Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Die Festsetzungsverjährung, NWB Fach 2, 6513; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2003, 2281; Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Hinterziehung von Vermögensteuer – Strafrechtliche Aspekte, Ver... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 105 [Autor/Stand] Täter ist derjenige, der die Tat selbst begeht (s. Rz. 96). Bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das derjenige, der die Tathandlung vornimmt und deshalb (jedenfalls in aller Regel) das Geschehen zum Erfolg beherrscht. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn der Täter zwar falsche Angaben macht, der FinB aber entweder die für eine korrekte Besteuerung notwendigen ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Beteiligungsrechte im gerichtlichen Bußgeldverfahren

Rz. 1293 [Autor/Stand] Zudem ist im gerichtlichen Bußgeldverfahren zugunsten der FKS ein Mitwirkungsrecht in der Hauptverhandlung geschaffen worden. Die Gerichte haben die FKS in gerichtlichen Bußgeldverfahren stets zu beteiligen, wenn die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung nicht teilnimmt, und ihr in der Hauptverhandlung die Gelegenheit zu geben, Fragen an die Betei... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abgrenzung zur Gewerblichkeit beim Mining

Rz. 1863 [Autor/Stand] Beim Mining ist ebenso wie beim umfangreichen Handel mit Kryptowährungen fraglich, wann die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten ist, so dass gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG und allen daraus sich ergebenden Konsequenzen zu bejahen sind. Rz. 1864 [Autor/Stand] Bei der Tätigkeit als Miner – dem Schürfen von Kryptowährungen – muss zwischen dem priv... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 360 [Autor/Stand] Bei der pflichtwidrigen Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern kommt es nicht unmittelbar zu einem pflichtwidrigen Verhalten gegenüber der FinB. Die dritte Tatbestandsalternative wurde auf Vorschlag des Finanzausschusses[2] ins Gesetz eingefügt. Unter Steuerzeichen werden Wertzeichen verstanden, die bei einzelnen Steuerarten zur Entricht... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafzumessung

Rz. 1571 [Autor/Stand] Der (strafzumessungsrelevante) Umfang des Steuerschadens bei einer Beitreibungshinterziehung kann nicht mit dem Nennwert der Steuerforderung gleichgesetzt werden, sondern ist unter Bewertung des pfändbaren Vermögens zum Zeitpunkt der Vorteilsbewilligung bzw. des Belassens zu ermitteln[2]. Will der Täter nur die Vollstreckung hinauszögern, so liegt ledi... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuernachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, BB 2002, 759; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Folgen der unklaren Rechtslage

Rz. 1888.1 [Autor/Stand] Eine Erklärung ist unrichtig bzw. unvollständig, wenn Tatsachen verschwiegen werden, die nach der in den Verwaltungsvorschriften und im BStBl. II zum Ausdruck kommenden Auffassung der Finanzverwaltung für die Steuerfestsetzung erheblich sind (Lehre von typisierten Empfängerhorizont).[2] Da lange Zeit Unklarheit über die steuerliche Bewertung von Kryp... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bedeutung der Maßregeln

Rz. 1128.12 [Autor/Stand] Die Maßregeln der Besserung und Sicherung finden ihre Rechtfertigung zum einen in dem Bedürfnis der staatlichen Gemeinschaft nach Sicherung vor einem gefährlichen Täter, zum anderen in der Möglichkeit über die Strafe hinaus auf den Täter resozialisierend einzuwirken. Dort, wo die Strafe nicht ausreicht, den Täter zu bessern oder die Gesellschaft vor... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Selbstanzeige

Rz. 1714 [Autor/Stand] Sollte dennoch eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vorliegen und diese noch nicht entdeckt sein oder der Betroffene noch keine Kenntnis hiervon haben und kein Fall des "Rechnenmüssens" vorliegen (dazu § 371 Rz. 629 ff. zur Tatentdeckung), so besteht noch die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige vollständig straffrei auszugehen. Kritisch dürfte in di... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Berichtigungserklärung nach § 153 AO

Rz. 1718 [Autor/Stand] Werden die Bedingungen des § 153 AO eingehalten, so liegt keine Selbstanzeige, sondern eine bloße steuerliche Korrekturerklärung nach § 153 AO vor. Dies hat – wenn die FinB die Wertung als Berichtigungserklärung nach § 153 AO teilt – folgende Vorteile: Es wird – mangels Vorliegen einer Steuerhinterziehung – kein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es entst... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Becker-Rosenfelder, Öffentliches Wirtschaftsrecht in der verwaltungsgerichtlichen Praxis – Teil 1: Erlaubnisfreies Gewerbe, ZAP 2023, 621; Bellinghaus... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Konkurrenzen

Rz. 1580.2 [Autor/Stand] Allerdings – so der BGH weiter – liegt nur eine Tat im prozessualen Sinn vor, wenn nach Abgabe einer falschen Steuererklärung gegenüber der Veranlagungsstelle des FA im Festsetzungsverfahren das Ziel der Steuerverkürzung in der Folge im Rechtsmittelverfahren weiter verfolgt wird (s. Rz. 1563). Rz. 1580.3 [Autor/Stand] Das in Rz. 1580.1 beschriebene Ko... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen

Rz. 111.2 [Autor/Stand] Das soeben zuerst genannte Beispiel (s. Rz. 111) zeigt, dass die Zurechnung fremden Verhaltens (hier: der Spediteure) dann unnötig ist, wenn der Hintermann schon seinerseits zur Steueranmeldung i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO verpflichtet ist. Wie er diese Pflicht erfüllt, ob durch Einschaltung Dritter oder in eigener Person, ist gleichgültig, solange er... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zuständigkeit

Rz. 1311 [Autor/Stand] Die Bundesagentur für Arbeit ist (nur noch) für die Ahndung des Leistungsmissbrauchs in Zusammenhang mit einer Beschäftigung zuständig, den sie durch interne Datenabgleiche entdeckt hat oder von denen sie im Rahmen von Antrags- und Leistungsverfahren Kenntnis erlangt hat. Auch für Verstöße gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1b, 1e, 3–7a sowie 8–10 AÜG ist die Bundes... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (c) Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität

Rz. 1129.3 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15.7.1992,[2] welches im materiellen Strafrecht schwerpunktmäßig die Verbesserung der Zugriffsmöglichkeiten auf Verbrechensgewinne anstrebte, wurde der erweiterte Verfall (§ 73d StGB a.F.) eingeführt, der die Gewinnabschöpfu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (g) Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches

Rz. 1129.7 [Autor/Stand] Mit Wirkung zum 1.1.2021[2] wurde durch das sechzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zudem die Einziehung von Schriften und Unbrauch barmachung in § 74d StGB modifiziert. Insbesondere wurde die Terminologie des § 74d StGB in Einziehung von Verkörperungen eines Inhalts angepasst.[3] mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Behringer, Korruptionsregister auf Bundesebene, ZRP 2016, 20; Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Eich, Außergerichtliche Einstellungsmöglichkeiten von Steuerstrafverfahren und außerstrafrechtliche Nebenfolgen (Teil 2), AO-StB 2023, 283; Fehn, Die Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, ZfZ 2004, 218; Gercke, Außerstrafrechtliche Nebe... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Entschuldigt handelndes Werkzeug

Rz. 111.4 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt aus anderen Gründen schuldlos, was der mittelbare Täter für seine Zwecke ausnutzt. Denkbar ist das etwa, wenn Strafunmündige (§ 19 StGB) falsche Erklärungen abgeben oder zum Transport von Schmuggelware eingesetzt werden, jemand durch Androhung von Nachteilen dazu gezwungen wird, unrichtige Angaben zu ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), weshalb die Bekä... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Versuchsstrafbarkeit

Rz. 1094 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 3 AO keinen eigenständigen Tatbestand, sondern nur eine Strafzumessungsregel enthält, muss die Versuchsstrafbarkeit nicht gesondert angeordnet werden.[2] Umstritten ist indes, wie der "Versuch" von Regelbeispielen zu beurteilen ist. Der BGH sieht zwischen Regelbeispielen und Qualifikationstatbeständen keinen tiefgreifenden Wesensunterschi... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung i.S.v. § 46a StGB

Rz. 1059 [Autor/Stand] § 46a StGB eröffnet die Möglichkeit, in Fällen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" (Nr. 1) oder der "Schadenswiedergutmachung" (Nr. 2) die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern oder – sofern keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe von 360 Tagessätzen verwirkt ist – von Strafe abzusehen. Hierfür ist erforderlich, dass der Täter... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Steuerverkürzung auf Zeit

Rz. 493 [Autor/Stand] Die Bejahung des tatbestandlichen Erfolgs der Steuerhinterziehung setzt keinen endgültigen wirtschaftlichen Schaden des Fiskus voraus (s. Rz. 393 ff.). Jede nach Aufdeckung einer Steuerstraftat in den zeitlichen Grenzen des § 169 Abs. 1 Satz 1 AO festgesetzte und eingetriebene Steuer führt dazu, dass ein endgültiger Schaden gerade nicht vorliegt; die Au... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (a) Erlangtes Etwas

Rz. 1130.2 [Autor/Stand] Die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB hat im Steuerstrafrecht mittlerweile deutlich an Bedeutung zugenommen. Da die Einziehung neben der Strafe angeordnet werden kann, können im Einzelfall erhebliche wirtschaftliche Folgen drohen (s. zur Einziehung von Kryptowährungen Rz. 1898 ff. bzw. im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften Rz. 1795 ff.).[2] Rz. 1130.3 [A... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Rz. 1128.19 [Autor/Stand] Das Berufsverbot bezweckt den Schutz der Allgemeinheit gegenüber Personen, die unter Missbrauch ihres Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten rechtswidrige Taten begangen haben und voraussichtlich auch weiter begehen werden. Das Verbot kann für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgesproch... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zeitgesetz und Abschnittsbesteuerung

Rz. 71 [Autor/Stand] Für sog. Zeitgesetze ist der Vorrang des milderen Gesetzes nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB ausgeschlossen. Danach ist ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, auf die während seiner Geltungsdauer begangenen Taten auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. In diesen Fällen bestimmt sich das anzuwendende Recht also nach dem Gesetz,... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 600 [Autor/Stand] Alle Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO setzen vorsätzliches Handeln des Täters voraus (§ 15 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Den insoweit bei den Vorläuferbestimmungen des § 370 AO bestehenden Meinungsstreit[2] hat der Gesetzgeber durch die Ersetzung der Formulierung "zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines and... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit

Rz. 337 [Autor/Stand] Der Verpflichtete muss die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung nachträglich, d.h. nach Abgabe der Erklärung, erkennen. Es reicht aus, dass er die Unrichtigkeit ernsthaft für möglich hält[2]. Dass er sie bloß (grob) fahrlässig verkennt, genügt hingegen nicht[3]. Kannte der Stpfl. die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Erklärung sc... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausdrückliche und konkludente Angaben

Rz. 215 [Autor/Stand] Eine Falschangabe über Tatsachen kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) gemacht werden[2]. Aus dem Wortlaut des § 370 AO folgt keine Beschränkung auf ausdrückliche Erklärungen[3]. Für die Einbeziehung konkludent geäußerter Inhalte spricht bei § 370 Abs. 1 AO vielmehr die 2. Tatalternative der Nr. 1 selbst. Die... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat.[2] Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw.... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Milderes Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB)

Rz. 65 [Autor/Stand] Ob ein milderes Gesetz vorliegt, ist nach h.M. unter Berücksichtigung des gesamten Rechtszustandes zu bestimmen. Zu prüfen ist jeweils das Gesetz als Ganzes. Es ist damit nicht zulässig, dem Angeklagten günstige Elemente aus Gesetzen verschiedener Gültigkeit zu kombinieren[2]. Der Günstigkeitsvergleich des § 2 Abs. 3 StGB hat damit nicht nur Bedeutung fü... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Suspendierung der Strafbewehrung

Rz. 309 [Autor/Stand] Der BGH (s. § 393 Rz. 111 ff.) geht davon aus, dass nur in Ausnahmefällen das Verbot von Zwang zur Selbstbelastung zu einer Aussetzung der Strafbewehrung steuerlicher Erklärungspflichten nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO führen kann[2]. Eine unauflösliche Konfliktlage besteht nach dieser Auffassung dann, wenn bzgl. desselben Besteuerungszeitraums und derselben... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 1555 [Autor/Stand] Auch für die Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zum Kreis der möglichen Täter und Teilnehmer (s. allgemein Rz. 80 ff.)[2]. Rz. 1555.1 [Autor/Stand] Speziell bei dem arbeitsteilig organisierten, oftmals vom Ausland aus gesteuerten Schmuggel stellt sich das Problem des Tatnachweises für die ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer und Ausfuhrvergütungen

Rz. 528 [Autor/Stand] Eine Ausnahme vom Kompensationsverbot erkannte der BGH für Vorsteuern bei nicht oder unvollständig erklärten Umsätzen früher nicht an.[2] Zur Strafzumessung in diesen Fällen s. aber Rz. 1033 ff. [3] Praxis-Beispiel Beispiel nach BGH:[4] Der Angeklagte hatte es als Geschäftsführer einer GmbH unterlassen, vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen für die Q... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden[2]. Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen

Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der zuständigen FinB abgegeben wird.[2] Es muss sich... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) "Neutrale" Beihilfe

Rz. 165 [Autor/Stand] Problematisch und umstritten ist nach wie vor, inwieweit auch äußerlich neutrale, unauffällige, berufstypische oder alltägliche Handlungen, die eine fremde Haupttat vorsätzlich fördern, als Beihilfe nach § 27 StGB strafbar sind. Im Steuerstrafrecht waren diese Fragen insb. im Hinblick auf die sog. "Bankenfälle" (s. Rz. 171) von praktisch großer Bedeutun... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung.[3] Hier spricht ande... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 1098 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. war vor dem 1.1.2008 nur erfüllt, wenn die Merkmale der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (objektive Voraussetzung) und "aus grobem Eigennutz" (subjektive Voraussetzung), gleichzeitig vorlagen.[2] Nachdem das Merkmal des groben Eigennutzes bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO mittlerweile ersatzlos weggefallen is... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 1128.16 [Autor/Stand] Im Unterschied zum Fahrverbot nach § 44 StGB,[2] das als kurzfristige Warnung für die Täter dienen soll, die zwar schuldhaft gehandelt haben, sich aber noch nicht als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen haben, bezweckt die Entziehung der Fahrerlaubnis, ungeeignete Kraftfahrer aus dem Straßenverkehr zu nehmen.[3] Eine Entziehung der Fa... mehr