § 80a Abs. 1 Satz 4 AO den Widerruf oder die Veränderung einer nach § 80a Abs. 1 übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber unverzüglich mitzuteilen (§ 383b Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, die Hauptaufgabe der Steufa[2]. Die Tätigkeit setzt voraus, dass es um die Erforschung von Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Aufgabenbereich 4 (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 46 [Autor/Stand] Durchführung steuerlicher Ermittlungen einschl. Außenprüfungen (s. Rz. 258 ff.). Befugnisse: gem. §§ 193 ff., 209 ff. AO. Rechte und Pflichten des Stpfl. bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften der AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Regelung des Bußgeldtatbestandes in § 383b AO trat zum 1.1.2017 in Kraft (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 17.6.2016). Damit ist der Tatbestand auf Handlungen nach dem 31.12.2016 anwendbar.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Doppelzuständigkeit der Fahndung und Wahl des zutreffenden Rechtswegs

Rz. 420 [Autor/Stand] Die Doppelzuständigkeit der Fahndung wirkt sich insb. auf die Wahl des richtigen Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs aus. Maßgebend ist (so der BFH[2]), in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Fahndungsbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind oder tätig werden wollen. Wegen des Nebeneinanders von Steuerstrafverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sekundäre Ermittlungsfunktion

Rz. 257 [Autor/Stand] Neben den in § 208 Abs. 1 AO bezeichneten originären Aufgaben kann die Steuer- und Zollfahndung gem. § 208 Abs. 2 AO auch auf Ersuchen (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO) oder kraft Übertragung (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO) der zuständigen FinB steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung durchführen oder sonstige in die Zuständigkeit der FinB fallende Aufgab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aufgabenbereich 1 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 43 [Autor/Stand] Erforschung von Steuerstraftaten (s. Rz. 145 ff.) und Steuerordnungswidrigkeiten (s. Rz. 345). Befugnisse der Fahndung: Rechte (und Pflichten) wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes (§ 404 Satz 1 AO i.V.m. § 163 StPO). Dazu gehören die Ermittlungsbefugnisse, die diesen Personenkreisen nach der StPO zugewiesen sind. Einzelheiten: s. § 385 Rz. 93 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kontrollmitteilungen

Schrifttum: 1. Monographien: Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006. 2. Einzelbeiträge: Braun, Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung, PStR 2004, 231; Dörn, Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO während Durchsuchungsmaßnahmen bei Kreditinstituten?, DStR 2002, 574; Eich, Auskunftsersuchen an Dritte, AO-StB 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Aufgabenbereich 3 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle; sog. Vorfeldermittlungen; Steueraufsicht (s. Rz. 195 ff.). Befugnisse: wie bei Aufgabenbereich 2. Rechte und Pflichten des Adressaten von Vorfeldermittlungen bestimmen sich nach der AO. Sofern die Ermittlungen sich zu einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verdichten, hat der Stpfl. Rechte und P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Aufgabenbereich 5 (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 47 [Autor/Stand] Erledigung anderer Aufgaben; z.B. Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (s. Rz. 263). Befugnisse bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften der AO. Gleiches gilt hinsichtlich der Rechte und Pflichten des von der Maßnahme betroffenen Stpfl. Rz. 48– 54 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Möglichkeit der Selbstanzeige

Rz. 731 [Autor/Stand] Bei Möglichkeit der Erstattung einer Selbstanzeige nach einem unangekündigten Besuch des Flankenschutzfahnders im Besteuerungsverfahren ist zu unterscheiden, ob die Rechtsgrundlage des Aufsuchens der § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist (s. § 371 Rz. 470) oder eine Tätigkeit aufgrund Ersuchens der Fahndung nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO vorliegt (s. § 371 Rz. 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Opportunitätsprinzip bei Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 169 [Autor/Stand] Beim Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit (§§ 377 ff. AO) greift hingegen das Opportunitätsprinzip ein (§ 410 Abs. 1 Nr. 9, § 404 AO i.V.m. §§ 47, 53 OWiG), d.h., die Verfolgung und Ahndung der Bußgeldtat ist in das pflichtgemäße Ermessen der Steuer- und Zollfahndung gestellt (s. dazu § 377 Rz. 22; § 410 Rz. 29 ff.). Rz. 170– 174 [Autor/Stand] Einstwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechte und Pflichten der Fahndung im Steuerbußgeldverfahren

Rz. 345 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist die Fahndung auch sachlich zuständig für die Erforschung von Steuerordnungswidrigkeiten, die aber in § 404 AO nicht angesprochen sind. Die Befugnisse der Fahndung ergeben sich hier aus § 410 Abs. 1 Nr. 9 AO, nach dem für das Bußgeldverfahren – außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG (vgl. dazu die Aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Befugnisse nach § 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 1 i.V.m. § 399 Abs. 2 Satz 2 AO

Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 404 Satz 2 AO haben die Steufa-Stellen und die Behörden des Zollfahndungsdienstes auch die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO. Dies bedeutet: Sie können Beschlagnahmen, Notveräußerungen, Durchsuchungen, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen nach den für Ermittlungspersonen der StA geltenden Vorschriften der StPO anordnen[2]. Diese Befugnisse ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Übermittlung unzutreffender Vollmachtsdaten (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 8 [Autor/Stand] Im Diskussions- und im Referentenentwurf fand sich in Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift noch die Formulierung von der nicht, nicht richtigen, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Übermittlung. Zudem bezog sich die Formulierung auf § 91a AO und nicht auf § 80a AO. Der Wechsel der Bezugsnorm von § 91a AO auf § 80a AO sowie auch des geänderten Wortlauts...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick über Ansprüche und Rechte

Rz. 370 [Autor/Stand] Zur Vermeidung von Wiederholungen ist zunächst auf die an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 143 ff.) gemachten Ausführungen zur Rechtsstellung des Beschuldigten zu verweisen. Im Ermittlungsverfahren (aber auch in den sich anschließenden Verfahrensabschnitten) hat der Beschuldigte vornehmlich folgende Ansprüche/Rechte: Anspruch auf rechtliches Gehör (s. § 385 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Geldbuße (§ 383b Abs. 2 AO)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Geldbuße beläuft sich nach § 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO auf mindestens 5 EUR und höchstens 10.000 EUR (§ 383b Abs. 2 AO). Im Diskussionsentwurf zur "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" war in dessen Abs. 1 Satz 2 noch eine Geldbuße i.H.v. 50.000 EUR vorgesehen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. [2] kritisierte diese Höhe und reg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tätigwerden kraft Aufgabenübertragung (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 263 [Autor/Stand] Nach § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO können der Steuer- und Zollfahndung auch sonstige Aufgaben übertragen werden, die ohnehin in die allgemeine Zuständigkeit der FinB fallen[2]. Die Regelung hat in der Praxis kaum Bedeutung[3]. Dabei handelt es sich etwa um Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen einer Arrestvollziehung gem. §§ 324 ff. AO, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Sondervorschrift für Verfolgungsverjährung § 384 AO wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[2] nicht geändert, so dass für § 383b AO nicht die fünfjährige Verjährungsfrist, wie sie für die §§ 378–380 AO gilt, sondern die allgemeinen Verjährungsvorschriften des OWiG anwendbar sind (§ 377 Abs. 2 AO i.V.m. §§ 31 ff. OWiG; ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Entschädigung und Schadensersatz

Rz. 450 [Autor/Stand] Bei nachträglich als unzulässig festgestellten Ermittlungsmaßnahmen kommen Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), beispielsweise nach § 2 Abs. 1 StrEG (U-Haft), § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG (Sicherstellung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder Vermögensarrest) in Betracht. Hierfür muss der Betroffene ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zollfahndung

Rz. 96 [Autor/Stand] Im Zuge der Strukturreform der Zollverwaltung durch das ZFdG erfolgte die Entkoppelung der ZFÄ von den früheren Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen und die Einrichtung von nunmehr acht ZFÄ mit Außenstellen (s. die Übersicht Rz. 84). Aufgrund des § 12 Abs. 1 FVG hat die Generalzolldirektion im Erlasswege für die ZFÄ die örtlichen Zuständigkeitsber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Der besseren Veranschaulichung dient der nachstehende stichwortartige Überblick über die Aufgabenbereiche der Fahndung. Das Schwergewicht der daran anschließenden Ausführungen (Rz. 55 ff.) liegt bei den Erläuterungen der Aufgabenbereiche 1–3. Wegen der Doppelfunktion der Fahndung als Strafverfolgungsbehörde und Steuerermittlungsbehörde kommt es hier am h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kosten

Rz. 543 [Autor/Stand] Den Auskunftspflichtigen steht, soweit sie nicht Beteiligte i.S.v. § 78 AO sind (vgl. § 107 Satz 2 AO) eine Entschädigung nach § 107 Satz 1 AO zu. Somit erhalten dritte Auskunftspersonen auf Antrag eine Entschädigung nach dem JVEG [2]. Bis zum 30.6.2013 galt dies nach § 107 AO a.F. jedoch nur für reine Auskunftsersuchen oder kombinierte Auskunfts- und Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Aufgabenbereich 2 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Rz. 44 [Autor/Stand] Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (s. Rz. 175 ff.). Befugnisse: die den FÄ im Besteuerungsverfahren zustehen (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO i.V.m. §§ 85 ff. AO) ohne die Einschränkungen gem. § 93 Abs. 1 Satz 3 AO (Recht auf Auskünfte Dritter und des Betroffenen); § 97 Abs. 2 AO (Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer haben aber von d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zollfahndung

Rz. 102 [Autor/Stand] Die Beamten der Zollfahndung (Bundesbörden) sind bei der Vornahme von Diensthandlungen nicht an die Ortsgrenzen oder Grenzen des jeweiligen Bundeslandes ihrer Dienststelle gebunden. Sie können, soweit dies zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist, mithin auch außerhalb dieses örtlichen Bezirks im gesamten Bundesgebiet Amtshandlungen vornehmen[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsfolgen bei rechtmäßiger Zutrittsverweigerung

Rz. 730 [Autor/Stand] Der Stpfl. kann durch einfache Weigerung die Fahndung am Betreten der Wohnung hindern. Bedenklich ist dann, je nach Sachverhalt im Einzelfall bei der Überrumpelungssituation die Abweisung des Flankenschutzfahnder seitens des Stpfl. zu dessen Nachteil bei der Beweiswürdigung zu werten[2]. Nach der Rspr. wird aber das häusliche Arbeitszimmer in diesen Fal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Keine unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach Nr. 2 des § 383b Abs. 1 AO ist die fehlende unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht bußgeldbewährt. Weder aus den Begründungsteilen der Regierungsentwürfe vom 9.12.2015[2] und vom 3.2.2016[3] zu § 80a AO noch zu § 383b AO lässt sich eine nähere Beschreibung dieser Begehungsweise ableiten. "Unverzüglich" ist dabei man...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] Hintergrund der Schaffung des § 383b AO war laut der Begründung in den Regierungsentwürfen vom 18.12.2015[2] und vom 3.2.2016[3], dass sichergestellt werden soll, dass nur solche Personen auf der Grundlage der nach Maßgabe des neuen § 80a AO an die FinB übermittelten Vollmachtsdaten einen Abruf steuerlicher Daten veranlassen können, die hierzu auch befugt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 7 [Autor/Stand] Mit einer Geldbuße bewährt ist die unzutreffende Übermittlung von Vollmachtsdaten (§ 80a AO) entgegen § 80a Abs. 1 Satz 3 AO (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO) und die Unterlassung, entgegen § 80a Abs. 1 Satz 4 AO den Widerruf oder die Veränderung einer nach § 80a Abs. 1 übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber unverzüglich mitzuteilen (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 6 [Autor/Stand] Täter des § 383b AO kann nach dem Wortlaut jeder sein, der entgegen den Verpflichtungen aus § 80a Abs. 1 AO handelt. Hierbei muss es sich um den jeweils Bevollmächtigten handeln, wie sich aus dem Verweis auf § 80a Abs. 1 AO ergibt. Dies bedeutet, dass andere Personen, z.B. Kanzleimitarbeiter[2], nicht selbst Täter, sondern allenfalls Teilnehmer sein könne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Subjektiver Tatbestand

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 383b Abs. 1 AO ist sowohl das vorsätzliche [2] als auch das leichtfertige Handeln [3] mit einer Geldbuße belegt. In Stellungnahmen von Verbänden[4] wurde die Sanktionierung leichtfertigen Handelns kritisiert, weil dies die Akzeptanz der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten erschweren würde. Darüber hinaus wird das Sanktionensystem, zu dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Wirkung einer Selbstanzeige

Rz. 12 [Autor/Stand] Wie auch bei § 383 AO stellt sich die Frage, ob die Abgabe einer Selbstanzeige nach den §§ 371, 378 AO möglich ist. Dies wird bei der vorgenannten Vorschrift mit dem Hinweis auf einen fehlenden entsprechenden Verweis abgelehnt (s. hierzu § 383 Rz. 33). Dieser Gesichtspunkt dürfte auch für den systematisch nachfolgenden § 383b AO gelten.[2]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Fahndungsbeamte

Rz. 87 [Autor/Stand] Für die Durchführung der Fahndungsermittlungen sind die Beamten der Steuerfahndungsstellen und der ZFÄ zuständig. Sie werden als Ermittlungspersonen der StA (zu dieser Terminologie s. § 385 Rz. 74 und nachst. Rz. 294) tätig (§ 404 Satz 2 Halbs. 2 AO; § 52 Satz 2 ZFdG [2]). Aufgrund dieser Stellung unterliegen sie den Weisungen der StA (§ 152 Abs. 1 GVG; d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Auswirkungen von Vorfeldermittlungen

Rz. 237 [Autor/Stand] Durch den Beginn der Vorfeldermittlungen ist die Möglichkeit zur Selbstanzeige (§ 371 AO) nicht ausgeschlossen[2]. Die Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 1b AO (Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens) oder des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO (Tatentdeckung) liegen zu diesem frühen Stadium der Ermittlungen noch nicht vor. Dagegen kann der Sperrgrund des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sammelauskunftsersuchen

Schrifttum: 1. Monographien: Roth, Sammelauskunftsersuchen und internationale Gruppenanfragen, 2014. 2. Einzelbeiträge: Apitz, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung im Rahmen von Vorfeldermittlungen, StBp 2006, 224; Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen – zu den Grenzen der Ermittlungsaufgabe gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, in Festgabe Felix, 1989...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 700 [Autor/Stand] Der Begriff des Flankenschutzes, von der Fahndung selbst verwandt[2], entstammt dem Militär, demnach die Truppe zur Aufklärung und Überwachung besondere Kräfte einsetzt, welche der Unterstützung dienen. Anders [3] hält zur geschichtlichen Entwicklung fest, dass bei allen Festsetzungsfinanzämtern in Westfalen-Lippe (NRW) der Flankenschutz eingeführt worde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungen bei Kreditinstituten

Schrifttum: 1. Monographien: Becker, Der Bankenerlaß – Rechtmäßigkeit, Wirkbereich und Bedeutung für die Bank- und Steuerverwaltungspraxis, 1983; Carl/Klos, Bankgeheimnis und Quellensteuer im Vergleich internationaler Finanzmärkte, 1993; Kaligin, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Aufl. 2022; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Lorscheider, Die Ermittlungsbef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsbehelfe

Rz. 436 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach st. Rspr. des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden[2]. Eine konkrete Maßnahme der Steufa ist hiernach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Steufa ist, ungeachtet ihrer Organisationsmodelle, nicht nur für den auf diese Weise begrenzten Bezirk örtlich zuständig. Die Aufgabenbereiche der Steuerfahndungsdienste als z.B. in Nordrhein-Westfalen angegliederte Dienststellen der Landes-FinB sind jedenfalls innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetz her nicht auf einen bestimmten örtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Aufklärung des Stpfl./Aushändigung eines Merkblatts

Rz. 239 [Autor/Stand] Festzuhalten bleibt, dass angesichts der weitgehenden Ermittlungsbefugnisse der Steufa im Rahmen der Steueraufsicht nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO Grenzverwischungen im steuerlich/strafrechtlichen Bereich vorprogrammiert sind. Die Vorfeldermittlungen dürfen sich aus rechtsstaatlichen Gründen nicht in einer "Grauzone der Rechtsanwendung" bewegen. Der ...mehr