Schrifttum:

Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrschaftslehre, ZStW 119 (2007), 519; Hassemer, Professionelle Adäquanz, wistra 1995, 41, 81; Herzberg, Mittelbare Täterschaft bei rechtmäßig oder unverboten handelndem Werkzeug, 1967; Herzberg, Täterschaft und Teilnahme, 1977; Kudlich, Die Unterstützung fremder Straftaten durch berufsbedingtes Verhalten, 2004; Kutzner, Die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter, 2004; Maiwald, Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe – Zur Entstehung der Teilnahmeformen in Deutschland, in FS F.C. Schroeder, 2006, S. 283; Murmann, Tatherrschaft durch Weisungsmacht, GA 1996, 269; Nack, Mittelbare Täterschaft durch Ausnutzung regelhafter Abläufe, GA 2006, 342; Puppe, Der objektive Tatbestand der Anstiftung, GA 1984, 101; Puppe, Jedem nach seiner Schuld – Die Akzessorietät und ihre Limitierung, ZStW 120 (2008), 504; Puppe, Die Architektur der Beteiligungsformen, GA 2013, 514; Ranft, Das garantiepflichtwidrige Unterlassen der Taterschwerung, ZStW 97 (1985), 268; Rackow, Neutrale Handlungen als Problem des Strafrechts, 2007; Ransiek, Unternehmensstrafrecht, 1996; Ransiek, Strafrecht im Unternehmen und Konzern, ZGR 1999, 613; Rotsch, Einheitstäterschaft statt Tatherrschaft, 2009; Roxin, Straftaten im Rahmen organisatorischer Machtapparate, GA 1963, 193; Roxin, Bemerkungen zum "Täter hinter dem Täter", in FS Lange, 1976, S. 173; Roxin, Probleme der Täterschaft und Teilnahme bei der organisierten Kriminalität, in FS Grünwald, 1999, S. 549; Roxin, Täterschaft und Teilnahme bei strafbaren persönlichen Erklärungen, in FS Rengier, 2018, S. 93; Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, 10. Aufl. 2019; Rudolphi, Zur Tatbestandsbezogenheit des Tatherrschaftsbegriffs bei der Mittäterschaft, in FS Bockelmann, 1979, S. 369; Schroeder, Der Täter hinter dem Täter, 1965; Seher, Vorsatz und Mittäterschaft – Zu einem verschwiegenen Problem der strafrechtlichen Beteiligungslehre, JuS 2009, 1; Spendel, Der "Täter hinter dem Täter" – eine notwendige Rechtsfigur?, in FS Lange, 1976, S. 147; Stein, Die strafrechtliche Beteiligungsformenlehre, 1988.

Speziell zum Steuerstrafrecht: App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Sachgebietsleiter, StB 1993, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft durch Täuschung des Steuerpflichtigen, wistra 2002, 401; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen bei Vermögenstransfers ins Ausland, wistra 1999, 245; Beyer, Beihilfe des Beraters zur Steuerhinterziehung – die Sicht des Verteidigers, PStR 2017, 230; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2008, 1362; Borchers, Steuerhinterziehung nur bei notwendiger Teilnahme und Irrtum des Finanzbeamten?, wistra 1987, 86; Dierlamm, Der faktische Geschäftsführer im Strafrecht – ein Phantom?, NStZ 1996, 153; Esskandari, Steuerstrafrecht – Rechtsprechung der Strafgerichte 2006/2007, DStZ 2008, 210; Fuchs/Ullmann, Täterschaft und Teilnahme im Steuerstrafrecht, ZfZ 1955, 331; Gallandi, Die strafrechtliche Haftung von Bankverantwortlichen, wistra 1988, 295; Giemulla, Die Strafbarkeit des Steuerbeamten wegen Steuerhinterziehung nach der AO 1977, 1979; Gössel, Probleme notwendiger Teilnahme bei Betrug, Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug, wistra 1985, 125; Hilgers, Täuschung und/oder Unkenntnis der Finanzbehörden – notwendige Voraussetzung der Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung, 1985; Höll, Mittäterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, wistra 2013, 455; Kohlmann, Zur Strafbarkeit verdeckter Zuwendungen an politische Parteien, in de Boor (Hrsg.), Schriftenreihe des Instituts für Konfliktforschung, Bd. 11, 1986, S. 69; Langlitz, Die leichtfertige Steuerverkürzung, 2021; Löwe-Krahl, Die Verantwortung von Bankangestellten bei illegalen Kundengeschäften, 1990; Löwe-Krahl, Steuerhinterziehung bei Bankgeschäften, 2. Aufl. 2000; Lohmeyer, Der Steuerberater als Täter oder Teilnehmer einer Steuerzuwiderhandlung, Stbg 1985, 297; Maier, Die mittelbare Täterschaft bei Steuerdelikten, MDR 1986, 358; Meyer-Arndt, Beihilfe durch neutrale Handlungen?, wistra 1989, 281; Ransiek Pflichtwidrigkeit und Beihilfeunrecht, wistra 1997, 41; Ransiek, Aussteller einer Urkunde und Täter der Falschangabedelikte, in FS Puppe, 2010, S. 1269; Reichling/Lange, Der Täterkreis der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, NStZ 2014, 311; Rinjes, Steuerhinterziehung durch Unterlassen gem. § 370 I Nr. 2 AO – Strafbarkeitslücken und Reformbedarf, NZWiSt 2014, 455; Samson/Schillhorn, Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch anonymisierten Kapitaltransfer?, wistra 2001, 1; Tag, Beihilfe durch neutrales Verhalten, JR 1997, 49; Talaska, BGH bestätigt...

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