Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mediale Folgen von steuerlichen Verfehlungen

Rz. 427 [Autor/Stand] Erhebliche Reputationsschäden können drohen, wenn auch nur der Verdacht auf Steuerhinterziehung – oder andere Pflichtverletzungen – an die Presse gelangt, die gravierender sein können als Zahlungen an die FinB. Nicht kalkulierbar sind dann im Einzelfall die Folgen von etwaigen Ausschlüssen bei Vergabeverfahren oder Abbruch von Geschäftsverbindungen. Gro...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Versuch (§ 13 OWiG)

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit kann nur geahndet werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (§ 13 Abs. 2 OWiG). Der Versuch einer Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 378–383b AO kann nicht geahndet werden, da eine dem § 13 Abs. 2 OWiG entsprechende Bestimmung fehlt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. StBerG als Steuergesetz?

Rz. 204 [Autor/Stand] Eine Steuerordnungswidrigkeit zeichnet sich nach dem Wortlaut des § 377 AO dadurch aus, dass Zuwiderhandlungen begangen werden, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Das StBerG und im Einzelnen, die in den §§ 160–163 StBerG genannten Normen, sind jedoch keine Steuergesetze in diesem Sinn. Mithin können sie keine Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Pflicht zum fristgerechten Handeln

Rz. 424 [Autor/Stand] Bei Fristversäumnissen können u.a. Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), Zwangsgelder (§§ 328, 329 AO) oder im Einzelfall auch Schätzungen (§ 162 AO) drohen. Je nach Situation kann hier ein Tax CMS insoweit Abhilfe schaffen, als dass zum einen ein Instrument vorliegt, welches die Verantwortl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Haftung vermeiden

Rz. 426 [Autor/Stand] Auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen kann ein solches System das Risiko von Haftungsfällen mindern oder gar verhindern[2]. Durch das Tax CMS können unrichtige und unvollständige Sachverhalte frühzeitig und vor Abgabe der jeweiligen Erklärung erkannt, die Fehler behoben und die Lücken geschlossen werden. Haftung des Vertreters (§ 69 AO), die Haftung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Tätigkeiten

Rz. 439 [Autor/Stand] Ein steuerlicher Berater kann das Unternehmen dabei unterstützen, den Ist-Zustand zu analysieren und aus dem Vorhandenen ein geeignetes System zu gestalten. Ist sodann ein System implementiert, muss dieses auf dem aktuellen Stand gehalten werden – auch hier kann externe Kompetenz hilfreich sein. Die meisten Tax CMS sollten neben der schriftlichen Dokume...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ordnungswidrigkeitenregelungen in sonstigen Verbrauchsteuergesetzen

Rz. 293 [Autor/Stand] In weiteren Verbrauchsteuergesetzen befinden sich ebenfalls Ordnungswidrigkeitsvorschriften. Im Biersteuergesetz sind die Ordnungswidrigkeiten in § 30 BierStG, im Alkoholsteuergesetz in § 36 AlkStG, im Energiesteuergesetz in § 64 EnergieStG, im Kaffeesteuergesetz in § 24 KaffeeStG, im Schaumwein- und Zwischenerzeugnisgesetz in § 35 SchaumwZwStG, für die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. AEAO zu § 153

a) Indizwirkung eines Tax CMS Rz. 409 [Autor/Stand] Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016[2] wurde der AEAO zu § 153 AO (s. auch § 371 Rz. 817) wie folgt geändert: "Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zentrale Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, §§ 27–42 GwG)

Rz. 381 [Autor/Stand] Der fünfte Abschnitt enthält Regelungen zur Zentralen Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. In der Praxis hat sich die internationale Bezeichnung FIU (Financial Intelligence Unit) weitestgehend durchgesetzt.[2] Der Aufgabenbereich der FIU liegt laut dem Willen des Gesetzgebers[3] im Bereich der Gefahrenabwehr. Die Aufgaben der FIU als "admin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Handeln für einen anderen (§ 9 OWiG)

Rz. 76 [Autor/Stand] § 9 OWiG (entsprechend § 14 StGB) ist für solche Vorschriften von Bedeutung, die sich nach ihrer Fassung an einen bestimmten Täterkreis wenden (sog. Sonderdelikte). Die Norm trägt dem Umstand Rechnung, dass die eigentlichen Normadressaten (z.B. Unternehmer, Gewerbetreibende, Arbeitgeber u.a.) selten selbst handeln, sondern sich zur Erfüllung dieser Recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Aufsicht, Zusammenarbeit (§§ 50–55 GwG)

a) Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (§ 51 GwG) Rz. 393 [Autor/Stand] Regelungen zur Aufsicht durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 50 GwG , sind in § 51 GwG enthalten. Für Rechtsanwälte (§ 50 Nr. 3 GwG) und Steuerberater (§ 50 Nr. 7 GwG) sind dies die örtlich zuständigen Berufskammern.[2] Nach § 51 Abs. 5 GwG kann die Aufsichtsbehörde einem Verpflichteten, dessen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorwerfbarkeit (§§ 12, 11 Abs. 2 OWiG)

Rz. 80 [Autor/Stand] Der im OWiG verwendete Begriff der "Vorwerfbarkeit" entspricht der im Bereich des Strafrechts gebrauchten Terminologie der "Schuld". Im OWiG wird der Ausdruck "Schuld" vermieden, weil mit diesem das Element der "sozialethischen Missbilligung" verbunden ist, das im Ordnungswidrigkeitenrecht fehlt[2]. Vorwerfbares Handeln ist regelmäßig gegeben, wenn der T...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen (§§ 19–21 OWiG)

Rz. 145 [Autor/Stand] Vgl. zunächst zu den Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung § 370 Rz. 860 ff. Die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen mehrerer Verletzungen ergeben sich für das Ordnungswidrigkeitenrecht aus den §§ 19–21 OWiG. Gesetzlich geregelt sind die Fälle des tateinheitlichen (§ 19 OWiG) und tatmehrheitlichen (§ 20 OWiG) Zusammentreffens von Ordnungswidrigkeiten s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Neuere Entwicklungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Die Vorschrift gelangt vor allem deshalb zur Anwendung, weil in Deutschland (noch) kein Unternehmensstrafrecht existiert. Diesbezüglich wurden immer wieder Gesetzesentwürfe z.B. für ein Verbandstrafgesetzbuch (VerbStrG-E)[2] oder ein Verbandssanktionsgesetz (VerSanG-E)[3] vorgelegt. Rz. 173 [Autor/Stand] Seit April 2014 existiert zudem ein Gesetzgebungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Tax Compliance

Schrifttum: Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus?, DStR 2015, 1691 (Teil I), 1760 (Teil II); Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Beyer, Strafrechtliche Ermittlungen in Unternehmen durch die Steuerfahndung, Praxishinweise zur Verteidigung, BBK 2016, 782; Beyer, Abga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Pflichtverletzungen der Lohnsteuerhilfevereine und unzulässige Hilfstätigkeit in Steuersachen (§§ 162, 163 StBerG)

Rz. 231 [Autor/Stand] Den Lohnsteuerhilfevereinen obliegen diverse Anzeige- und Mitwirkungspflichten gegenüber ihren Mitgliedern und der Aufsichtsbehörde. Verstöße gegen die abschließend aufgezählten Pflichten werden gem. § 162 StBerG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je nachdem, um welche Pflichtverletzung es sich handelt, wird die Ordnungswidrigkeit entweder mit einem Bußge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ordnungswidrigkeit

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 1 AO sind Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) werden damit zum einen durch die Bußgeldandrohung (s. Rz. 27 ff.) und zum anderen durch den Verstoß gegen eine Steuer- bzw. Zollnorm (s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Grenzen

Rz. 441 [Autor/Stand] Auch wenn ein beauftragter Steuerberater eine Vielzahl von Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Analyse, Implementierung und Dokumentation eines Kontrollsystems leisten und somit zusätzliche Sicherheit für das Tax CMS schaffen kann, so sind dieser Tätigkeit Grenzen gesetzt: Die Verantwortung über das Tax CMS liegt in letzt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 104). Rz. 22 [Autor/Stand] Die Fassung des § 377 Abs. 1 AO ("... geahndet werden können") macht deutlich, dass selbst dann, wenn eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Zuwiderhandlung vorliegt, die Verhängung eines Bußgeldes nicht zwingend geboten ist. Während bei strafbaren Handlungen nach dem Legalitä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begehungsweisen

Rz. 49 [Autor/Stand] Der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Das Unterlassen ist stets dann erheblich, wenn der Tatbestand selbst die Nichtvornahme einer Handlung (z.B. Nichtbeachtung von Buchführungs-, Vorlegungs-, Anzeige-, Erklärungs- oder Gestellungspflichten) mit Geldbuße bedroht (echte Unterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)

Schrifttum: Achenbach, Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen, NZKart 2014, 473; Adam, Die Begrenzung der Aufsichtspflichten in der Vorschrift des § 130 OWiG, wistra 2003, 285; Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil 1), DStR 2015, 1691; Bayreuther, Haftung von Organen und Ar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff

Rz. 405 [Autor/Stand] Der Begriff "Compliance" umfasst die (aktiv) strategisch gewollte und durchgeführte Gesetzesbefolgung mit einem Sicherungs- oder Kontrollsystem, welches vor Gesetzesverstößen und den damit einhergehenden Konsequenzen schützen soll[2]. Bezogen auf die aktive Befolgung der steuerlichen Pflichten eines Unternehmens und der damit einhergehenden Vermeidung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 2 AO gelten für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 1–34 OWiG), soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze – speziell die §§ 378–384 AO – nichts anderes bestimmen. Die Verweisung ist abschließend und keiner erweiternden Auslegung zugänglich[2]. Der Erste Teil entspr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Ausgestaltung eines Tax CMS

Rz. 429 [Autor/Stand] Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben, wie ein Tax CMS auszugestalten ist. Da ein jedes Kontrollsystem auf die jeweiligen Gegebenheiten eines Unternehmens zugeschnitten werden muss, gibt es nicht das Tax CMS "von der Stange" – es bedarf vielmehr einer "Maßanfertigung". Dennoch können aus den nachfolgenden Quellen Hinweise zur Ausgestaltung eines solc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Haftung bzw. Strafbarkeit des Steuerberaters

Rz. 442 [Autor/Stand] Das Feld der Tax Compliance eröffnet neben den Chancen des Betätigungsfeldes "Compliance" für den steuerlichen Berater auch mögliche (Haftungs-)Risiken und Strafbarkeitsrisiken (Beihilfeproblematik), die im Einzelnen noch zu erörtern sind bzw. sich hierzu Erkenntnisse erst aus der Praxis ergeben werden. Hierunter fallen u.a. die Frage zur Haftung, falls...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 294 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Mitwirkungspflichten, die die AO und die Einzelsteuergesetze dem Stpfl. und beteiligten Dritten auferlegen, werden ergänzt bzw. verschärft durch die vielfältigen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG) Sorgfalts- (§§ 10 ff. GwG) sowie und Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG) und ein erforderliches Risikomanagement (§§ 4 ff. G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geldbuße

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein weiterer gewichtiger Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht hinsichtlich der Unrechtsfolgen. Während die Begehung einer Straftat mit einer Strafe geahndet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nur zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sie hat auch repressiven Charakter[2], ist aber keine (echte) Strafe. Was den theoretischen Untersc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung (§ 14 OWiG)

Rz. 65 [Autor/Stand] Das OWiG unterscheidet nicht wie das StGB zwischen Täterschaft und den verschiedenen Formen der Teilnahme, sondern geht von einem einheitlichen Täterbegriff aus. Jeder, der sich an einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, handelt ordnungswidrig, gleichgültig in welcher Weise er zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt ( § 14 Abs. 1 Satz 1 OWiG ). Dies führ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Übernahme von Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 101 [Autor/Stand] Unternehmen stehen in der jüngsten Vergangenheit in zunehmendem Maße vor der Frage, ob sie Geldstrafen/Bußgelder (sog. Strafgelder), die gegen Mitarbeiter verhängt wurden, sowie die damit verbundenen Verteidigungskosten übernehmen können. Dabei sind sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Aspekte (§§ 258, 266 StGB) zu berücksichtigen. Rz. 102 [Autor/...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Bußgeldvorschriften (§ 56 GwG), insbesondere Bemessung der Geldbuße (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3–4 GwG)

Rz. 397 [Autor/Stand] § 56 GwG enthält in Abs. 1 und 2 insgesamt 81 Bußgeldtatbestände die mitunter mehrere Tatvarianten beinhalten und so fast jeden Pflichtverstoß gegen das GwG sanktionieren.[2] Zur Vermeidung von Bußgeldbescheiden sollte den Mitteilungs- und Überwachungspflichten zügig und im Zweifel durch "Übererfüllung" entsprochen und dies durch entsprechende Compliance...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutigen Bußgeldvorschriften der AO gehen im Wesentlichen zurück auf die grundlegende Neugestaltung, die der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968 [2] erfahren hat. Bei dieser Gesetzesreform ging es nicht so sehr um den Inhalt der Vorschriften, der im Wesentlichen unverändert blieb, als vielmehr darum, diejenigen V...mehr