Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Ermessen

Rz. 17 Liegen die Voraussetzungen für die Aussetzung vor, so kann diese erfolgen. Der Beschuldigte hat keinen Rechtsanspruch auf die Aussetzung.[1] Die entscheidungsbefugte Ermittlungsbehörde bzw. das zuständige Gericht (s. Rz. 16) haben eine Ermessensentscheidung zu treffen.[2] Rz. 17a Abzuwägen ist für das konkrete Strafverfahren das Interesse an einer einheitlichen Rechtsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3.2 Steuerstraftat

Rz. 31 Streitig ist, ob das Ruhen der Verjährung nur hinsichtlich der Steuerhinterziehung eintritt[1] oder auch hinsichtlich mit der Steuerhinterziehung begangener allgemeiner Straftaten, also hinsichtlich der gesamten Tat im verfahrensrechtlichen Sinne.[2] Anwendbar ist § 396 AO auch auf die versuchte Steuerhinterziehung.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 6 Gegenstand des anhängigen Strafverfahrens (s. Rz. 5) muss eine Steuerhinterziehung i. S. v. § 370 AO sein. Hierbei ist es unerheblich, ob nur der Tatbestand der "einfachen" Steuerhinterziehung[1] erfüllt ist oder eine "schwere" Steuerhinterziehung[2] vorgeworfen wird. Steuerhinterziehung i. d. S. ist auch die Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben[3], sodass auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6 Fortsetzung des Strafverfahrens

Rz. 25 Da die Aussetzung eine Ermessensentscheidung ist (s. Rz. 17), kann die Aussetzung jederzeit durch die Ermittlungsorgane oder das Gericht (s. Rz. 16) wieder aufgehoben werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf.[1] Dies kann auch konkludent durch Fortsetzung der Ermittlungsmaßnahmen geschehen. Maßnahmen zur Beweissicherung sind stets zulässig.[2] Werden etwa zum Zwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.1 Anhängiges Strafverfahren

Rz. 5 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO kommt in jedem Verfahrensstadium in Betracht[1], sei es im staatsanwaltschaftlichen bzw. finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren[2], sei es im gerichtlichen Verfahren[3], sei es im Nachverfahren, wenn ein Einziehungsverfahren gem. §§ 422, 423 StPO abgetrennt wurde.[4] Erforderlich ist insoweit nur, dass das Verfahren ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Im Interesse des Beschuldigten haben die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [1], und die Strafgerichte das Strafverfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall in angemessener Zeit abzuwickeln.[2] Dieses Beschleunigungsgebot, wie es auch aus Art. 6 Abs. 1 MRK folgt und das als Amtspflicht gegenüber dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4 Form und Inhalt

Rz. 19 Die Entscheidung über die Aussetzung nach Erhebung der öffentlichen Klage (s. Rz. 16) ergeht nach § 228 Abs. 1 StPO durch Beschluss des Gerichts. Ob der Beschluss zu begründen ist, richtet sich nach § 34 StPO.[1] Gerichtliche Beschlüsse ergehen dabei entweder mündlich in der Hauptverhandlung und werden dort in Anwesenheit der betroffenen Personen bekannt gemacht oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.1 Rechtswirkung

Rz. 26a Das Ruhen der Verjährung[1] hemmt den Weiterlauf der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, sondern die Zeit, in der aufgrund der Aussetzung das Verfahren ruht (s. Rz. 28, 28a), wird der Verjährungsfrist hinzugerechnet. Die Verjährung ist ein Prozesshindernis, das stets von Amts wegen zu prüfen ist.[2] Das Verfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Auslegung des § 396 AO

Rz. 4 Der überkommene Wortlaut des § 396 AO ist nicht präzise, sodass die Vorschrift auslegungsbedürftig ist. Hierbei ist zu beachten, dass nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB die Ahndungsmöglichkeit für eine Straftat im Gesetz konkret bestimmt sein muss. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Verjährungsfrist ein wesentlicher Bestandteil der Strafbarkeit der Tat. Eine Verlän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die Aussetzung des Strafverfahrens hat zur Folge, dass das anhängige Strafverfahren (s. Rz. 5a) ohne Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (s. Rz. 2) nicht betrieben werden muss und Strafverfolgungsverjährung nicht eintritt. Die Aussetzungsentscheidung bewirkt nach § 396 Abs. 3 AO das Ruhen der Strafverfolgungsverjährung (s. Rz. 26a). Auch die abgewartete bestandskräf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Wiederaufnahme gem. § 359 StPO

Rz. 32 Aufgrund der sog. Vorfragenkompetenz der Strafgerichte in Steuerstrafsachen kann bei unterlassener Aussetzung des Verfahrens gem. § 396 AO die spätere, von den Bewertungen im Strafurteil abweichende Steuerfestsetzung allein die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gem. § 359 StPO wegen neuer Tatsachen und Beweismittel nicht begründen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Sonstige Aussetzungsmöglichkeiten

Rz. 3 § 396 AO ist eine Spezialregelung gegenüber sonstigen Möglichkeiten zur Aussetzung des Strafverfahrens nach der StPO, soweit die Aussetzungsvoraussetzungen (s. Rz. 5) erfüllt werden, lässt diese im Übrigen aber unberührt.[1] Für die Entscheidung über verwaltungsrechtliche oder bürgerlich-rechtliche Vorfragen ergeben sich Aussetzungsmöglichkeiten nach §§ 154d, 262 StPO....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Entscheidungsbefugnis

Rz. 16 Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ergeht entweder von Amts wegen oder auf Antrag, d. h. einer Anregung, des Beschuldigten.[1] Zuständig für die Entscheidung ist nach § 396 Abs. 2 AO im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [2], wenn diese das Strafverfahren selbstständig durchführt; nach Erhebung der öffentl...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.52 § 361 AO (Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Steuerhinterziehung / Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot / § 370 AO Es stellt sich die Frage, ob in den Fällen der Steuerhinterziehung das Nebeneinander von Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Hinterziehungszinsen einerseits und der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung andererseits gegen das europarechtliche Doppelbestrafungsverbot verstoßen. Dies ist vor d...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Gewerbsmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gewerbsmäßige (d. h. nicht unbedingt berufsmäßige!) Begehung setzt voraus, dass es dem Täter oder Teilnehmer darauf ankommt, sich durch eine wiederholte (d. h. nicht unbedingt ständige!), also nachhaltige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens eine fortlaufende Einnahmequelle mit einigem Umfang zu verschaffen (BGH vom 11.9.2003, wistra 2003, 460, ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2026, Heft 5, S. 139)

BVerfG-, BFH-, BGH- und LG-Entscheidungen VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Ausgabe 9/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 292) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Ausgabe 9/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 292) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter steuerberater-center.de.mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Steuerhinterziehung durch Strohmann

Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands jedenfalls für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element). Wenn sich der formell bestellte ungelernte GmbH-Geschäftsführer, der nur über rudimentäre Deutschkenntnisse verfügt und die ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Steuerhehlerei (§ 374 AO)

Der An- und Weiterverkauf von unverzollten und unversteuerten E-Zigaretten erfüllt den Straftatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei, wenn der Täter sich damit dauerhaft eine nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (zur Gewerbsmäßigkeit vgl. Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 373 AO Rz. 31, § 374 AO Rz. 72; Tormöhlen in HHSp, AO/FG...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Es kann strafmildernd berücksichtigt werden, dass das FA dem Täter eine jahrelange Serie von Umsatzsteuerhinterziehungen leichtgemacht hat, obwohl die über Jahre hinweg durchgängig hohen Vorsteuerüberschüsse Anlass für eine frühere Umsatzsteuersonderprüfung hätten sein können (vgl. BGH v. 3.5.1983 – 1 StR 25/83, wistra 1983, 187 = StV 1983, 326; Schauf in Kohlmann, Steuerstr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Steuerhinterziehung großen Ausmaßes

Wenn die Gesellschafter einer GbR durch unrichtige Angaben in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 S. 1 AO einen Steuervorteil i.S.d. § 370 Abs. 4 S. 2 AO erlangen (vgl. hierzu u.a. BGH v. 22.11.2012 – 1 StR 537/12, wistra 2013, 199 = AO-StB 2013, 130; Grötsch in Joecks/Jä...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) Vorsatz der Steuerhinterziehung

Es kann das Vorstellungsbild des Täters einer Steuerhinterziehung nicht beeinflussen, wenn er die Ausführungen eines Gutachters gelesen hat, der ihm gegenüber erkennbar nicht als neutraler und objektiver Berater aufgetreten sei, so dass ihm die gutachterlichen Ausführungen als Stellungnahme eines nachdrücklich seine Profitbeteiligung einfordernden, also interessengelenkten V...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / h) Darstellung der Hinterziehung in den Urteilsgründen

Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die steuerlich erheblichen Tatsachen festgestellt sein und im Urteil dargestellt werden (vgl. BGH v. 1.4.2025 – 1 StR 489/24, wistra 2025, 342 = HFR 2025, 690 = NStZ 2025, 741; Rolletschke in Rolletschke/Kemper/Roth, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 262 ff. [August 2025]; Ransiek in Kohlmann, § 370 AO Rz. 466 ff. [März 20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Gerichtsverfassungsrecht

Ein Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung liegt bereits dann vor, wenn auch nur einem einzigen potentiellen Zuschauer der Zutritt in den Sitzungssaal zu Unrecht verwehrt wird. Es liegt dann ein absoluter Revisionsgrund vor (vgl. hierzu Schmitt in Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl. 2026, § 338 Rz. 48 m.w.N.). BGH v. 2.12.2025 – 5 StR 388/25 Service: Torm...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Strafverfahrensrecht

a) Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO) Wenn sich das Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt richtet, erfordert die Anordnung der Durchsuchung der Kanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dabei auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der beruflichen Tätigke...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Einziehung (§ 73 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

a) Nachweis des Geldzuflusses erforderlich Die Einziehung des Wertes von Tatlöhnen setzt zwingend voraus, dass konkret nachweisbar ist, dass dem Einziehungsschuldner Geld bzw. abschöpfbare Vermögensvorteile zugeflossen sind (vgl. BGH v. 18.10.2000 – 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Heger in Lackner/Kühl/Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 73 Rz. 3; Rübenstahl in Leipold/Tsambikakis...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) Beweiswürdigung (§ 261 StPO)

Lässt sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung nur zu einzelnen prozessualen Taten ein, führt dies – anders als bei Teileinlassungen zu einer und derselben Tat – nicht dazu, dass sein Schweigen zu anderen Taten indiziell gegen ihn verwertet werden darf (vgl. Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Werner, StPO, 6. Aufl. 2025, § 261 Rz. 28 m.w.N.). BGH v. 13.11.2025 – 3 StR 78/25mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Nachweis des Geldzuflusses erforderlich

Die Einziehung des Wertes von Tatlöhnen setzt zwingend voraus, dass konkret nachweisbar ist, dass dem Einziehungsschuldner Geld bzw. abschöpfbare Vermögensvorteile zugeflossen sind (vgl. BGH v. 18.10.2000 – 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Heger in Lackner/Kühl/Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 73 Rz. 3; Rübenstahl in Leipold/Tsambikakis/Zöller, AnwaltKommentar StGB, 3. Aufl. 20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

a) Steuerhinterziehung durch Strohmann Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands jedenfalls für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element). Wenn sich der formell bestellte ungelernte GmbH-Geschäftsführer, der nur über rudiment...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) Schätzungsgrundlage bei Mängeln der Kassenführung

Wenn in einem Betrieb (wie etwa einer Diskothek mit bis zu fünf offenen Ladenkassen) vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung die gesamte Buchführung in Frage stellen und ihr die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Dies berechtigt das FA zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für sie...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Qualität der Vorfragen

Für Irritation sorgt bereits die Andeutung des BGH, dass das Fehlen "schwieriger" steuerlicher Vorfragen und andererseits das Vorliegen einschlägiger Senatsrechtsprechung einer Anwendung des § 396 AO entgegenstehe. Auf tatbestandlicher Ebene lässt sich dem Gesetzeswortlaut eine solche Eingrenzung nicht entnehmen. Vielmehr wird von § 396 Abs. 1 AO jede denkbare steuerliche Vor...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) Mitteilungspflicht bei Verständigungsgesprächen (§ 243 Abs. 4 StPO)

Wenn den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft nach Schluss eines Hauptverhandlungstages ein achtseitiger schriftlicher Verständigungsvorschlag ausgehändigt wird, in dem das Gericht seine vorläufige rechtliche Bewertung anhand der Aktenlage erläutert und dazu ausführt, welche Strafkorridore betreffend die insgesamt sechs Angeklagten im Fall eines Geständnisses bzw. ohne ei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Keine Einziehung bei Erlöschen des Steueranspruchs

Bei Taten der Steuerhinterziehung besteht das Erlangte i.d.R. in ersparten Aufwendungen, weil sich der Täter die Aufwendungen für die verkürzten Steuern erspart. Das gilt aber nur, wenn und soweit hierdurch beim Täter tatsächlich ein messbarer Vermögensvorteil eingetreten ist. Zunächst muss eruiert werden, in welcher Höhe durch die Verwirklichung eines Besteuerungstatbestand...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) Umsatzsteuerhinterziehung

In der Regel ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender und damit als Unternehmer sowie Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen ist. Dies ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 UStG im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Ob eine ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Steuerhinterziehung eines stillen Gesellschafters

Wenn ein stiller Gesellschafter (vgl. §§ 230 ff. HGB, § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) in seiner ESt-Erklärung einen Verlust aus Gewerbebetrieb geltend macht, obwohl ihm die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht fehlt, macht er falsche Angaben i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt im Gegensatz zu § 263 StGB keine gelungene Täuschung voraus. Es ist auch nicht etwa e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / g) Konkurrenzen bei Steuerhinterziehung

Wenn der Betreiber eines Restaurants sich dazu entschließt, mittels einer Kassenmanipulationssoftware seine Erlöse zu verschleiern und die auf diese Weise verschleierten Einnahmen in die Geschäftsunterlagen Eingang finden, die er seinem die Manipulation nicht erkennenden Steuerbüro übergibt und diese sodann zur Grundlage der ESt-, GewSt- und USt-Erklärungen werden, so ist de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn sich das Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt richtet, erfordert die Anordnung der Durchsuchung der Kanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dabei auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit der Betroffenen berücksichtigen. Dies gilt v.a. ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Geldauflagen (§ 153a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Geldauflagen, die in einem Steuerstrafverfahren wegen der Verkürzung von ESt auf gewerbliche Einkünfte erteilt werden, um die Einstellung des Verfahrens durch eine Zahlung an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zu erreichen, sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen (§ 12 Nr. 4 EStG; vgl. hierzu Rundshagen in Korn, EStG, § 12 Rz. 52 [März 2019]; Thürmer i...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beweismittelbesichtigung durch die Verteidigung (§§ 32f, 147 StPO)

Abgesehen davon, dass Entscheidungen über die Form der Gewährung von Akteneinsicht nach § 32f Abs. 3 StPO der Anfechtung entzogen sind, hat der Verteidiger keinen Anspruch darauf, dass ein beim Angeklagten sichergestelltes Mobiltelefon diesem und ihm selbst in den Räumen der Untersuchungshaftanstalt überlassen wird, damit beide es gemeinsam in Betrieb nehmen, gespeicherte In...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 3. Strafrechtliche Bedeutung der Offenlegung ungeklärter Sachverhalte

Steuerstrafrechtlich ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder offenlegt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn der Steuerpflichtige den maßgeblichen Sachverhalt vollständig offenlegt und die Finanzbehörde auf dieser Grundlage die steuerliche Würdigung eigenständig vornehmen kann (BGH ...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / d) Gewichtung im Rahmen des Ermessens

Bei der Entscheidung über eine Verfahrensaussetzung nach § 396 AO hat die mit einem entsprechenden Antrag verlautbarte Einschätzung des Verfolgten deshalb durchaus Relevanz. Würde dieser Umstand bei der Ermessensausübung nicht berücksichtigt, schlüge sich das Beschleunigungsgebot allein in den Erledigungszahlen des Gerichts nieder und bedeutete keine subjektive Rechtspositio...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / 1. Eine übliche Fallkonstruktion

So selten dürfte die folgende Konstellation nicht sein. Im Gegenteil: Sie wird die meisten steuerlichen Berater irgendwann erreicht haben oder noch erreichen: Es erscheint ein neuer Mandant, der über Jahre hinweg keine Steuererklärungen abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Beim zuständigen Finanzamt reagierte man mit anfänglich moderaten Schätzungen, die selbst mit...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / III. Einschränkungen auf Ebene des Ermessens

Nähere Einschränkungen lassen sich erst auf Ebene der Ermessensausübung begründen. Verstehen lässt sich der BGH deshalb nur insoweit, als er die "Schwierigkeit" der steuerlichen Vorfragen bzw. das Vorliegen einschlägiger Rechtsprechung als abwägungsrelevanten Faktor bei Ausübung des von § 396 Abs. 1 AO vorgesehenen Ermessens ansieht. In diesem Sinne dürfte nicht jede trivial...mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / A. Einführung

Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren stehen selbstständig nebeneinander. Entscheidungen des einen Verfahrenszweiges haben keinerlei Bindungswirkung für den jeweils anderen.[1] Das ist seit geraumer Zeit ein Problem für Steuerpflichtige, die sich vor Finanzämtern und Finanzgerichten gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Steuerfestsetzung wehren und parallel wegen...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 2. Präjudizien

Auch die Annahme des BGH, wonach seine eigene Grundsatzentscheidung einer Verfahrensaussetzung entgegenstehe, überzeugt nicht. In der Literatur wird unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung vertreten, dass § 396 AO mit Blick auf die gesetzgeberische Zwecksetzung nur dann anzuwenden sei, wenn die Beantwortung bisher nicht geklärter steuerrechtlicher Fragen über Strafbarkeit od...mehr

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Die neuen "Ergänzenden Anga... / 2. Zeitlicher Abgabedruck und strukturelles strafrechtliches Risiko der Umsatzsteuervoranmeldung

Die strafrechtliche Bedeutung der Neuregelung erschließt sich insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen gesetzlichen Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß § 18 Abs. 1 UStG ist die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Zwar verlängert sich diese Frist im Falle der Dauerfristverlängerung ge...mehr