Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Böse, Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Nemo-tenetur-Grundsatz, wistra 2003, 47; v. Briel, Steuerrechtliche Erklärungspflichten und das nemo-tenetur-Prinzip, StraFo 1998, 336; Eidam, Die strafprozessuale Selbstbelastungsfreiheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Weitere Straftatbestände

Schrifttum: Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Ausnahmen vom Kompensationsverbot

aa) Allgemeines Rz. 523 [Autor/Stand] Von dem Grundsatz, dass die unrichtigen oder unterlassenen Angaben nur durch die zutreffenden gebotenen Angaben ersetzt werden dürfen (s. Rz. 515, 519), gibt es jedoch Ausnahmen, die zum Teil schon das RG zu den Vorläuferbestimmungen des Abs. 4 Satz 3 anerkannte.[2] Der BGH nimmt die Abgrenzung der kompensationsfähigen Umstände dabei anha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs

aa) Allgemeines Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausreichen kann, ergibt sich schon da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVI. Hinterziehungen im Erhebungs- und Beitreibungsverfahren

Schrifttum: Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 329; Gribbohm, Zur Strafbarkeit der Verkürzung von steuerlichen Nebenleistungen im Beitreibungsverfahren, NStZ 1998, 572; Grote, Steuerhinterziehung außerhalb des Festsetzungsverfahrens und im Mineralölsteuerverfahren, 1989; Günther, Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners ab 1.1.2013, AO-...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen[3]. Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Insoweit ist zu ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nichtzahlung der Umsatzsteuer

aa) Allgemeines Rz. 1199 [Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auft...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Mittäterschaft, § 25 Abs. 2 StGB

a) Gemeinschaftliche Tatbegehung aa) Allgemeines Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO

1. Formen des Vorsatzes a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVIII. Verrechnungspreise

Schrifttum: Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß geg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / M. Ausgewählte Einzelfragen

I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

a) Allgemeines Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Bauer, Der Tatbegriff im Steuerrecht, wistra 1991, 56; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheids, NStZ 2002, 518; Bublitz, Der Verlustabzug gemäß § 10d EStG im Steuerstrafrecht, DStR 1985, 653; Burkhardt, Zur Abgrenzung von Versuch und Wahndelikt im Steuerstrafrecht, wistra 1982, 178; Ceffinati, Zum Versuchsbeginn b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Grundlagen

a) Steuerliche Anerkennung von ausländischen Lebensversicherungen Rz. 1663 [Autor/Stand] Steuerrechtlich ist zu prüfen, ob die jeweilige Versicherung den Kriterien des deutschen Steuerrechts genügt und ob die vereinbarten Konditionen auch "tatsächlich gelebt" wurden. Rz. 1664 [Autor/Stand] Nicht selten bestehen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Bedenken der Finanzverwaltung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Abschluss der Lebensversicherung nach dem 1.4.2009

(1) Allgemeines Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Unwirksame Geschäfte, Schein- und Strohmanngeschäfte und Steuerumgehung

Schrifttum: Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten.[2] Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Teilnahme

1. Allgemeines Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger T...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIII. Einstweilen frei

Rz. 1511– 1514 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

1. Geltung der allgemeinen Regeln (§§ 16, 17 StGB) Rz. 645 [Autor/Stand] Früher traf § 395 RAO für das Steuerstrafrecht eine eigenständige Irrtumsregelung, die aber schon vor ihrer Abschaffung durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968 als irreführend angesehen wurde.[2] Der Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften wurde vom RG als Tatbestan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

a) Allgemeines Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nachweispflicht nach § 42 Abs. 2 Satz AO im Steuerstrafrecht

Rz. 1239 [Autor/Stand] Aus strafrechtlicher Sicht ist § 42 Abs. 2 Satz 2 AO (ebenso § 8 Abs. 2 Satz 1 AStG) bedenklich. Denn danach ist ein Missbrauch ausgeschlossen, wenn der Stpfl. beachtliche außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung nachweist. Ihm wird also die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen rechtlich relevanter außersteuerlicher Gründe auferlegt, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zahlung von Steuern, Zinsen und Geldbetrag

1. Zahlungspflichtiger Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO ist dagegen grundsätzlich auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erlebensfall

(1) Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer Rz. 1702 [Autor/Stand] Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Erfassung von Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstigen Übertragungen ist zwischen dem Erlebensfall und dem Todesfall zu unterscheiden[2] (allgemein zur Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer s. Rz. 1515). Rz. 1703 [Autor/Stand] Die Versicherungsleis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Angaben machen

aa) Erklärung gegenüber der Behörde Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rücktritt vom Versuch

1. Voraussetzungen Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund)[2], wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Berichtigungspflicht nach § 153 AO

aa) Voraussetzungen der Berichtigungspflicht nach § 153 AO Rz. 1715 [Autor/Stand] Gesehen werden muss, dass Mandanten, die sich zunächst nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, weil sie z.B. nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, nachträglich in eine Strafbarkeit wegen Verletzung von § 153 AO "hineinwachsen" können (s. Rz. 334 sowie 1517.4)[2]. Nach § 153 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Schrifttum: Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tathandlungen

1. Allgemeines Rz. 203 [Autor/Stand] Die Tathandlungen der Steuerhinterziehung sind in § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO beschrieben. Insofern unterscheidet sich § 370 AO wesentlich von der Vorgängervorschrift des § 392 RAO, bei der nach ihrem Wortlaut jedes Verhalten tatbestandsmäßig war, das den Verkürzungserfolg herbeiführte (zur Entstehungsgeschichte s. Rz. 1 ff.; zu den Auswirkung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatbestandliche Handlungseinheit

1. Mehrere Falschangaben in einer Erklärung und mehrere Handlungen zur Förderung einer Hauptat Rz. 871 [Autor/Stand] Schon durch den Wortlaut des § 370 Abs. 1 AO wird deutlich gemacht, dass mehrere Falschangaben zu einer tatbestandlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn diese verschiedenen Angaben zu einem einheitlichen Steuerhinterziehungserfolg führen. Dann liegt nur ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / L. Strafen und Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung

I. Strafen Schrifttum: Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskomm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtslage

a) Ausgangsproblem: doppelte Erstattung nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer aa) Grundstruktur Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Strafbarkeit des Erwerbers (Leerkäufers)

aa) § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch Abgabe unrichtiger Erstattungsanträge (1) Steuerstrafrechtlicher Vorwurf Rz. 1771 [Autor/Stand] In den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren lautet der Vorwurf regelmäßig, die Verantwortlichen aufseiten des Erwerbers (Leerkäufers) hätten den Tatbestand einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht, ind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Verbot von Zwang, Selbstanzeige oder Verwendungsverbot

(1) Einschränkung der Erklärungspflicht Rz. 306 [Autor/Stand] Auch wenn man den Nemo-tenetur-Grundsatz dahin deuten will, dass in seinen Schutzbereich jeglicher Zwang zu einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung fällt (s. Rz. 305.1 f.), folgt daraus noch nicht, dass bei einem solchen Zwang schon immer die Unzumutbarkeit anzunehmen wäre, steuerlich erhebliche Tatsachen z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Kamps/Talaska, Selbstanzeige eines Jägers und Waffenträgers, AO-StB 2013, 61.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Grundfragen des § 370 AO

I. Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 GG) Schrifttum: Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Idealkonkurrenz und Realkonkurrenz (§§ 52, 53 StGB)

1. Allgemeines Rz. 900 [Autor/Stand] Idealkonkurrenz (Tateinheit) liegt vor, wenn dieselbe Handlung dasselbe Gesetz mehrfach oder mehrere Gesetze verletzt (zur Unterscheidung zur einmaligen Gesetzesverletzung s. Rz. 862, 871 ff.); bei Verletzung verschiedener Strafgesetze liegt ungleichartige Idealkonkurrenz, bei mehrfacher Verletzung desselben Strafgesetzes gleichartige Idea...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafzumessung

Schrifttum: Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Strafbarkeit von (steuerrechtlichen) Beratern

aa) Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit Rz. 1790 [Autor/Stand] In den bekannten Cum-Ex-Verfahren sind auch die rechtlichen und steuerlichen Berater in den Fokus gerückt. Anknüpfungspunkt einer Strafbarkeit dieser Personen kann insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit der Auflage einer Leerverkaufsgestaltung (z.B. in Form eines Fonds) oder die Mitwirkung bei einer Steuererk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

a) Arbeitgeber Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerverkürzung

a) Gegenstand der Verkürzung aa) Steuern Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Bauabzugsteuer

Schrifttum: Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Baus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Weitere Strafzumessungskriterien

aa) Allgemeines Rz. 1029.18 [Autor/Stand] Zwar hat der BGH die Höhe der hinterzogenen Steuern als Hauptkriterium der Strafzumessung angesehen, jedoch bedeutet dies auch nach der Entscheidung vom 2.12.2008 nicht, dass die Strafzumessung sich allein an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren dürfte (s. Rz. 1029.4)[2]. Dem würde schon die gesetzgeberische Wertung des § 46...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafprozessuale Aspekte/Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden

a) Einleitung Rz. 1892 [Autor/Stand] Kernprobleme für die Anwendbarkeit klassischer Ermittlungsmethoden auf Sachverhalte mit Bezug zu Kryptowährungen erwachsen zum einen aus der Dezentralität und der Pseudnoymität/Anonymität sowie aus der unklaren Rechtsnatur von Kryptowährungen.[2] Zwar lassen sich Transaktionen bei den meisten Coins bis zur Entstehung des Coins durch das Mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerhinterziehung durch Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern (§ 370 Abs. 1 Nr. 3 AO)

a) Allgemeines Rz. 360 [Autor/Stand] Bei der pflichtwidrigen Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern kommt es nicht unmittelbar zu einem pflichtwidrigen Verhalten gegenüber der FinB. Die dritte Tatbestandsalternative wurde auf Vorschlag des Finanzausschusses[2] ins Gesetz eingefügt. Unter Steuerzeichen werden Wertzeichen verstanden, die bei einzelnen Steuerarte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Die Steuerverkürzung im Einzelnen

aa) Überblick Rz. 398 [Autor/Stand] Der Eintritt der Steuerverkürzung bei § 370 AO hängt davon ab, wie der Gesetzgeber im Einzelfall die Erhebung der Steuer ausgestaltet hat. Die Voraussetzungen einer Steuerverkürzung können daher je nach Steuerart verschieden sein. Die Steuerverkürzung setzt aber notwendig das Bestehen eines Steueranspruchs voraus.[2] Der Stpfl. muss also nac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Zeitlicher und örtlicher Anwendungsbereich des § 370 AO

I. Zeitliche Geltung Schrifttum: Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Umsatzsteuerkarusselle und Hinterziehung in Lieferketten

Schrifttum: Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR ...mehr