Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahren

1. Antrag auf Entschädigung Rz. 21 [Autor/Stand] Die entschädigungsberechtigten Personen (s. Rz. 7) werden nur auf Verlangen, nicht von Amts wegen entschädigt (§ 2 Abs. 1 JVEG). Der Berechtigte muss den Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach seiner Heranziehung bzw. nach dem Ersuchen stellen[2]; andernfalls erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG). Zum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Kosten im (Steuer-)Strafverfahren

I. Begriff der Kosten und Auslagen Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufna...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Notwendige Auslagen der Beteiligten

I. Erstattungsberechtigte 1. Hauptbeteiligte Rz. 24 [Autor/Stand] Beteiligter i.S.d. § 464a Abs. 2, § 408 StPO sind der Angeklagte (Angeschuldigte/Beschuldigte) sowie solche Personen, die kraft eigenen Rechts der Verurteilung entgegenzutreten befugt sind. Im Kostenfestsetzungsverfahren (s. Rz. 14) kann also nicht nur der freigesprochene Angeklagte seine notwendigen Auslagen fe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Umfang der Erstattungspflicht

1. Grundsätzliches Rz. 26 [Autor/Stand] Als "notwendige Auslagen" können die vermögenswerten Aufwendungen eines Verfahrensbeteiligten angesehen werden, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder zur Rechtsverteidigung oder zur Geltendmachung der prozessualen Rechte in der gebotenen Form erforderlich waren[2], unabhängig davon, ob sie später auch Erfolg gehabt haben. Ob...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum: 1. Kommentare und Handbücher zum Kosten- und Gebührenrecht: Apfel in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 408 Kosten des Verfahrens; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Kommentar, 6. Aufl. 2021; Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 25. Aufl. 2021; Rehberg/Asperger/Bestelmeyer u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zuständigkeit zur Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten

I. Finanzbehörde Ergänzender Hinweis: Nr. 105–112 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 ff.) 1. Steuerordnungswidrigkeiten Rz. 3 [Autor/Stand] Die Verfolgungskompetenz der FinB gem. § 409 AO AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 387 AO erstreckt sich auf die in § 377 Abs. 1 AO genannten Steuerordnungswidrigkeiten und gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (vgl. auch die Auflistung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Entscheidung

Rz. 24 [Autor/Stand] Die Entschädigung wird von der FinB, die den Anspruchsberechtigten zugezogen hat, durch Verwaltungsakt festgesetzt, der entsprechend § 218 AO Grundlage für die Auszahlung ist[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Finanzbehörde

Ergänzender Hinweis: Nr. 105–112 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 ff.) 1. Steuerordnungswidrigkeiten Rz. 3 [Autor/Stand] Die Verfolgungskompetenz der FinB gem. § 409 AO AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 387 AO erstreckt sich auf die in § 377 Abs. 1 AO genannten Steuerordnungswidrigkeiten und gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (vgl. auch die Auflistung in Nr. 105–108 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Beteiligungsrechte der FinB im Ermittlungsverfahren der StA

I. Teilnahmerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 1 AO) Rz. 14 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 1 AO räumt den FinB die Befugnis ein, an den Ermittlungen von StA und Polizei teilzunehmen. Hierzu zählen die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Identifizierungen oder Augenscheinseinnahmen[2]. Zum Zweck dieser Vorschrift s. Rz. 5 ff...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

Schrifttum: 1. Kommentare zum JVEG: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Schneider, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, 4. Aufl. 2021; Jahnke/Pflüger, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern, 28. Aufl. 2021; Schneider, JVEG, Kommentar, 4. Aufl. 2021; Toussaint, Kostenrec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Mitteilung über Ort und Zeit der Ermittlungshandlungen (§ 403 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 16 [Autor/Stand] Um die FinB in den Stand zu setzen, von den ihr zustehenden Rechten Gebrauch zu machen, "sollen" Ort und Zeit der Ermittlungshandlungen der FinB rechtzeitig mitgeteilt werden (§ 403 Abs. 1 Satz 2 AO). Es handelt sich hierbei um eine Sollvorschrift, die für den Regelfall gilt und der StA kein Ermessen einräumt[2]. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine Mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die "sonst zuständige Finanzbehörde"

Rz. 11 [Autor/Stand] Die in § 403 AO vorgesehenen Mitwirkungs- und Informationsrechte werden der "sonst zuständigen" FinB eingeräumt. Das ist funktional die FinB im strafverfahrensrechtlichen Sinne des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO (s. § 386 Rz. 31 ff.). Das ist mithin die BuStra, die ansonsten das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren zu führen hätte (s. § 386 Rz. 38; § 387 R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ausgewählte Einzelfragen

Rz. 6 [Autor/Stand] Es würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen, die Vorschriften des JVEG im Einzelnen zu erläutern. Insoweit muss auf die vor Rz. 1 angegebenen Kommentierungen verwiesen werden; nachfolgend sollen lediglich einige hier interessierende Hinweise gegeben werden.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gemeinsame Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Stand] Für Zeugen, Sachverständige und Dritte gemeinsam geregelt ist die Entschädigung für Fahrtkosten (§ 5 JVEG); Sie richtet sich nicht mehr nach den persönlichen Verhältnissen, sondern ersetzt werden die tatsächlichen Kosten (bei Fahrten mit der Bahn dürfen alle die erste Klasse nutzen). Für Zeugen und Dritte beträgt der Ersatz der Wegstreckenkosten 0,25 EUR, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 50 [Autor/Stand] (Angeklagter → Staatskasse bei Freispruch) An das Amtsgericht – ... – In dem Strafverfahren Gegen ... – Az ... – beantrage ich die Festsetzung der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen gegenüber der Staatskasse wie folgt:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zeugen

Rz. 13 [Autor/Stand] Zeugen erhalten gem. § 19 JVEG eine Entschädigung für Fahrtkosten (§ 5 JVEG), Aufwand (§ 6 JVEG), sonstige Aufwendungen (§ 7 JVEG), Zeitversäumnis (§ 20 JVEG), Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21 JVEG), Verdienstausfall (§ 22 JVEG). Die Entschädigungsbeträge wurden – abgesehen von den Fahrtkosten (s. Rz. 11) – durchweg angehoben. Die Entschädigung fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kostenentscheidung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Gericht entscheidet in jedem Urteil, Strafbefehl oder einstellenden Beschluss, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat ( § 464 Abs. 1 StPO). Die Entscheidung darüber, wer die notwendigen Auslagen trägt, trifft das Gericht in dem Urteil oder in dem Beschluss, der das Verfahren abschließt (§ 464 Abs. 2 StPO), z.B. auch bei gerichtlichen Einstellungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Hauptbeteiligte

Rz. 24 [Autor/Stand] Beteiligter i.S.d. § 464a Abs. 2, § 408 StPO sind der Angeklagte (Angeschuldigte/Beschuldigte) sowie solche Personen, die kraft eigenen Rechts der Verurteilung entgegenzutreten befugt sind. Im Kostenfestsetzungsverfahren (s. Rz. 14) kann also nicht nur der freigesprochene Angeklagte seine notwendigen Auslagen festsetzen lassen, sondern auch (im Steuerstr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Antrag auf Entschädigung

Rz. 21 [Autor/Stand] Die entschädigungsberechtigten Personen (s. Rz. 7) werden nur auf Verlangen, nicht von Amts wegen entschädigt (§ 2 Abs. 1 JVEG). Der Berechtigte muss den Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach seiner Heranziehung bzw. nach dem Ersuchen stellen[2]; andernfalls erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG). Zum Fristbeginn vgl. § 2 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entschädigungspflichtiger

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Antrag auf Entschädigung ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG bei der Stelle, die den Entschädigungsberechtigten herangezogen oder beauftragt hat, anzubringen. Im selbständigen Ermittlungsverfahren der FinB (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO; s. § 385 Rz. 85 f.) nimmt sie die Funktion der StA ein. Bei Heranziehung von Zeugen oder Ersuchen Dritter hat sie dahe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Teilnahmerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 1 AO räumt den FinB die Befugnis ein, an den Ermittlungen von StA und Polizei teilzunehmen. Hierzu zählen die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Identifizierungen oder Augenscheinseinnahmen[2]. Zum Zweck dieser Vorschrift s. Rz. 5 ff. Rz. 15 [Autor/Stand] Die Beteiligungsrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 409 AO stimmt nahezu wortgleich mit der Vorläuferbestimmung des § 446 RAO überein, der im Zuge mit der Einführung der Steuerordnungswidrigkeiten durch Art. 1 Nr. 1 des 2. AOStrafÄndG v. 12.8.1968 [2] in die RAO eingefügt wurde. Allein das Wort "Finanzamt" wurde durch "Finanzbehörde" ersetzt. Erfasst werden damit auch das HZA und die Familienkasse (s. Rz....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Prioritätsprinzip

Rz. 6 [Autor/Stand] Sind für die Verfolgung einer Tat oder bei Zusammenhang mehrere FinB zuständig, so ist nach § 39 OWiG (Grundsatz der Priorität) zu verfahren (vgl. § 410 Rz. 6.1 sowie Nr. 111 Abs. 1 AStBV (St) 2023; s. AStBV Rz. 111). Bei Tateinheit zwischen mehreren Ordnungswidrigkeiten haben sich die betroffenen Behörden miteinander ins Benehmen zu setzen (vgl. Nr. 111 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 25 [Autor/Stand] Wird dem Entschädigungsverlangen von der FinB dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist die Entscheidung der Behörde – im Gegensatz zum Verfahren über eine Entschädigung nach § 107 AO [2] – nicht im Wege des Einspruchs nach § 348 AO anfechtbar. Der Zeuge bzw. Sachverständige oder Dritte muss gem. § 4 JVEG einen Antrag auf gerichtliche Festse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung

Rz. 27 [Autor/Stand] Entschädigungen von Zeugen und Dritten nach § 23 JVEG haben Schadensersatzcharakter und sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.3. Abs. 9 UStAE)[2]. Dritte dürfen daher auch nicht die Umsatzsteuer in Rechnung stellen[3]. Dagegen sind die Vergütungen von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.3 Abs. 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich des § 403 AO deckt sich mit dem des § 402 AO (s. § 402 Rz. 3)[2]. Während § 402 AO die allgemeine Rechtsstellung der FinB im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und deren Mitwirkungsrechte und -pflichten umschreibt, regelt § 403 AO besondere Beteiligungsrechte der FinB. Die Vorschrift gilt nur im laufenden Ermittlungsverfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zuständigkeitskonzentration (§ 409 Satz 2 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Soweit für den Bereich mehrerer FinB nach § 387 Abs. 2 AO aufgrund einer Rechtsverordnung gemeinsame Bußgeld- und Strafsachenstellen bestehen (so der Regelfall), sind diese einheitlich zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (s. § 387 Rz. 35 ff.). Auch für Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem StBerG und dem GwG i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Mitteilung über verfahrensabschließende Entscheidungen (§ 403 Abs. 3 AO)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die in § 403 Abs. 3 AO vorgeschriebene Mitteilung der Anklageschrift (§ 170 Abs. 1 StPO) und des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (§§ 407 ff. StPO; s. dazu die Erl. zu § 400 AO) soll die FinB über den Gegenstand des Strafverfahrens und die Auffassung der StA unterrichten. Dadurch soll die FinB in die Lage versetzt werden, von ihren Mitwirkungsrechte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Entschädigung der vorbezeichneten berechtigten Personen erfolgt für die im JVEG aufgeführten Aufwendungen und Leistungen in der jeweils angegebenen Höhe. Die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen richtet sich dabei teils nach unterschiedlichen Grundsätzen, teils nach gemeinsamen Vorschriften.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Fragerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 3 AO räumt dem Vertreter der FinB ein Fragerecht an Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige ein. Die Vorschrift enthält lediglich eine Klarstellung, da sich das Fragerecht bereits aus dem in Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Anwesenheitsrecht ergibt[2]. Die FinB erhält hierdurch die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung. Rz. 21 [Autor/Stand] Das ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kostenerstattung für Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 36 [Autor/Stand] § 408 Satz 1 AO erweitert den Erstattungsanspruch gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 (Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, s. Rz. 28 ff.) im Steuerstrafverfahren auf die Kosten der Inanspruchnahme besonders sachkundiger, mit dem Steuerrecht speziell vertrauter Berufsangehöriger. Hierzu zählen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sachliche Zuständigkeit (§ 409 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] Sachlich zuständig i.S.d. § 409 Satz 1 AO i.V.m. 387 Abs. 1 AO ist die FinB, die die betreffende Steuer verwaltet (s. § 387 Rz. 7 f.). Das ist bei Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern das HZA, beim Kindergeld die Familienkasse und ansonsten das FA, z.B. bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer (§ ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 14 [Autor/Stand] Im Kostenfestsetzungsverfahren werden auf Antrag die dem Angeklagten bzw. den Beteiligten (s. Rz. 24, 25) entstandenen notwendigen Auslagen vom Gericht (Rechtspfleger) festgesetzt ( § 464b StPO) [2]. Der Antrag ist an das Gericht des ersten Rechtszugs zu richten (z.B. bei einem Berufungsurteil der kleinen Strafkammer an den Strafrichter). Voraussetzung ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Rz. 7 [Autor/Stand] Nur in Ausnahmefällen ist die StA zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (s. näher § 410 Rz. 9 ff.). Zu ihrer Zuständigkeit bei Zusammentreffen oder Zusammenhang der Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat vgl. Nr. 110 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 110; s. § 410 Rz. 11).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 26 [Autor/Stand] Als "notwendige Auslagen" können die vermögenswerten Aufwendungen eines Verfahrensbeteiligten angesehen werden, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder zur Rechtsverteidigung oder zur Geltendmachung der prozessualen Rechte in der gebotenen Form erforderlich waren[2], unabhängig davon, ob sie später auch Erfolg gehabt haben. Ob die Aufwendungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (§ 403 Abs. 2 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen im Vorverfahren auf Antrag der StA richterliche Vernehmungen durchgeführt werden, ist die FinB zur Mitwirkung nach § 403 Abs. 1 AO berechtigt, wenn auch der StA die Anwesenheit gesetzlich gestattet ist (§ 403 Abs. 2 AO). Zum historisch bedingten missverständlichen Gesetzeswortlaut dieser Regelung s. Tormöhlen [2]. Rz. 24 [Autor/Stan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Durch § 403 AO wird der FinB ein Recht auf Mitwirkung und Information in (Steuerstraftaten betreffenden) Ermittlungsverfahren eingeräumt, die von der StA oder der Polizei durchgeführt werden. Damit soll die Sach- und Rechtskunde der FinB möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Strafverfahren nutzbar gemacht werden[2] (s. Rz. 1). ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Kostenerstattung bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung

Rz. 18 [Autor/Stand] Soweit der Angeklagte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das gerichtliche Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last ( § 467 Abs. 1 StPO [2]). Das gilt auch bei einem Teilfreispruch (s. Rz. 17)[3]. Der An...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nebenbeteiligte und Dritte

Rz. 25 [Autor/Stand] Nebenbeteiligte sind grds. die FinB im staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Steuerstrafverfahren (vgl. §§ 402, 407 AO), die Einziehungsbeteiligten (§ 467a Abs. 2 StPO, § 424 Abs. 1 StPO n.F. [2], §§ 73 ff. StGB), an Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands Beteiligte (§ 439 StPO n.F., §§ 73, 74d Abs. 1 Satz 2, Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Anhörungsrecht bei Verfahrenseinstellung (§ 403 Abs. 4 AO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Dagegen ist die StA verpflichtet, die sonst zuständige FinB zu hören, wenn sie eine Einstellung des Verfahrens erwägt. Die FinB kann damit aus ihrer Sicht etwaige gegen die Einstellung sprechende rechtliche oder tatsächliche Bedenken geltend machen[2]. Zur entsprechenden Regelung im gerichtlichen Verfahren gem. § 407 Abs. 1 Satz 2 AO s. § 407 Rz. 14. Rz....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Auslagenteilung

Rz. 16 [Autor/Stand] Gemäß § 465 Abs. 2 StPO können auch bei rechtskräftiger Verurteilung besondere Auslagen der Staatskasse und besondere Auslagen des Angeklagten (z.B. die Auslagen für einen Wirtschaftsprüfer bei schwierigen Bilanzfragen) aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt werden. Diese Möglichkeit der Auslagenteilung besteht namentlich in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der notwendigen Auslagen

a) Entschädigung für notwendige Zeitversäumnis Rz. 27 [Autor/Stand] Der Begriff der "notwendigen Auslagen" eines Beteiligten ist in der StPO nicht abschließend geregelt[2]. § 464a Abs. 2 StPO nennt nur exemplarisch die notwendige Zeitversäumnis (Nr. 1) und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts (Nr. 2). Rz. 27.1 [Autor/Stand] In § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO wird auf das Jus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die RAO hatte eine entsprechende Vorschrift nicht enthalten. Daher bestimmte sich die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach den gem. § 420 Abs. 1 RAO (heute § 385 Abs. 1 AO) geltenden allgemeinen Vorschriften des Verfahrens. Zwar verwies die Strafprozessordnung bereits damals hinsichtlich der Entschädigung von Zeugen (§ 71 StPO), Sachverständ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Entschädigungsberechtigte

Rz. 7 [Autor/Stand] § 1 JVEG beschreibt den Kreis der Anspruchsberechtigten und ihre Heranziehung durch Behörden oder sonstige Stellen (nun auch durch Gerichtsvollzieher). Im Einzelnen sind geregelt die Vergütung der vom Gericht, der StA/FinB oder der Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen (s. § 385 Rz. 703 ff.), Dolmetscher und Übersetzer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG; d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern setzt sich gem. § 8 JVEG zusammen aus einem Honorar für ihre Leistungen (§§ 9–11 JVEG), dem Fahrtkostenersatz (§ 5 JVEG), der Entschädigung für Aufwand (§ 6 JVEG) sowie dem Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12 JVEG). Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer werd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Regelung über die Kosten des Verfahrens wurde erstmalig durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[2] in die RAO eingefügt. Die Erstattung der Verfahrenskosten war dort in § 444 RAO geregelt. Die gesetzliche Kostenregelung steht in engem Zusammenhang mit der durch Art. 2 Nr. 21 EGOWiG neu in die StPO eingefügten Vorschrift des § 464a StPO. Nach § 464a Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff der Kosten und Auslagen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsschutz bei Verstößen

Rz. 38 [Autor/Stand] Bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte der FinB aus § 403 AO durch die StA stehen der FinB keine förmlichen Rechtsbehelfe zu. Sie kann allenfalls Gegenvorstellungen (z.B. mit dem Antrag auf Terminverlegung) und Dienstaufsichtsbeschwerde[2] erheben (s. grundlegend § 385 Rz. 863, 864)[3]. Ein eigenes Vetorecht der FinB gegen Entscheidungen der StA kennt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kostenpflicht des Verurteilten

Rz. 15 [Autor/Stand] Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt (durch Urteil oder Strafbefehl), so hat er die Verfahrenskosten und seine Auslagen selbst zu tragen (vgl. § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO [2]). Der Verurteilte hat grds. nur die im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren entstandenen Kosten zu tragen (z.B. die Kosten einer Telefonüberwachung[3], Reisekosten, Sachvers...mehr