Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Schuld

Rz. 639 [Autor/Stand] Die Verhängung von Strafe setzt zwingend Schuld voraus.[2] Über das Vorliegen des subjektiven Tatbestands hinaus muss dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden können, dass er die Tat begangen hat. "Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG. [...] Das Schuldprinzip gehö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz

Rz. 1464 [Autor/Stand] Wie allgemein im Steuerstrafrecht auch muss der Täter bei der Verkürzung von Körperschaftsteuer den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennen bzw. ihn von der Höhe her für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (Eventualvorsatz)[2]. Dies erfordert aber nicht, dass dem Täter die Berechnung des Hinterziehungsbetrags oder gar d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch und Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatentschluss

Rz. 697 [Autor/Stand] Der Entschluss, die Tat zu begehen, entspricht dem subjektiven Tatbestand des vollendeten Delikts und ist daher der Vorsatz, die objektiven Tatbestandsmerkmalen des § 370 Abs. 1 AO zu erfüllen[2] (s. Rz. 600 ff.). Dabei genügt nach ganz h.M. dolus eventualis [3] (s. Rz. 610 ff.). Zum Irrtum s. Rz. 645. Es reicht nicht aus, wenn der Täter die Vollendung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen

Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der zuständigen FinB abgegeben wird.[2] Es muss sich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss.[2] Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatgesinnung und der bei der Tat aufgewendete Wille

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zu berücksichtigen sind des Weiteren die Gesinnung des Täters sowie der bei der Tat aufgewendete Wille. Unter Gesinnung i.S.d. § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ist nicht die allgemeine Gesinnung des Täters, sondern die Einzeltatgesinnung zu verstehen[2]. Im Steuerstrafrecht sind besondere Gesinnungen jedoch selten. Lediglich in Ausnahmefällen handelt der Täter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zurechnungszusammenhang bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 576 [Autor/Stand] Das Erfordernis eines solchen über die Kausalität hinausgehenden Zurechnungszusammenhangs macht für das Steuerstrafrecht der Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO selbst deutlich. Denn danach ist vorausgesetzt, dass die Behörde in Unkenntnis über die steuerlich erheblichen Tatsachen gelassen wird. Daraus ist zu folgern, dass sich nur dann, wenn eine solche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Verwendungsverbot

Rz. 308 [Autor/Stand] Auch dann, wenn in der Erfüllung der steuerlichen Offenbarungspflichten keine wirksame Selbstanzeige einer schon begangenen Steuerstraftat nach § 371 AO liegt, folgt daraus nicht, dass bei Zwang zur Selbstbelastung für § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO Straffreiheit anzunehmen wäre. Denn das Dilemma, sich entweder selbst belasten und strafrechtlicher Verfolgung aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft und Teilnahme durch Unterlassen

Rz. 84 [Autor/Stand] Sowohl die täterschaftliche Begehung einer Straftat als auch die Teilnahme können nicht nur durch aktive Handlungen, sondern auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Selbstverständlich ist das für die Tatbestände, die bereits vom Wortlaut ausdrücklich an ein Unterlassen anknüpfen und deshalb als echte Unterlassungsdelikte bezeichnet werden. Im Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerkungen zur R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beweis des Irrtums

Rz. 652 [Autor/Stand] Ist der Irrtum von strafrechtlicher Bedeutung, muss sein Vorliegen vom Gericht festgestellt werden. Dabei gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Für die Verteidigung besteht das Problem, den Irrtum – einen rein inneren Vorgang – anhand äußerer Umstände so plausibel zu machen, dass die Annahme des Gerichts, der Täter habe vorsätzlich bzw. mit Unrechtsbewus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit

Rz. 337 [Autor/Stand] Der Verpflichtete muss die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung nachträglich, d.h. nach Abgabe der Erklärung, erkennen. Es reicht aus, dass er die Unrichtigkeit ernsthaft für möglich hält[2]. Dass er sie bloß (grob) fahrlässig verkennt, genügt hingegen nicht[3]. Kannte der Stpfl. die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Erklärung sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1005 [Autor/Stand] Strafe ist "missbilligende hoheitliche Reaktion"[2], welche an ein sozialethisches Unwerturteil anknüpft[3]. Sie dient den Zwecken der Spezialprävention (erzieherische Einwirkung auf den Täter) und der Generalprävention (Abschreckung der Allgemeinheit)[4]. Im Steuerstrafrecht kommt der Generalprävention aus fiskalischen Gründen besondere Bedeutung zu[5...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

Rz. 676 [Autor/Stand] Erfasst der Stpfl. die steuerlichen Folgen seines Verhaltens voll, meint er aber zu Unrecht, dieses Verhalten sei gleichwohl grundsätzlich nicht verboten oder ausnahmsweise erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor. Die fälschliche Annahme, das eigene Verhalten sei zwar Unrecht, aber straffrei, ist gänzlich unbeachtlich[2] (s. Rz. 646). Rz. 67...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung und Verwendungsverbot, BB 2015, 3040; Dallmeyer, Tatbeendigung und Verjährungsbeginn bei Steuerdelikten, ZStW 2012, 711; Derlath, Kontrollmitteilungen im Erbfall, PStR 2001, 49; Durst, Der verstorbene Steuerstraftäter – Pflichten und Risiken des Erben, ErbBstg 2012, 227; Eich, Strafverfolgungsverjährung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) § 370 AO als Tatbestand mit normativen Merkmalen

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Ergebnis hat die Rspr. gleichwohl Recht, dass auch im Steuerstrafrecht eine Anwendung des § 42 AO zulässig ist bzw. Einzelsteuergesetze über ihren Wortlaut hinaus steuerschärfend berücksichtigt werden können. Die Auffassung, dass erst Einzelsteuergesetze und § 370 AO gemeinsam einen vollständigen Straftatbestand ergeben, ist unrichtig. Art. 103 Abs. 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Herrschaft über das Verhalten Untergebener

Rz. 112 [Autor/Stand] Besonders umstritten ist die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft bei Taten, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate begangen werden (mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft). Die Rspr. hat diese Rechtsfigur zunächst zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des nationalen Verteidigungsrats der DDR für Tötungen von Fl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens spielt bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO dann eine Rolle, wenn sich der Unterlassungstäter bei pflichtgemäßer Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen der Gefahr der Selbstbezichtigung und Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung oder anderer Delikte aussetzen würde[2]. Denn es ist allgemein anerkannt, dass nie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Zurechnungszusammenhang bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 577 [Autor/Stand] Im Ergebnis herrscht über das Erfordernis eines über die bloße Kausalität hinausgehenden Zurechnungszusammenhangs auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO im Schrifttum Einigkeit, wenngleich die Begründungen variieren. Teils wird die fehlende Beziehung zwischen Tathandlung und Taterfolg wie hier unter dem Gesichtspunkt der objektiven Zurechnung,[2] aus dem Prinzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 860 [Autor/Stand] §§ 52, 53 StGB regeln, wie die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen vorzunehmen ist. Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals (§ 52 Abs. 1 StGB), ist nur auf eine Strafe zu erkennen. Diese Strafe wird bei unterschiedlichen Strafgesetzen nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht (§ 52...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufernorm des § 370 AO war § 359 RAO von 1919 [2]. Dort wurde erstmals der Versuch unternommen, die in verschiedenen Einzelgesetzen enthaltenen steuerstrafrechtlichen Bestimmungen zusammenzufassen. Wesentliche Tatbestandselemente der heutigen Vorschrift waren schon damals – zumindest im Ansatz – vorhanden. In der Folgezeit wurde der Straftatbestand – a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1026 [Autor/Stand] Die Strafzumessung im Steuerstrafrecht folgt den gleichen Regeln und Grundsätzen wie im allgemeinen Strafrecht. Im Rahmen der Strafzumessung sind daher folgende drei Schritte durchzuführen: Bestimmung des Strafrahmens; Bestimmung des "Spielraums" (Spielraumtheorie, s. Rz. 1005) innerhalb der äußeren Grenzen des Strafrahmens, der für die Festsetzung der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1757 [Autor/Stand] Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die Einkommensteuer (bzw. i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG auf die Körperschaftsteuer) die "durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer" angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder nach § 8b Abs. 1 und 6 Satz 2 KStG außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt, wen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausreichen kann, ergibt sich schon daraus, dass man ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafprozessuale Sicherung von Kryptowährungen (§§ 111b ff. StPO)

Rz. 1903 [Autor/Stand] Ein Bedürfnis für eine Sicherstellung von Coins einer Kryptowährungen als Vorbereitung zur Vermögensabschöpfung wird von Stimmen in der Literatur[2] bejaht, weil im Laufe des Strafverfahrens eine Übertragung der Coins auf eine andere Adresse möglich ist, so dass der Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden nicht dauerhaft gewährleistet ist. Die vorli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber

Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer wirtschaftlich vom Arbeitgeber zuflie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Allgemeine Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung

Rz. 302 [Autor/Stand] Eine sich aus Gesetz oder anderen Rechtsgründen ergebende Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen findet ihre Grenze an der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens. In systematischer Hinsicht ist dabei umstritten, ob die Unzumutbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten den Tatbestand[2], die Rechtswidrigkeit[3] oder die Schuld[4] e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters an Steuerde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1667 [Autor/Stand] Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung[2] gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen "außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Ver sicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind", sofern sie nicht mit Beiträgen verrechnet oder im Versicherungsfall oder im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsatz

Rz. 116 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO sind Sonderdelikte (s. Rz. 87)[2]. Täter ist jeder, der seine Pflicht verletzt, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen bzw. Steuerzeichen oder -stempler zu verwenden, und dadurch den Verkürzungserfolg bzw. den ungerechtfertigten Steuervorteil herbeiführt[3]. Entscheidend sind damit die Rechtspflicht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres dazu s. Rz. 1276 ff.). Verstöße gegen Mindestar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Nichtanmeldung pauschalierter Lohnsteuer (Mini-Jobs)

Rz. 1321 [Autor/Stand] Die Bußgeldvorschrift des § 50e Abs. 6 EStG n.F. (vormals § 50e Abs. 2 EStG)[2] für Minijob-Arbeitgeber steht der Anwendung der §§ 369 ff. AO und damit auch des § 370 AO entgegen (s. dazu auch Rz. 1271 f.). Danach ist die Nichtanmeldung von pauschalierter Lohnsteuer (§ 40 Abs. 2 EStG) bei geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt von der steuerst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einleitung

Rz. 1906 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob bei einem Grenzübertritt Meldepflichten bestehen. Da Kryptowährungen nur virtuell bzw. digital existieren, stellt sich vorab schon die Frage, wann überhaupt ein Grenzübertritt stattfindet. Die Coins liegen meist in einer Wallet bzw. auf einer Exchange, auf Servern im Ausland und der Inhaber ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Absicht

Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines Steuerans...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahren Anwendung f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Pflichten bei Überschreiten der Binnengrenzen der EU

Rz. 1910 [Autor/Stand] Wenn innerhalb der EU-Binnengrenzen Staatsgrenzen überschritten werden, beispielsweise die Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland, so besteht keine obligatorische Anmeldepflicht. Die Anmeldepflicht nach § 12a Abs. 2 ZollVG entsteht dann erst in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Person danach gefragt wird, ob sie Barmittel i.H.v. mindesten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz und Irrtum

Rz. 1332 [Autor/Stand] Bei offenen Rechtsfragen wird es für möglich und zumutbar erachtet, dass der Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung eine sog. Anrufungsauskunft zur Lohnsteuer nach § 42e EStG einholt[2]. Rz. 1332.1 [Autor/Stand] Zur Bedeutung des Vorsatzes für die Beurteilung einer Lohnsteuerhinterziehung "auf Zeit" bzw. "auf Dauer" s. Rz. 1328.1 und 1328.3. Rz. 133...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden

Rz. 1984 [Autor/Stand] Die deutschen Behörden haben die Sanktionsgewalt unabhängig vom Tatort auch in Bezug auf die Verfolgung ausländischer Bankinstitute sowie deren Mitarbeiter inne. Dies ergibt sich jedenfalls aus § 370 Abs. 7 AO, der hinsichtlich § 370 AO das "Weltrechtsprinzip" anordnet (zur örtlichen Reichweite des § 370 AO Rz. 79 ff.). Soll das Unternehmen bebußt werde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfragen nach de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Geldwäsche als Mitglied einer Bande

Rz. 1198 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung durch ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterziehungen verbunden hat, ist nach § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB ebenfalls taugliche Vortat der Geldwäsche. Zum Tatbestandsmerkmal der Bande und der damit verbundenen Probleme s. Rz. 1123 ff. und die dortigen Verweise auf § 373 AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nichterfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 315 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 140 ff. AO) bedeutet noch keinen Verstoß gegen eine Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen. Hinzu kommen muss vielmehr eine weitere Handlung oder ein weiteres Unterlassen, z.B. die Vorlage der Geschäftsbücher in der Außenprüfung oder das Verschweigen steuerlich releva...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit

Rz. 1790 [Autor/Stand] In den bekannten Cum-Ex-Verfahren sind auch die rechtlichen und steuerlichen Berater in den Fokus gerückt. Anknüpfungspunkt einer Strafbarkeit dieser Personen kann insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit der Auflage einer Leerverkaufsgestaltung (z.B. in Form eines Fonds) oder die Mitwirkung bei einer Steuererklärung, mit der durch Vorlage einer o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Verstöße gegen Rechnungslegungspflichten

Rz. 1283 [Autor/Stand] Gemäß § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG haben auch Privatpersonen eine Rechnungsaufbewahrungspflicht von zwei Jahren.[2] Verstöße im Rahmen der Vorlegungspflicht durch private Leistungsempfänger können gem. § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG mit Geldbußen bis zu 1.000 EUR geahndet werden. Verstöße gegen die Rechnungsausstellungs- und -aufbewahrungspflichten für Unternehme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafbarkeit weiterer Personen

Rz. 1794 [Autor/Stand] Schließlich kommt eine Strafbarkeit bspw. der Initiatoren von Leerverkaufsgestaltungen oder von Bankmitarbeitern, die in den Vertrieb solcher Produkte einbezogen waren, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu Steuerhinterziehungen der Kunden in Betracht. Zudem sind Konstellationen der Beihilfe durch Unterlassen durch die jeweiligen Vorgesetzten denkbar.[2] A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Verpfändung/Abtretung/Beleihung

Rz. 1680 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die vor dem 1.1.2005 geschlossen wurden, bedurfte es bei einer Verpfändung, Abtretung oder Beleihung einer ausführlichen Prüfung der Steuerschädlichkeit. Mit dem AltEinkG[2] ist der bis 2004 geltende Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge, der zu einer Steuerbegünstigung auch beim Ansparen in der Versicherung gef...mehr