Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Gewerbsmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gewerbsmäßige (d. h. nicht unbedingt berufsmäßige!) Begehung setzt voraus, dass es dem Täter oder Teilnehmer darauf ankommt, sich durch eine wiederholte (d. h. nicht unbedingt ständige!), also nachhaltige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens eine fortlaufende Einnahmequelle mit einigem Umfang zu verschaffen (BGH vom 11.9.2003, wistra 2003, 460, ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2026, Heft 5, S. 139)

BVerfG-, BFH-, BGH- und LG-Entscheidungen VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Ausgabe 9/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 292) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Ausgabe 9/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 292) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter steuerberater-center.de.mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Steuerhinterziehung durch Strohmann

Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands jedenfalls für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element). Wenn sich der formell bestellte ungelernte GmbH-Geschäftsführer, der nur über rudimentäre Deutschkenntnisse verfügt und die ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Steuerhehlerei (§ 374 AO)

Der An- und Weiterverkauf von unverzollten und unversteuerten E-Zigaretten erfüllt den Straftatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei, wenn der Täter sich damit dauerhaft eine nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (zur Gewerbsmäßigkeit vgl. Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 373 AO Rz. 31, § 374 AO Rz. 72; Tormöhlen in HHSp, AO/FG...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Es kann strafmildernd berücksichtigt werden, dass das FA dem Täter eine jahrelange Serie von Umsatzsteuerhinterziehungen leichtgemacht hat, obwohl die über Jahre hinweg durchgängig hohen Vorsteuerüberschüsse Anlass für eine frühere Umsatzsteuersonderprüfung hätten sein können (vgl. BGH v. 3.5.1983 – 1 StR 25/83, wistra 1983, 187 = StV 1983, 326; Schauf in Kohlmann, Steuerstr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Steuerhinterziehung großen Ausmaßes

Wenn die Gesellschafter einer GbR durch unrichtige Angaben in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 S. 1 AO einen Steuervorteil i.S.d. § 370 Abs. 4 S. 2 AO erlangen (vgl. hierzu u.a. BGH v. 22.11.2012 – 1 StR 537/12, wistra 2013, 199 = AO-StB 2013, 130; Grötsch in Joecks/Jä...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) Vorsatz der Steuerhinterziehung

Es kann das Vorstellungsbild des Täters einer Steuerhinterziehung nicht beeinflussen, wenn er die Ausführungen eines Gutachters gelesen hat, der ihm gegenüber erkennbar nicht als neutraler und objektiver Berater aufgetreten sei, so dass ihm die gutachterlichen Ausführungen als Stellungnahme eines nachdrücklich seine Profitbeteiligung einfordernden, also interessengelenkten V...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / h) Darstellung der Hinterziehung in den Urteilsgründen

Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die steuerlich erheblichen Tatsachen festgestellt sein und im Urteil dargestellt werden (vgl. BGH v. 1.4.2025 – 1 StR 489/24, wistra 2025, 342 = HFR 2025, 690 = NStZ 2025, 741; Rolletschke in Rolletschke/Kemper/Roth, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 262 ff. [August 2025]; Ransiek in Kohlmann, § 370 AO Rz. 466 ff. [März 20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Gerichtsverfassungsrecht

Ein Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung liegt bereits dann vor, wenn auch nur einem einzigen potentiellen Zuschauer der Zutritt in den Sitzungssaal zu Unrecht verwehrt wird. Es liegt dann ein absoluter Revisionsgrund vor (vgl. hierzu Schmitt in Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl. 2026, § 338 Rz. 48 m.w.N.). BGH v. 2.12.2025 – 5 StR 388/25 Service: Torm...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Strafverfahrensrecht

a) Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO) Wenn sich das Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt richtet, erfordert die Anordnung der Durchsuchung der Kanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dabei auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der beruflichen Tätigke...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Einziehung (§ 73 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

a) Nachweis des Geldzuflusses erforderlich Die Einziehung des Wertes von Tatlöhnen setzt zwingend voraus, dass konkret nachweisbar ist, dass dem Einziehungsschuldner Geld bzw. abschöpfbare Vermögensvorteile zugeflossen sind (vgl. BGH v. 18.10.2000 – 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Heger in Lackner/Kühl/Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 73 Rz. 3; Rübenstahl in Leipold/Tsambikakis...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) Beweiswürdigung (§ 261 StPO)

Lässt sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung nur zu einzelnen prozessualen Taten ein, führt dies – anders als bei Teileinlassungen zu einer und derselben Tat – nicht dazu, dass sein Schweigen zu anderen Taten indiziell gegen ihn verwertet werden darf (vgl. Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Werner, StPO, 6. Aufl. 2025, § 261 Rz. 28 m.w.N.). BGH v. 13.11.2025 – 3 StR 78/25mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Nachweis des Geldzuflusses erforderlich

Die Einziehung des Wertes von Tatlöhnen setzt zwingend voraus, dass konkret nachweisbar ist, dass dem Einziehungsschuldner Geld bzw. abschöpfbare Vermögensvorteile zugeflossen sind (vgl. BGH v. 18.10.2000 – 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Heger in Lackner/Kühl/Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 73 Rz. 3; Rübenstahl in Leipold/Tsambikakis/Zöller, AnwaltKommentar StGB, 3. Aufl. 20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

a) Steuerhinterziehung durch Strohmann Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands jedenfalls für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element). Wenn sich der formell bestellte ungelernte GmbH-Geschäftsführer, der nur über rudiment...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) Schätzungsgrundlage bei Mängeln der Kassenführung

Wenn in einem Betrieb (wie etwa einer Diskothek mit bis zu fünf offenen Ladenkassen) vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung die gesamte Buchführung in Frage stellen und ihr die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Dies berechtigt das FA zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für sie...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Qualität der Vorfragen

Für Irritation sorgt bereits die Andeutung des BGH, dass das Fehlen "schwieriger" steuerlicher Vorfragen und andererseits das Vorliegen einschlägiger Senatsrechtsprechung einer Anwendung des § 396 AO entgegenstehe. Auf tatbestandlicher Ebene lässt sich dem Gesetzeswortlaut eine solche Eingrenzung nicht entnehmen. Vielmehr wird von § 396 Abs. 1 AO jede denkbare steuerliche Vor...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) Mitteilungspflicht bei Verständigungsgesprächen (§ 243 Abs. 4 StPO)

Wenn den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft nach Schluss eines Hauptverhandlungstages ein achtseitiger schriftlicher Verständigungsvorschlag ausgehändigt wird, in dem das Gericht seine vorläufige rechtliche Bewertung anhand der Aktenlage erläutert und dazu ausführt, welche Strafkorridore betreffend die insgesamt sechs Angeklagten im Fall eines Geständnisses bzw. ohne ei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Keine Einziehung bei Erlöschen des Steueranspruchs

Bei Taten der Steuerhinterziehung besteht das Erlangte i.d.R. in ersparten Aufwendungen, weil sich der Täter die Aufwendungen für die verkürzten Steuern erspart. Das gilt aber nur, wenn und soweit hierdurch beim Täter tatsächlich ein messbarer Vermögensvorteil eingetreten ist. Zunächst muss eruiert werden, in welcher Höhe durch die Verwirklichung eines Besteuerungstatbestand...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) Umsatzsteuerhinterziehung

In der Regel ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender und damit als Unternehmer sowie Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen ist. Dies ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 UStG im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Ob eine ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Steuerhinterziehung eines stillen Gesellschafters

Wenn ein stiller Gesellschafter (vgl. §§ 230 ff. HGB, § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) in seiner ESt-Erklärung einen Verlust aus Gewerbebetrieb geltend macht, obwohl ihm die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht fehlt, macht er falsche Angaben i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt im Gegensatz zu § 263 StGB keine gelungene Täuschung voraus. Es ist auch nicht etwa e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / g) Konkurrenzen bei Steuerhinterziehung

Wenn der Betreiber eines Restaurants sich dazu entschließt, mittels einer Kassenmanipulationssoftware seine Erlöse zu verschleiern und die auf diese Weise verschleierten Einnahmen in die Geschäftsunterlagen Eingang finden, die er seinem die Manipulation nicht erkennenden Steuerbüro übergibt und diese sodann zur Grundlage der ESt-, GewSt- und USt-Erklärungen werden, so ist de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn sich das Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt richtet, erfordert die Anordnung der Durchsuchung der Kanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dabei auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit der Betroffenen berücksichtigen. Dies gilt v.a. ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Geldauflagen (§ 153a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Geldauflagen, die in einem Steuerstrafverfahren wegen der Verkürzung von ESt auf gewerbliche Einkünfte erteilt werden, um die Einstellung des Verfahrens durch eine Zahlung an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zu erreichen, sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen (§ 12 Nr. 4 EStG; vgl. hierzu Rundshagen in Korn, EStG, § 12 Rz. 52 [März 2019]; Thürmer i...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beweismittelbesichtigung durch die Verteidigung (§§ 32f, 147 StPO)

Abgesehen davon, dass Entscheidungen über die Form der Gewährung von Akteneinsicht nach § 32f Abs. 3 StPO der Anfechtung entzogen sind, hat der Verteidiger keinen Anspruch darauf, dass ein beim Angeklagten sichergestelltes Mobiltelefon diesem und ihm selbst in den Räumen der Untersuchungshaftanstalt überlassen wird, damit beide es gemeinsam in Betrieb nehmen, gespeicherte In...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 3. Strafrechtliche Bedeutung der Offenlegung ungeklärter Sachverhalte

Steuerstrafrechtlich ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder offenlegt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn der Steuerpflichtige den maßgeblichen Sachverhalt vollständig offenlegt und die Finanzbehörde auf dieser Grundlage die steuerliche Würdigung eigenständig vornehmen kann (BGH ...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / d) Gewichtung im Rahmen des Ermessens

Bei der Entscheidung über eine Verfahrensaussetzung nach § 396 AO hat die mit einem entsprechenden Antrag verlautbarte Einschätzung des Verfolgten deshalb durchaus Relevanz. Würde dieser Umstand bei der Ermessensausübung nicht berücksichtigt, schlüge sich das Beschleunigungsgebot allein in den Erledigungszahlen des Gerichts nieder und bedeutete keine subjektive Rechtspositio...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 1. Eine übliche Fallkonstruktion

So selten dürfte die folgende Konstellation nicht sein. Im Gegenteil: Sie wird die meisten steuerlichen Berater irgendwann erreicht haben oder noch erreichen: Es erscheint ein neuer Mandant, der über Jahre hinweg keine Steuererklärungen abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Beim zuständigen Finanzamt reagierte man mit anfänglich moderaten Schätzungen, die selbst mit...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / III. Einschränkungen auf Ebene des Ermessens

Nähere Einschränkungen lassen sich erst auf Ebene der Ermessensausübung begründen. Verstehen lässt sich der BGH deshalb nur insoweit, als er die "Schwierigkeit" der steuerlichen Vorfragen bzw. das Vorliegen einschlägiger Rechtsprechung als abwägungsrelevanten Faktor bei Ausübung des von § 396 Abs. 1 AO vorgesehenen Ermessens ansieht. In diesem Sinne dürfte nicht jede trivial...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / A. Einführung

Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren stehen selbstständig nebeneinander. Entscheidungen des einen Verfahrenszweiges haben keinerlei Bindungswirkung für den jeweils anderen.[1] Das ist seit geraumer Zeit ein Problem für Steuerpflichtige, die sich vor Finanzämtern und Finanzgerichten gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Steuerfestsetzung wehren und parallel wegen...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 2. Präjudizien

Auch die Annahme des BGH, wonach seine eigene Grundsatzentscheidung einer Verfahrensaussetzung entgegenstehe, überzeugt nicht. In der Literatur wird unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung vertreten, dass § 396 AO mit Blick auf die gesetzgeberische Zwecksetzung nur dann anzuwenden sei, wenn die Beantwortung bisher nicht geklärter steuerrechtlicher Fragen über Strafbarkeit od...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 2. Zeitlicher Abgabedruck und strukturelles strafrechtliches Risiko der Umsatzsteuervoranmeldung

Die strafrechtliche Bedeutung der Neuregelung erschließt sich insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen gesetzlichen Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß § 18 Abs. 1 UStG ist die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Zwar verlängert sich diese Frist im Falle der Dauerfristverlängerung ge...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) auferlegen,[3] ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), ein Gewerbeuntersag...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 2. Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage und den Vorsteuerabzug

Folgt man dem Ansatz der Schlussanträge, so führt eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Kaufpreisanpassung – wie im Fall Stellantis – zu einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Lieferung.[72] Bei einer Preisminderung nach Art. 90 der Mehrwertsteuerrichtlinie wäre die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend zu vermindern; bei einer Preiserhöhung nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 395 AO dient – entsprechend dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers[1] – primär der Sicherung der finanzbehördlichen Rechtsstellung im Steuerstrafverfahren, damit die Finanzbehörde ihre Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten erfüllen kann.[2] Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 2) ergeben sich die finanzbehördl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Akteneinsichtsrecht

Rz. 6 Das Akteneinsichtsrecht der Finanzbehörde entspricht inhaltlich dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers [1] nach § 147 Abs. 1 StPO , wobei allerdings die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO nicht gelten (s. Rz. 4). Es entsteht mit der Begründung der finanzbehördlichen Rechtsstellung (s. Rz. 1) und endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens, ggf....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Zeitpunkt und Dauer der Rechtsausübung

Rz. 8 Der Rechtsanspruch der Finanzbehörde auf Einsichtnahme oder Besichtigung kann in jedem Stadium des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (s. Rz. 4) und des gerichtlichen Verfahrens sowie zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden. Einsichtnahme und Besichtigung sind demgemäß auch wiederholbar, wenn die Finanzbehörde dies für geboten hält.[1] Rz. 9 Zeitpunkt und Dauer d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzliche Akteneinsichtsrechte unberührt. Rz. 2 Die Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Ort der Rechtsausübung

Rz. 10 Die Besichtigung beschlagnahmter bzw. sichergestellter Gegenstände (s. Rz. 5) hat durch die Amtsträger der Finanzbehörde stets am Ort der Aufbewahrung zu erfolgen.[1] Rz. 11 Wird die Akte in Papierform geführt, kann die Akteneinsicht durch die Finanzbehörde (s. Rz. 1) bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erfolgen. Die Finanzbehörde hat nach § 395 S. 2 AO aber au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Antrag

Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört werden.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Rechtsanspruch der Finanzbehörde

Rz. 4 § 395 S. 1 AO gibt der Finanzbehörde einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung. Die Gewährung liegt nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. des Strafgerichts.[1] Die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO gelten nicht gegenüber der Finanzbehörde, die als Strafverfolgungsorgan handelt (s. Rz. 1).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Besichtigungsrecht

Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften

Schrifttum: Siehe das Schrifttum im allgemeinen Schrifttumsverzeichnis zu Beginn von Bd. I (Steuerstrafrechtliche Gesamtdarstellungen und Entscheidungssammlungen). Spezielleres Schrifttum zu einzelnen Themen ist bei den jeweiligen Erläuterungen aufgeführt. Verwaltungsanweisungen: Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2026 v. 23.10.2025, BStBl. I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Entsprechende Anwendung formellen Steuerstrafrechts

Ergänzender Hinweis: Nr. 19 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 19). 1. Gleichgestellte andere Straftaten Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106 und vor § 370 Rz. 304; ferner: Bilsdorfer/Kaufmann, Die oft verkannten Vorteile der Aussetzung des Steuerstrafverfahrens nach § 396 AO, AO-StB 2022, 131; Beyer, Ist der Angeklagte im Besteuerungsverfahren an eine Verständigung im Steuerstrafverfahren gebunden?, AO-StB 2018, 353; Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 18).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Arnoldi, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.12.2018 (StB 52/18) – Zum Verbot der Doppelbestrafung, NStZ 2019, 357; Bach, Feststellungs- und Ertragssteuererklärung: Einheitliche prozessuale Tat iSv § 264 StPO?, NZWiSt 2020, 64; Bauer, Erneute Neubestimmung des prozessualen Tatbegriffs als Konsequenz der Postpendenz-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes...mehr