Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zur Nachschau (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO)

Rz. 542 [Autor/Stand] Durch das AOÄndG 2015[2] wurde der neue Sperrgrund der Nr. 1 Buchst. e in § 371 Abs. 2 Satz 1 AO eingeführt. Danach kann eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr abgegeben werden, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten ein Amtsträger der FinB zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, einer Lohnsteuer-Nachschau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 240 [Autor/Stand] Bis zur Entscheidung des BGH vom 20.5.2010[2] wurde die Thematik der Selbstanzeige nach der Selbstanzeige kaum problematisiert. Vielmehr wurden in der Praxis beide Selbstanzeigen regelmäßig als wirksam anerkannt. Die Frage, ob die Tat möglicherweise bereits durch die erste Selbstanzeige entdeckt ist – die sich in gleicher Weise nach der alten Gesetzesla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Wirkung der Fremdanzeige

Rz. 851 [Autor/Stand] Das Strafverfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO kommt nach dem Gesetzeswortlaut einem Dritten zugute, der "die in § 153 bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig abgegeben hat". Der Bedeutungsgehalt dieser Bezugnahme auf § 153 AO und damit der persönliche und sachliche Umfang der strafbefreienden Wirkung ist äuße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 721 [Autor/Stand] Um dem Täter die Möglichkeit zu geben, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob er mit einer Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen kann, lässt das Gesetz die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO nur eintreten, wenn der Täter im Zeitpunkt der Selbstanzeige weiß oder damit rechnen muss, dass die Tat entdeckt ist. Wegen der Gründe, die zur E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Notwendiger Inhalt der Berichtigungserklärung

Rz. 159 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird von dem Täter erwartet, dass er seine Berichtigungserklärung so abgibt, wie dies bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Erklärungs- und Auskunftspflichten schon früher hätte geschehen müssen[2]. Es dürfen aber auch keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als im Steuerermittlungsverfahren, bei dem es genügt, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 Betroffene Steuer

Rz. 5 Ausgangspunkt für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit ist die Verwaltung der betroffenen Steuer. Das ist im Zusammenhang mit § 370 AO diejenige Steuer, die durch die Tathandlung verkürzt[1] oder hinsichtlich derer ein ungerechtfertigter Steuervorteil[2] erlangt worden ist.[3] Rz. 6 Werden durch die Tathandlung mehrere Steuerarten berührt, für deren Verwaltung ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Folgen von Mängeln bei der Zuständigkeit

Rz. 17 Die Verletzung der sachlichen Zuständigkeitsregelungen durch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO bewirkt nicht die Unwirksamkeit oder die Unverwertbarkeit der getroffenen Ermittlungsmaßnahmen.[1] Insoweit gilt die gleiche strafprozessuale Rechtslage wie für die Verletzung der Zuständigkeit durch die Staatsanwaltschaft.[2] Die entsprechenden Maßnahmen der Behörde haben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Zentralisierung durch Rechtsverordnung, Abs. 2 S. 2-5

Rz. 12a Die Übertragung geschieht gem. § 387 Abs. 2 S. 2 AO durch Rechtsverordnung entweder des BMF für den Bereich der Bundesfinanzverwaltung oder der obersten Finanzbehörde des Landes für den Bereich der Landesfinanzverwaltung.[1] Sofern der BMF eine Rechtsverordnung erlässt, bedarf diese gem. § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Durch Gesetz v. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Tatsächlich erfolgte Zuständigkeitszentralisierung

Rz. 14 Die Zuständigkeitszentralisierung bei den Hauptzollämtern [1] ergibt aus der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter v. 18.11.2019.[2] Einer Zustimmung der Verordnung durch den Bundesrat bedarf es nach § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Tatsächlich erfolgte Zuständigkeitszentralisierung

Rz. 14 Die Zuständigkeitszentralisierung bei den Hauptzollämtern [1] ergibt aus der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter v. 18.11.2019.[2] Einer Zustimmung der Verordnung durch den Bundesrat bedarf es nach § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2021, Heft 9, S. 292)

BVerfGâEUR‘, BGHâEUR‘, OLGâEUR‘, FG- und LG-Entscheidungen VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 21) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verkürzung von Kirchensteuern

Es bleibt offen, ob die Verkürzung von Kirchensteuer neben der Hinterziehung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag eine Strafbarkeit wegen tateinheitlich verwirklichten Betruges (§ 263 StGB) begründet. Der BGH hat dies bisher nicht entschieden (bereits offen gelassen: BGH v. 17.4.2008 – 5 StR 547/07, wistra 2008, 310; dafür: Meyberg in BeckOK/OWiG, Art. 4 EGStGB Rz. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 21) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Vorsatz bei der Verkürzung von Tabaksteuer

Nach st. Rspr. des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will oder dessen Verkürzung mindestens billigend in Kauf genommen hat. Wenn der Täter irrtümlich annimmt, dass kein Steueranspruch entstanden ist, liegt ein Tatbestandsirrtum vor, so das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem endgültig zerstört oder aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist. Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen eine en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsicht von Papieren (§ 110 Abs. 1 StPO)

Die Durchsicht von Papieren gem. § 110 Abs. 1 StPO ist nach der Gesetzessystematik noch als Teil der Durchsuchung anzusehen (vgl. hierzu Matthes in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 404 AO Rz. 136 [August 206]; Beyer, AO-StB 2009, 147; Randt in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 404 AO Rz. 92 ff.; Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 404 AO Rz. 59...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Tatvollendung bei Veranlagungssteuern

Bei Veranlagungssteuern wie der KSt und der GewSt ist die Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) vollendet, wenn auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben zu niedrige Festsetzungen vorgenommen worden sind. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist die Tat in dem Zeitpunkt vollendet, in welchem ein Schätzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Steuerhinterziehung als gewerbsmäßiger Bandenbetrug

Die Angeklagten haben den von einem Mitangeklagten entwickelten Tatplan in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in bandenmäßiger Organisation umgesetzt, dass in den Jahren 2006 bis 2008 eine GmbH mit einer Depotbank Aktienleerkäufe um den Dividendenstichtag (sog. "Cum-/Ex"-Geschäfte) tätigte. Ein in Großbritannien ansässiges Broker-Unternehmen verkaufte Aktien deutscher DA...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Pflichtverteidigung (§§ 140 ff. StPO)

a) Notwendige Verteidigung in Steuerstrafsachen In Steuerstrafsachen ist wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers jedenfalls dann geboten, wenn viele Taten aus mehreren Veranlagungszeiträumen angeklagt sind und die Steuerberechnung von einem steuerlichen Laien nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, weil steuerrechtliche Fachkenntnis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Notwendige Verteidigung in Steuerstrafsachen

In Steuerstrafsachen ist wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers jedenfalls dann geboten, wenn viele Taten aus mehreren Veranlagungszeiträumen angeklagt sind und die Steuerberechnung von einem steuerlichen Laien nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, weil steuerrechtliche Fachkenntnisse erforderlich sind (vgl. auch OLG Celle v. 20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

1. Rückwirkende Anordnung der Einziehung von Taterträgen Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG gilt nicht für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB n.F. Dies folgt aus dem fehlenden Strafcharakter der Einziehung von Taterträgen (vgl. BGH v. 8.2.2018 – 3 StR 560/17, wistra 2018, 347; ferner Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Strafverfahrensrecht

1. Besorgnis der Befangenheit (§ 24 StPO) Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist willkürlich und somit rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht den Befangenheitsantrag unter Mitwirkung des abgelehnten Vorsitzenden nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO mit der Begründung zurückweist, der Ablehnungsantrag sei verspätet, weil er nicht unverzüglich gestellt oder angekündigt worden sei, na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Verkürzung von Kirchensteuern Es bleibt offen, ob die Verkürzung von Kirchensteuer neben der Hinterziehung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag eine Strafbarkeit wegen tateinheitlich verwirklichten Betruges (§ 263 StGB) begründet. Der BGH hat dies bisher nicht entschieden (bereits offen gelassen: BGH v. 17.4.2008 – 5 StR 547/07, wistra 2008, 310; dafür: Meyberg in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Gerichtliche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

a) Das Strafgericht darf die Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Steuerhinterziehung schätzen, wenn die Angeklagte keine Angaben macht und bei einer Durchsuchung auch keine Buchführungsunterlagen sichergestellt werden konnten. Dies ist der Fall, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Besorgnis der Befangenheit (§ 24 StPO)

Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist willkürlich und somit rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht den Befangenheitsantrag unter Mitwirkung des abgelehnten Vorsitzenden nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO mit der Begründung zurückweist, der Ablehnungsantrag sei verspätet, weil er nicht unverzüglich gestellt oder angekündigt worden sei, nachdem der Vorsitzende mitgeteilt hatte, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Verständigung (§ 257c StPO)

Die notwendige Transparenz einer Verständigung nach § 257c StPO erfordert, dass der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft dem Verständigungsvorschlag des Gerichts ausdrücklich und nicht nur konkludent zustimmen. Eine nur konkludente Zustimmung läuft den Vorgaben an die Transparenz einer Verständigung zuwider und bietet keinen ausreichenden Schutz vor verfassungsrechtlich unz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Mitteilung von verständigungsbezogenen Erörterungen (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO)

Wenn es auf Anregung des Verteidigers zwischen den Verfahrensbeteiligten zu einem Verständigungsgespräch außerhalb der Hauptverhandlung gekommen ist, in welchem der Verteidiger darauf hingewiesen hat, dass für den Angeklagten die Aufhebung des Haftbefehls Hauptbedingung einer Verständigung sei und dies vom Gericht und von der Staatsanwaltschaft akzeptiert worden ist, müssen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Einlassung des Angeklagten (§ 243 Abs. 5 Satz 2 StPO)

Wenn sich der Verteidiger in Form eines Schriftsatzes in der Hauptverhandlung zur Sache äußert, handelt es sich grundsätzlich um eine Prozesserklärung des Verteidigers, die dieser aus eigenem Recht und in eigenem Namen abgibt, und nicht um eine Sacheinlassung des Angeklagten. Ihrer Bedeutung nach ist sie einem Parteivorbringen im Zivilprozess vergleichbar. Eine solche Erklär...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Einziehung ersparter Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht deren Gesellschafter ist, zugunsten der Gesellschaft Steuern hinterzieht, indem er die Arbeitnehmer in bar entlohnt, keine Lohnsteuer anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, indem er keine solchen Beiträge abführt, erlangt er allein hierdurch nichts "für die Tat" und auch nichts "durch die Tat". Denn "für die Tat" s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rückwirkende Anordnung der Einziehung von Taterträgen

Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG gilt nicht für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB n.F. Dies folgt aus dem fehlenden Strafcharakter der Einziehung von Taterträgen (vgl. BGH v. 8.2.2018 – 3 StR 560/17, wistra 2018, 347; ferner Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 375a AO Rz. 7 m.w.N. [April 2021]). Vielmehr is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Nachträgliche Gesamtstrafe bei Steuerhinterziehung (§ 55 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Im Rahmen der Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB muss das Tatgericht in den Urteilsgründen feststellen, ob die Einzelstrafen aus einer rechtskräftigen Vorverurteilung mittlerweile vollstreckt sind und muss auch den Zeitpunkt der Bezahlung von Geldstrafen feststellen, wenn die Sache im zweiten Rechtsgang nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht erneut vor dem Tatrich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Einziehung des Wertes von Taterträgen bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei

Der Steuerhehler erlangt dadurch, dass er Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös. Zwar kann ein Täter auch dadurch etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB erlangen, dass er Aufwendungen erspart. So kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 379 Abs. 2 AO

1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO) a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Tathandlungen

aa) Konto errichten, Buchungen vornehmen lassen usw. Rz. 579 [Autor/Stand] Unter Konto ist nicht notwendig ein Bankkonto zu verstehen. Ein Konto wird errichtet, wenn jemand zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person in eine laufende Geschäftsverbindung tritt, die von dieser Person buch- und rechnungsmäßig in ihrem jeweiligen Stand festgehalten wird, indem Zu- und A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Voraussetzungen der Verfahrenseinleitung

I. Allgemeines Rz. 4 [Autor/Stand] Die FinB ist nach dem sog. Legalitätsprinzip (s. dazu § 385 Rz. 62, 123 ff.) zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens verpflichtet, sobald sie Kenntnis vom Verdacht einer Steuerstraftat erhält (§ 386 Abs. 1, § 399 Abs. 1, § 385 Abs. 1 AO i.V.m. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO)[2]. Dies kann etwa durch Anzeigen (vgl. § 158 Abs. 1, § 160 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeit

1. Allgemeines Rz. 14.1 [Autor/Stand] Die Einleitungsbefugnis steht nur den in § 397 Abs. 1 AO genannten Strafverfolgungsorganen zu. 2. Finanzbehörde Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtsschutz

Ergänzender Hinweis: Nr. 95–99 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 95 ff.) I. Rechtsschutz gegenüber Einleitung und Mitteilung Rz. 56 [Autor/Stand] Gegen die Einleitung des Verfahrens und die Mitteilung derselben hat der Beschuldigte keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten[2]. Prozesshandlungen sind generell nicht beschwerdefähig. Der Beschuldigte kann seine Einwendungen im laufenden Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verletzung der Bekanntgabe- und Belehrungspflichten

1. Allgemeines Rz. 41 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten gem. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen[2]. Bei Verstößen gegen andere Belehrungspflichten, die in ihrem Gewicht dahinter zurückbleiben (z.B. keine qualifizierte Belehrung darüber, dass frühere Aussagen mangels ordnungsgemäßer Belehrung un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. § 379 Abs. 1 AO

1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Tathandlungen

aa) Allgemeines Rz. 406 [Autor/Stand] Das Gesetz erfasst zwei Tathandlungskomplexe, und zwar neben der unzureichenden Übermittlung des länderbezogenen Berichts nach § 138a Abs. 1, 3 und 4 AO (primäre Berichtspflicht) die unzureichende Mitteilung nach § 138a Abs. 4 Satz 3 AO über die eine inländische Konzerngesellschaft treffende sekundäre Berichtspflicht. bb) Unzureichende Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Bedeutung und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt den ersten markanten Abschnitt eines Strafverfahrens dar und zieht bereits weitreichende Konsequenzen nach sich. Die Rechtsstellung des betroffenen Verdächtigen ändert sich grundlegend. Als Beschuldigtem[2] steht ihm ein umfassendes und verfassungsrechtlic...mehr