Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fristberechnung

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt, in dem die Verhängung der Nebenstrafe wirksam wird, ist nach § 45a Abs. 1 StGB die Rechtskraft der Entscheidung. Zu beachten ist, dass nach § 45a Abs. 2 StGB die Frist, während der die Wirkung der Nebenstrafe eintritt, erst von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Hauptstrafe z.B. durch Verbüßung erledigt ist. Damit soll der Strafcharakte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 402 AO 1977 war § 437 RAO i.d.F. des AOStrafÄndG 1967,[2] der sachlich und seinem Wortlaut nach weitgehend mit § 402 AO 1977 identisch war. Die AO 1977 hat lediglich den Begriff "Finanzamt" in "Finanzbehörde" geändert sowie die Verweisungen angepasst. Die Vorschrift war die Folge der Entscheidung des BVerfG,[3] das die Kriminalstrafgewalt d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Deliktsnatur

Rz. 4 [Autor/Stand] Entsprechend den Gefährdungstatbeständen der §§ 379–381 AO stellt § 382 AO eine gegenüber den Verletzungstatbeständen der §§ 370 und 378 AO subsidiär geltende Bußgeldnorm dar, die bestimmte Vorbereitungs- und Gefährdungshandlungen erfasst, die noch nicht zu einer (versuchten) Verkürzung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben geführt haben. Wie bereits der Ordnung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Anwendungsbereich und Normzusammenhang

Rz. 3 [Autor/Stand] Die §§ 402, 403 AO gelten im staatsanwaltschaftlich geführten Ermittlungsverfahren wegen eines Steuerdelikts oder einer gleichgestellten Straftat. Die StA – und nicht die FinB – führt die Ermittlungen zum einen in Fällen, in denen der Beschuldigte neben Steuerdelikten zugleich andere allgemeine Straftaten begangen hat (arg. e§ 386 Abs. 2 AO, streitig, s. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Rechtsnatur und Normzusammenhang

Rz. 2 [Autor/Stand] § 375 AO normiert – unabhängig von der allgemeinen Anwendbarkeit des materiellen Strafrechts im Steuerstrafrecht gem. § 369 Abs. 2 AO – zwei Formen strafrechtlicher "Nebenfolgen": die Aberkennung der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit (§ 375 Abs. 1 AO) sowie die Einziehung (§ 375 Abs. 2 AO). Zum unterschiedlichen sachlichen Anwendungsbereich von § 375 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zulässigkeit

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung gegeben, ist nach Maßgabe des § 76a StGB in bestimmten Fällen ein selbständiges Verfahren zur Anordnung dieser Maßnahmen zulässig. Rz. 31 [Autor/Stand] Nach § 76a Abs. 1 StGB wird vorausgesetzt, dass eine Straftat (d.h. eine tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft verwirklichte Verlet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steuerhinterziehung, Bannbru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhältnis zum subjektiven und zum objektiven Verfahren

Rz. 9 [Autor/Stand] Seinem Wortlaut nach scheint § 394 AO auf die Situation abzustellen, in der ein subjektives Verfahren ausscheidet, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, und daher eine Einziehung nur im objektiven Verfahren erfolgen könnte. Indes findet die Vorschrift über diese Konstellation hinaus auch in den Fällen keine Anwendung, in denen gegen andere Beteiligte der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Maßgebliche Zollvorschriften und Rechtsverordnungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Zu den nationalen Zollrechtsbestimmungen (Zollgesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen) i.S.v. § 382 Abs. 1 AO, auf die § 31 ZollVG und § 30 Abs. 1–3 ZollV Bezug nehmen, gehören nach der Vereinheitlichung des Zollrechts in der EU insbesondere: das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) i.d.F. des Art. 1 des Zollrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.1992,[2] d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erzeugnisse, Waren und andere Sachen (§ 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 42 [Autor/Stand] Für die in der Vorschrift bezeichneten Steuerstraftaten bestimmt § 375 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO den Kreis der Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Rz. 43 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und anderen Sachen, auf die sich die genannten Steuerdelikte beziehen. Diese Sachen können nicht über § 74 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einstellungsfähige Straftaten

Rz. 23 [Autor/Stand] § 398 AO sieht eine Einstellung des Verfahrens ohne Zustimmung des Gerichts durch die StA oder die Finanzbehörde vor, wenn wegen des Verdachts der Begehung einer der nachfolgend genannten Steuerstraftaten ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird: Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO), wobei besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO) regelmäßig bereits au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ergänzt § 74 StGB, der im allgemeinen Strafrecht die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern regelt. Der Zweck des § 394 AO ist die Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[2] Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind Fälle, in denen sich der auf frischer Tat betroffene Schmuggler unter Zurücklass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Betreffen eines unbekannten Täters auf frischer Tat

Rz. 15 [Autor/Stand] Jemand muss bei einer Steuerstraftat auf frischer Tat betroffen sein. Der Täter ist unbekannt geblieben, weil er sich durch Flucht der Identifizierung entzogen hat. Rz. 16 [Autor/Stand] Das Erfordernis des Betreffens auf frischer Tat ist auch in § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO zu finden. Ob aber angesichts der endgültigen Rechtsfolgen des § 394 AO insofern ohne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Der räumliche Geltungsbereich des § 382 AO ist grds. begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (s. zum Territorialitätsprinzip i.S.d. § 5 OWiG § 377 Rz. 46 f.). Im Unterschied zu § 378 Abs. 1 Satz 2 AO und § 379 Abs. 1 Satz 2 AO, die über die Verweisung auf § 370 Abs. 7 AO auch die Ahndung von Zuwiderhandlungen vorsehen, die außerhalb des Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gestellungspflichtige

Rz. 18 [Autor/Stand] Eingeführte Waren müssen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – der zuständigen Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort gestellt werden (Art. 139 UZK; § 4 ZollVG; §§ 6, 7 ZollV). "Gestellung" ist die Mitteilung an die Zollbehörden, dass sich Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 161 StPO kann die StA Ermittlungen jeder Art (z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Vernehmungen, allerdings keine eidlichen) entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen (vgl. Nr. 3 RiStBV i.V.m. Anl. A). Nach neuer Rechtslage besteht für Zeugen eine Erscheinenspflicht und Aussagepflicht, wen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vergütungsansprüche

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen an denjenigen, der die Steuer, ohne ihr Schuldner zu sein, infolge Überwälzung getragen hat.[2] Wie der Erstattungsanspruch ist somit auch der Vergütungsanspruch ein umgekehrter Leistungsanspruch. Allerdings steht der Vergütungsanspruch nicht dem zur Steuerentrichtung Verpfli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Konkurrenzen

Rz. 34 [Autor/Stand] Bei mehrfachem Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen gem. § 383 AO sind jeweils mehrere rechtlich selbständige Taten gegeben, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) stehen. Das Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht dazu geeignet, die verschiedenen Einzeltaten zu einer rechtlichen Handlungseinheit (sog. K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Personen, die bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen handeln

Rz. 22 [Autor/Stand] Zu den Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines unmittelbar Verpflichteten handeln, gehören insbesondere die in §§ 34, 35 AO genannten Personen (gesetzlicher Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigte) und Vertreter oder Beauftragte i.S.d. § 9 OWiG [2] (s. § 377 Rz. 76). Beispiel 2 Der Filialleiter einer Grenzspedition hat für die A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach der ausdrücklichen Ermächtigung des § 402 Abs. 1 AO stehen der FinB auch die sich aus § 399 Abs. 2 Satz 2 AO ergebenden Befugnisse zu (s. § 385 Rz. 73 ff., 94 ff.; § 399 Rz. 61 ff.; § 404 Rz. 311 ff.). Danach hat die FinB die Rechte von Ermittlungspersonen der StA (§ 152 GVG) und kann bei Gefahr in Verzug (was aber bei Steuerdelikten i.d.R. ausscheid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Geringfügigkeit der Schuld

Rz. 38 [Autor/Stand] Des Weiteren setzt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit voraus, dass die Schuld des Täters für den Fall der Erweislichkeit als gering anzusehen wäre. Im Gegensatz zu der im Wesentlichen nach objektiven Gesichtspunkten zu ermittelnden Geringwertigkeit des Steuerschadens ist hier auf die individuelle Schuld des Täters abzustellen.[2] Dies bedeu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 383 AO erfasst den geschäftsmäßigen und gem. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO unzulässigen Erwerb von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen und verfolgt den Zweck, bestimmten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, insbesondere den Missbräuchen bei der Koppelung von steuerlicher Beratung und Kreditgeschäften, vorzubeugen. Nach der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Ausschluss der Einziehung des Tatertrages/Wertersatzes (§ 73e Abs. 1 StGB)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem neuen § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB ist eine Einziehung noch nicht (wie nach früherem Recht) dadurch ausgeschlossen, dass dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch "erwachsen ist", sondern erst dadurch, dass dieser mittlerweile "erloschen ist".[2] Hat der Einziehungsadressat die Steuerschulden vor der gerichtlichen Anordnung der Einziehung tatsächlich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Entscheidung über die Einstellung

Rz. 47 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob die Ermittlungsbehörde von der weiteren Strafverfolgung absehen kann, ist nicht in das freie oder sogar willkürliche, sondern in das pflichtgemäße Ermessen gestellt.[2] Dies bedeutet, dass eine Fortsetzung der Strafverfolgung nicht mehr erlaubt ist, wenn im konkreten Verfahrensstadium die Voraussetzungen des § 398 AO bzw. § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 398 AO und Selbstanzeige

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Regelung des § 398 AO ist auch im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige von Bedeutung. Die Berichtigung im Wege der Selbstanzeige hat grundsätzlich in vollem Umfang zu erfolgen. Indes ließen geringfügige Abweichungen von 6–10 % die Wirksamkeit der Selbstanzeige auch bisher unberührt.[2] Nach der Gesetzesbegründung sollen auch weiterhin ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vor Ablauf der Jahresfrist

Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden kann. In diesem subjektiven ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verstöße im Zusammenhang mit einem Zollverfahren (§ 382 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 382 Abs. 1 Nr. 2 AO geahndet werden Verstöße gegen Vorschriften, die für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren und dessen Durchführung oder für die Erlangung einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung gelten. Rz. 31 [Autor/Stand] Früher unterschied man gem. Art. 4 Nr. 16 ZK acht Zollverfahren (Überführung in den zollrechtlich freien Verkeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachverfahren

Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang Betroffenen zum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 39 [Autor/Stand] Nach § 382 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer die in den § 31 ZollVG, § 30 ZollV näher bezeichneten Zuwiderhandlungen vorsätzlich oder fahrlässig begeht. Die vorsätzlich begangene Tat (§ 10 OWiG, § 377 Abs. 2 AO) setzt voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt oder er das Best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 24 [Autor/Stand] Die FinB kann ihr Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht durch einen formfreien Antrag geltend machen, der im Ermittlungsverfahren (auch wenn sich die Akten bei der Polizei befinden) und nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens (also im Vollstreckungsverfahren) an die zuständige StA (vgl. Nr. 183 RiStBV: im Vollstreckungsverfahren auch der Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des selbständigen Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 3 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, §§ 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Seit der Neufassung der Vorschriften zum 1.7.2017 ist ein Zwischenve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Unternehmensgeldbuße

Schrifttum: Vgl. zunächst vor § 377 Rz. 1 zu § 30 OWiG; ferner: Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme, NZWiSt 2012, 321; Achenbach, Das Schicksal der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG nach Erlöschen des Täter-Unternehmensträgers durch Gesamtrechtsnachfolge, wistra 2012, 413; Böhme, Verbandsgeldbußen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anknüpfungstat einer Leitungsperson

Rz. 60 [Autor/Stand] Siehe § 377 Rz. 117 ff. Einer der in § 30 Abs. 1 Nr. 1–5 OWiG enumerativ genannten Repräsentanten einer JP/PV hat eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen (sog. Anknüpfungstat), durch die Pflichten der JP/PV verletzt wurden oder die JP/PV bereichert worden ist oder werden sollte. Im hier interessierenden Zusammenhang kommen insbesondere eine Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 66 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen der Norm vor, besteht im Regelfall ein Verfahrenshindernis und erfolgt die Ahndung der Tat statt durch Strafe oder Geldbuße durch einen Zollzuschlag. Das Gesetz ("sollen") enthält insoweit eine ermessenslenkende gesetzliche Regelung. Anders als nach § 32 Abs. 2 ZollVG a.F., wonach auch bei Ordnungswidrigkeiten kein Ermessensspi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Datenschutz in der AO

Rz. 8 [Autor/Stand] Die DSGVO gilt innerhalb ihres Anwendungsbereichs unmittelbar (s. Rz. 4). Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, besteht die Möglichkeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 96 [Autor/Stand] Wegen der von § 401 AO in Bezug genommenen Verweisung des § 444 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 434 Abs. 2 und 3 StPO gelten die Ausführungen zum Rechtsschutz der von der Einziehung Betroffenen entsprechend (s. Rz. 42). Gegen einen Beschluss kann die JP/PV oder die FinB binnen Wochenfrist sofortige Beschwerde einlegen (§ 311 StPO). Die Rechtsmittel der Beruf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anzuwendende Vorschriften

Rz. 32 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 AO enthält im Gegensatz zum früheren Recht nur noch eine Sonderregelung über die sachlichen Voraussetzungen für die Einziehung von bestimmten Gegenständen, d.h. von Schmuggelware und Beförderungsmitteln.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Gemäß § 369 Abs. 2 AO sind ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Strafrechts über die Einziehung von Tatprodukt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Blankettnorm und Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 382 AO ist insoweit ein Blankettgesetz (s. zum Begriff § 370 Rz. 22 f.; § 377 Rz. 18; § 381 Rz. 5), als sich das für die Verhängung eines Bußgelds erhebliche Verhalten nicht aus der Vorschrift selbst, sondern aus den den Bußgeldtatbestand ausfüllenden nationalen und unionsweiten Zollvorschriften sowie aus den aufgrund § 382 Abs. 4 AO erlassenen Rechtsve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verwertungsverbot (§ 384a Abs. 3 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] Gemäß § 384a Abs. 3 AO dürfen eine Meldung nach Art. 33 DSGVO und eine Benachrichtigung nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO in einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen die meldepflichtige Person oder einen ihrer in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung der meldepflichtigen Person verwertet werden. Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§ 74c StGB)

Rz. 54 [Autor/Stand] Häufig ist der Täter oder Teilnehmer in der Lage, die Einziehung der unter Rz. 42 ff. genannten Sachen zu vereiteln. Um in solchen Fällen die Eigentumssanktion der Einziehung nicht wirkungslos werden zu lassen, erlaubt § 74c StGB unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung des Wertersatzes.[2] Da die Maßnahme nur gegen den schuldhaft handelnden Täter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die gefährdeten Abgabenarten

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter die Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG i.V.m. Art. 5 Nr. 20, 21 UZK fallen Abgaben, die für die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren zu entrichten sind,[2] sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern (z.B. Mineralöl, Tabak und Bier, wegen der Einzelheiten s. § 370 Rz. 542 ff....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beförderungsmittel (§ 375 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 49 [Autor/Stand] Einziehbare Beförderungsmittel i.S.d. § 375 Abs. 2 Nr. 2 AO sind nur Fahrzeuge (und Tiere)[2], die der Fortbewegung von Personen oder Sachen dienen[3] (also nicht z.B. selbst Schmuggelgut sind)[4], nicht dagegen Transportmittel wie Rucksäcke, Koffer oder Taschen.[5] Die Einziehung der Umschließung eines Gegenstands als Beförderungsmittel ist auch hier nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Eigentum des Täters oder Teilnehmers

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Sachen im Zeitpunkt der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer des Steuervergehens gehören oder zustehen (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, s. Rz. 34).[2] Auch aus der Verweisung des § 375 Abs. 2 Satz 2 AO auf § 74a StGB, der in Ausnahmefällen eine Dritteinziehung gestattet, ergibt sich, dass § 375 Abs. 2 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Sicherstellung zurückgelassener Gegenstände

Rz. 20 [Autor/Stand] Der auf frischer Tat betroffene Täter muss entkommen sein und auf seiner Flucht Sachen zurückgelassen haben, die sodann beschlagnahmt oder sonst sichergestellt worden sind, weil sie eingezogen werden können. Rz. 21 [Autor/Stand] Der Begriff der Sicherstellung ist ein Oberbegriff. Er erfasst die amtliche Inverwahrnahme (§ 94 Abs. 1 StPO), und die Beschlagn...mehr